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Filterblase an Filterblase: Eine Replik auf Michael Hanfelds Beitrag bei FAZ.net

Vor über drei Jahren wurde in Brüssel mit einer überfälligen Reform des europäischen Urheberrechtssystems begonnen. Wikimedia Deutschland hat sich von Beginn an mit Vorschlägen zugunsten des Freien Wissens am Prozess beteiligt. Manches davon wurde aufgegriffen, vieles nicht und der Reformtext, der nun Ende März zur endgültigen Abstimmung kommen soll, ist in zentralen Punkten weiterhin problematisch fürs freie Netz und fürs Freie Wissen – trotz einer gut gemeinten Ausnahmeregelung für die Wikipedia.

John Weitzmann

13. März 2019

Vor über drei Jahren wurde in Brüssel mit einer überfälligen Reform des europäischen Urheberrechtssystems begonnen. Der Streit darum hat alle Beteiligten bis an die Schmerzgrenze belastet und mitunter Züge einer schlechten Serie angenommen, von der man irgendwie trotzdem jede neue Staffel sehen muss. In dieser Situation greift Michael Hanfeld diese Woche Wikimedia im FAZ-Feuilleton direkt an.

Wikimedia Deutschland hat sich von Beginn an mit Vorschlägen zugunsten des Freien Wissens am Reformprozess beteiligt. Manches davon wurde aufgegriffen, vieles nicht und der Gesetzestext, der nun Ende März zur endgültigen Abstimmung kommen soll, ist in zentralen Punkten weiterhin problematisch fürs freie Netz und fürs Freie Wissen – trotz einer gut gemeinten Ausnahmeregelung für die Wikipedia.

Angesichts des inzwischen angelaufenen Wahlkampfs zur Europawahl hält sich Wikimedia Deutschland  bewusst aus Aufrufen und Wahlempfehlungen heraus. Die Überparteilichkeit des Vereins gebietet das, denn so ziemlich jede Forderung zur Reform wird inzwischen parteipolitisch vereinnahmt. Wir haben stattdessen mit 13 anderen Organisationen einen offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Europaparlaments verfasst, der vor einem Durchdrücken der Reform im gegenwärtigen Klima warnt.

Die Community der deutschsprachigen Wikipedia dagegen hat ihre eigenen, streng basisdemokratischen Entscheidungswege, und sie geht auf Sendung: In einem sogenannten Meinungsbild hat sie vergangene Woche entschieden, aus Protest gegen die EU-Urheberrechtsreform die deutschsprachige Wikipedia am 21.3. für einen Tag ganz abzuschalten. Statt der Enzyklopädie wird dann eine Informationsseite angezeigt werden, auf der mögliche Folgen der beiden umstrittenen Artikel 11 und 13 der Urheberrechtsreform erklärt und die Besuchenden dazu angehalten werden, sich in die Debatte einzumischen. Ein solcher Blackout der wichtigsten Wissensquelle des deutschsprachigen Internets ist das schärfste Protestmittel, das die Community zur Verfügung hat, mit der bei weitem größten Reichweite auf allen Arten von Endgeräten. Es wird äußerst selten angewandt. Dass die deutschsprachige Wikipedia-Community es nun erstmals in ihrer über 15-jährigen Geschichte anwendet, spiegelt unter anderem eines wider, was sich derzeit im Netz und auf der Straße beobachten lässt: Vielen ist erst jetzt klar geworden, wie grundlegend die in Brüssel derzeit vorbereiteten Entscheidungen sein können fürs Netz.

Aus alldem baut Michael Hanfeld in seinem Beitrag „In der Filterblase – Wikimedias Widerstand“ bei FAZ.net ein destruktives Narrativ, demzufolge Wikimedia Deutschland anmaßend agiere, Falschinformationen verbreite und nie konstruktiv an der Urheberrechtsreform mitgewirkt habe. Das kann nicht unwidersprochen bleiben. Es folgt daher hier nun eine umfassende Replik.

Hanfeld schreibt:

Wie groß ist die „Zivilgesellschaft“ in Deutschland? 82,79 Millionen Menschen umfasst sie, letzten Erhebungen zufolge. Dem Verein Wikimedia nach muss sie allerdings sehr viel kleiner sein: rund siebzigtausend Köpfe – auf so viele Mitglieder kommt der als gemeinnützig anerkannte Verein, der hinter der Online-Enzyklopädie „Wikipedia“ steht. Sie stehen, folgt man der jüngsten Pressemitteilung des Vereins für „die“ Zivilgesellschaft insgesamt und für „einen breiten gesellschaftlichen Widerstand gegen gesetzlich vorgeschriebene Uploadfilter, die zugleich als Infrastruktur für Zensur missbraucht werden könnten“. Das ist anmaßend und falsch, doch verfehlt es nicht seine Wirkung, die in der Mitteilung dann auch noch beklagt wird.

Es wäre in der Tat anmaßend, wenn Wikimedia Deutschland (WMDE) für „die Zivilgesellschaft“ sprechen wollte, auch wenn WMDE in Deutschland mit weitem Abstand der größte Publikumsverein mit Netzthemen im Vereinszweck ist. Es würde immerhin etwas weniger anmaßend, wenn man die in der von Michael Hanfeld gemeinten Pressemitteilung aufgeführten 13 weiteren Organisationen von ihren Mitglieder- bzw. Vertretendenzahlen her dazurechnet. Sie haben schließlich gemeinsam einen offenen Brief an die Brüsseler (Fraktions-) Spitzen verfasst, nicht WMDE allein. Und allein im Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv sind 50 deutsche Verbraucherschutzorganisationen, 16 Verbraucherzentralen und 25 weitere Verbände organisiert, um die Interessen der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vertreten zu sehen.

Wie groß nun ist die Gruppe der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland? Paragraf 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs definiert glücklicherweise den Begriff des Verbrauchers sehr simpel: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“ Man müsste also zumindest die Nicht- oder beschränkt Geschäftsfähigen allesamt beiseite lassen. Nimmt man Hanfelds Zahl und zieht großzügig die gesamten 18,3 % der Bevölkerung ab, die im Jahre 2015 den unter 20 Jahre alten Teil der Bevölkerung ausmachten (Quelle: Wikipedia), täte man zwar diversen jungen Menschen Unrecht, die zwar unter 20 aber dennoch schon damals volljährig waren. Aber im Sinne des Hanfeld-Narrativs können hier ein paar Augen zugedrückt werden, denn: Zu den Unterzeichnenden des von ihm attackierten offenen Briefs nach Brüssel gehört unter anderem auch der Deutsche Bundesjugendring, also die Arbeitsgemeinschaft der 16 Landesjugendringe und weiterer über 30 Jugendverbände. Also können die etwa 15,15 Millionen gerade zuvor Abgezogenen auch einfach wieder mitgezählt werden.

Nimmt man dann noch die Open Knowledge Foundation Deutschland und die Digitale Gesellschaft mit in den Blick, ist hier auch der größte Teil der unabhängigen zivilgesellschaftlichen Netzvereine versammelt, dazu kommen noch zwei parteinahe Netzvereine (D64 und LOAD e.V.). Die zwei ebenfalls unterzeichnenden publizistisch ausgerichteten Verbände sowie fünf Bundesverbände der Wirtschaft sind dagegen klar unter Wirtschaft zu fassen. Aber auch Wikimedia, Verbraucher- und Jugendverbände sowie Netzvereine zusammen sind natürlich nicht „die Zivilgesellschaft“. Das behauptet aber auch weder die Pressemitteilung noch der offene Brief. Beide sagen vielmehr ganz genau, was auch passiert: Hier äußert sich Zivilgesellschaft, nicht „die Zivilgesellschaft“.

