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Sturmfest und erdverwachsen: Niedersachsen wählt (und wir stellen Fragen)

WMDE allgemein

10. Dezember 2012

tl;dr: Ende dieser Woche verschicken wir Wahlprüfsteine. Bitte helft uns mit, unseren Entwurf zu überprüfen und Verbesserungsvorschläge zu machen!

Wikimedia Deutschland ist ein Verein zur Förderung Freien Wissens. Wie breit gefächert diese Förderung aussieht, beschreiben wir täglich in diesem Blog oder einmal im Jahr im Jahresbericht. Eines von vielen Mitteln, um dieses Satzungsziel umzusetzen, ist auch das Gespräch mit den politischen Akteuren. Seit 2009 setzen wir dafür ein allgemein akzeptiertes und relativ einfaches Instrument ein, die Wahlprüfsteine. In bislang vier Wahlprüfsteinen haben wir von den zur Wahl stehenden Parteien Positionen eingeholt und ihre Antworten veröffentlicht.

2013 steht vor der Tür und es wird (voraussichtlich) drei Landtagswahlen und eine Bundestagswahl in Deutschland geben. Den Anfang wird Niedersachsen schon im Januar 2013 machen.

Eine Besonderheit unserer Wahlprüfsteine für 2013 für die drei Landtagswahlen wird eine inhaltliche Fokussierung auf den Umgang mit staatlichen Werken sein. Unsere Wahlprüfsteine umfassen fünf Themenblöcke mit je zwei Fragen; einer sehr allgemeinen und einer sehr konkreten Frage. Wie üblich möchten wir Euch um Euer Feedback bitten, bevor wir die Fragen an die zur Wahl zugelassenen Parteien bitten. Bei einigen Fragen werden wir noch Einleitungstexte schreiben, außerdem gibt es noch ein Anschreiben mit redaktionellen Hinweisen an die Parteien zur Formatierung. Wenn Ihr Fragen findet, die nicht selbsterklärend sind, bitte darauf hinweisen. Ebenso auf Fragen, die wir im Kontext “staatliche Werke” noch stellen können.

  1. Grundprinzipien eines Open-Data-Portal

Parallel zur Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen entwickelt sich unter dem Label “Open (Government) Data” die Praxis der Freigabe von maschinenlesbaren Rohdaten unter freier Lizenz. Diese Daten können in einem neuen Kontext eingesetzt, zum Beispiel in andere Anwendungen integriert werden.

1) Allgemein: Im Bereich Open Government Data hat sich seit 2007 durch die Principles of Open Government (Sebastopol Principles s. http://www.opengovdata.org/home/8principles) ein klarer Kriterienkatalog für die Open Government Data etabliert. Wird ein Open-Data-Portal einer niedersächsischen Landesregierung unter Ihrer Beteiligung diese Kriterien einhalten oder richten Sie den Begriff Open Government Data nach anderen Kriterien aus? Wenn ja, nach welchen?

2) Konkret: Setzen Sie sich dafür ein, dass in Open-Data-Portale der Öffentlichen Hand keine Datensätze aufgenommen werden, die nicht den (insbesondere lizenzrechtlichen) Kriterien von Open Data entsprechen? Wie soll mit solchen Datensätzen stattdessen umgegangen werden?

  1. Lizenzpolitik staatlicher Werke, die nicht schon wegen §5 UrhG gemeinfrei sind

§5 UrhG stellt klar, dass Gesetze, Verordnungen, Urteile, Erlasse und andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht wurden, gemeinfrei sind. Die Landesregierung verfügt über ihre Ministerien und nachgeordneten Behörden über Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, die im Gegensatz zu den amtlichen Werken nach §5 UrhG nicht gemeinfrei sind und inbesondere wegen der sehr restriktiven Formulierung und Auslegung von §5 Abs. 2 nicht von dieser Aufzählung erfasst werden.

3) Allgemein: Werden Sie – z.B. durch Verwendung von freien Lizenzen aus dem Lizenzbaukastensystem Creative Commons – ermöglichen, dass jedermann diese Inhalte legal für beliebige Zwecke nachnutzen kann?

