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Appell an die Bundesregierung: Keine Uploadfilter! Stehen Sie zum Koalitionsvertrag

Am 15. April gibt es im EU-Rat die letzte Chance, Uploadfilter zu verhindern und den Weg für ein freies Netz und faire Vergütung von Kreativen frei zu machen. Unser Appell an die Bundesregierung ging daher am Donnerstagabend per Lichtprojektion ans Bundeskanzleramt: "Keine Uploadfilter! Stehen Sie zum Koalitionsvertrag."
http://pixelhelper.org/ (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lichtprojektion_ans_Bundeskanzleramt_-_Keine_Uploadfilter!_Aktion_von_Wikimedia_Deutschland.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode

Lilli Iliev

8. April 2019

Am Donnerstagabend, den 4. April, wurde im Bundestag nochmals über die EU-Urheberrechtsreform debattiert und heftig gestritten (siehe z. B. Berichterstattung auf heise.de). Die Fraktionen von Die Linke und FDP hatten Entschließungsanträge eingebracht, wonach Deutschland bei der kommenden Abstimmung im Rat der EU am 15. April gegen die Annahme der Urheberrechtsrichtlinie stimmen solle. Dort steht die Richtlinie bei den sogenannten “A-Items” der Tagesordnung, die ohne weitere Diskussion angenommen werden, denn: Inhaltlich hatte der Rat der EU bereits im Februar die Richtlinie abgesegnet. Das Durchwinken am 15. April ist also reine Formsache. Es ist in der jüngeren Vergangenheit nur ein einziges Mal vorgekommen, dass ein A-Item doch noch einmal von der Tagesordnung genommen wurde. Das geschah Anfang 2005 bei der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zu Software-Patenten (Wikipedia-Eintrag dazu, auf Englisch), die so im letzten Moment doch noch verhindert wurde.

Aktion gegen Uploadfilter von Wikimedia Deutschland am 4. April, Bundeskanzleramt. Bild: http://pixelhelper.org/, Lichtprojektion ans Bundeskanzleramt – Keine Uploadfilter! Aktion von Wikimedia Deutschland, CC BY-SA 4.0

Da A-Items nicht für inhaltliche Diskussionen vorgesehen sind, können sie in allen Sitzungen des Rates der EU verabschiedet werden, unabhängig von den Ressorts der anwesenden Ministerinnen und Minister. Bei der Ratssitzung am 15. April geht es thematisch um Landwirtschaft und Fischerei, sodass Deutschland dann von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CSU) vertreten werden wird. Sie und ihr Ministerium haben weder inhaltlich wirklich etwas mit der EU-Urheberrechtsreform zu tun, noch hat Ministerin Klöckner durchblicken lassen, dass sie eine Änderung der Ratsposition Deutschlands erwägt. Ohnehin liegt die Richtlinienkompetenz bei der Bundeskanzlerin, und anders als etwa 2017 der damalige Landwirtschaftsminister Schmidt (CSU) beim Glyphosat-Skandal, hat sich Justizministerin Barley (SPD) im Februar diesen Jahres nicht gegen die Regierungslinie gestellt, sondern der EU-Urheberrechtsreform bei der inhaltlichen Befassung im Rat zugestimmt.

Diese Regierungslinie hätte eigentlich eine andere sein müssen, jedenfalls laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Darin werden Uploadfilter ausdrücklich als unverhältnismäßig abgelehnt. Und die ebenfalls im Koalitionsvertrag genannte Verbesserung der Einnahmen von Kreativen wäre durchaus ohne Erzwingung von Filterung möglich. Es ist ein offenes Geheimnis, dass unter anderem Zugeständnisse an Frankreich der Grund sind, warum die Bundesregierung die klare Haltung ihres Koalitionsvertrags auf EU-Ebene aufgegeben hat. Außerdem hat die Bundesregierung das Thema Uploadfilter offenbar schlicht unterschätzt.

Da auch Frankreich für seine Anliegen umgekehrt auf den guten Willen Deutschlands angewiesen ist, wäre es wohl nicht zu viel verlangt, wenn die inzwischen auch durch CDU-Kreise propagierte, weitgehend “filterfreie” Lösung einer gesetzlichen Schranke für nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content, kurz UGC) durch Frankreich zumindest nicht blockiert würde. Doch genau das ist geschehen, als der nun am 15. April im Rat durchzuwinkende Richtlinientext im informellem Trilog festgelegt wurde. Denn die Lösung einer vergüteten UGC-Schranke, mit der angeblich einige in der CDU und CSU Uploadfilter bei der nationalen Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie für Deutschland noch verhindern wollen, müsste als Option auf EU-Ebene vorgesehen sein. Das ist sie aber im momentanen Richtlinientext nicht, und das EU-Urheberrecht ist hier extrem strikt: Schranken, die das EU-Recht nicht vorsieht, dürfen auch die Mitgliedstaaten bei sich nicht einführen. Wir haben dazu juristische Expertise eingeholt, siehe unsere Pressemitteilung vom 22. März. So bestätigte uns etwa Prof. Dr. Reto Hilty, Direktor der Abteilung Immaterialgüterrecht des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb in München:

“Die Norm [Anm.: Artikel 13, nach neuer Nummerierung Artikel 17] basiert auf dem Modell vertraglicher Lizenzen. Einem Rechteinhaber ist es damit unbenommen, keine Lizenz zu erteilen, womit ein Hochladen des betreffenden Inhalts nicht legalisiert wird. Eine gesetzliche Lizenz, die die Zustimmung des Rechteinhabers ersetzt, wie das für eine Schranke erforderlich ist, sieht die Norm eben gerade nicht vor. Hätte sich Deutschland auf europäischer Ebene für diesen Ansatz eingesetzt, hätte daraus durchaus etwas werden können.”

Der einzige Weg in eine Zukunft, in der Filter nicht die Regel sind, sondern die Ausnahme bleiben, führt darum über eine Öffnung der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie. Diese müsste eine vergütete UGC-Schranke zulassen und möglichst alle Mitgliedstaaten müssten diese Option wählen, sonst würde am Ende doch wieder gefiltert werden müssen auf größeren Plattformen.

Justizministerin Barley hat vorgeschlagen, die Richtlinie jetzt zwar in Kraft zu setzen, aber in einer Zusatzerklärung u. a. die EU-Kommission aufzufordern, im Falle tatsächlich eintretender Beschränkungen der Meinungsfreiheit eine neue Gesetzesinitiative zu starten, mit der die Richtlinie nachgebessert wird. Doch die Verbindlichkeit einer solchen Protokoll-Erklärung ist mehr als zweifelhaft. Und es gibt auch keinen objektiven Standard, um festzustellen, ab wann genau die Meinungsfreiheit ausreichend beschädigt ist, um die Forderung an die Kommission auszulösen. Für alle, die sich nicht auf solche gut gemeinten Zusätze verlassen wollen, ist daher die Sitzung der Landwirtschaftsminister am 15. April die allerletzte Chance. Nur wenn die Bundesregierung ihre Position vom Februar ändert und dadurch die Urheberrechtsrichtlinie von der Tagesordnung holt, wären Nachverhandlungen möglich und Uploadfilter doch noch abzuwenden.

Aus diesem Anlass lautete am 4. April per Lichtprojektion ans Bundeskanzleramt unser Appell an die Bundesregierung: “Keine Uploadfilter! Stehen Sie zum Koalitionsvertrag.”

Per Twitter und Facebook haben wir das Bild der Projektion geteilt und hoffen, dass die Botschaft sich verbreitet. Alle Bilder des Appells sind hier bei Wikimedia Commons zu finden. Die Comunity der deutschsprachigen Wikipedia hatte sich bereits am 21. März per Meinungsbild zu einer deutlichen Protestaktion entschlossen und erstmals überhaupt die deutschsprachige Wikipedia für 24 Stunden abgeschaltet. Auch Wikimedia Deutschland e. V. hat sich immer wieder zum Reformprozess geäußert und Vorschläge zugunsten des Freien Wissens eingebracht. Einer davon war der oben schon genannte einer vergüteten Schranke, ein anderer der, Plattformen zu verpflichten, besondere Schnittstellen zur Durchsetzung von Urheberrechten zur Verfügung zu stellen. Auch die Beschränkung verschärfter Haftung nur auf marktdominante Plattformen hatten wir vorgeschlagen, die Ministerin Barley nun ebenfalls in ihrer Protokollerklärung untergebracht sehen will.

Inzwischen ist es reichlich spät für all das. Viele junge Europäerinnen und Europäer sind vor den Kopf gestoßen worden, weil ihr Protest gegen unausgewogene Internet-Gesetzgebung als “gekauft” oder bestenfalls fehlgeleitet und naiv diskreditiert wurde. Das hätte nicht sein müssen. In diesem Konflikt der alten und der neuen Verwerterindustrien hätte die EU-Kommission nicht von Anfang an einseitig agieren dürfen. Wer dieses noch laufende Lehrstück missglückter Netzpolitik im Überblick nachvollziehen möchte, wird beim Institut für Urheber- und Medienrecht fündig.

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