Nun gut, wo gehobelt wird, fallen bekanntlich Späne, also weiter im Feuilleton-Text. Hanfeld fährt fort über das angeblich Anmaßende und Falsche an WMDE:

Es sorgt für eine „aufgeheizte Stimmung“, in der viele nicht darauf schauen, was die hier gemeinte Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union, welcher das Europäische Parlament nach einem mit den Mitgliedsländern erzielten Kompromiss zustimmen muss, beschreibt und erreichen will.

Zumindest die Beschreibung dessen, was viele in der momentan aufgeheizten Stimmung leider nicht tun, ist korrekt. Die Pro- und Kontra-Lager zur Urheberrechtsrichtlinie gehen quer durch ansonsten eher homogen agierende politische Gruppen, und in beiden Lagern gibt es sehr viele, die sich längst aller Nuanciertheit entledigt haben.

Während manche Gegner des derzeitigen Reformtexts in dessen vorgeschlagenem Artikel 11 (neues Verleger-Recht) noch immer eine skandalöse „Link-Steuer“ anprangern, obwohl Hyperlinks inzwischen glasklar aus der Regelung ausgenommen sind, behaupten manche Befürworter der jetzigen Reformfassung noch immer allen Ernstes, das alles habe doch gar nichts mit Meinungsfreiheit und ähnlichem zu tun. Es gehe hier doch ausschließlich um Urheberrecht – so als könnte irgendeine Inhalte-Regulierung im Netz nichts mit Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit zu tun haben. In der Folge wurden dann protestierende Menschen als „Mob“ diffamiert, ausgerechnet auf einem offiziellen Kanal der EU-Kommission. Und auf der anderen Seite wird dann das angeblich bevorstehende Sterben des Internets verkündet, woraufhin wiederum bekannte Politik-Größen wie Paul McCartney aus der Motten- bzw. Plattenkiste gekramt werden, die eine Verschwörung des Silicon Valley gegen die Hochkultur der Alten Welt behaupten.

Hat Wikimedia Deutschland das alles angeheizt, wie Michael Hanfeld meint? Nein, im Gegenteil. Wir haben von Anfang an auf Versachlichung gesetzt, genauso vor wie hinter den Kulissen. Wir haben den Dialog mit allen Lagern gesucht, unzählige Gespräche geführt, sowohl im Gegner- wie Befürworterlager stets freundlich gemahnt, wenn mal wieder eher grob geholzt wurde argumentativ. Allerdings haben wir dabei nie den Kern unserer Kritik aus den Augen verloren, der im allgemeinen Flurschaden für das freie Netz besteht, falls Filterung (über Artikel 13) das zentrale Mittel gegen Plattformhaftung im Netz werden sollte.

Die Hardliner unter den Befürwortern des momentanen Reformansatzes haben auf diese nach wie vor bestehenden Bedenken zwei Antworten, eine halb-richtige und eine völlig unsinnige.

Die halb-richtige lautet, dass es zum einen in der Praxis bereits jetzt technische Filtersysteme gibt, und dass es zum anderen im Recht bereits jetzt wirksame Verpflichtungen gibt, einmal nach Hinweis gelöschte Uploads präventiv von der jeweiligen Plattform fernzuhalten. Diese Verpflichtungen haben Gerichte in einigen Leitentscheidungen schon aus der bestehenden Rechtslage heraus, oder besser gesagt, in sie hineingelesen. Vieles spricht rechtsdogmatisch dafür, dass sich allen voran der Europäische Gerichtshof bei so etwas außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs bewegt. Auch ist allgemein bekannt, warum er das tut, nämlich weil es der europäische Gesetzgeber lange Zeit unterlassen hat, sich um die Weiterentwicklung des Urheberrechts zu kümmern. So gesehen stimmt es, dass Filter schon existieren und gesetzlich etwas getan werden sollte, um die Haftungsfragen nicht nur den Gerichten zu überlassen. Nur halb-richtig ist diese Antwort, weil man es für sinnvoll halten könnte, statt die Linie der Gerichte gesetzlich festzuschreiben, dieser vielmehr gesetzgeberisch Grenzen aufzuzeigen. Doch dazu bräuchte es eine ganz andere Reform.

Wie dem auch sei, Hanfeld entscheidet sich ohnehin für die andere Antwort, die völlig unsinnige:

Von „Uploadfiltern“ ist dort in dem umkämpften Artikel 13 nicht die Rede, sondern von Vorkehrungen, die Betreiber von Internetplattformen treffen müssen, damit bei ihnen nicht Inhalte erscheinen, die Urheberrechte verletzen. Das könnte über Programme, könnte aber auch über entsprechend geschultes Personal laufen, oder im Zusammenspiel von beidem.

Das ist ungefähr so, als würde man behaupten, das Straßenbauamt brauche zum Schutz vor Wild-Unfällen gar nicht unbedingt Zäune entlang der Straßen zu ziehen, sondern könne ja auch alle dreißig Meter eine Person postieren, die aufpasst. Dabei wissen die Befürworter des aktuellen Artikels 13 ganz genau (zu hören ab Minute 3:18), dass gerade größere Plattformen nur durch Einsatz technischer Filter realistisch der Haftung würden entgehen können, die Artikel 13 vorsieht. Oder eben dadurch, dass sie Lizenzen kaufen für alles, was ihre Nutzenden hochladen. Und genau darum geht es. Der zukünftig nur noch mittels Filtern zu bekommende Schutz vor Haftung soll ausreichenden Druck erzeugen, damit endlich Lizenzen gekauft werden. Darauf kommt Hanfeld dann auch im nächsten Abschnitt:

Von „Zensur“ kann keine Rede sein
Für einen Giganten wie die Google-Tochter Youtube, die schon über ein Erkennungssystem namens „Content ID“ verfügt, dürfte das technisch kein Problem sein, es kostet nur Geld. Zugleich werden Plattformanbieter angehalten, Lizenzverträge mit Rechteinhabern und ihren Vertretern, also Verwertungsgesellschaften, abzuschließen.

Diese Logik ist nicht von der Hand zu weisen, übersieht nur ein Detail: Wenn man die Haftungsregeln im Urheberrecht ändert, trifft das eben nicht nur YouTube. Im Gegenteil, das Druckmittel Filter betrifft in erster Linie alle anderen im Netz, die irgendwelche Interaktionsmöglichkeiten mit Uploads ermöglichen. YouTube dagegen, wie Hanfeld selbst schreibt, verkraftet das, kann entweder die eigenen Filter noch etwas schärfer fahren oder eben zahlen. Und zahlen sollen sie gefälligst, endlich, nach all den Jahren und Marktanteilen, die man an sie verloren hat. Dass alle anderen Plattformen die notwendigen technischen Infrastrukturen ebenfalls aufbauen müssen? Nebensache. Dass zur Behebung der Marktdominanz von Unternehmen eigentlich das Kartell- und Wettbewerbsrecht da ist und nicht das Urheberrecht? Nebelkerze, denn …

Auch das kostet Geld, doch das ist der faire Preis für die Aufrechterhaltung des Grundrechts auf geistiges Eigentum, das der Geschäftspraxis der Datenkonzerne freilich im Wege steht.

