zurück

Zwei Bilder, zwei Welten – Open Data im Bundestag

WMDE allgemein

26. Juni 2012

Das Foto “Earthrise”, ein Abbild der Erde, fotografiert aus dem Weltraum von NASA-Astronaut William Anders und das Foto Willy Brandts Kniefall in Warschau – eigentlich haben sie nicht viel gemein. Im gestrigen Unterausschuss Neue Medien im Bundestag dienten sie dem Vorstand von Wikimedia Deutschland, Pavel Richter zu einem Vergleich: Denn das Bild von der Erde ist frei nutzbar und kann daher in beliebigem Kontext auch kommerziell verwendet werden, das andere, der Kniefall Willy Brands (Bildrechte einiger liegen Aufnahmen beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung), jedoch nicht.

Pavel Richter war für Wikimedia Deutschland als Sachverständiger in den Unterausschuss Neue Medien eingeladen und nutzte dieses Beispiel um die Bedeutung freier Lizenzen zu verdeutlichen. Zuvor wurde von Wikimedia eine Stellungnahme eingereicht.

Durch das Beispiel mit den Bildern wurde deutlich, dass es nicht nur darum geht, Daten im Internet anzuschauen zu dürfen, sondern um die freie Verwendbarkeit, was eine einfache und klar verständliche Klärung von urheberrechtlichen Fragen voraussetzt.

Bemerkenswert war die Einigkeit der Sachverständigen über die Notwendigkeit von Open Data  und das Potential für Innovationen. Lediglich in Detailfragen gab es unterschiedliche Ansichten.

Georg Thiel vom Bundesinnenministerium kündigte eine Open Data Plattform für Geodaten des Bundes an. Im Hinblick darauf betonte Hauke Gierow von der Open Knowledge Foundation, dass eine nicht offene Software als Grundlage von Open Data Projekten unnötige Abhängigkeinten schafft und die Verwendbarkeit der Daten einschränken kann.

Uneinigkeit bestand zum einen darin, ob es weiterer rechtlicher Regelungen bedarf und ob eine Unterscheidung zwischen privater und kommerzielle Nutzung sinnvoll ist. Während die Fraktion der Grünen und Hauke Gierow eine Verankerung der Informationsfreiheit im Grundgesetz befürworten hält Gero Thiel vom Bundesinnenministerium weitere rechtliche Regelungen für überflüssig.

Wieder wurde die Frage aufgeworfen, ob kommerzielle Nutzung überhaupt möglich sein soll. Hierzu stellte Pavel Richter klar, dass es sich auf seiner Sicht bei Daten um eine wirtschaftliche Grundlage als Infrastruktur handelt, die allen zur freien Nutzung zur Verfügung stehen muss. Dabei sollte der Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgeben. Die Nutzung selbst aber muss dem einzelnen Bürger genauso wie der Wirtschaft überlassen bleiben.

Richter schloss seine Anmerkungen mit Vorschlägen an die Abgeordneten in welchen Bereichen die Bundestagsverwaltung mit gutem Beispiel voran gehen kann und schlug vor, die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und die Rohschnitte des Parlamentsfernsehens frei nutzbar zur Verfügung zu stellen.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Weg frei scheint für offenere nutzbare Daten, die durch den Staat bereitgestellt werden. Auch Dr. Frank Jendro, von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg äußerte keine grundlegenden Bedenken die einem umfangreichen Ausbau von Open Data Projekten entgegenstehen würden.

Eine Übertragung der Sitzung im Parlamentsfernsehen war aus Kapazitätgründen leider nicht möglich. Es wird aber in den kommenden Tagen ein Wortprotokoll veröffentlicht.

  • Mal schauen, ob die Politik und seine Behörden auf die Sachverständigen hört oder ob wieder mal irgendwelche Spielereien passieren. Denn irgend ein Wirtschaftsverband oder eine öffentliche Institution findet sich ja immer, die solche Bemühungen zunichte machen. Meistens mit Themen die nichts mit der Sache zu tun haben. Da kann nur das beste hoffen. Danke, für euer Engagement.

    Kommentar von Frank Schubert am 26. Juni 2012 um 11:27

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert