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Leistungsschutzrechte, Remix-Kultur und Freies Wissen – Zur kreativen Nachnutzung seit dem Sampling-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Christopher Schwarzkopf
2. November 2016
Deutsche Gesetze verwenden immer noch das generische Maskulinum. Für Begriffe, die ich in ihrer juristischen Bedeutung gebrauche, bin ich also ebenso verfahren. Steht übrigens auch in der dritten Fußnote.
Da dieser Text offensichtlich viel Wert darauf legt Frauen und Männer getrennt auszuweisen und daher stets beide Formen betont (Produzent:innen und Konsument:innen) - gehe ich daher richtig in der Annahme, dass Urheber stets männlich sind? Oder warum wurden keine Urheberinnen benannt? Alternativ auch als "Urheber:innen"?