Aha, es geht um Grundrechte! Genauer gesagt um Artikel 14 des Grundgesetzes, die sogenannte Eigentumsgarantie, die auch für das „geistige Eigentum“ gilt. Sie muss demnach fast so etwas wie ein „Super-Grundrecht“ sein, diese Eigentumsgarantie, denn dass bei flächendeckender Durchleuchtung, Prüfung und Filterung nicht nur die Frage relevant ist, ob die Plattform denn auch eine urheberrechtliche Lizenz erworben hat, sondern sehr sehr oft auch die Meinungsfreiheit betroffen ist? Ach, maßlose Übertreibung. Von Zensur könne keine Rede sein, oder wie Michael Hanfeld es in seiner Zwischenüberschrift fasst, von „Zensur“.

Dass Erkennungssysteme und Uploadfilter den rechtlichen Umstand nicht bewerten können, ob der Upload irgendeines geschützten Werkes im konkreten Fall als Meinungsäußerung im Sinne des Grundgesetzes geschützt ist oder nicht, ist allen klar, muss jedenfalls auch Michael Hanfeld klar sein. Hinter der FAZ steckt ja bekanntlich immer ein kluger Kopf. Aber dass es für die Sichtbarkeit solcher Meinungsäußerungen dann zukünftig darauf ankommen soll, ob der Plattformbetreiber brav seine Lizenzen gezahlt hat, oder stattdessen darauf, ob sich die von Filterung betroffenen Nutzenden durch einen Beschwerdemechanismus geackert haben, das scheint ihm dann irgendwie unerheblich zu sein in Sachen Grundrechte. Der Lizenzkauf durch die Plattform ist also nach Herrn Hanfeld zugleich auch der „faire Preis“ dafür, dass Menschen unter Verwendung geschützter Werke ihre Meinung frei äußern können im Netz.

Der Urheberrechtsrichtlinie geht es aber genau darum – dass sich das ändert, dass Kreative und Urheber einen Lohn für die Verwertung ihrer Werke bekommen. Wikimedia, die Wikipedia als Non-Profit-Unternehmen, ist von der EU-Regelung gar nicht betroffen.

Das ist falsch. Nur die Wikipedia selbst und nur in ihrem Textbestand ist einigermaßen sicher ausgenommen von Artikel 13 der Reform. Dies gilt schon für das Medienarchiv der Wikipedia, genannt Wikimedia Commons, nicht mehr so sicher. Und das größte Problem ist und bleibt, dass Freies Wissen nicht nur in der Wikipedia lebt. Es entsteht in einem netzweiten Ökosystem, das Austausch und Aushandlung ermöglicht. In dieses komplexe Gebilde würde Artikel 13 in seiner jetzigen Form sehr viel rechtlichen Sand streuen. Darum sind die Wikimedia-Organisationen, deren Zweck die Förderung Freien Wissens generell ist, nicht nur innerhalb der Grenzen der Wikipedia, zu Recht auf dem Plan. Wir, die Communitys und Organisationen des „Wikiversums“ sind von diesen Reformvorschlägen betroffen, ob es Herrn Hanfeld gefällt oder nicht.

Die im Netz beliebten Kurzvideos, „Gifs“ und „Memes“, sind ausgenommen,

… durch eine Regelung, von der niemand erklären kann, wie sie greifen soll.

Zitate, Satire sind erlaubt und möglich,

… aber im Zweifel eben nur nach Durchlaufen einer Beschwerdeprozedur. Ob das zumutbar, ob der Eingriff verhältnismäßig ist? Das hat offenbar nicht zu interessieren.

jüngere Start-ups müssen den Anforderungen der Richtlinie zunächst nicht genügen.

Aber nach spätestens drei Jahren im Markt ist jede Plattform erfasst, egal wie groß oder klein, egal ob sie ein wirkliches Problem für Verwertungsinteressen darstellt oder nicht.

Von „Zensur“ kann keine Rede sein.

Davon ist bei uns auch nicht die Rede, sondern von Zensur-Infrastrukturen. Wir warnen vor dem, was mit allgegenwärtigen Filtersystemen, wenn sie erstmal gesetzlich erzwungen worden sind, alles an Missbrauch getrieben werden kann. Niemand unterstellt Kreativen, sie selbst wollten Zensur im eigentlichen Sinne betreiben. Dass aber das Urheberrecht schon heute oft dazu missbraucht wird, unliebsame Inhalte aus dem Netz entfernt zu bekommen, ist eine Binsenweisheit.

Wer so falsch redet, sich zuvor in den seit 2016 währenden Prozess der Entscheidungsfindung der EU-Institutionen nicht mit konstruktiven Argumenten eingeschaltet hat, und nun glaubt, er repräsentiere mit seiner Filterblase den Willen der „Zivilgesellschaft“, die in der gesamten EU mehr als fünfhundert Millionen Menschen ausmacht, beschädigt die Demokratie.

Der Verfasser dieser Replik hofft, gezeigt zu haben, wer hier falsch redet. Im Übrigen haben wir uns sogar mit vollständigen Alternativregelungen in die Entscheidungsprozesse eingebracht. Nur wurden wir dann meist entweder ignoriert oder zu Bütteln irgendwelcher Netzkonzerne erklärt. Einige Europaabgeordnete haben einige unserer Vorschläge immerhin in Ausschüssen eingebracht, wo sie dann gleichwohl dennoch recht schnell abgelehnt wurden.

Es war vor allem der abschließende Vorwurf einer Beschädigung der Demokratie, der die vorliegende Replik letztlich notwendig macht, ihn zu hören aus dem Lager derjenigen, die auf Doppelseiten großer deutscher Tageszeitungen schamlos Diffamierungen über den Protest gegen Artikel 13 ausgekippt haben. Wenn dieser Protest dann irgendwann immer lauter wird und bis auf die Straße schwappt, dann zeigt sich, dass die Demokratie lebendig ist. Beschädigt wird sie erst, wenn die Politik mittels Augen zu und durch all diejenigen vor den Kopf stößt, die erst spät verstanden haben, welchen Flurschaden Artikel 13 im Netz anrichten wird, wenn er nicht noch einmal nachverhandelt wird. Zeit dazu gibt es, Vorschläge auch.

Kommentare

  1. […] Filterblase an Filterblase: Eine Replik auf Michael Hanfelds Beitrag bei FAZ.net […]

  2. Harald Meyer
    19. März 2019 um 19:26 Uhr

    Hallo Izy
    Zunächst mal bilde ich mir meine Meinung immer noch selber und ausserdem bezweifelt ja niemand die Intention die dahinter steht. Es sind auch keine Kleinigkeiten, die ich in Frage stelle, sondern grundlegende Bestandteile des Entwurfs, die dem Erreichen des gesetzten Ziels vollständig entgegen stehen und das ganze damit komplett zum scheitern verurteilt, sowie die Tatsache, daß eine VG normalerweise auch nur die Urheber vertreten darf, die dort Mitglied sind, es sei denn sie würde die erzielten Einnahmen auch an die nicht Mitglieder verteilen, deren Werke da mal eben vereinnahmt werden ohne zu fragen.
    Sollte die GEMA nicht inzwischen ein neues Betriebsmodell haben, wird das mit Sicherheit nicht passieren, so wie das bisher auch schon der Fall ist.

