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Bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Freies Wissen erreichen: Teil 1 – Brüssel

Wozu braucht es, um Freies Wissen fest in der Gesellschaft zu verankern, politisches Engagement von Wikimedia Deutschland? Im ersten Teil unserer Blog-Reihe stellt Anna Mazgal vor, bei welchen Themen in Brüssel wir uns für Freies Wissen einsetzen.

Lilli Iliev

4. April 2018

Place du Luxembourg, Brüssel. Foto: JLogan,CC BY 3.0

Anna Mazgal arbeitet bei Wikimedia Deutschland als Projektmanagerin EU-Politik in Brüssel. Zuvor war sie Head of Policy beim Centrum Cyfrowe, einem polnischen Think-and-Do-Tank zu digitalen Rechten in Kultur und Bildung. Sie ist Präsidentin der COMMUNIA Association, einer internationalen Gruppe von Aktivisten, die sich für den Schutz der Gemeinfreiheit im Netz und der Rechte von Nutzenden einsetzen. Ihr Blogbeitrag erschien auch auf Englisch im Blog der Wikimedia Foundation.

Um Wikipedia und andere Wikimedia-Projekte für die Zukunft zu stärken, braucht es gute rechtlichen Rahmenbedingungen für Freies Wissen. Diese zu verbessern, ist Aufgabe des Teams Politik & Recht bei Wikimedia Deutschland.

Da die maßgebliche Gestaltung des Rechtsrahmens für Freies Wissen auf EU-Ebene erfolgt, haben wir auch zwei Mitarbeitende in Brüssel, die den Kern der Free Knowledge Advocacy group EU bilden. Dimitar Dimitrov ist seit 2013 als Botschafter der europäischen Wikimedia-Chapter vor Ort. Seit 2017 wird er von Anna Mazgal unterstützt, die sich speziell für Verbesserungen des rechtlichen Rahmens im Bildungsbereich einsetzt und hier von ihrer Arbeit berichtet.

Als einstiges Nischenthema in der analogen Welt, stellt sich ein an die vernetzte Gesellschaft angepasstes, zeitgemäßes Urheberrecht immer mehr als Voraussetzung für die Realisierung digitaler Potentiale für den Zugang zu Wissen genauso wie für eine lebendige und freie Netzkultur heraus. Das Urheberrecht entscheidet nämlich darüber, wie frei wie multimediale Inhalte im Internet miteinander teilen können – oder eben nicht. Mit dem Wechsel der EU-Ratspräsidentschaft hat die Diskussion über eine Reform des EU-Urheberrechts neue Fahrt aufgenommen. Im Zentrum der Debatte stehen die Vorschläge der Kommission zur Einführung von Upload-Filtern und eines EU-Leistungsschutzrechtes, die  Meinungs- und Kunstfreiheit im Netz bedrohen und auch für die Wikimedia-Projekte große Schwierigkeiten mit sich brächten (siehe Blogbeitrag zu Upload-Filtern). Hier stellen wir die für Freies Wissen relevanten politischen Themenfelder noch einmal genauer vor.

Urheberrecht: Digitaler Binnen- …was!?

Die Europäische Kommission entwirft Vorschlag um Vorschlag, um Zugangsschranken zu Informationen, Kultur und Bildung im Netz zu beseitigen. Man will so einen Digitalen Binnenmarkt schaffen. Die EU hat heute kaum noch physische Grenzen, doch ausgerechnet im Internet, das angeblich so grenzenlos ist, kann eine Vielzahl von Inhalten nicht in allen Ländern abgerufen werden. Zum Beispiel sind nationale Sportevents oft nicht online von einem anderen EU-Land aus zugänglich. Innerhalb des digitalen Binnenmarkts, der den Rahmen für den Zugang zu solchen Inhalten bildet, sollte es dieses Problem nicht geben!

In jedem Land innerhalb der Europäischen Union gelten unterschiedliche Urheberrechts-Regeln für die Offline- und Online-Nutzung von Texten, Bildern oder Kunstwerken. Ein berühmtes Beispiel dafür ist der Urheberrechtsschutz von Werken, der in Europa im Allgemeinen bis 70 Jahre nach dem Tod von Werkschaffenden gilt. In Frankreich aber gibt es zum Beispiel Sonderbestimmungen für die Werke von Autorinnen und Autoren, die während des 2. Weltkriegs gestorben sind. Daher ist “Der kleine Prinz” von Antoine de Saint-Exupéry seit Anfang 2015 in ganz Europa frei verfügbar – außer im Heimatland des Autors, wo er für weitere 30 Jahren geschützt sein wird. Aber natürlich können Franzosen und Französinnen auch schon jetzt auf den Originaltext zugreifen, da dieser ja in jedem anderen EU-Land online veröffentlicht wurde.

Panoramafreiheit: Nutzende müssen ihre Rechte nutzen können

Flickenteppich statt Panoramafreiheit: Auch infrastrukturell könnte das in der EU zu einem Problem werden. Maximilian Dörrbecker Giorgi Balakhadze, Levels of Freedom of Panorama of Europe (large), CC BY-SA 3.0

Das Urheberrecht ist voll von solchen Absurditäten. Hauptsächlich resultieren sie daraus, dass das Urheberrecht im analogen Zeitalter entworfen wurde. Zum Beispiel ist die Panoramafreiheit oder die Möglichkeit, Bilder von Gebäuden zu verwenden, deren Gestaltung urheberrechtlich geschützt sind, noch immer nicht überall in der EU verbreitet. Ein Europa ohne ein solches Recht bedeutet auch ein europäisches kulturelles Erbe ohne Johannes Vermeers “Ansicht von Delft”.

Wie viele Mitglieder der Wikimedia-Community wissen, gehört die Panoramafreiheit zu den Themen, für die wir uns derzeit intensiv einsetzen. Das hat damit zu tun, dass die Europäische Kommission versucht, das Urheberrecht in den digitalen Binnenmarkt zu integrieren. Seit über einem Jahr diskutieren wir über den Vorschlag für eine neue Richtlinie, die in mancher Hinsicht nicht ehrgeizig genug, in anderer geradezu schädlich für alle Werte unserer Freiwilligen-Communities ist. Sie enthält nicht einmal den Versuch, Panoramafreiheit in der gesamten EU einheitlich zu regeln. Nach eigenen Worten der Kommission wird zwar “dringend empfohlen, dass alle Mitgliedstaaten diese Ausnahme umsetzen“, doch enthält der Vorschlag keine Bestimmungen, die eine solche Ausnahme verbindlich vorschreiben.

Upload-Filter: Kommt der größte Netzfilter aller Zeiten?

Leider enthält die Richtlinie auch andere sehr problematische Punkte, die im Falle der Umsetzung das Internet für immer verändern würden. Die Europäische Kommission möchte, dass Plattformen, auf denen vor allem nutzergenerierte Inhalte zu finden sind, so genannte Upload-Filter installieren. Diese würden alle Videos, Fotos, Text, Musik und sonstigen Arten von Inhalten präventiv blockieren und auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Allein die Verbreitung von Memes oder das Teilen eines Urlaubsvideos mit Hintergrundmusik würde dadurch unmöglich, selbst wo eigentlich gesetzliche Erlaubnisse wie das Zitatrecht greifen müssten. Ein Algorithmus kann nun einmal schwerlich erkennen, ob es sich bei einem Beitrag im konkreten Kontext um eine Parodie, eine zitiertes Kunstwerk oder eine sonstige ausnahmsweise erlaubte Nutzung handelt.

Community kann Kontext. Filter nicht. Wikimedia Deutschland setzt sich auch auf EU-Ebene gegen Upload-Filter ein. Foto: Christian Schneider, CC BY-SA 4.0

Eine Gefahr besteht auch darin, dass die Idee dieser Vorfilterung von Inhalten auf Bereiche jenseits des Urheberrechts übertragen wird. Viele Stimmen aus Brüssel würden die Verwendung von automatischen Filtern hinsichtlich des Jugendschutzes oder der Bekämpfung von Hasstiraden unterstützen. Diese Problemfelder sind jedoch meist so kompliziert, dass sie eine gerichtliche Intervention und eine Einzelfallanalyse erfordern, um Minderjährige umfassend zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Äußerung der freien Meinung zu erhalten.

Sobald private Unternehmen einmal dazu gezwungen worden sind, in Upload-Filter-Technologien zu investieren, können die so entstandenen Filter-Infrastrukturen sehr leicht für andere Zwecke umfunktioniert werden. So etwas sollte Europa nicht in die Welt setzen. Es ist leider abzusehen, dass durch diese Urheberrechtsreform auch die Meinungsfreiheit in Gefahr gerät. Wollen wir wirklich, dass private Unternehmen darüber entscheiden, was wir lesen und sehen sollten? Und dass diese Entscheidungen durch einen Algorithmus getroffen werden, dessen Code ein Geschäftsgeheimnis ist?

Freie Bildung: Das Urheberrecht gehört nicht ins Klassenzimmer

Wir hofften, dass lang bestehende Probleme durch die Aktualisierung des Urheberrechts und dessen Anpassung an die heutige Realität im Rahmen der Reform gelöst würden. Unter anderem ist die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für Bildungszwecke nicht überall in der EU umfassend möglich. Die dafür vorgesehene urheberrechtliche Schrankenregelung ist für die EU-Mitgliedstaaten nicht obligatorisch, sodass es Länder gibt, in denen ein Lehrer oder eine Lehrerin Lizenzgebühren zahlen muss, um einen Film während eines nachmittäglichen Filmclubs in der Schule zu zeigen.

