Offen und gerecht!
Fragen zum Umgang mit Digitalisaten von Objekten aus Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (Teil 3)
Andrea Wallace
18. Mai 2022
Andrea Wallace ist Dozentin der Rechtswissenschaften an der University of Exeter, Mitglied des Centre for Science, Culture and the Law at Exeter (SCuLE) und Co-Direktorin des GLAM-E Labs (Law School and Digital Humanities), das in Zusammenarbeit mit dem Engelberg Centre on Innovation Law and Policy an der NYU Law School eingerichtet wurde.
Der Schwerpunkt ihrer Forschung liegt auf den Schnittstellen des Kunst- und Kulturerberechts mit dem digitalen Bereich und der Verwaltung des digitalen Erbes. Neben einer Vielzahl von Arbeiten und Projekten verfasst Andrea Wallace Texte und hält Präsentationen zu offener Kultur und den Auswirkungen, die ein Urheberrechtsanspruch auf Reproduktionen auf einen sinnvollen Zugang zum gemeinfreien Kulturerbe hat.
In der WMDE-Blogserie, die sich mit der Rolle der Digitalisierung im Umgang von Institutionen mit Sammlungen aus kolonialen Kontexten befasst, erzählt Andrea Wallace mehr über den kniffligen rechtlichen Status der Digitalisate dieser Sammlungen.
Diese Blogpostreihe heißt „Offen und gerecht!”. Im Vorbereitungsgespräch haben Sie erwähnt, dass Sie, nachdem Sie sich der Open-Access-Bewegung angeschlossen hatten, begonnen haben, sich über die Ethik des Strebens nach Offenheit Gedanken zu machen. Könnten Sie das etwas erläutern? Wo sehen Sie Spannungen?
Ich würde vielleicht nicht von der „Ethik des Strebens nach Offenheit”, sondern eher von Systemen und Werten, die die Entscheidungsprozesse prägen, sprechen, wer einbezogen wird und wie schnell diese Entscheidungen getroffen werden.
„Offen” birgt ein Gefühl für fundamentale Gerechtigkeit in sich. Die Bewegungen zur Offenheit müssen seit langem dafür eintreten, dass „Offenheit” eine ethische Entscheidung ist. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung damit, dass die derzeitigen Aspekte des Urheberrechtssystems möglicherweise nicht der beste Weg sind, die Rechte der Urheber*innen in Einklang mit Zugang und Wissensfortschritt zu bringen. Innerhalb des Bereichs des Kulturerbes erstrecken sich diese Bemühungen auf der Aufklärung, dass für bestimmte digitale Materialien, die bei der Reproduktion und dem Management von Sammlungen entstehen, gegebenenfalls kein neues Urheberrecht entsteht. Gleichzeitig setzt man sich dafür ein, dass diese Materialien erkennbar urheberrechtsfrei veröffentlicht werden, damit sie von der Öffentlichkeit weiterverwendet werden können. Diese Veränderungen in Richtung Offenheit haben ein umfassendes Umdenken in Bezug auf Urheberrecht, Sammlungsmanagement und den öffentlichen Auftrag im digitalen Zeitalter erforderlich gemacht. Und eine Reihe von Kultureinrichtungen haben den Weg zu diesem notwendigen Umdenken entscheidend geprägt.