  3. Izi
    19. März 2019 um 06:27 Uhr

    John und Harald, der Unterschied zwischen Youtubern und den Hunderttausenden Urhebern, die von VGs vertreten werden ist, dass Uploader ihre Rechte an ihren Werken selbst und freiwillig an Youtube abtreten, mittels AGB. Damit können ihre Rechte nicht mehr von VGs wahrgenommen werden.
    Aber die VGs können die Lücke schließen für die Werke anderer Urheber, die von Plattformnutzern hochgeladen werden. Diese Urheber haben weder die Genehmigung fürs Hochladen erteilt noch an die Plattform oder den Nutzer Rechte abgetreten und haben deshalb – im Gegensatz zu Uploadern – einen Anspruch auf Vergütung. Mit der Richtlinie sollen die Plattformen die Rechte an diesen “fremden” Werken erhalten und zwar in der Regel über Pauschalverträge mit VGs oder Verwertern, die auch Urheber einschließen, die nicht Mitglied einer VG sind. Das ist der Mittelpunkt der Reform, nicht die Filter. Plattformen müssen keine Einzelrechteklärung betreiben. Wo die Lizenzierung nicht zumutbar ist, bleibt es beim herkömmlichen System des “notice und takedown”. Für Plattformnutzer, die selbst Urheber sind, ist diese Richtlinie nicht gemacht, denn sie haben ihre Rechte abgegeben. Aber sie haben dann zumindest den Vorteil, dass sie sich nicht mehr um die Klärung von Rechten für fremde Werke kümmern müssen, sofern die Plattform einen Lizenzvertrag abgeschlossen hat. Es wäre dann übrigens Sache der Plattform und ggf. sogar ein Wettbewersvorteil der Plattform, dies zu tun und zu kommunizieren. Aber das ist es, was Plattformen scheuen: Urheber an ihren Gewinnen zu beteiligen.
    Aber ich wiederhole mich und deshalb verabschiede ich mich und zwar mit Picabia: Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann!
    Danke Harald für Dein Bemühen, mir Eure Argumente nahezubringen. Es war interessant zu sehen, wie die erbitterten Gegner es über Kleinteiligkeit und mit immer neuen Gegenargumenten geschafft haben, dass sogar Nutznießer der Richtlinie den eigentlichen Zweck aus den Augen verlieren.
    Und John, niemand hat gesagt, dass man heute noch Urheberrecht wie in alten Zeiten machen kann. Aber dass Du ein Problem damit hast, andere Meinungen zu respektieren, sieht man ja schon an Deiner unsouveränen Replik. Du solltest daran arbeiten, aber nicht auf dieser Seite, die Glaubwürdigkeit von Wikipedia beim “schlappen, alten Rest” der Zivilgesellschaft ( die da draußen aber immer noch die Mehrheit stellt) zerbröselt eh schon munter. Als ich gestern einem Freund erzählt habe,dass Ihr für einen Tag abschalten wollt, sagte der: Was, nur einen Tag – schade!
    Aber in einem hast Du recht, der neue Vorschlag einer Schranke kommt zur unrechten Zeit. Er lag schon einmal auf dem Verhandlungstisch und hat leider keine Mehrheiten gefunden. So etwas passiert in demokratischen Prozessen. Dafür ist der heutige Kompromiss entstanden, der alle Nachteile eines Kompromisse hat, aber auch den alles andere überstrahlenden Vorteil, dass große Plattformen endlich in die Verantwortung genommen werden!

    1. John Weitzmann
      19. März 2019 um 09:16 Uhr

      Ich habe nur benannt, wie das handwerklich äußerst schlechte, in sich widersprüchliche und inhaltlich nicht ausbalancierte Entwurfswerk entstanden ist, über das wir hier streiten: Durch genau die Vorgehensweise, wie früher Urheberrechtsgesetzgebung ausgehandelt wurde.
      Wir bzw. unsere Vertreterinnen und Vertreter im EP bekommen hier zum dritten Mal (!) in diesem Gesetzgebungsprozess eine erste (!!) Lesung vorgesetzt mit einem Text, der – statt wie es sich gehört in 2. Lesung und Vermittlungsausschuss – im intransparenten Trilog ausgeknobelt wurde, so als sei es noch immer so, dass das Urheberrecht nur VGs, Verwerterindustrie und Urheberverbände angehe. Das tut es aber nicht.
      Der Trilog ist einer der dicksten Sargnägel der EU-Demokratie. Es ist das Lieblingswerkzeug aller Lobbies, inklusive derer aus Kalifornien. Da dann ernsthaft immer wieder auf das “tja, das hat leider keine Mehrheit bekommen, ist halt so im demokratischen Prozess” zu verrutschen, ist ein wenig widersprüchlich.
      Dennoch wird der Welt auch vom Berichterstatter immer wieder erzählt, nun sei eben nichts mehr zu verhandeln, entweder alles oder nichts. Das ist falsch. Genauso wie die Behauptungs falsch ist, dass das Dossier am Ende der Legislaturperiode verfiele. Und genauso wie falsch ist, das wir behauptet hätten, “die Zivilgesellschaft” zu sein, und dass wir uns nicht mit konstruktiven Vorschlägen eingebracht hätten.
      Alle 4 vorgenannten Falschbehauptungen werden ohne mit der Wimper zu zucken in großen deutschen Zeitungen verbreitet, die einstmals etwas auf sich halten durften.
      Und zu VGs: Was auf nationaler Ebene eventuell machbar wäre, ist Extended Collective Licensing, aber das behebt die grundsätzlichen Macken des Art. 13 nicht. Der von der CDU vorgeschlagene Weg wäre zumindest halbwegs austariert, lässt sich aber auf Basis des jetzigen Textes nicht umsetzen. Darum bleibt es dabei, dass Art. 13 in der jetzigen Form (ggf. separat) abgelehnt werden muss, um Raum für zumindest die von der CDU vorgeschlagene vergütete UGC-Schranke zu machen.
      Dass im Feuilleton weiter das Lied vom “gekauften Protest” gesungen wird, zeigt eindrücklich, wessen Denken hier in den Ecken des Betonkopfs hängenbleibt.

