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Von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen…

Während im Märchen der Protagonist in drei furchterregenden Situationen bestehen kann, kommt Gastautor und Professor für Musiktheorie Dr. Ulrich Kaiser mit der fehlerhaft arbeitenden Filtersoftware auf YouTube immer wieder an seine Grenzen. Sein Abenteuer deutet an, welche Konsequenzen die Einführung flächendeckender automatischer Upload-Filter für Freiwilligen-getragene Projekte hätte.

WMDE allgemein

6. August 2018

Im Rahmen der aktuellen EU-Urheberrechtsreform wird die Einführung sogenannter Upload-Filter diskutiert. Um Urheberrechtsverletzungen im Netz zu verhindern, würden sie sämtliche Nutzerbeiträge schon vor dem Hochladen durchleuchten. Wikimedia und andere zivilgesellschaftliche Organisationen sehen in den Filtern eine Gefahr für das freie Netz. Abseits aller Debatten erleben Praktiker schon heute die Konsequenzen solcher Filter: ein (märchenhafter) Gastbeitrag.

//Dr. Ulrich Kaiser ist Professor für Musiktheorie, Ombudsmann für gute wissenschaftliche Praxis und Leiter des Bereichs Multimedia im Lehramtsstudium an der Hochschule für Musik und Theater München

Ludwig van Beethoven, Lizenz: Public Domain

Stellen Sie sich vor, sie würden eine freie Aufnahme der 5. Sinfonie von Beethoven für den Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule benötigen. Mit einer solchen Aufnahme lassen sich interessante Unterrichtseinheiten gestalten wie z.B. ein Sinfonie-Puzzle, Beethovens 5. aus Sicht eines Sportreporters, Beethoven als Filmmusik usw.

Da ich Lehrbücher für Musik schreibe und als Professor an einer Musikhochschule tätig bin, möchte ich solche Unterrichtseinheiten als Open Educational Ressources (oer-musik.de) ausarbeiten. Also begann ich damit, meine eigenen Schallplatten sowie Schallplatten aus den Beständen meines Arbeitgebers zu digitalisieren. In Frage kamen vor dem 1. Januar 1963 publizierte Aufnahmen, für welche 2013 eine 50-jährige Schutzfrist bereits abgelaufen war. Später entstandene Aufnahmen hingegen dürfen nicht digitalisiert werden, weil die Regelschutzfrist 2013 auf 70 Jahre verlängert worden ist. Das magische Jahr 2013 der Schallplattendigitalisierung kann man sich übrigens gut merken: Genau 50 Jahre vorher – das ist natürlich reiner Zufall – erschien das erste Beatles-Album auf dem Markt. Und ob Sie es glauben oder nicht: Mit diesem unschuldigen Vorhaben begann mein Auszug, das Fürchten zu lernen…

Ein Märchen

Zu einem richtigen Märchen gehören drei Situationen, in denen man sich bewähren muss. Meine erste Bewährung bestand darin, nachts auf YouTube ein Video hochzuladen, das für die Website wirbt, auf der meine gemeinfreien Digitalisate zum Download bereitstehen. In diesem Video erkläre ich mein Vorhaben, während im Hintergrund Beispiele der von mir digitalisierten Musik zu hören sind. Keine drei Minuten später erschien in meinem YouTube-Konto ein böser Geist und teilte mir mit, dass es einen Content-ID-Anspruch gäbe, weil sich in meinem Video eine urheberrechtlich geschützte Aufnahme der erste Rosenkranz-Sonate von Biber mit Susanne Lautenbacher befände. Furchtlos erhob ich Einspruch und antwortete dem Geist, dass auf der Website des Anspruchsstellers 1962 als Datum der ersten Veröffentlichung genannt würde und meine Digitalisierung daher gemeinfrei sei. Der Geist prüfte drei Tage lang, zog seinen Anspruch zurück und verschwand wortlos.

