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Die verantwortungsvolle Community als Alternative zum NetzDG

Ein Beitrag von Dominik Theis, der ein Praktikum im Bereich Politik & Recht absolviert. Die aktuellen politischen Entwicklungen auf Bundes- und EU-Ebene beeinflussen auch die Rahmenbedingungen für Freies Wissen und die Wikimedia-Projekte. Häufig geht es dabei darum, was im Netz stehen darf und was nicht. In diesem Beitrag widmen wir uns dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aus der Perspektive von Community-Prinzipien.

Lilli Iliev

17. Januar 2018

Wer entscheidet, was im Netz stehen darf? Foto: Aythami Melián Perdomo, CC BY SA 2.5 esp

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Am 01. Oktober 2017 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) in Kraft. Nach Verstreichen der Übergangszeit zu Beginn des Jahres 2018 entfaltete das Gesetz seine volle Wirksamkeit und ließ die Debatte um seine Sinnhaftigkeit erneut lauter werden. Während sich die Befürwortenden zurzeit mit massiver Kritik aus unterschiedlichen Richtungen auseinandersetzen und sich die Fronten zu verhärten scheinen, möchte Wikimedia Deutschland eine Alternative vorschlagen, einen dritten Weg zwischen versagender Durchsetzung durch Nichtstun und vorauseilender, massenhafter Löschungen auf Basis des NetzDG: Die verantwortungsvolle Community.

Hintergründe des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz formte bereits 2015 eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken. 2017 erhöhte sich jedoch der Druck auf die sozialen Netzwerke, als sich Politiker wie Unionsfraktionschef Kauder und Justizminister Maas dafür aussprachen, die Netzwerkbetreibenden noch stärker in die Pflicht zu nehmen und gesetzliche Regelungen zu erlassen.

So verabschiedete der Bundestag am 01. September 2017 das NetzDG als Gesetz gegen Hetze und gefälschte Meldungen (Fake News) in sozialen Netzwerken. Es verpflichtet kommerzielle soziale Netzwerke im Internet mit mindestens 2 Millionen Mitgliedern im Inland, ein „wirksames und transparentes“ Verfahren für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten, das unter anderem „gewährleisten“ muss, dass Anbietende eines Netzwerks „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden und alle sonstigen rechtswidrigen Inhalte in der Regel innerhalb von sieben Tagen löschen oder sperren (§ 3 I-III). Der Verstoß gegen die Pflicht, ein solches Verfahren vorzuhalten, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5 Millionen Euro geahndet werden (§ 4 II).

Schattenseiten des Gesetzes

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bezieht sich allein auf rechtswidrige Inhalte und lässt rechtmäßige Beiträge vollständig außen vor. Die Unterscheidung zwischen beiden allerdings – eine oft schwierige Rechtsfrage – wird auf die Netzwerkbetreibenden und damit auf privatwirtschaftlich handelnde Akteure abgewälzt. Ihnen werden dann einzig für den Fall empfindliche finanzielle Bußgelder angedroht, dass ein rechtswidriger Inhalt online bleibt. Im umgekehrten Fall, dass ein rechtmäßiger Inhalt dennoch gelöscht wird, droht dagegen keinerlei Konsequenz. Aus Unternehmenssicht kann es daher nur eine Devise geben: Im Zweifel lieber zuviel löschen als zu wenig, alles andere wäre wirtschaftlicher Irrsinn.

Diese Einseitigkeit bei den Löschanreizen führt bereits direkt nach Inkrafttreten der Regelung sichtbar dazu, dass Netzwerkbetreibende ihre Verfahren so strukturieren, dass vorauseilend zu viel gelöscht wird. Im Netzjargon spricht man auch von Overblocking, was sich gerade in den Grenzbereichen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und rechtswidriger Schmähkritik massiv zulasten der Meinungsfreiheit auswirken muss. Beiträge werden dann schon allein aufgrund ihres Potenzials, eventuell rechtswidrig zu sein, zensiert. Aus diesen Erwägungen heraus hat Wikimedia Deutschland gemeinsam mit anderen Institutionen schon nach der Verabschiedung des NetzDG durch das Bundeskabinett im April 2017 die Deklaration für Meinungsfreiheit unterschrieben.

Politisch-öffentlicher Diskurs

Es handelt sich faktisch um die Privatisierung der Entscheidung über ein Grundrecht. Die Ermittlung von Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit ist aber von Fall zu Fall stark vom Kontext abhängig, in dem ein Beitrag veröffentlicht wird. Die Grenze zwischen Schmähung und Satire, die Feinheiten der Sprache und des Zusammenhangs sind juristisch nur im Einzelfall sinnvoll ermittelbar. Die Entscheidung darüber an im Zweifel eher wenige, in der Regel schlecht ausgebildete und darüber hinaus nicht wie die Justiz legitimierte Angestellte von Unternehmen abzuschieben, die noch dazu massenhaft Fälle abarbeiten müssen, führt unweigerlich zu Fehlentscheidungen.

Abgesehen von CDU/CSU und der SPD äußerten alle anderen Parteien des derzeitigen Bundestags Kritik oder distanzierten sich vollständig von dem so verabschiedeten Gesetz. Unter anderem die Partei Die Linke nennt es einen “gesetzgeberischen Schnellschuss mit unzureichender Prüfung von Alternativen und Auswirkungen”. Man sehe eine große Gefahr in der “Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit durch massenhafte Entfernung zulässiger Inhalte und des Einstiegs in eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung.” Die AfD erklärt, das Gesetz lasse die “Prinzipien des Äußerungsrechtes, wozu etwa die Berücksichtigung subjektiver Tatbestände bei der Bewertung der Zulässigkeit einer Äußerung zählt” unbeachtet.