4) Konkret: Wird eine Landesregierung mit Ihrer Beteiligung eine Bundesratsinitiative zur Neuformulierung von §5 UrhG auf den Weg bringen, der das Ziel hat, den Kreis der von §5 UrhG erfassten Werke zu vergrößern?

  1. Lizenzpolitik im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Über staatliche Werke hinaus werden in Deutschland Text- und audiovisuelle Inhalte über die Allgemeinheit finanziert, z.B. im gebührenfinanzierten bzw. (im Fall der Deutschen Welle) steuerfinanzierten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Von wenigen Ausnahmen abgesehen stehen diese Inhalte der Öffentlichkeit nur für kurze Zeit und nicht nur Nachnutzung zur Verfügung.

5) Allgemein: Unterstützen sie die Forderung, Inhalte des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Verwendung einer freien Lizenz für jedermann nachnutzbar zu machen? Welche konkreten ersten Schritte auf dem Weg zu einer solchen generellen Lizenzierungspraxis fallen Ihnen dazu ein?

6) Konkret: Wie wird sich eine Landesregierung mit Ihrer Beteiligung um die Abschaffung der Depublikationspflicht öffentlich-rechtlicher Inhalte im Internet bemühen?

  1. Ausgestaltung eines künftigen Transparenzgesetzes

Informationsfreiheitsgesetze gewähren jeder Person Zugang zu amtlichen Informationen. Niedersachsen zählt zur Minderheit der deutschen Bundesländer ohne ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz.

7) Allgemein: Streben Sie für die kommende Legislaturperiode ein Landesgesetz an, das Bürgern den Zugang zu Informationen in behördlicher Hand ermöglicht? Wenn ja, wie sollen konkret Ausgestaltungen zu folgenden Aspekten erfolgen: a) pauschale Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes nach Themen oder Einrichtungen, b) Kostenstruktur bei der Beantwortung von Anfragen, c) Überprüfungsinstrumente und Rechtsweg bei Verweigerung von Zugangsgewährung, d) Beantwortungsfristen, e) Proaktive Publikationspflichten (Transparenzregister)

8) Konkret: Wird ein niedersächsisches Informationsfreiheits-, bzw. Transparenzgesetz unter ihrer Mitwirkung eine Klarstellung enthalten, die analog zum  §10 Abs. 3 Hamburger Transparenzgesetz die Nachnutzungsrechte von freigegebenen Informationen für jedermann gewährleistet?

  1. Arbeit mit Werken unter Freier Lizenz

Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken können diese unter einem Lizenzmodell verfügbar machen, das Dritten die Nachnutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt zu beliebigen Zwecken ermöglicht. Wenn die Rechteinhaberin das Land Niedersachsen ist, ist eine Freigabe von geschützten Inhalten grundsätzlich auch ohne Änderung des Landesrechts möglich. Zusätzlich kann bei künftigen Inhalteerstellungen eine Freigabe der Inhalte von Tag 1 an beschlossen werden.

9) Konkret: Wird sich eine Landesregierung unter Ihrer Beteiligung am Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung von Lehr- und Lernmitteln für Schulen unter freien Lizenzen beteiligen, um auch solche Inhalte für das Land Niedersachsen verfügbar zu machen?

10) Konkret: Befürworten Sie die Freigabe von Luftbildern und Orthofotos der Niedersächsischen Landesvermessung unter Lizenzen, die jedermann die freie Nachnutzung dieser Inhalte ermöglicht? Welches konkrete Lizenzmodell bevorzugen Sie?

  • Die Vormulierung “welche … fallen Ihnen dazu ein?” klingt wie aus einer Schulaufgabe und ist auch nicht sehr verbindlich.
    Lieber etwas als “welche … beführworten sie”.

    Kommentar von Michi am 12. Dezember 2012 um 14:36

  • 3. … stehen diese Inhalte der Öffentlichkeit nur für kurze Zeit und nicht _ZUR_ Nachnutzung zur Verfügung.

    Kommentar von Niko am 10. Dezember 2012 um 11:26

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