Da überkam mich ein böser Verdacht: Was wäre denn, wenn Anspruchsteller ungeachtet der Tatsache, dass sie an vor 1963 veröffentlichten Aufnahmen keine Ansprüche mehr haben, Ihre Geister dennoch losschicken würden, um Menschen wie mich einzuschüchtern? Das fand ich interessant, das wollte ich genauer wissen.

Geister angeln

Meine zweite Bewährung bestand also in der Eröffnung eines YouTube-Kontos mit dem Namen ›Labeltest‹, um das Universum der Musikwirtschaft mit Ausschnitten meiner urheberrechtsfreien Musik zu konfrontieren. Ich wollte sehen, ob sich mir auch hier böse Geister zeigen würden. Und in der Tat: Sie erschienen sofort und stellten sich jeglichem Upload urheberrechtsfreier Musik von Bartók, Beethoven, Schubert, Puccini und Wagner entgegen. Immer wieder hieß es, ich verstoße gegen das Urheberrecht und die Geister taten mir Gewalt an, indem sie ohne meine Zustimmung die Lizenz von CC-BY auf Standard-YouTube änderten.

Die Werke der Toten

Ich mailte meinen Widersachern furchtlos entgegen, dass 1. der Komponist der Werke mehr als 70 Jahre tot, 2. die Aufnahmen vor 1963 erstmalig erschienen und 3. ein Schutzrecht für eine Nachpressung in Deutschland nach §85 UrhG nicht gegeben sei. Meine Widerwehr war so gut, dass sie die bösen Geister mehrere Wochen lang in Bann hielt, bevor diese wiederum sang- und klanglos verschwanden. Alle Geister, bis auf einen großen und mächtigen transatlantischen Geist.

Philharmonisches Orchester unter Leitung von Sergin, Deutsche Fotothek‎, Fotothek df pk 0000267 004CC BY-SA 3.0 DE

Dein Video gehört jetzt mir

Meine dritte Bewährung bestand nun in der Auseinandersetzung mit diesem mächtigen Geist. Er ging mich – wie es der Zufall so will angesichts einer Aufnahme von Beethovens 5. Sinfonie – unfreundlich an: »In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden. Der Anspruchsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden.« Klar, der Geist bluffte, denn die Aufnahme der Berliner Philharmoniker unter Lorin Maazel wurde 1961 veröffentlicht und war daher gemeinfrei.

Keine Hilfe vom Schlossherrn

Hilfesuchend wandte ich mich mit einer Mail an den Schlossherrn, in dessen Gemäuern ich mich gegen den aggressiven Geist zur Wehr setzen musste. Er antwortete mir: »[…] vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können«. Außerdem war der Schlossherr böse, denn er verhinderte auch in jenen Fällen, in denen meine Abwehr des Content-ID-Anspruchs erfolgreich war, die Wiederherstellung der CC-BY-Lizenz. Darüber hinaus blieben auch meine in dieser Angelegenheit getätigten Mails unbeantwortet.

Düstere Aussichten

Während im Märchen der Protagonist in drei furchterregenden Situationen bestehen kann, gebe ich zu, dass mich die zuletzt beschriebene Situation das Fürchten gelehrt hat. Sie verweist auf eine Zukunft, in der die Rechtsprechung außer Kraft gesetzt und den Interessen von Wirtschaftsunternehmen überlassen wird. Belastend kommt hinzu, dass die dabei eingesetzte Technik nachweislich fehlerhaft arbeitet.

Reihenweise falsch erkannte Werke

Neben den oben genannten Problemen wurde beispielsweise im Rahmen meiner zweiten Bewährung ›Der Atlas‹ von Franz Schubert in der Interpretation von Hans Hotter erkannt, auf der Aufnahme zu hören ist hingegen Dietrich Fischer-Dieskau. Und in Bartóks zweitem Violinkonzert solierte tatsächlich Igor Oistrach, der große und mächtige Geist hingegen erkannte Vladimir Ashkenazy als Interpreten (dass dieser berühmte Pianist so gut Geige spielt, ist eine echte Sensation). Doch selbst dann, wenn die Technik zukünftig einwandfrei arbeiten würde und man z.B. aufgrund von technischen Verbesserungen falsche Scans mit Sicherheit ausschließen könnte: Eine künstliche Intelligenz, die ohne Fehler zu unterscheiden in der Lage wäre, ob ein Musikupload einen Rechtsbruch oder ein rechtskonformes Zitat im wissenschaftlichen Kontext darstellt, dürfte noch lange Zeit Utopie bleiben. Und auch diese würde ich nicht eintauschen wollen gegen einen Rechtsstaat, in dem es qualifizierte Menschen gibt, die in aller Öffentlichkeit über Recht und Unrecht verhandeln und in dem man sich gegen böse Geister zur Wehr setzen kann.