  4. Harald Meyer
    18. März 2019 um 18:54 Uhr

    Hallo Izy
    Ich muss dir da leider widersprechen. Alleine schon mal, damit ein Filter, welcher Art auch immer, in der Lage ist, seinen Zweck zu erfüllen, muss er Vergleichsdaten haben. in diesem Fall also jedes urheberrechtlich geschützte Werk. Rein technisch reicht es dafür auch leider nicht aus, nur Metadaten oder digitale Fingerprints zu nehmen da sich diese nur auf die exakte Originaldatei beziehen, sobald z.B. bei Audiodaten Nebengeräusche vorhanden sind oder die Originaldaten geringfügig verändert sind, entstehen daraus völlig neue Metadaten und Fingerprints, was eine Erkennung unmöglich macht. Genau das ist auch das Hauptproblem mit den Filtern. Man könnte zwar auf eine exakte Übereinstimmung gehen, das würde aber dann veränderte oder gemischte Verwendungen nicht erkennen. Es bleibt also nur ein Vergleich und eine Näherung an das Original, je weiter dabei die Toleranz gesetzt wird, um so mehr Fehler wird das System dabei machen. Darüber sind sich im übrigen auch sämtliche Experten einig. Das Problem mit der Kontexterkennung die bisher absolut unmöglich ist kommt da noch dazu.
    Uploadfilter sind also der völlig falsche Weg.
    Da das allerdings einer der Kernpunkte in der Umsetzung ist, sollte das definitiv VOR der Einführung einer solche Richtlinie geklärt sein. Alles andere macht keinen Sinn. Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen, der Autoindustrie vorzuschreiben, daß ab übernächstem Jahr nur noch Fahrzeuge mit Fusionsantrieb zugelassen werden.
    Es muss also ein Ansatz her, der auch wirklich realisierbar ist. Vorschläge dazu gab es ja einige, diese wurden jedoch ignoriert und beiseite geschoben. Eine Möglichkeit wäre eine Pauschalabgabe wie sie z.B. bei Datenträgern und Kopierern bereits gemacht wird, eine andere wäre, die wirklichen Zugriffe auf die Inhalte, die mit Werbung verbunden Profit generieren zu zählen und entsprechend auszuwerten. Das ist technisch relativ einfach über Zählpixel machbar und würde noch dazu eine genaue Auswertung zulassen. Beide Varianten würden dann keine Blockierung benötigen.
    Wenn diese Richtlinie in der jetzigen Form durchepresst wird, dann wird damit von den Plattformen erwartet, etwas bisher ungmögliches umzusetzen. Im folgeschluss, wenn sich diese Erkenntniss dann endlich auch in der EU so weit durchgesetzt hat, muss dann die komplette Richtlinie sowieso noch ein mal komplett überarbeitet werden. Bis das dann endlich erfolgt ist, wird es also eine Übergangszeit geben, in der diese fehlerhafte Variante ohne die funktionierenden Mittel durchgesezt werden muss. Und genau dabei wird sich mit Sicherheit ein Rechtsvakuum entwickeln was dem Missbrauch alle Tore öffnet. Damit ist dann keinem geholfen.
    Es wird mit Sicherheit nicht bis zum berühmten Sankt Nimmerleinstag dauern, hier eine umsetzbare Lösung zu finden und diese dann ggf. als Ergänzung nachzuliefern wenn man jetzt die Richtlinie z.B. erstmal ohne die strittigen Punkte umsetzt. Das wäre von den Verfahrensregeln der EU auch ohne weiteres machbar.
    Übrigens ist es nicht nur ein Lippenbekenntnis von mir. Ich habe ja definitiv selber ein Interesse daran, daß unter anderem auch ich selber mehr von dem abkriege, was mit meinen Werken an Gewinn bei den großen Plattformen hängen bleibt. Bei dem Umfang von dem was ich bisher Releast habe (nach heutigem Stand alleine schon mal 186 Musikstücke und diverse Artikel in Printmedien) wird sich das auch mit Sicherheit finanziell deutlich bemerkbar machen. Aber das wird es nur, wenn das ganze funktioniert und nicht wenn man jetzt im Funktionsunfähigen Chaos landet.

  5. Izi
    18. März 2019 um 15:56 Uhr

    Danke, Harald, aber es wird mit dem vorgeschlagenen System eben gerade nicht nötig sein, alle Werke, die es weltweit gibt, zu erfassen. Du denkst immer noch, dass alle, die nicht zur Netzgemeinde zählen, mit dem Klammerbeutel gepudert sind.
    Es ist richtig, dass es unter den Youtubern nicht wenige Urheber gibt (Knipser von Urlaubsbildern sind es übrigens nicht). Deine Behauptung, dass die meisten Urheber nicht in VGs sind, stimmt so nicht. Youtuber brauchen m. E. auch keine eigene VG, aber damit kann man sich beschäftigen, wenn es soweit ist. Man wird einen Weg finden, sie zu beteiligen, wie man in den letzten Jahrzehnten bei jeder neuen Gruppe von Urhebern einen Weg in den Verwertungsgesellschaften gefunden hat. Aber um jemanden an einer Vergütung beteiligen zu können, muss erst einmal etwas da sein zum Verteilen!
    Keine Gesetzgebung der Welt, schon gar nicht die europäische, an der so viele Länder beteiligt sind, kann alle Szenarien und Eventualitäten berücksichtigen. Das wird Aufgabe der Umsetzung und Rechtssprechung sein.
    Aber der Entwurf gibt die Leitlinie vor, dass große Plattformen endlich in die Verantwortung genommen werden und Urheber an deren Gewinne zu beteiligen sind. Und das ist es, was die Plattformen umtreibt, nicht Deine Befürchtungen. Auch wenn jede Deiner Einwendungen im Gesetz Berücksichtigung fände, was technisch nicht möglich ist, würden die Plattformen Wege finden, um das oben Genannte zu verhindern. Und was jetzt läuft, wäre dann die Blaupause dafür. Und deshalb bin ich froh, dass mal jemand ausgesprochen hat, dass das demokratiegefährdend ist.
    Deine Befürchtungen zum Overblocking teile ich nicht, weil auch hier Art. 13 Dich besser stellt, da Filter im Vergleich zu den jetzt schon vorhandenen künftig der Regulierung unterliegen und Du nicht mehr der willkürlichen Entscheidung der Plattform ausgesetzt bist.
    Youtube ist ein Teil der Kultur dieses Landes, keine Frage und nicht wenige Youtuber sind selbst Urheber, auch keine Frage, aber darüber hinaus gibt es ein Vielfaches an Urhebern, die nichts weiter wollen, als dass digitale Nutzungen so vergütet werden, wie es im analogen Bereich gang und gäbe ist. Und die darauf angewiesen sind, weil Nutzungen im digitalen Bereich die im analogen immer mehr ablösen. Urheber sind die, die die kulturelle Vielfalt in diesem Land sichern (und auch gar nicht so selten die Grundlagen der Uploader, die auf Originalwerke zurückgreifen).
    Lippenbekenntnis wie Deine, für das Urheberrecht und eine Vergütung für Urheber zu sein, helfen da nicht. Was hilft, ist die Richtlinie und zwar jetzt und nicht am Sankt-Nimmerleinstag!

    1. John Weitzmann
      18. März 2019 um 18:56 Uhr

      Der Entwurf lässt derzeit _keine_ neue vergütete Schranke für nutzergenerierte Inhalte zu. Für diese Lösung, die ähnlich schon bei der Verbreitung privater Aufnahmetechnik in den 70er uund 80er Jahren funktioniert hat, muss der gegenwärtige Artikel 13 zuerst abgelehnt werden, um Raum für Nachverhandlung zu schaffen.

      Außerdem: Ja, es stimmt, nur mit gemeldeten Werken müsste abgeglichen werden. Das aber bei sämtlichen Uploads. Und rein mengenmäßig ist die nicht-professionelle Kreativität im Netz deutlich überwiegend, von Schrott bis Geniestreich. Die Vorstellung, man könne heute noch Urheberrecht machen wie damals in der guten alten analogen Zeit, ist vollkommen weltfremd.