Mein Einstieg in das Thema „Offenheit” erfolgte 2015, als ich recherchierte, wie Kultureinrichtungen ihre gemeinfreien Sammlungen digitalisieren und der Öffentlichkeit zur Nachnutzung zur Verfügung stellen. Ich war erstaunt herauszufinden, dass nur eine winzige Minderheit der Kultureinrichtungen die Digitalisate ihrer gemeinfreien Werke öffentlich zugänglich machte. Die meisten von ihnen machten neue urheberrechtliche oder vertragliche Ansprüche geltend, die den Zugang zum Digitalisat, dem physischen Objekt und den darin enthaltenen Informationen einschränken. Ich wollte verstehen, wie schwierig dieser Weg zur „Offenheit” sein kann, und organisierte daher eine forschungsgeleitete Ausstellung, die die rechtlichen, finanziellen und technologischen Aspekte des freien Zugangs zu gemeinfreien Sammlungen untersuchte. Und ich habe so viele spannende Beispiele dafür gesehen, was möglich ist, wenn digitale Sammlungen der weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Seitdem hat die GLAM-Bewegung (Galerien, Bibliotheken, Archive und Museen) enorme Fortschritte gemacht. Wir befinden uns jetzt in einer Phase, in der sich Kultureinrichtungen zunehmend der Idee öffnen, dass gemeinfreies Material nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte. Bis heute haben mehr als 1.400 Kultureinrichtungen in 54 Ländern mehr als 85 Millionen digitale Bestände in verschiedenen Auflösungen und Metadatenqualitäten für jede Art der Weiternutzung veröffentlicht. Das ist eine unglaubliche Menge an Daten.
Bei diesem Vorstoß in Richtung „Offenheit”, der immer noch Überzeugungsarbeit erfordert, zeigt sich jedoch, dass Materialien des Kulturerbes, bevor sie veröffentlicht werden, oder sogar vor der Digitalisierung, mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, besonders dann, wenn das Ziel darin besteht, diese Materialien zur uneingeschränkten Nachnutzung freizugeben.
Einige Daten haben rassistische Hinterlassenschaften und enthalten schädliche Informationen; was passiert, wenn sie maschinenlesbar gemacht und in Datensätze für maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz integriert werden? Es gibt eindeutige Beispiele für heilige Gegenstände oder menschliche Überreste, die für die Digitalisierung – geschweige denn für die Online-Veröffentlichung – ungeeignet sind (auch wenn sie als „urheberrechtlich geschützt” oder „gemeinfrei” gekennzeichnet sind). Wir wissen auch, dass die überwältigende Mehrheit der digitalen Sammlungen von Kulturerbeinstitutionen des globalen Nordens mit größerem Portemonnaie veröffentlicht wird. Dies kann zwar den Zugang für globale Nutzer*innen, die sich mit dem Kulturerbe identifizieren, verbessern. Gleichzeitig aber wissen wir, dass durch die digitale Kluft der Zugang zum Wissen sowie seine Gestaltung und seine Kontexte gefiltert werden. Diese und andere Aspekte, mit denen offene Bewegungen umgehen müssen, können zu Spannungen führen. Wie können wir „offen” gerechter gestalten und die Nutzer*innen besser darüber informieren, was sich nicht in den Sammlungen befindet? Wer sollte bestimmte Entscheidungen über Digitalisierung, Veröffentlichung, Rechte und Weiternutzung treffen? Welche Informationen sollten den Daten online zur Seite gestellt werden, um bestehende Unausgewogenheiten in Bezug auf Darstellung, Wissen und Zugang zu berücksichtigen? Und wessen Geschichte und/oder Politik hat unser Verständnis von Urheberrecht, Gemeinfreiheit und unserem gemeinsamen kulturellen Erbe geprägt?
Sie haben an verschiedenen Projekten zu geistigen Eigentumsrechten von Surrogaten gearbeitet. Jetzt konzentrieren Sie sich auf rechtliche Fragen rund um Digitalisate (digitale Surrogate) von Objekten aus kolonialen Kontexten und haben zusammen mit Ihrer Kollegin Mathilde Pavis eine Antwort auf den Sarr-Savoy-Bericht zur Digitalisierung des afrikanischen Kulturerbes veröffentlicht, der der französischen Regierung 2019 vorgelegt wurde. Könnten Sie skizzieren, was die dringendsten Fragen sind, die in dem Zusammenhang angegangen werden müssen?
