Zum Inhalt überspringen
Zum Inhalt überspringen

Darum geht es im Fall „Bayern gegen Markus Drenger“

Der Open-Data-Aktivist Markus Drenger hatte Geodaten bei GitHub veröffentlicht. Konkret geht es um eine Tabelle mit Koordinaten, Höhen und Umrisse von Häusern. Ein gutes Beispiel dafür, wie Ehrenamtliche immer wieder öffentliche Daten von verschiedenen Stellen zusammentragen – für andere Ehrenamtliche, Kommunen, Unternehmen oder auch Forschende.

Die Daten werden in den 16 Bundesländern erhoben. Dann werden sie in der Datenbank „Hauskoordinaten Deutschland“, der HK-DE, zusammengeführt und vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie auf deren Webseite veröffentlicht. Drenger hatte die Daten später auf der Website des Bundesamts für Luftsicherheit gefunden. Weil sie dort frei zugänglich waren, ging Drenger davon aus, dass es sich um öffentliche Daten im Sinne des Datennutzungsgesetzes (DNG) handelte. Das DNG regelt, dass unter anderem Daten von öffentlichen Stellen wie Kommunen oder Behörden für jeden kommerziellen oder nichtkommerziellen Zweck genutzt werden dürfen. Damit können Behörden sich nicht auf das Datenbankherstellerrecht berufen.

Trotzdem erhielt Markus Drenger 2021 Post vom bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Behörde war der Ansicht: Weil es den Datensatz mit Postleitzahlen der Deutschen Post ergänzt hatte, habe es eine schützenswerte Leistung erbracht. Es berief sich dabei auf das Datenbankherstellerrecht. Das soll wirtschaftliche Investitionen schützen, die Personen oder Unternehmen tätigen, um Datenbanken herzustellen.

Bereits hier wird deutlich: Die Ausgangslage ist kompliziert. Verschiedene Behörden sind involviert. Das Risiko: Sind gesetzliche Regelungen unklar, vertreten Behörden unterschiedliche Auffassungen zu Gesetzen, die den Umgang mit Daten regeln.

Ein Prozess um offene Daten – aber mit existenziellen Folgen

Der Freistaat Bayern klagte auf Unterlassung und wollte von Drenger Auskunft über die von ihm veröffentlichten Daten erhalten. Und damit nicht genug: Das Amt forderte außerdem Schadenersatz – und der hätte in die Millionen gehen können. Das berichtet der Open-Data-Aktivist im Wikimedia-Podcast Monsters of Law.

Mit dem Abspielen des Videos erklären Sie sich damit einverstanden, dass YouTube und Google Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von Google.

Denn die Behörde möchte mit öffentlich finanzierten Geodaten, die sie um Postleitzahlen ergänzt hat, Geld verdienen, indem sie für die Lizenzierung und Bereitstellung Gebühren erhebt. Und das nicht zu knapp. Etwa 1,3 Millionen Euro für Lizenzen habe das Amt eingenommen, sagt deren Vertreter im Gerichtsverfahren. Für Markus Drenger war der Prozess also auch eine existenzielle Frage, wie er im Podcast beschreibt. Grundlegende Lebensfragen lagen für ihn über Jahre auf Eis. Denn für Drenger blieb unklar, ob er für die Bereitstellung von öffentlichen Daten am Ende Millionen Euro Schadenersatz zahlen müsste.

Unsere Argumentation für frei nutzbare Geodaten

Markus Drenger und Wikimedia Deutschland meinen: Die Datenbank mit den betroffenen Geodaten fallen in den Anwendungsbereich des Datennutzungsgesetzes. Sie sind damit unserer Ansicht nach nicht nach dem Datenbankherstellergesetz als Datenbank schützbar.

Hinzu kommt: Die fraglichen Daten werden von den Vermessungsämtern in den Ländern erfasst – also mit unseren Steuergeldern finanziert. Daher sollten sie auch der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen. Getreu dem Grundsatz: Öffentliches Geld – Öffentliches Gut. Dieses Prinzip liegt auch der Open Data Richtlinie der EU und dem daraus resultierenden deutschen Datennutzungsgesetz zugrunde.

So ging der Prozess aus

Um die strittigen Fragen zur Nutzung der Daten zu klären, fand am 30. Juli 2026 der Prozess vor dem Oberlandesgericht München statt. Wikimedia Deutschland unterstützt den Open-Data-Aktivist Markus Drenger, weil es darum geht, wie viel öffentlich finanziertes Wissen auch öffentlich verfügbar ist und von uns allen rechtssicher genutzt werden kann.

Das Ergebnis: Die Klage des Freistaates wurde abgewiesen – aber das erfolgte lediglich aufgrund eines Prozessfehlers. Gut für Drenger, denn er muss keinen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. Aber für alle, die öffentliche Daten nutzen wollen, hat der Prozess keine Klarheit gebracht. Denn Inhaltliche Fragen zum Datennutzungsgesetz wurden nicht geklärt.

Das sollte sich jetzt ändern

Das Verfahren hat erneut gezeigt, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, wie das Datennutzungsgesetz anzuwenden ist. Einige Länder veröffentlichen Geodaten und machen sie frei zugänglich und für jeden Zweck nachnutzbar. Andere, wie der Freistaat Bayern, meinen, es handele sich um geschützte Datenbanken. Vor allem dann, wenn Datensätze der öffentlichen Hand mit Daten von Unternehmen angereichert werden.Für Behörden gibt es weiterhin ein Schlupfloch, wenn öffentliche Daten durch private Daten ergänzt werden. Diese Rechtsunsicherheit muss geschlossen werden. Das wäre dadurch möglich, dass der Gesetzgeber klarstellt, dass eine Behörde sich auch dann nicht auf das Datenbankherstellerrecht berufen kann, wenn der Datensatz durch Dritte angereichert wurde. Insbesondere dann, wenn es – wie in diesem Fall – um Daten von Unternehmen geht, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert