zurück

Als Yeti gestartet, als Gesetzesvorlage gelandet

WMDE allgemein

4. Oktober 2012

Josef Danhauser, Newspaper readers (1840)

Wenn wir dereinst Zigarren schmauchend auf die frühen 10er Jahre des 21. Jahrhunderts zurückblicken, dann werden uns historische Stichworte wie “Euro-Rettungsschirm” oder “Energiewende” daran erinnern, dass es sich bei der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags um eine sehr bewegte Zeit gehandelt haben muss. Eigentlich ging es immer mindestens um alles oder nichts. Für die Gewissheit, dass die politische Klasse neben ihrer Beschäftigung mit epochalen Weichenstellungen damals auch einem gewissen Hang zum Absurden frönte, werden wohl erfolgreiche Meme wie “Herdprämie” oder “Leistungsschutzgeld” sorgen.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) ist eine Art Yeti. Seit seiner Ankündigung im schwarz-gelben Koalitionsvertrag gab es zwar viele Mutmaßungen über seine Gestalt. Doch abseits von hanebüchenen Schilderungen durch Verlagslobbyisten und vereinzelten Fußabdrücken auf juristischen Fachtagungen erreichte das LSR nie so recht den Rang einer beweisbaren Tatsache. So konnte es wirksam werden durch schieren Aberglauben. Die immer wieder beschworene Möglichkeit, es sei zu etwas nütze (und sei es, vorlaute digital natives zu erschrecken), hielt die Welt, oder sagen wir ehrlicherweise: die Berliner Filter Bubble, vier Jahre lang in Atem. Sein legendärer Status, sein Mythos beruht auf Magie. Denn das LSR strebt per gesetzlichem Eingriff einen paradiesischen Zustand an: den anstrengungslosen Wohlstand für Presseverlage.

Wie hier bereits berichtet, geht es beim LSR im Kern darum, den Verlagen einen eigenen Unterlassungsanspruch gegenüber gewerblichen Nutzungen (was immer man darunter versteht) selbst kleinster Teile von Presseerzeugnissen einzuräumen. Im Bemühen, etwa das Listen von Text-Snippets auf News-Aggregatoren vergütungspflichtig zu machen, soll also nichts weniger als die Eigenlogik des Internets gezähmt werden: die Verknüpfung von Informationen.

Die massive Kritik, die deshalb der Bundesregierung seitens der Internetwirtschaft (BDI, BITKOM, eco) und einzelner Journalistenverbände entgegenschlug, hat bislang wenig gefruchtet. Unbeirrbar schlägt sich die schwarz-gelbe Koalition auf die Seite derer, die ihr angestammtes Geschäftsmodell der gebündelten Informationsvermittlung auf bequeme Weise fortschreiben möchten: die großen Player auf dem Pressemarkt wie Springer oder Burda. Ihnen geht es vornehmlich um Inhaltekontrolle, trotz oder gerade wegen radikal veränderter Rahmenbedingungen in der digitalen Öffentlichkeit. Gleichzeitig möchten die Presseverlage ihr Rechtemanagement gerne radikal vereinfachen, eben dadurch, dass sie durch das LSR einen eigenen Investitionsschutz selbst auf kleinste (d.h. nicht einmal urheberrechtlich schutzfähige) Wortfetzen erheben können.

Dabei ist die Haltung der Presseverleger geradezu schizophren: Einerseits stellen sie ihre Inhalte kostenlos ins Netz und profitieren in punkto Aufmerksamkeit und Reputation von dem Traffic, der v.a. durch Suchmaschinen, Aggregatoren oder soziale Netzwerke erzeugt wird. Andererseits möchten sie sich die Auffindbarkeit ihrer Inhalte, die vor allem durch Dritte gewährleistet wird, eben von diesen vergüten lassen – eine atemberaubende Logik, die ausländischen Beobachtern von Katar bis USA neue Beweise für die regelungswütigen und nicht ganz so internetaffinen Deutschen geliefert hat.

Die vom Bundeskabinett am 29. August verabschiedete Gesetzesvorlage wurde in der letzten Woche in drei Ausschüssen des Bundesrats behandelt. Auch wenn es sich beim LSR lediglich um ein Einspruchsgesetz handelt, deuten die Empfehlungen der Länderkammer eine mögliche Kompromisslinie für den Fall eines Vermittlungsausschusses an: So machen sich vor allem die SPD-geführten Länder für eine sogenannte Vermutungsregel stark. Diese würde kein neues Immaterialgüterrecht begründen, aber den Verlagen eine Prozessführungsbefugnis einräumen, auch ohne lückenlosen Nachweis der Rechtekette bis hin zum Autor. Man darf gespannt sein, ob diese Rückfalloption nun womöglich als gesichtswahrende LSR-Ausstiegsvariante für die vorgeblich so wirtschaftsnahe Regierungskoalition taugt.

Derweil versuchen die Piraten auf außerparlamentarischem Wege, gegen das Gesetzesvorhaben zu mobilisieren. Bruno Gert Kramm lieh seine Stimme für ein Aufklärungsvideo aus dem Hause Anonymous, das nicht ganz so dusselig ist wie dessen Vorläufer zu ACTA. Zugleich zeichnet Kramm verantwortlich für eine noch bis zum 10. Oktober laufenden E-Petition, die etwas sorglos mit dem Begriff “verfassungswidrig” hantiert und wichtige Begründungszusammenhänge außer acht lässt. Gleichwohl ist das Petitionsverfahren ein wichtiger Garant dafür, dass das LSR weiter diskutiert wird und am Ende hoffentlich wieder dorthin zurückkehrt, wo es hingehört: ins Reich der Mythen.

  • Meine Freundin hat’s gelesen und nicht verstanden.

    Kommentar von Robin Wiemert am 7. Oktober 2012 um 22:02

  • @Marcus Schade, dass manche Blogposts nicht so gut funktionieren wie angestrebt. Ich hatte nämlich ganz bewusst darauf verzichtet, die gesamte vierjährige Genese des LSR und die damit verbundenen juristischen Spitzfindigkeiten nochmals auszubreiten. Zum Teil geschieht dies auch in meinem Blogbeitrag vom 15. Juni, auf den im Text rückverlinkt wird. Wer umfassende Informationen zum LSR sucht, der ist mit der Website des IGEL (leistungsschutzrecht.info) sehr gut bedient. Wesentlich rustikaler, aber in der Sache durchaus zutreffend, fasst der Berliner Blogger John F. Nebel die derzeitige Gefechtslage zusammen: http://www.metronaut.de/2012/10/leistungsschutzrecht-stammtisch/

    Kommentar von Jan Engelmann am 5. Oktober 2012 um 11:31

  • Schön geschrieben – aber ohne Hintergrundwissen kaum verständlich. Vielleicht wäre es besser etwas deutlicher zu schreiben, worum genau es denn geht.

    Kommentar von Marcus Cyron am 5. Oktober 2012 um 01:46

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert