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Offene Daten in der Praxis: Die Europawahl, Teil 1: Zwischenstand

Mathias Schindler

6. Juni 2014

Holzschnittartige Übersicht über die Verfügbarkeit von Wahldaten. Mustergültig sind hier vor allem die Stadtstaaten und Neufünfland [grün=landesweite Daten bereit, gelb=landesweite Daten unterwegs, rot=keine landesweiten Daten oder keine Informationen]

tl;dr: Wikimedia Deutschland ist für die Freigabe von Staatlichen Informationen, dazu zählen auch Wahlinformationen. Wir haben uns ein konkretes Beispiel herausgesucht und erzählen von unseren Erfahrungen.

Am 25. Mai schlossen um 18 Uhr die Wahllokale zur Europawahl 2014 in Deutschland. Ein Heer von Freiwilligen und Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes halfen bei der Auszählung mit, schon in der darauffolgenden Nacht lag kurz vor 3 Uhr ein vorläufiges amtliches Ergebnis durch den Bundeswahlleiter vor. Am Tag nach der Europawahl wurde durch den beim Statistischen Bundesamt ansässigen Bundeswahlleiter dieses vorläufige Ergebnis als CSV-Datei nach Wahlkreisen auf dem Regierungsdatenportal govdata.de veröffentlicht, nach kleinen Nachbesserungen übrigens mit Lizenzbedingungen, die grundsätzlich eine freie Nachnutzung erlauben. Wahlkreisebene bedeutet, dass hier für ganz Berlin ein gesammeltes Ergebnis ausgewiesen wird.  Die gesetzliche Untergrenze dessen, wie fein aufgedröselt ein Wahlergebnis berichtet werden darf, ergibt sich aus dem Wahlgeheimnis: Das individuelle Stimmverhalten einer Person darf nicht mehr erkennbar sein. Diese Gefahr besteht nicht bei einer Veröffentlichung auf der Ebene des Wahlbezirks. Lässt man die Briefwahlbezirke außen vor, gab es davon in Berlin zur Europawahl 1709 solcher Bezirke mit durchschnittlich 1470 Wahlberechtigten. Wer sich das Wahlergebnis der Europawahl genauer ansehen möchte, wird mit den Daten von 90.000 Wahlbezirken eine interessante Grundlage für Analysen haben. Korrekterweise: Man hätte eine interessante Grundlage, denn es existiert weder seit dem späten Wahlabend noch heute noch in der nahen Zukunft eine Sammlung der Ergebnisse der Europawahl (weder vorläufig noch endgültig) auf Wahlbezirksebene. Bei früheren Wahlen wurde eine CD-ROM durch das Büro des Bundeswahlleiters produziert, die einige Monate nach der Wahl für ca. 100 Euro bestellt werden konnte. In einigen Wochen oder Monaten soll eine CD-ROM mit den Ergebnissen der Bundestagswahl 2013 erscheinen, erst danach steht die Erstellung einer CD mit den Europawahlergebnissen an. Eine Veröffentlichung der Daten auf Govdata ist derzeit nicht vorgesehen, auch von der Preisvorstellung will man derzeit nicht abrücken.

Nachgefragt

Nun, wenn man nicht die Ergebnisse vom Bundeswahlleiter direkt bekommt, so vielleicht von den 16 Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern der einzelnen Bundesländer für ihr jeweiliges Bundesland. Die Ergebnisse sind durchwachsen. So gibt Niedersachsen beispielsweise an, von den 47 Stadtwahlleiterinnen und Stadtwahlleitern, Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern nur addierte Ergebnisse der jeweiligen Wahlkreise erhalten zu haben. Gleiches gilt für das Land Baden-Württemberg. Dass der Wunsch nach den Wahlergebnissen auf Wahlbezirksebene nicht utopisch ist, zeigt sich aber daran, dass sieben Bundesländer diese Daten anbieten. Um ein Bild von der Situation zu bekommen, sind am Anfang der Woche 16 gleich formulierte E-Mails an die Landeswahlleiterinnen und -leiter gegangen, in denen ich um folgende Daten und Informationen zum Lizenzstatus bat:

  • Ergebnisse (ggf. auch vorläufige Ergebnisse) der Europawahl vom 25. Mai 2014 mit Granularität auf Ebene der Wahlbezirke
  • Beschreibungen, Geodaten, Shapes oder Straßenverzeichnisse der Zuschneidung der Wahlbezirke zur Europawahl 2014

Sofern vom Land eine Nachricht kam, über diese Daten nicht zu verfügen, gingen E-Mails an die Kreiswahlleiterinnen und -leiter heraus: 47 in Niedersachsen, etwa gleich viele an die Kollegen in Baden-Württemberg und noch einmal 5 in das Saarland.