Wie alle anderen haben auch wir den Bericht nach seiner Veröffentlichung gründlich studiert und waren von den monumentalen Veränderungen, die folgten, begeistert. Wir sahen gleichzeitig die Notwendigkeit, die Diskussion um das Thema Restitution, die sich in erster Linie auf das materielle Kulturerbe konzentrierte, noch zu erweitern, um die Ziele des Berichts in Bezug auf erkenntnistheoretische Gerechtigkeit und eine neue Beziehungsethik zu erreichen.
Für uns war es wichtig zu betonen, dass das damit verbundenen Material, wie digitale Medien und geistige Eigentumsrechte, Teil des Rückgabeprozesses sein muss, und gleichzeitig die Rolle von Open Access zu überdenken. Auf den Seiten 66 bis 67 empfiehlt der Bericht unter anderem, die „systematische Digitalisierung” von Materialien für eine Open-Access-Plattform sowie die freie Nutzung von Bildern und Dokumenten. Auf den ersten Blick klingt das fantastisch und entspricht den Open-Access-Zielen. Allerdings wirft diese Strategie sowohl Probleme als auch Chancen auf, die weiterer Aufmerksamkeit bedürfen. Da Frankreich kurz vor der Verabschiedung eines Restitutionsgesetzes zu stehen schien, haben wir das Kulturministerium schriftlich aufgefordert, neben der für die Rückgabe digitalen und geistigen Eigentums erforderlichen Rechtsreform auch alles damit verbundene Material wie auch das digitale Kulturerbe in den Geltungsbereich einzubeziehen. Mehr als 100 Rechtswissenschaftler*innen und Fachleute aus dem Bereich des Kulturerbes haben sich dieser Antwort angeschlossen.
Kurz gesagt, wir haben argumentiert, dass die Digitalisierung kein neutraler Akt ist, sondern ein kulturelles und kuratorisches Vorrecht, das den Herkunftsgemeinschaften zustehen sollte. In Frankreich wurde und wird auch weiterhin viel digitalisiert. Die neuen Rechte, die sich aus den digitalen Medien ergeben, werden den Zugang und die Weiternutzung dieses Erbes auf Jahrzehnte hinaus einschränken. Denn der Ort, an dem die Digitalisierung physisch stattfindet, bestimmt, ob und welche Rechte an welchem Material und für wen entstehen. Erfolgt die Digitalisierung in Frankreich, so unterliegt das Ergebnis und alle Eigentumsrechte, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Datenbankrechte usw. dem französischen Recht. Und obwohl die Open-Access-Verpflichtungen eine Antwort zu geben scheinen, haben wir argumentiert, dass auch sie genauer betrachtet werden müssen. Durch den Verzicht oder die Freigabe von Rechten werden die digitalen Medien Teil der Gemeinfreiheit, in dem jede*r sie für jeden Zweck weiterverwenden kann. Es kann jedoch triftige Gründe geben, Ausschlusskriterien anzuerkennen, um vor weiterer Ausbeutung und Prozessen, die die bestehende Teilung verstärken, zu schützen, insbesondere in Bezug auf sensibles Material. Wie dem auch sei, Open Access ist immer Teil eines binären Systems von Urheberrecht und Gemeinfreiheit, und den französischen Kultureinrichtungen und digitalen Sammlungen werden nicht dieselben Verpflichtungen auferlegt. Entsprechend gehören Entscheidungen über Digitalisierung, Rechte und Open Access auch in die Hände der Herkunftsgemeinschaften.
Es gibt viel zu bedenken, wenn es um einen physischen Gegenstand und dessen Rückgabe geht, ganz zu schweigen von all dem geistigen Eigentum, dem dazugehörigen Material und den digitalen Medien, die im Laufe der Enteignung um ihn herum entstanden sind. Dieses Material ist genauso wichtig. Interessierte Leser*innen können hier die Antwort lesen oder sich einen Podcast anhören, in dem wir das Thema weiter erörtern.