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Im freien Medienarchiv Wikimedia Commons finden sich Musikstücke aus allen Epochen und Kulturkreisen unter freier Lizenz. Wikimedia Deutschland kämpft gegen automatische Filter und für alternative Ansätze, die die Position von Urhebern und Urheberinnen verbessern, ohne das Haftungssystem des Netzes zu verändern. Ein Beispiel: eine API-Verpflichtung für marktdominante Plattformen statt Upload-Filtern. Diese ganz Großen (YouTube, Facebook und andere) müssten durch eine solche Verpflichtung zwingend spezielle Schnittstellen zu ihren Systemen anbieten, die es Rechteinhaberinnen und -inhabern ermöglichen, direkt auf Datenbankebene nach Urheberrechtsverletzungen zu suchen. Auf diese Weise könnte nach dem Upload – und nicht davor – entsprechendes Material zur Löschung markiert werden, und Nutzerinnen und Nutzer hätten die Chance, Einspruch gegen unberechtigte Markierung zu erheben. Am Ende darf es in keinem Falle eine Pflicht zur flächendeckenden Durchleuchtung des Internetverkehrs geben. Außerdem müssen die Regelungen zukunftsfest sein. Wir wollen gute Regeln statt vieler Ausnahmen. Mehr dazu in diesem Blogpost.

Kommentare

  1. […] Von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen… […]

  2. Bernd Fiedler
    13. August 2018 um 09:54 Uhr

    @all danke für die inspirierenden Kommentare

    @C’est la vie der Vorwurf gilt nicht nur google und seiner fehlerhaft arbeitenden Software, sondern a) den Rechteinhabern (nicht alle!), die zu viel als ihr Eigentum reklamieren, selbst wenn das Gegenteil bewiesen ist –> siehe Prof. Kaisers Website für Weiteres und b) denen, die solch einen Mechanismus europaweit flächendeckend einführen wollen. Geschichten wie diese zeigen, was uns allen blühen könnte, wenn die Uploadfilter in der von der Kommission vorgesehenen Form (Art. 13) kommen.

  3. FrankTao
    13. August 2018 um 06:58 Uhr

    Nur ein weiterer Gedanke.
    Eine Urheberrechtsverletzung muss vom Betreiber der Seite erhoben werden, bevor Komsequenzen eingeleitet werden. Der Unschuldsbeweis muss doch nicht durch den Benutzer erbracht werden. Wenn google keine Interesse zum antworten hat, könnte mir ja einfallen, wegen Verleumdung und übler Nachrede §§ 185 ff StGb anzuzeigen. Ob google ein paar Millionen Klagen in Deutschland haben will ?

  4. Ingrid Kästner
    12. August 2018 um 18:41 Uhr

    @ Bernd
    .
    gute Idee – Klage bei Nichtvorhandensein von Schutzrechten – sollte man sofort umsetzen, damit diese Geschäftelobby keine Zeit hat, sich fest zu setzen und den zu erwartenden Erfolg zu prüfen …
    .
    @ Autor des Artikels
    .
    da Sie in der Lehre an einer wiss. Institution tätig sind, haben Sie auch beste Gründe und Argumente neben dem bereits Erlebten gegen dieses Problem – stellen Sie doch (oder lassen Sie stellen) eine Anfrage an die obersten Gerichte (BGH, BVerfG, EUGH, IGH, …) und natürlich auch öffentliche Anfragen an die Politik – besonders dort, wo man demnächst Wahlen hat … :-)

