Informationsfreiheitsgesetz
Berliner Geheimnistuerei: Wie steht es um Informationsfreiheit in der Hauptstadt?
Franziska Kelch
Jan-David Franke
25. Juni 2026
Was ist passiert?
Die Änderungen am Datenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und anderen Normen sollten angeblich zum Schutz kritischer Infrastruktur beitragen. Besonders weitreichend: Die neuen Ausnahmen im § 2 Absatz 3 des IFG. Damit können Behörden sich weigern, Informationen über Einrichtungen aus 13 Bereichen – darunter Energie, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Medien und Kultur, Finanz- und Versicherungswesen – herauszugeben. Ohne prüfen zu müssen, ob ein Sicherheitsrisiko besteht. Es genügt anzunehmen, dass sie kritische Infrastruktur darstellen und eine hohe Bedeutung für das Gemeinwesen haben. Journalist*innen oder Wikipedianer*innen, die nicht sicherheitsrelevante Daten des ÖPNV nutzen oder Informationen zum Berliner Gesundheitssystem oder zur Kulturverwaltung anfragen wollen, können künftig vor verschlossenen Türen stehen.
Was als Sicherheitsmaßnahme begründet wurde, läuft in der Praxis auf pauschale Ausschlüsse vom Informationszugang hinaus. Das ist unnötig, denn das bisherige Recht schützt sensible Informationen bereits dort, wo es notwendig ist. Das Problem ist, dass künftig ganze Bereiche vorsorglich abgeschottet werden können – ohne sorgfältige Einzelfallprüfung.Jan-David Franke, Referent Politik und Öffentlicher Sektor bei Wikimedia Deutschland
Erste IFG-Anfragen zeigen: Befürchtungen waren berechtigt
Wie es nach der Gesetzesänderung weitergeht, wollte FragDenStaat wissen. Deren Leiter Arne Semsrott hatte neben Jan-David Franke von Wikimedia Deutschland und der Berliner Datenschutzbeauftragten bei einer Anhörung im Digitalausschuss des Berliner Senats im März vor den negativen Auswirkungen gewarnt.
Die aktuellen Recherchen von FragDenStaat zeigen, dass sich viele Warnungen bestätigen: Informationsanfragen werden pauschal abgelehnt oder treffen auf erhebliche Unsicherheit in der Verwaltung. Damit droht aus einem Recht auf Informationszugang mit begründeten Ausnahmen ein System der Abschottung zu werden.Jan-David Franke, Referent Politik und Öffentlicher Sektor bei Wikimedia Deutschland
Welche Informationen werden vorenthalten?
Einige Anfragen an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die für Wirtschaft, Energie und Betriebe deuten darauf hin, dass das Amtsgeheimnis wieder zur Norm wird.
- FragDenStaat wollte von der Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wissen: Welche Einrichtungen zählen zur kritischen Infrastruktur und können daher künftig von IFG-Anfragen ausgenommen werden? Eine Antwort wurde mit Verweis auf die neuen Ausnahmen im IFG abgelehnt. Bürger*innen sollen also nicht einmal wissen dürfen: Wo fängt kritische Infrastruktur an? Sind es Brücken und Anlagen zur Energieversorgung, zu denen künftig IFG-Anfragen pauschal abgelehnt werden? Gehören dazu Schulen oder Museen? Sind das sogar Freibädern? Werden alle Anfragen zu Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung künftig abgelehnt?
- Im Januar, also vor der Änderung des IFG, hatte FragDenStaat die Innenverwaltung nach einem Maßnahmenplan zum Schutz des Berliner Stromnetzes und zur Sicherstellung der Endkundenversorgung bei Stromausfällen gefragt. Damals gab es eine Antwort – wenn auch mit einigen Schwärzungen sicherheitsrelevanter Stellen Ein Hinweis darauf, dass die Senatsverwaltung auch mit dem bisherigen IFG dazu berechtigt und in der Lage war, sicherheitsrelevante Informationen auszuschließen. Die Reaktion auf eine neuerliche Anfrage aus dem April zeigt die unmittelbare Auswirkung der zahlreichen neuen Ausnahmen. Sie wurde pauschal abgelehnt.
- Auch die Frage nach den Ergebnissen „interner juristischer Prüfungen”, die die jüngsten Gesetzesänderungen am IFG oder Datenschutzgesetz betreffen, erhielt: Eine Ablehnung. Schon die juristische Prüfung dazu, wie sich veränderte Gesetzeslagen auswirken, betrifft nach Auffassung mehrerer Senatsverwaltungen also kritische Infrastruktur.
Wie geht es weiter?
Vor der Beschneidung des IFG stand Berlin im Transparenzranking der Open Knowledge Foundation und Mehr Demokratie auf Platz vier. Mittlerweile ist die Bundeshauptstadt auf den sechsten Platz abgestiegen. Wenn die Geheimniskrämerei so weitergeht, droht der weitere Abstieg. Aber es geht nicht nur um Listenplätze. Im September wählen die Berliner*innen ein neues Abgeordnetenhaus. Die CDU hat mit der Fördermittelaffäre der Kulturverwaltung und Kai Wegners heimlicher Tennis-Pause nach dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz intransparent agiert und Vertrauen verspielt.
Welche Koalition die Stadt künftig regieren wird, ist noch unklar. Aktuell sehen die Umfragen sowohl die CDU als auch die mit ihr regierende SPD im Abwärtstrend. Was klar ist: Mit weniger Transparenz werden die Regierenden Vertrauen nicht zurückgewinnen.
Eine deutschlandweite repräsentative Umfrage unter 2.500 Menschen hat kürzlich gezeigt: Transparenz ist ein hohes Gut im Verhältnis von Bürgern zum Staat. 96% der Befragten vertraten diese Ansicht. 51% der Befragten meinten aber auch, dass Behörden und Politik nicht offen und nachvollziehbar handeln.
Das sollte auch Berliner Politiker*innen, die sich zur Abgeordnetenhauswahl im September stellen, bewusst sein. Wir suchen daher aktuell immer wieder das Gespräch mit Politikschaffenden aus verschiedenen Parteien, um deutlich zu machen: Berlin braucht keinen Rückbau von Zugangsrechten, sondern ein starkes Transparenzgesetz, das Informationsfreiheit ausbaut, proaktive Veröffentlichung stärkt und damit Vertrauen in staatliches Handeln schafft.Jan-David Franke, Referent Politik und Öffentlicher Sektor bei Wikimedia Deutschland