Der vorherige Blogbeitrag dieser Reihe [veröffentlicht im Februar 2022] beleuchtete die Perspektive des kenianischen Museumsfachmanns Juma Ondeng und das International Inventories Programme, das versucht, Datenmaterial zu kenianischen Artefakten in europäischen und nordamerikanischen Museen zu erhalten. Welchen Rechtsanspruch hat (oder sollte?) ein Herkunftsland auf solche Digitalisate haben?
In Bezug auf einen Rechtsanspruch bin ich mir nicht sicher, ob es einen gibt oder jemals geben wird. Und das ist natürlich ein zentraler Punkt in dieser Frage. Wir haben vorherrschende Rechtssysteme, die über Jahrhunderte durch Kolonialisierung, bilaterale und multilaterale Verträge und internationale Rechtsmaßnahmen verbreitet wurden, die Machtungleichgewichte formalisiert und den Ländern, die ihnen folgten, bestimmte Verpflichtungen auferlegt. Bestehende Systeme behandeln dieses Material getrennt; sie legen auch fest, wer rechtlich für welches Material als anspruchsberechtigt anerkannt werden kann; welche Arten von Belegen ausreichen, um eine Verbindung oder ein „Eigentum” zu begründen, und was das bedeutet; und Streitigkeiten werden in der Regel in der Gerichtsbarkeit des Besitzes, nach den Gesetzen des Besitzenden, entschieden.
Das Faszinierende an dem Material, über das wir hier sprechen, ist, dass digitale Materialien und Rechte im Allgemeinen durch Bereiche des Privatrechts, wie Eigentum, Vertrag und Urheberrecht, geregelt werden. Dies eröffnet vielfältige kreativen Wege für die digitale Rückgabe von geistigem Eigentum und Datensätzen, und zwar an mehrere Parteien, solange die Besitzer*innen bereit sind, dem nachzugehen. Die digitale Rückgabe kann auch vor der physischen Rückgabe erfolgen, besonders dann, wenn eine Gesetzesreform erforderlich ist, um Sammlungen „legal” zurückzugeben. Da die digitalen Materialien (größtenteils) dem Privatrecht unterliegen, können Institutionen direkt mit den Herkunftsgemeinschaften Vereinbarungen treffen, die zu neuen Beziehungen und Kooperationen rund um diese Materialien führen können, um die Handlungsfähigkeit und das Eigentum wiederherzustellen, Ungleichheiten in Machtverhältnissen umzukehren und die epistemische Gerechtigkeit zu unterstützen.
Welche Prozesse sollten etabliert sein, damit gute Entscheidungen darüber getroffen werden können, ob digitalisiert und ein Digitalisat veröffentlicht bzw. mit der Öffentlichkeit geteilt wird oder nicht?
Über dieses Thema schreiben Mathilde [Pavis] und ich gerade, bleiben Sie also dran! Die kurze Antwort: Einzelpersonen und Gemeinschaften, die mit den Gegenständen in Verbindung stehen, sollten diese Entscheidungen treffen. Die Prozesse selbst können sich von Gegenstand zu Gegenstand ändern. Mathilde und ich erheben nicht den Anspruch, die Antworten darauf zu haben, wie dies genau zu bewerkstelligen ist. Wir konzentrieren uns darauf, die Rechtssysteme zu verstehen und zu entwirren, die Ergebnisse, auf die diese Prozesse und Beziehungen abzielen, behindern. Wir haben uns in einer Konsultationsantwort an das UN-Expertengremium zu den Rechten indigener Völker (Expert Mechanism on the Rights of Indigenous Peoples) kurz dazu geäußert. Falls Leser*innen mehr darüber erfahren möchten, wir teilen unseren Artikel gern, sobald er veröffentlicht ist.