  5. Karl Schuster
    12. August 2018 um 13:38 Uhr

    Ich habe meine Videos mit am PC selbsterstellten Musik unterlegt. Da ich mit den Videos kei Geld verdiene, brauch ich bei Magix keine Extralizenzen erwerbe, Ich hatte von Magix Music Maker dafür genutzt.
    Google jubelte mir trotzdem Urheberrechtsverstöße vor!?
    War meine Komposition so gut oder arbeitet Google so schlecht? Wird wohl Letzteres sein.
    Wenn die Technik noch nicht ausgereft ist, sollte man die nicht auf die Menschheit loslassen.

  6. Kasper
    12. August 2018 um 13:20 Uhr

    Ein inspirierender Artikel, gut und sachlich fundiert geschrieben, vielen Dank.
    In einer “geiz ist geil”-Welt zeigen sich langsam immer deutlicher Anzeichen dafür, dass die nationalen Regeln und Gesetze aus einer Zeit von vor 70 Jahren mit der technologischen und weltpolitischen Entwicklung von heute nicht mehr mithalten können. Es gibt inzwischen de facto eine parallele Exekutive globaler Unternehmen, die sich um die Durchsetzung der Ihnen passenden Gesetze akribisch kümmert. Eine Instanz, die diese Exekutive kontrolliert und Fehler korrigiert, fehlt hingegen.
    Wer nicht für Leistungen zahlt … direkt oder indirekt, z.B. durch Steuern bei staatlicher Unterstützung, wird früher oder später unfreiwillig zum Produkt oder zum Kunden eines dieser großen Unternehmen. Dass diese Unternehmen zur Gewinnmaximierung dabei nicht zimperlich vorgehen und sich nur bedingt eine “Wikimedia Commons”-Philosophie unterstützen, sollte auch klar sein.

  7. C'est la vie
    12. August 2018 um 13:14 Uhr

    Ich finde die Geschichte sehr amüsant, weil der Vorwurf in eine falsche Richtung geht.
    Einem Unternehmen wie Youtube, etc. kann man nicht vorwerfen, daß es sich zu 100% absichert und eben auch Ausnahmen ganz klar rausfiltet. Warum?
    Was würde es wohl für einen Aufschrei geben, wenn ungewollt eben doch mal urhebergeschütze Werke frei abrufbar wären?
    Dann wäre das Unternehmen mindestens mitschuldig und dürfte kräftig zahlen.
    Das Urheberrecht an sich ist doch die Ausgeburt staatlicher Dekadenz;
    für ein Industriepatent gilt nach §16 Patentgesetz 20 Jahre Schutz …. und bei Künstlern aller Art gibt es dann Sonderrechte in Bezug auf Urheberrechtsschutz ?
    Aber das stört natürlich niemanden!

  8. Holgi
    12. August 2018 um 13:03 Uhr

    YouTube schiebt eben pragmatisch die Last des Urheber/Lizenznachweises auf den User. Im Zweifellfall werden erst einmal Ansprüche Dritter unterstellt und der User muss die Sache nachweisen bzw. durch seine Erklärung die Verantwortung übernehmen. In diesem Zusammenhang trainiert der User vermute ich gleichzeitig die Google KI (analog zum Google-Bilderkennungs-Captcha). Ich führe diese “ehrenamtliche Tätigkeit” für YouTube nun schon seit ein paar Jahren im Bereich traditioneller Folk-Musik durch. Ist eben der Preis für einen “Umsonstdienst”. Und ich habe auch keine Idee, wie es Google/Alphabet sonst machen könnte/sollte.

  9. Rudolf
    12. August 2018 um 10:59 Uhr

    Unsere globalisierte Welt wird immer konfuser, der einzelne Mensch hat keinen Durchblick mehr.
    Den angemaßten Durchblick beanspruchen gewisse Menschen, u.a. Politiker, produzieren jedoch in der Regel postfaktischen Klimbim. Nun sollen es Computerprogramme richten, auch so eine Schnapsidee.

