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Digitalstaatsministerin Bär mit großer Verantwortung auch für Freies Wissen

Die Entscheidung, Dorothee Bär als Staatsministerin für Digitalisierung zu berufen, begrüßen wir. Die Entwicklung der technischen Infrastruktur und des rechtlichen Rahmens der digitalen Entwicklung in Deutschland drohte erneut strukturell zwischen den Ministerien zerrieben zu werden. Eine verstärkte Koordinierung unterhalb eines eigenen Ministeriums, in Form einer Staatsministerin, hat gute Chancen, beim Querschnittsthema die richtige Balance zu erreichen. Entscheidend ist jetzt allerdings, dass die Zuständigkeiten klar zugeordnet werden und es nicht zu Profilierungsgerangel innerhalb des Bundeskanzleramts kommt.

John Weitzmann

9. März 2018

Deutschlands erste Staatsministerin für Digitalisierung. Foto: Michael Lucan, Lizenz: 2013-03-16 Dorothee Baer 0405, CC BY-SA 3.0 DE

Dass das CDU-geführte Wirtschaftsministerium und die CSU-geführten Innen- und Verkehrsministerien hier eine positivere Zusammenarbeit hinbekommen als in der Vergangenheit, bleibt zu hoffen. Im Koalitionsvertrag sind dazu aber leider nur über die Legislatur hinausweisende Zielvorgaben zu finden. Die deutlich konkreteren Aussagen des Koalitionsvertrages müssen daher auch durch die koordinierende Staatsministerin Bär umso zügiger verfolgt werden, allen voran die glasklare Ablehnung von Upload-Filtern als “unverhältnismäßig” (siehe Zeilen 2218 bis 2220 der Koalitionsvereinbarung). 

Die weiteren Koalitionsziele im Bereich der Bildung und der digitalen Bürgerrechte wie etwa das “Zivilgesellschaftliche Digitalisierungsprogramm”, gesicherte und durchgesetzte Netzneutralität und eine Stärkung von freien Bildungsmaterialien (OER) in Schulen und Hochschulen sollten möglichst bald in den öffentlichen Fokus rücken statt der aktuell von Kritikern dankbar aufgegriffenen Diskussion um Flugtaxis.

Frau Bärs Ansatz bleibt dabei richtig: Wichtig ist in erster Linie, was mit der entstehenden Infrastruktur gemacht werden kann und was das für Individuum und Gesellschaft bedeutet. Auch Freies Wissen braucht funktionierende Netze und einen Rechtsrahmen, der ermöglichend wirkt statt hinderlich. Open Access muss in der Wissenschaft genauso selbstverständlich sein wie Open Data im Verwaltungshandeln, wie im Koalitionsvertrag vorgehsehen. Frau Bär trägt innerhalb der Bundesregierung zukünftig besondere Verantwortung dafür, dass der von Wikimedia Deutschland geforderte Grundsatz “Öffentliches Geld führt zu öffentlichem Gut” auch praktisch wirksam wird.

“Privacy by Default” und eine geplante Daten-Ethikkommission sind zwei weitere wichtige Punkte, die die Koalitionäre vereinbart haben. Wir erwarten von der Staatsministerin, dass sie hier die Diskussion voranbringt und vor allem darauf hinwirkt, dass das gerade erst europaweit modernisierte Datenschutzregime im Sinne des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung konsequent durchgesetzt wird.

Wir hoffen, dass sie den vielfältigen Aufgaben gerecht werden und die Rahmenbedingungen für Freies Wissen stärken kann.

Die Digitalisierung hält Einzug. Foto: Manfred Brückels, Kanzler21aCC BY-SA 3.0

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