Befürwortende Stimmen argumentieren hingegen, das Gesetz stelle einen effektiven Schutz für Opfer von Hasskriminalität dar und betreffe laut Paragraf 1, Abs. 1 nur Äußerungen, bei denen es sich offensichtlich um Straftatbestände handle; es beziehe sich also gerade nicht auf einfache Beleidigungen und oder Falschbehauptungen. Minister Maas sieht die Meinungsfreiheit durch das Gesetz sogar gestärkt, da rechtswidrige Angriffe auf Einzelne zu Einschüchterung führten. Elisabeth Winkelmeier-Becker verteidigt als rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das NetzDG und benennt drei Gruppen, die ihrer Ansicht nach Probleme mit dem neuen Gesetz haben könnten: “Nutzer ohne jede Hemmschwelle zur Verbreitung von Hass und Hetze, jene, die daraus ihren politischen Vorteil ziehen wollen und Plattformen, die sich den Aufwand eines funktionierenden Beschwerdemanagements lieber sparen würden und für die Vorgaben nationaler Rechtsordnungen ohnehin lästig sind.”

Unsere Alternative: Die verantwortungsvolle Community

We can do it! Wikimania 2016 – group photo, By Niccolò Caranti, CC BY-SA 4.0

Natürlich haben wir gesellschaftlich ein Problem mit dem Verfall von Diskussionskultur und mangelnder Rücksichtnahme, auch und gerade im Social Web. Wikimedia Deutschland schlägt vor dem Hintergrund dieser Diskussion jedoch einen Ansatz vor, der den Opfern von Hasskriminalität Schutz bieten kann, ohne die Durchsetzung von Gesetzen in private Hände zu geben und der vorauseilenden Löschung einen Freifahrtschein auszustellen. Hintergrund ist, dass wir selbst sehr viel Erfahrung mit dem gegenseitigen Umgang der Menschen im Netz haben. Zu jedem Wikipedia-Artikel gibt es bekanntlich eine Diskussionsseite, auf welcher es auch nicht immer zimperlich zugeht.

Das Gegenmittel heißt jedoch nicht “Im Zweifel für die Löschung”, und schon gar nicht für die Löschung durch eine zentrale Instanz. Das Gegenmittel heißt: Eintreten anderer Community-Mitglieder für diejenigen, die übermäßig unter Beschuss geraten oder anderweitig jenseits der guten Sitten angegriffen werden. Es sind die Communities der Wikipedia und der anderen Wikimedia-Projekte, die selbst darüber wachen, dass Anstand und gegenseitiger Respekt nicht verloren gehen.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es in den Communities einen zumindest rudimentären Zusammenhalt gibt und sie sich als Mit-Eignende der jeweiligen Plattform sehen. Das wiederum setzt voraus, dass sie überhaupt nennenswerte Mittel zur Selbstorganisation und Sanktionierung von Fehlverhalten in die Hand bekommen. Nur so entsteht eine echte Mitverantwortlichkeit für das, was auf der Plattform passiert. Die Betreibenden sozial vernetzter Plattformen müssen also bereit sein, die Kontrolle wenigstens ein Stück weit an die Nutzenden abzugeben, sonst kann deren Emanzipation nicht gelingen.

In Wikimedia-Projekten ist das schon seit ihrer Entstehung um die Jahrtausendwende gewissermaßen eingeschrieben. Es gibt zwar mit der Wikimedia Foundation formell eine Zentralinstanz, die als letztes Mittel auch in die Inhalte eingreifen kann, doch hält sie sich damit bewusst sehr zurück. Vielmehr ermutigt sie unablässig die Communities von Wikipedia, Wikimedia Commons und den anderen Projekten, ihre Diskussionen eigenverantwortlich zu gestalten. Und diese Communities fordern das ihrerseits auch konsequent ein.

Facebook & Co. sind anders entstanden und folgen als Wirtschaftsunternehmen selbstverständlich anderen Dynamiken. Aber auch bei ihnen gäbe es viele Möglichkeiten, den Nutzenden Mittel zum Umgang mit dem Fehlverhalten anderer zu geben und sie so als Gruppe verantwortungsvoller werden zu lassen. Das muss keineswegs auf Blockwart-Mentalität oder digitale Selbstjustiz hinauslaufen. Es würde schon helfen, wenn verletzende Beiträge moderiert diskutiert oder herunter-gevotet werden könnten. Auch könnte man mehr Wege für ausdrücklichen Dank für zivilcouragiertes Eintreten für andere implementieren oder ganz schlicht auch die Algorithmen zur Bespielung der Timelines danach ausrichten, ob sich jemand für andere stark macht oder auf deren Kosten.

Dass dieser Weg in der Debatte rund um das NetzDG nicht einmal ernsthaft debattiert wurde, ist das eigentliche gesellschaftspolitische Versagen.

 

  • Sie schreiben: „Ihnen werden dann einzig für den Fall empfindliche finanzielle Bußgelder angedroht, dass ein rechtswidriger Inhalt online bleibt“. Wo stammt diese Information her? Das NetzDG sieht Bußgelder allein für das nicht-Einrichten des Beschwerdeprozesses, der nicht-Erstellung von Reports usw. vor. Nicht gelöschte, rechtswidrige Inhalte können dafür natürlich ein Indiz sein, sind aber selbst nicht bußgeldbehaftet.

    Kommentar von Ohneb Elang am 23. Januar 2018 um 10:20

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