  6. […] Am 21.3.2019 wird die deutsche Wikipedia ihre Tore schließen, um auf den breiten zivilgesellschaftlichen Widerstand und die Probleme mit der Copyright-Novelle aufmerksam zu machen. (Das ist übrigens auch Blackout-Day). Dem werden sich auch diverse deutsche Rollenspiel-Webseiten anschließen – unter anderem wir. Darum wird diese Webseite am Donnerstag nicht zur Verfügung stehen und entsprechend auch kein Artikel erscheinen weder das gesamte Onlineangebot nutzbar sein. […]

  7. […] Am 21.3.2019 wird die deutsche Wikipedia ihre Tore schließen, um auf den breiten zivilgesellschaftlichen Widerstand und die Probleme mit der Copyright-Novelle aufmerksam zu machen. (Das ist übrigens auch Blackout-Day). Dem werden sich auch diverse deutsche Rollenspiel-Webseiten anschließen – unter anderem wir. Darum wird diese Webseite am Donnerstag nicht zur Verfügung stehen und entsprechend auch kein Artikel erscheinen weder das gesamte Onlineangebot nutzbar sein. […]

  8. […] Am 21.3.2019 wird die deutsche Wikipedia ihre Tore schließen, um auf den breiten zivilgesellschaftlichen Widerstand und die Probleme mit der Copyright-Novelle aufmerksam zu machen. (Das ist übrigens auch Blackout-Day). Dem werden sich auch diverse deutsche Rollenspiel-Webseiten anschließen – unter anderem wir. Darum wird diese Webseite am Donnerstag nicht zur Verfügung stehen und entsprechend auch kein Artikel erscheinen weder das gesamte Onlineangebot nutzbar sein. […]

  9. […] Am 21.3.2019 wird die deutsche Wikipedia ihre Tore schließen, um auf den breiten zivilgesellschaftlichen Widerstand und die Probleme mit der Copyright-Novelle aufmerksam zu machen. Dem werden sich auch diverse deutsche Rollenspiel-Webseiten anschließen – unter anderem wir. Darum wird diese Webseite am Donnerstag nicht zur Verfügung stehen und entsprechend auch kein Geschichtskrümel erscheinen. […]

  10. Harald Meyer
    17. März 2019 um 15:28 Uhr

    Hallo Izi
    Sicher sind wir in der Diskussion mittlerweile deutlich weiter und ich gebe dir Recht, Drohungen und Gewalt gehen mal gar nicht und ich verurteile sowas zutiefst. Allerdings ist es leider nicht so, daß der Uploader selbst durch die neue Regelung komplett aus der Haftung genommen wird. Das heisst, Abmahnungen wird es auch weiterhin geben, wenn auch nicht mehr direkt von den Rechteinhabern sonder zukünftig indirekt durch die Plattformen.
    Wie ich ja bereits geschrieben hatte: Niemand ist gegen eine gerechte Beteiligung an den Gewinnen und mit Sicherheit ist auch niemand gegen eine Reform des Urheberrechts. Das ist notwendig und längst überfällig. In diesem Punkt sind sich ja Gegener und Befürworter einig, auch wenn manchmal vor allem von Vertretern der GEMA gerne behauptet wird, die Gegner wollten das Urheberrect abschaffen und einen rechtsfreie Raum im Internet schaffen.
    Das Problem ist ja nicht die Änderung an sich, sondern die Wahl der Mittel und vor allem auch, daß bei der ganzen Sache der zu erwartende Umfang völlig unterschätzt wurde. In der jetzigen Form (und ich habe dafür ALLE 3 Versionen im original gelesen…) ist das ganze definitif technisch nicht umsetzbar. Organisatorisch wird es mit Sicherheit an 2 Punkten scheitern:
    1. werden nur Abwicklungen über Verwertungsgesellschaften berücksichtigt und
    2. müssten wirklich ALLE Werke mit Urheber Schutz die jemals weltweit erstellt wurden erfasst werden was sich alleine auf Grund der Masse an Daten nicht ohne weiteres machbar ist.

    Dazu mal folgendes:
    Die meisten Urheber sind in keiner VG und werden daher schon mal komplett nicht berücksichtigt. Mehr noch, für viele Urheber existiert noch nicht mal eine VG wie z.B. für die ganzen Youtuber, die ja definitiv auch selber Werke erstellen. Es geht nun mal nicht nur um Kinofilme, Texte oder Musik sondern eben um alle Werke, die unter Urherrechtlichem Schutz stehen. Kunst oder nicht, dazu gehören eben dann auch die Urlaubsbilder die jemand gemacht hat und für Facebook verwendet hat, genau so wie Kochrezepte und How To Videos. Das alles muss berücksichtigt werden. Dementsprechend ist das Modell mit den Verwertungsgesellschaften eben nicht unbedingt geeignet bzw es muss noch durch weitere Möglichkeiten deutlich ergänzt werden.
    In der jetzigen Form sind die einnzigen die wirklich davon profitieren die VGs und die Urheber, die in deren Verteilerschlüsseln an den Ausschüttungen beteiligt sind. Ich kenne sehr viele Musiker und DJs von denen auch einige z.B. in der GEMA sind. Bei den GEMA Mitgliedern ist es allerdings so, daß durch den Verteilerschlüssel meistens keine oder nur eine lachhaft kleine Ausschüttung passiert. Grund dafür ist, daß seitens der GEMA eben nicht wirklich genau erfasst wird, was von wem jetzt tatsächlich gespielt wird sondern daß das ganze System auf Vermutungen basiert die sich nach Chartsplatzierungen, Airplay im Radio und TV richten. Das Problem dahinter ist allerdings, daß man wohl kaum Helene Fischer oder Dieter Bohlen in einer Szenekneipe oder in irgendeinem Club hören wird. Die Sachen die dort zu hören sind wird man im Gegenzug kaum mal im Radio oder TV hören. Damit das System also wirklich die Urheber gerecht beteiligen kann, muss auch das berücksichtigt werden.
    Das ganze ist also an diesem Punkt schon sehr viel komplexer, als es im Textentwurf scheint. So einfach wie es dort suggeriert wird ist es eben leider nicht und alleine deshalb besteht schon deutlicher Nachbesserungsbedarf.
    Das Problem der technischen Umsetzbarkeit steht dabei noch auf einem ganz anderen Blatt. Der Entwurf geht davon aus, daß man einfach nur bereits vorhandene Filtersysteme nehmen und aktivieren müsste, damit es geht. Knackpunkt ist aber: es existieren bisher keine Systeme die das leisten könnten was hierfür nötig wäre. Wie mir auch von einigen wirklichen Experten im Bereich der künstlichen Intelligenz bestätigt wurde, wird das auch nicht innerhalb der nächste 10-15 Jahren der Fall sein, wahrscheinlicher jedoch noch deutlich später. Es wird immer gerne auf das Content ID System hingewiesen, das ja angeblich schon so gut funktioniert. Ich habe es wie schon geschrieben, mal unter realen Bedingungen getestet und es hat dabei vollständig versagt. Das Testprotokoll davon kann ich gerne zur Verfügung stellen.

    https://scontent-frx5-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/53889055_2653978601284754_7666800572237873152_n.jpg?_nc_cat=107&_nc_ht=scontent-frx5-1.xx&oh=ab745ac6cac117a3ecb13cd58a767344&oe=5D4FD501

