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Kommentare

  1. Marion Goller
    8. November 2016 um 10:50 Uhr

    Deutsche Gesetze verwenden immer noch das generische Maskulinum. Für Begriffe, die ich in ihrer juristischen Bedeutung gebrauche, bin ich also ebenso verfahren. Steht übrigens auch in der dritten Fußnote.

  2. Ralf L.
    7. November 2016 um 17:21 Uhr

    Da dieser Text offensichtlich viel Wert darauf legt Frauen und Männer getrennt auszuweisen und daher stets beide Formen betont (Produzent:innen und Konsument:innen) - gehe ich daher richtig in der Annahme, dass Urheber stets männlich sind? Oder warum wurden keine Urheberinnen benannt? Alternativ auch als "Urheber:innen"?

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