Wie in unserem ersten Blogbeitrag in dieser Reihe beschrieben, wurde 2020 eine nationale „3-Wege-Strategie” zur Dokumentation und digitale Veröffentlichung von Sammlungen aus kolonialen Kontexten in Deutschland angekündigt. Wie stehen Sie zu diesem Ansatz?
Man kann gar nicht genug betonen, wie wichtig es für Regierungen ist, Transparenz und umfassende Inventarisierungen von Sammlungen aus kolonialen Kontexten zu unterstützen. Diese Datensätze werden für die Transparenz von grundlegender Bedeutung sein. Die Strategie verbindet die Rolle der Diaspora-Gemeinschaften in Deutschland und mehrsprachige Metadaten als zentrale Elemente, um Transparenz zu erreichen. Da sich die Strategie (die ich auf Englisch gelesen habe) noch in der Anfangsphase befindet, habe ich eher Fragen als eine vollständig ausgearbeitete Blickweise anzubieten.
- Welche Aspekte des geistigen Eigentums werden in die Inventarisierung und/oder in etwaige Digitalisierungsansätze und Restitutionsverfahren einbezogen?
- Was geschieht mit in Deutschland bereits vorhandenen Digitalisaten, Daten und geistigem Eigentum?
- Inwieweit könnten diese ehrgeizigen Ziele die Restitution möglicherweise verzögern, wenn zunächst eine Digitalisierung erfolgen muss?
- Inwieweit könnten die vorgeschlagenen gemeinsamen europäischen Datenräume und die digitalen Transformationen des Bereichs des Kulturerbes den zukünftigen Zugang, Infrastrukturen, Speicherung, Rechte und Weiterverwendung dieser Sammlungen beeinflussen?
- Werden angesichts der beträchtlichen finanziellen Mittel, die in Deutschland investiert werden und zu lokalem, nationalem und europäischem Nutzen führen, gleichwertige Beträge auch in die Herkunftsgesellschaften investiert werden?
Was sind Ihrer Meinung nach diesbezüglich Herausforderungen für die Wikimedia-Projekte. Gibt es auch Möglichkeiten für eine produktive Nutzung dieser Projekte, etwa im Hinblick auf Zugang oder Infrastruktur?
Wikimedia ist gut positioniert, um Teil des Weges in die Zukunft zu sein. Da wir weiterhin die tiefgreifenden Auswirkungen digitaler Technologien auf die Umwelt sehen und den nötigen materiellen und energetischen Aufwand, so wie die menschliche Arbeitskraft, die es braucht um diese zu unterstützen, hoffe ich wirklich, dass Regierungen auf bestehende Infrastrukturen und Gemeinschaften achten und in sie investieren, anstatt zu versuchen, das Rad neu zu erfinden.
Wir müssen uns damit befassen, wie wir das binäre System von Copyright und Public Domain, das selbst ein Produkt von Imperialismen ist und sich durch Eroberung und koloniale Expansion verbreitet hat, einschränken oder mit Leitplanken versehen können. Welche Informationen oder Technologien könnten Digitalisate und Daten online begleiten, um einen sensibleren Umgang mit ihnen zu fördern und die Art von Ausbeutung zu verhindern, die ein „gemeinfreier” Status begünstigen kann? Wie können wir Rahmenbedingungen für Ausnahmen schaffen, die gleichzeitig den Zugang für bestimmte Gemeinschaften und Individuen vereinfachen, abhängig vom jeweiligen kulturellen Erbe? Im Rahmen von Mukurtu, dem ENRICH-Projekt und den CARE-Prinzipien, die die FAIR-Prinzipien ergänzen sollen, wurde hierzu bereits hervorragende Arbeit geleistet. Diese Ergebnisse sind besonders relevant für umfassendere Fragen im Zusammenhang mit Privatsphäre und Datenschutz in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft.
Interview & Redaktion: Sabine Müller, Lucy Patterson, Claudia Bergmann
Übersetzung: Claudia Bergmann
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