Auch im Rahmen der kommenden Reform soll diese bestehende Schranke nicht in eine obligatorische umgewandelt werden. Vorgeschlagen wurde lediglich eine neue obligatorische Regelung zur Nutzung digitaler Werke in Bildungseinrichtungen und Online-Kursen. Bei der Umsetzung dieses Vorschlags könnten Pädagogen und Pädagoginnen Videos, Fotos und andere Online-Ressourcen nur dann verwenden, wenn diese bestimmte Art von Inhalt in ihrem Land nicht unter Lizenz erhältlich ist. Diese obligatorische Ausnahme kann also durch die Vergabe von Lizenzen – die in jedem EU-Mitgliedstaat unterschiedlich sind – effektiv außer Kraft gesetzt werden.

Außerdem dürfte im Jahre 2018 inzwischen allen klar sein, dass das Lernen auch außerhalb des Klassenzimmers stattfindet. Bibliotheken, Museen, NGOs aber auch Peer-to-Peer-Lernen und informeller Nachhilfeunterricht sind wichtige Bestandteile des Lern-Ökosystems. Die Europäische Kommission ignoriert all dies und favorisiert eine Sicht auf das Bildungssystem wie im vergangenen Jahrhunderts. Falls die Reform so in Kraft tritt, müssen Lehrende auch weiterhin viel Zeit darin investieren, herauszufinden, ob sie Online-Filmclips oder Fotos in ihren Klassen verwenden dürfen oder nicht. Damit gehen wertvolle Kapazitäten verloren, die sie in Lehre und Pädagogik stecken könnten.

An die Arbeit!

Dimitar “Dimi” Dimitrov, Foto; Jean-Frédéric, zugeschnitten von Denis Schroeder (WMDE), CC0 1.0

Was können wir bei all diesen Problemen tun? Wikimedia hat eine offizielle Position veröffentlicht, die mit der Community abgestimmt wurde und in vielen europäischen Sprachen verfügbar ist. Die zwei Menschen in Brüssel, Dimi und seit Ende 2017 auch Anna, haben sich mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments (oder MEPs) getroffen und diesen die Position unseres Movements näher gebracht. Hierbei waren insbesondere diejenigen Abgeordneten relevant, die in den beteiligten Fachausschüssen des Parlaments inzwischen auch ihr Votum zur Urheberrechtsreform abgegeben haben. Das sind die Ausschüsse für Kultur und Bildung, Industrie und Forschung, Binnenmarkt und bürgerliche Freiheiten.

Anna Mazgal, Foto: Jan Apel (WMDE), zugeschnitten von Denis Schroeder (WMDE), CC-BY-SA 4.0.

Kein Ausschuss hat bisher dafür votiert, die Inhaltsfilterung vollständig zu streichen. Stattdessen haben der Ausschuss für Binnenmarkt und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten einen Kompromiss verabschiedet. Dieser besteht darin, dass Plattformen Vereinbarungen eingehen müssen mit Unternehmen, die Rechte an Filmen, Musikvideos und Bildern besitzen, und dass die Plattformen rechtsverletzende Uploads nach Benachrichtigung zu entfernen haben. Dafür braucht es keine Vorab-Erkennung und Filterung von Uploads. Jetzt warten wir noch gespannt auf die Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss, der den letztendlichen Standpunkt des Europäischen Parlaments im sogenannten Trilog maßgeblich bestimmen wird.

Triloge sind geschlossene Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat der EU. Sie sind immer dann notwendig, wenn die Ansichten dieser drei EU-Gesetzgebungsorgane inhaltlich deutlich auseinander liegen, was bei dieser Reform wahrscheinlich der Fall sein wird. Der Rat diskutiert derzeit entsprechend seinen eigenen Standpunkt, den er in den Trilog einbringen wird, und die Debatte dort war bisher entmutigend – viele Mitgliedstaaten haben wenig gegen die Filterung von Inhalten einzuwenden.

Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir in Brüssel nur begrenzte Einflussmöglichkeiten, um die Delegationen der Mitgliedstaaten daran zu hindern, falsche Entscheidungen zu treffen. Hier ist die Stimme von Aktivistinnen und Aktivisten, Experten und Expertinnen, Bürgerinnen und Bürgern in jedem Land der EU gefragt! Jede Regierung schätzt die Stimme ihrer Wähler und Wählerinnen. Es ist an der Zeit, sich zu Wort zu melden, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern.

Xavier Häpe, European flag outside the Commission, gedreht von Denis Schroeder (WMDE), CC BY 2.0


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Kommentare

  1. […] aber von Neuem diskutieren. Ein großes Problem für uns als Wikimedianer ist zum Beispiel die Panoramafreiheit, die Freiheit, öffentliche Räume zu dokumentieren und kreativ in Form von Bildern oder anderen […]

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