  10. Sebastian Jokisch
    12. August 2018 um 10:58 Uhr

    Der Schlossher bleibt Herr seines Schlosses. Das sollte jeder Reisende verstehen. Man kann zwar den Kaiser zur Hilfe rufen und Recht ergehen lassen, doch solange der König auf seinem Throne sitzt und die anderen Könige im Lande keinen Krieg hervorrufen, solange wird auch der Kaiser nur eine Stimme sein, die vor dem Burggraben verhallen wird.
    Gegen einen König hilft nur sein Volk. Wenn das aufbegehrt, dann kann der König stürzen und das Schloss erlebt einen Nachfolger.
    Ein eigenes Reich zu gründen und dem König seinem Volk abspinstig zu machen ist dabei eine Lösung, doch wird man dann stehts von den Mächtigeren behindert.

    Königreiche gibt es noch in großer Zahl, also hilft allein die Wanderslust bis das richtige Heim einem einläd zu rasten und zu weilen und vielleicht auch selber heimisch zu werden, sodass andere es gleich tun mögen. Doch ein Prediger im fremden Reich wird niemals heimisch. Denn da steht allein die Macht entgegen, die sich benutzen lässt für einen selbst, ganz, wie es zugeschnitten ist in der menschlichen Gesellschaft.

    Wer keine Lust hat auf Metaphern, dem kann ich nur raten weiter zu suchen. Im Netz gibts noch genügend Uploadseiten, auch für Videos. Die Bekanntheit machen die Teilnehmer und Gäste, nicht die Eigentümer und Unternehmer. Wer keine Lust hat auf die Scharade mit Youtube, der kann auch auf russische Websites mail.ru und dergleichen ausweichen. Sicher gibt es auch noch sehr kleine deutsche Websiten oder so manch aus Österreich. Die Russen sind übrigens bekannt dafür auf Lizenzen zu scheißen und veröffentlichen alles mögliche. Allerdings sollte man auch keine Probleme damit haben aktiv ausgespäht zu werden. Nun gut, dass machen die westlicheren Websiten auch. Trotzdem ist zu empfehlen nicht auf seinen Arbeitsrechner die Uploads auf russischen Websiten zu machen sondern eine Zwischenstation einzuschieben. Und schönen Dank für den Artikel. Hat mich gefreut mal wieder inspiriert zu werden. :)

  11. Noergler
    12. August 2018 um 10:48 Uhr

    Interessant ist auch, daß, während Google keine Zeit zum Lesen aller emails hat, der Scan nach Urheberrechtsverletzungen pausenlos am Arbeiten ist.

  12. Bernd
    7. August 2018 um 19:24 Uhr

    Vielleicht könnte hier der Artikel zu Schutzrechtsberühmung unteressant sein: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsberühmung

    Offenbar handelt es sich ja hier um zahlreiche Fälle von Copyfraud. Verantwortlich und haftbar ist m.M.n. derjenige, der den ContentID Filter mit dem Referenzmaterial trainiert hat, Sei es aus Unwissenheit oder vorsätzlich und wohlwissend, dass er eigentlich gar keine Verwertungsrechte (mehr) an den Werken besitzt.
    Eigentlich sollte der Gesetzgeber bei unrechtmäßiger Anmaßung von Schutzrechten keinen Spass verstehen, da diese ja eine Einschränkung in die Freiheit des Nutzers darstellen.
    Wer Rechtsdurchsetzung durch Algorithmen und Programme automatisiert muß auch persönlich dafür haftbar sein, was diese Programme in seinem Namen tun. Bei Mißbrauch o. Fahrlässigjeut müssten den Unternehmen empfindliche Strafen (x% vom Jahresumsatz)+Schadensersatz drohen, damit solche Filter nur mit größter Sorgfalt eingesetzt werden.

  13. Rolf
    7. August 2018 um 13:31 Uhr

    Ich glaub es gruselt mir! Echt jetzt, wirklich eine Gruselige Geschichte!

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