    Content ID ist noch dazu nur auf Musik ausgelegt, die anderen Bereiche wie Texte, Bilder, Videos usw isnd da noch gar nicht enthalten. Was das System vor allem nicht leisten kann ist die Erkennung des Kontext in dem etwas steht. Das heist, Parodien, Zitate, Remixe, Rezensionen und ähnliches, was ja eine legale Verwendungen sind, können überhaupt nicht erkannt werden. Eine Bearbeitung durch Personen entfällt auf Grund der Masse auch. Selbst beim Einsatz von beidem, Filter und persönlich Bearbeitung, wird es nahezu unmöglich diese Datenmengen zu bearbeiten. Das resultiert also dann erstmal in einer Sperre des Inhalts und einer sehr langen Wartezeit für die Bearbeitung. Livesendungen würden dadurch also nahezu vollständig unmöglich.
    Alleine daran merkt man schon, dass das ganze deutlich komplexer ist als es der Entwurf erwartet. Alles sind jedoch sehr wichtige Punkte um das eigentliche Ziel, die gerechte Beteiligung der Urheber an den durch ihre Werke erzielten Gewinnen, zu erreichen. Diese Welt der Urheber besteht eben nicht nur aus den großen.
    Zwangsläufig, selbst wenn man mal von der technischen Unmöglichkeit absieht, würde daraus ein gigantischer Verwaltungsaufwand entstehen, der vielleicht noch von Facebook und Google zu stemmen wäre, für kleinere Content Provider aber die Grenzen des Machbaren völlig übersteigt. Die definierten Ausnahmen, die ja eigentlich Startups und kleine Plattformen ausnehmen sollten, habe leider einen kleinen Formulierungsfehler da hier steht, daß es Ausnahmen für Unternehmen die jünger als 3 Jahre sind und weniger als 10Mio Jahresumsatz und weniger als 5 Mio Nutzer haben. Schöner Ansatz, nur leider müssen alle 3 Faktoren erfüllt sein um darunter zu fallen, ist einer nicht erfüllt, entfällt auch die Ausnahme. Als “oder” Bedingung formuliert wäre das Ganze auf jeden Fall deutlich besser und würde mit Sicherheit auch besser akzeptiert. Neben einigen anderen sehr schwammigen Definitionen, sollte hier also auf jeden Fall noch mal nachgebessert werden.
    Normalerweise sollte ich ja als Musiker, DJ, Journalist und Webradiobetreiber gleich mehrfach von der Reform profitieren, ich hätte mich auch drüber gefreut. In der jetzigen Form aber, bringt mir das definitiv mal überhaupt nichts außer wahrscheinlich noch größere Probleme, zukünftig mich selber promoten zu können, was bei einem Overblocking zu erwarten ist. Als DJ ist es nun ein mal meine Grundlage, mit der Musik anderer etwas neues zu erschaffen. (Content ID ist damit regelmässig völlig überfordert…)
    Wie erwähnt bin ich mit Sicherheit nicht gegen ein Urheberrecht. Wir haben jetzt die Chance, eine wirklich zielführende Änderung zu bewirken bei der auch wirklich die Urheber profitieren. In der jetzigen Form kann das aber nicht gehen. Es muss definitiv noch deutlich nachgearbeitet werden. Dementsprechend macht es keinen Sinn diese fehlerhafte Variante jetzt durch zu drücken. Der Status Quo, wie er jetzt ist, sieht ja bereits einen Urheberschutz vor. Es würde mit Sicherheit auch niemandem schaden, die Probleme des Entwurfes erstmal ganz in Ruhe zu beseitigen um dann einen sinnvollen Entwurf zu präsentieren der auch wirklich praxistauglich ist. möglicherweise auch mit einer Klausel, die rückwirkende Zahlungen beinhaltet. In diesem Fall ist es mit Sicherheit besser, erstmal keine Änderungen zu machen, als eine schlechte mit Gewalt zu realisieren und jede Menge berechtigten Widerstand einfach zu ignorieren.

  11. Izi
    17. März 2019 um 08:44 Uhr

    Harald Meyer, Du wirfst den Befürwortern der Richtlinie Arroganz vor, legst im Grunde aber die gleiche Arroganz an den Tag. Dein Hauptargument ist die Häme gegen Voss, weil er nicht die Sprache der Digital Nativs spricht (und das an einem Tag, an dem es wieder mal Mord- und Bombendrohungen gegen ihn gab). Das Argument “Uploadfilter kommen nicht vor” ist so was von alt, die Diskussion ist schon sehr viel weiter und differenzierter. Wie ist es z. B. damit, dass das Tun der Uploader mit der Richtlinie legalisiert wird und sie nicht mehr Opfer von Abmahnanwälten werden können. Und was ist dagegen zu sagen, dass die großen Plattformen und wohlgemerkt nur diese endlich die Urheber an ihren Milliardengewinnen beteiligen sollen. Sie sollen Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften abschließen (die übrigens Selbstverwaltungseinrichtungen von Urhebern und Verlagen sind, falls das immer noch jemand nicht weiß), die seit Jahrzehnten beweisen, dass sie es können. Auch für Urheber, die nicht zu Ihren Mitgliedern gehören. Ob und wie darüber hinaus mit welch vertretbarem Aufwand Filter eingesetzt werden können, hat Stefan Herwig in seinem FAZ-Beitrag diese Woche schlagend und sehr ehrlich nachgewiesen. “Zum Dank” wurde sein account gehackt.
    Ich schreibe dies hier für die anderen Kommentatoren, weil ich den Eindruck habe, dass sie an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert sind. Für weitere Einblicke könnt Ihr MdEP Helga Trüpel folgen oder auf die Seite der Initiative Urheberrecht gehen oder den Beitrag des Schlagzeugers Markus Hassold auf webschauder.de lesen. Bei Letzterem findet Ihr auch die Übersetzung von Art. 13, diese Primärquelle haben bisher die wenigsten gelesen. Darin findet Ihr u. a. die Aussage, dass es flächendeckende Überwachung nicht geben darf.
    Und John Weitzmann, Wikimedia/Wikipedia halten sich eben gerade nicht aus der Debatte raus, wenn sie vor dem “Durchdrücken” der Reform warnen und Wikipedia abgeschaltet wird. Das heizt die Stimmung an und trägt nicht zur Versachlichung bei. Allein die Wortwahl! Der Entwurf der Richlinie durchlief in einem mehrjährigen Prozess alle erforderlichen Gremien, immer wieder diskutiert, immer wieder verändert, immer wieder den Bedürfnissen und Forderungen angepasst, auch Euren. Wie Du über die Arbeit dieser Gremien schreibst, passt zwar in Dein Bild, hat aber mit der Realität nichts zu tun. Dass bei der Beteiligung von mehr als zwei Dutzend Staaten nur ein Kompromiss herauskommen kann, liegt auf der Hand. Aber dieser Kompromiss wäre wenigstens endlich mal ein Anfang! Er muss ohnehin noch in deutsches Recht umgesetzt werden, da ist wieder Zeit für neue Vorschläge. Denn eines ist (leider neben viel anderem Angreifbaren in Deinem Text) absolut falsch: Es gibt keine Zeit mehr für Nachverhandlungen. Wenn diese Richlinie vom Parlamet nicht angenommen wird, wird es auf Jahre hin keine Urheberrechtsreform geben, die doch so dringend benötigt wird. Wir werden auf dem Stand von 2002 verharren, als es Youtube & Co noch nicht gab. Und hier stellt sich wieder mal die alles entscheidende Frage: Wem nutzt das? Allein den großen Plattformen und zwar nur diesen!

  12. Harald Meyer
    16. März 2019 um 16:53 Uhr

    Sehr gut geschrieben. Ein wirklich klasse Artikel.
    Mittlerweile frage ich mich bei den ganzen Aktionen die in dieser Sache vor allem von den Befürwortern verbockt werden, wann denn da der Punkt erreicht ist, an dem es strafrechtlich relevant wird. Da wird unverholen gegen das Neutralitätsgebot des EU Parlaments verstossen, es wird offen gelogen und wenn man darauf angesprochen wird, kommen weitere Lügen oder die Aussage, das hätte man doch gar nicht gesagt und das obwohl es dazu nicht nur Videobeweise sondern auch offizielle Unterlagen gibt. Als Beispiel nenne ich mal den Versuch, die finale Abstimmung vorzuziehen und die Reaktionen darauf seitens der CDU CSU Abgeordneten im EU Parlament.
    Ein noch schöneres Eigentor hätte man sich auf Seiten der Gegner nicht ein mal vorstellen können . In Folge dieses Vorfalls fiehlen dann auch diverse Zurückhaltungen wodurch sich der ein oder andere etwas verplappert hat wie z.B. Herr Voss (CDU) der ja zunächst ausgeschlossen hat, daß es eine Einschränkung der Meinungsfreiheit geben kann um dann später in einem Interview eingestehen zu müssen:”… eine teilweise Einschränkung der Meinungsfreiheit kann nicht ausgeschlossen werden…”
    Alleine diese Aussage impliziert mit der Absicht, dass das von vorne herein so vorgesehen war im Entwurf, ist meiner Ansicht nach zumindest fragwürdig, möglicherweise aber auch strafrechtlich relevant.