Heute, 6. Juni 2014 ist der Stand der Rückmeldungen wie folgt:

(Vorläufige) Wahlbezirksergebnisse sind landesweit verfügbar für Berlin, Brandenburg, Bremen (via E-Mail), Hamburg, Hessen (Download), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt (via E-Mail) und Thüringen. Berlin und Hamburg stellen Daten bereit, um eine Zuordnung von Straße zu Wahlbezirk zu ermöglichen. Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es keine Informationen über den lizenzrechtlichen Status dieser Dateien. Es ist möglich, dass sie zumindest als Datenbanken einem Schutz nach §§87a ff. UrhG unterliegen, eine freie Nachnutzung wäre dann nur mit Zustimmung des Datenbankherstellers zulässig. Wenn Daten auf Landesebene fehlen, ist es mit einem vertretbaren Aufwand nahezu ausgeschlossen, diese Daten selbst aus den Daten der Kreise zu erstellen. Zu unterschiedlich sind die Veröffentlichungsmethoden, nur in wenigen Fällen sind CSV- oder Excel-Dateien verfügbar. Aus nicht wenigen Kreisen bekommt man auf Nachfrage maximal die eingescannten Ausdrucke von Tabellen, angeblich lägen keine elektronischen Dateien vor. Übereinstimmend berichten die Kreiswahlleiter, über keine Daten zur Zuordnung der Wahlbezirke zu verfügen, dies sei Sache der Gemeinden.

Offene Wahldaten im Jahr 2014

Insgesamt ist die Situation sehr unbefriedigend. Nicht nur wünschenswert, sondern eher als Mindestanforderung gilt:

  • Wahldaten gehören auch auf der Ebene der Wahlbezirke zeitnah veröffentlicht, d.h. in der Wahlnacht als vorläufige Ergebnisse und nach den Sitzungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse in ihrer Form als Endergebnis.
  • Die Daten sollten in einem einheitlichen Datenformat veröffentlicht werden, um Konvertierungsaufwand zu reduzieren. Es gibt keinen Grund gegen eine behutsame Vereinheitlichung oder wenigstens ein einheitliches elektronisches Austauschformat
  • Zu den notwendigen Daten zum Verständnis der Wahlergebnisse zählen auch maschineninterpretierbare Daten zum Zuschnitt der Wahlbezirke, um eine gegebene Adresse zweifelsfrei einem bestimmten Wahlbezirk zuordnen zu können
  • Alle Daten, die nicht zweifelsfrei als amtliche Werke gemeinfrei sind oder die nötige Schöpfungshöhe nicht übersprungen haben, gehören von den Rechteinhabern zur freien Nachnutzung freigegeben. Für diese Daten bietet sich Creative Commons Zero an.
  • Ein Vertrieb viele Monate nach der Wahl auf CD-ROM ist selbstverständlich kein Problem, wenn die Daten schon früher über die naheliegenden Datenportale wie beispielsweise govdata.de veröffentlicht wurden.

Wahldaten gehören zu der Gruppe von Informationen des öffentlichen Sektors, die für viele Anwendungen und Personengruppen interessant sind. Ihre Verfügbarkeit trägt auch dazu bei, das Vertrauen in einen ordnungsgemäßen Ablauf einer Wahl zu verfestigen. Durch die Verfügbarkeit von Wahlergebnissen mit feiner Auflösung lassen sich auch Ungereimtheiten erkennen und aufklären. Eine Gruppe von Dateninteressierten in Dänemark war so am Wahltag bei der Auswertung von Ergebnissen eines Referendums zum Beitritt Dänemarks zum Europäischen Einheitspatent auf einen Zahlendreher aufmerksam geworden, der durch menschlichen Fehler entstanden war.

  • Hi Mathias,

    gestatte mir zwei Hinweise:

    In Deinem Blogpost sind die Links für Berlin und für Brandenburg vertauscht.

    Für Hessen habe ich keinen Link zum Download der (landesweit gesammelten) Ergebnisse finden können. Auf der Website http://www.statistik-hessen.de/e2014/ geht die Verfeinerung auch nicht bis zu einzelnen Wahlbezirken, sondern nur bis zur Stadt bzw. Gemeinde.

    Herzliche Piratengrüße
    von Rick aus Hamburg

    Kommentar von Rick, Hamburg am 15. Juni 2014 um 10:52

  • Hallo Marcus,

    vielen lieben Dank für deinen Kommentar und die aufmerksame Lektüre meines Postings. Wenn von 7 wahldatentechnisch passablen Bundesländern 5 (inkl. Berlin) nach dem 2. Januar 1957 dem Bundesgebiet beigetreten sind, dann ist das hinreichend deutlich für eine absolute Formulierung, die in diesem Fall durch die zeichensparsamkeit bestach. Ich bestreite – aus der Rolle des Brandenburgers – , dass die Formulierung despektierlich ist.

    Mathias

    Kommentar von Mathias Schindler am 12. Juni 2014 um 15:48

  • Bitte vermeide in Zukunft doch Worte wie “Neufünfland”. Mal davon abgesehen, daß die Aussage in der Absolutheit auch nicht stimmt. Derartig despektierliche Formulierungen haben in einer qua offiziellen Verlautbarung von WMDE nichts verloren.

    Kommentar von Marcus Cyron am 11. Juni 2014 um 16:36

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