    Solche Ausrutscher sind viele passiert, vor allem, wenn Befürworter mit detailierten Fragen oder mit fundierten Argumenten konfrontiert wurden. Wirklich Gegenargumente kamen bisher nicht. Es wurde nur sehr häufig eine regelrecht Arroganz gezeigt und den Gegnern unwissenheit oder fehlende Fachkompetenz unterstellt. Beides trifft definitiv nicht zu. Ganz im Gegenteil: Die Gegner der Reform sind überwiegend sehr gut informiert und sie haben auch den Überblick über die zu erwartenden Folgen. Viele der Gegner sind Digital Natives. Was für die Befürworter zum großen Teil immer noch ein mythisches Neuland ist, ist deren Heimat. An Fachkompetenz dagegen hat es allen Vorran Herr Voss doch häufig fehlen lassen. Die Auswirkungen wurden regelrecht ignoriert oder mit lapidaren Aussagen wie”… Uploadfilter stehen doch gar nicht im Text…” abgeschmettert, nur um dann mit “… Softwarelösungen zum identifizieren und blockieren urheberrechtlich geschützter Uploads…” eine genaue Definition eines Uploadfilters zu verwenden. Man kann auch argumentieren: Man muss ja nicht mit dem Auto von A nach B fahren, es reicht ja wenn man ein Motorgetriebenes Fahrzeug verwendet…
    So viel “Fachkompetenz” findet sich zumeist , man erwartet es ja schon kaum anders, vor allem in Reihen der CDU CSU Fraktion. Die Tatsache, daß die derzeit existieenden Systeme dieser Art nur unter optimalen Bedingungen überhaupt ansatzweise funktionieren, in praxisnahen Tests aber vollständig versagt haben, wird genau so ignoriert, wie die Tatsache, daß KI bei weitem noch nicht so weit entwickelt ist wie das in SciFy Filmen gerne gezeigt wird. Dazu gab es dann auch promt eine weitere schöne Stilblüte von, jeder wird sich denken können, welcher Name hier folgt, Herrn Voss:”… Wenn sie (die Provider) keine funktionierenden Identifizierungssysteme haben, dann müssen sie eben welche nehmen, die funktionieren…”.
    Ganz abgesehen davon, daß es KEINE wirklich funktionierenden gibt, hat mich das doch erstmal etwas sprachlos gemacht und ich zweifelte langsam daran, es hier mit einem vernunftbegabten Wesen zu tun zu haben…
    Ich könnte hier noch fast ewig weiter schreiben, aber ich denke mal, das würde den Rahmen dann endgültig sprengen. Für alle, die relativ Zeitnah nahezu alle Infos und auch die weiteren Endgleisungen erfahren wollen, lege ich einen Blick in Twitter nahe. Was dort unter #Uploadfilter oder #Artikel13 so alles reinkommt gleicht schon fast einer Reality Show.

  13. Tobias
    16. März 2019 um 15:28 Uhr

    Was mich bei der Debatte innerhalb Deutschlands stört, ist, dass es eben keine “Urheberrechtsreform” ist, sondern eine “Copyright”-Reform. Das deutsche Urheberrecht war schon immer besonders, und der Fokus auf den Urheber, also den Schaffenden Menschen, ist eine gute Sache. Copyright hingegen ist Verwertungsrecht und da wird es bereits problematischer. Zwar mögen viele Verlage gute Förderer ihrer Autoren und Medienschaffenden sein aber Copyright kann eben ganz anders als Urheberrecht genutzt werden, um die eigentlichen Kreativen auszunutzen und zu übervorteilen.

  14. […] 4. Filterblase an Filterblase: Eine Replik auf Michael Hanfelds Beitrag bei FAZ.net(wmdeblog.local, John Weitzmann)„FAZ“-Redakteur Michael Hanfeld hat vergangene Woche den Widerstand der Wikipedia gegen die Urheberrechtsreform der EU kritisiert. Die dabei vorgebrachten Argumente seien anmaßend, falsch und würden der Demokratie schaden. Mit den Worten „Das kann nicht unwidersprochen bleiben“, antwortet John Weitzmann für die Wikipedia-Community mit einer ausführlichen Replik. Der aktuelle Reformtext sei in zentralen Punkten weiterhin problematisch fürs freie Netz und fürs freie Wissen. […]

  15. […] 4. Filterblase an Filterblase: Eine Replik auf Michael Hanfelds Beitrag bei FAZ.net(wmdeblog.local, John Weitzmann)„FAZ“-Redakteur Michael Hanfeld hat vergangene Woche den Widerstand der Wikipedia gegen die Urheberrechtsreform der EU kritisiert. Die dabei vorgebrachten Argumente seien anmaßend, falsch und würden der Demokratie schaden. Mit den Worten „Das kann nicht unwidersprochen bleiben“, antwortet John Weitzmann für die Wikipedia-Community mit einer ausführlichen Replik. Der aktuelle Reformtext sei in zentralen Punkten weiterhin problematisch fürs freie Netz und fürs freie Wissen. […]

  16. Lamerz
    14. März 2019 um 22:33 Uhr

    Ich werde bei der Europawahl nur die Parteien in meine Überlegungen einbeziehen, die diese unsägliche “Reform” ablehnen. Dabei bin ich auch bereit Parteien zu wählen, die ich bisher noch nicht gewählt habe.

  17. Kevin Matyssek
    14. März 2019 um 12:19 Uhr

    An den Verfasser des Kommentars über mir. Am 23.3 sind Europaweite Demonstrationen Gegen Artikel 13. Schließen Sie sich doch einfach dort an. Überall in Deutschland finden diese statt… informieren sie sich mal im Internet, vielleicht haben sie Glück und in Ihrer Stadt ist auch eine geplant. Ich kann nur sagen ich werden (auch wenn ich am anderen Ende der Karte wohne) mich auf den Weg nach Berlin machen werde, um mich bei der größten Demo zu beteiligen.

  18. Angangseh
    14. März 2019 um 12:02 Uhr

    Vielen Dank für diesen Beitrag. Von den Hardlinern wird ja gerne vorgeworfen, man würde sich undifferenziert und einseitig mit der Materie befassen. Hier kann man sich bei Weitem nicht darüber beschweren.

  19. Orwell ist ein Pseudonym und hätte ohne sich zu verraten keine Vergütung erhalten
    14. März 2019 um 09:05 Uhr

    Tolles Format. Prima Artikel, dem ich mich voll anschließe. Und ich überlege mit meiner kleinen freiberuflichen Selbständigkeit am 21.3. auch zu streiken:
    lieber Kunde heute geht hier leider nichts, weil ich gegen die Urheberrechtsreform streike. Morgen wieder.

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