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Dritter Korb, allein zu Haus

WMDE allgemein

31. Mai 2012

“Jetzt ist schon wieder was passiert.” In den letzten Tagen und Wochen durfte man sich als Beobachter der Urheberrechtsdebatte ganz ähnlich fühlen wie der leidgeprüfte Kommissar Brenner in den Romanen von Wolf Haas. Denn tatsächlich passiert ja immer irgendetwas, was man so nicht erwartet hätte. Etwa, dass die derzeit vordringlich mit sich selbst beschäftigte Partei DIE LINKE trotzdem eine Positionsbestimmung für die weiterhin ausstehende Urheberrechtsreform (vulgo: “Dritter Korb”) hinkriegt, die aufhorchen lässt, weil sie z.B. Open Access als Bedingung für Forschungsförderung fordert.

Und nun passiert schon wieder was: Diejenige, die qua Amt die Federführung für das Thema Urheberrecht hat, meldet sich in einem Namensartikel in der FAZ zu Wort und betreibt darin in erster Linie Erwartungsmanagament. Gemach, gemach, Ihr lieben Leute, so laut Ihr auch schreit, so heftig Ihr auch streitet, so gekonnt Ihr medial über Bande spielen mögt – I am still not convinced. Was Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in diesem Text unternimmt, ist nicht weniger als ein geordneter Rückzug vom Projekt einer umfassenden Urheberrechtsreform, zumindest in dieser Legislaturperiode.

In der Hysterie des Augenblicks, bei der die eine Regierungspartei vor allem den Kotau vor der Netzcommunity fürchtet, die andere eher den Verlust der freiheitlichen Grundausrichtung bei der Internetregulierung, kann sie vermutlich nicht anders agieren. Politisch klug verlängert sie die Phase der Ideensammlung, um bei der Ausbalancierung der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern nicht voreilig neue Schieflagen zu erzeugen. Die Rückschau auf die letzten Reformschritte 2003 und 2007 zeigt ja: Die Tendenz hin zum Verwerterrecht schafft immer neue Akzeptanzprobleme und einen fortschreitenden Legitimationsverlust, woran einer Justizministerin schon berufsethisch nicht gelegen sein kann.

Verschärften Methoden der Rechtsduchsetzung, die zuweilen von der CDU ins Spiel gebracht werden, erteilt Leutheusser-Schnarrenberger erneut eine klare Absage: Two- oder Three-Strikes-Modelle, eine Verschärfung der Providerhaftung, selbst Warnhinweismodellen lehnt sie ab, weil dies ihrem freiheitlichen Ethos schlicht widerspricht. Denn sie weiß: “Das Recht muss von den Bürgern akzeptiert werden. Es kann nicht allein davon leben, dass es von den Gerichten gegen das allgemeine Bewusstsein durchgesetzt wird.” Den möglichen Weg aus dem Dilemma beschreibt sie mit einer klassisch liberalen Denkfigur: “Die Selbstregulierungskräfte des Netzes müssen geweckt und genutzt werden. Die Zentralgestalt des Netzes ist nicht der Staat, sondern der mündige Nutzer. Transparenz und Information entfalten eine steuernde Kraft, die durch die Rechtssetzung unterstützt werden müssen.”

Was heißt das aber konkret? Welche Prioritäten in der Rechtsetzung bleiben? Eine Kulturflatrate, so viel ist klar, hält Leutheusser-Schnarrenberger schon aus ordnungspolitischen Gründen (“ökonomisch widersinnige Zwangskollektivierung”) für vollkommen falsch. Und die Einführung einer Generalklausel zur Entkriminalisierung bestimmter Nutzungshandlungen bügelt sie mit einer etwas formalistischen Begründung weg: So scheitere eine Übernahme der amerikanischen Fair-Use-Regelung ins deutsche Urheberrecht bereits am abschließenden Schrankenkatalog zum Privat- oder Bildungsbereich in der EU-Richtlinie. Damit macht sie eigentlich schon die Tür zu für die Entwicklung einer eigenen Wissenschaftsklausel, die etwa das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Forschung seit langem fordert.

Die Problematik verwaister Werke behandelt sie eher pflichtschuldig und am Rande. Dies mag darauf zurückzuführen sein, dass sie die entsprechende EU-Richtlinie abwarten will, um die Umsetzung in nationales Recht kompatibel zu machen. Insgesamt, so hat man den Eindruck, geht es ihr vordringlich darum, Erwartungen zu dämpfen und die Situation vorerst zu befrieden: “Die Verschränkung der Akteure erlaubt im Moment keinen großen Wurf und kein Superreformgesetz”, schreibt sie. Dass sie dabei das im Koalitionsvertrag verabredete Leistungsschutzrecht für Presseverlage so konsequent ausspart, lässt allerdings genügend Raum zur Spekulation, dass es bei diesem Gesetzesmoratorium nicht bleiben dürfte. Nur den Dritten Korb, den werden wir unter Schwarz-Gelb so eben nicht mehr erleben.

Recht aufschlussreich ist der Vergleich zum Beginn ihrer Amtszeit. Bei ihrer “Berliner Rede zum Urheberrecht” vom 14.06.2010 hatte sich vieles noch anders, irgendwie offensiver angehört. Den Begehren von Springer und Burda, eine Art Google-Sondersteuer zu schaffen, hielt sie damals streng entgegen: “Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lässt Werbekunden nicht ihre Investitionsentscheidungen revidieren.” Ihr Beharren auf wettbewerbliche Lösungen gipfelte in dem fast schon legendären Satz: “Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist.”

Das Leitmotiv der Berliner Rede hieß “Leistungsgerechtigkeit”, also eine Herangehensweise an das Urheberrecht, die vor allem den Aspekt der monetären Entlohnung und des Investitionsschutzes in den Vordergrund stellte. Leutheusser-Schnarrenberger sah einen Gegensatz zwischen den Besitzstandswahrern und jenen, die “im Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen, nur noch ein sozialschädliches Monopol” sehen. Mittlerweile dürfte auch sie eingesehen haben, dass die Frontverläufe bei den Copyright Wars weitaus differenzierter sind.

Irritierend war und ist ihr Festhalten an einer Vorstellung von Werkschöpfung und Autorschaft, die neuere Entwicklung der commons-based-peer-production (Yochai Benkler) komplett ignoriert. So schrieb sie der weltweiten Bewegung für offene Zugänge und freie Inhalte 2010 ins Stammbuch: “Das Konzept von ‘Open Culture’ ist … ein Irrtum. Wo der Autor, wo die Zuordnung kreativer Werke zu ihren Schöpfern und zu den Rechteinhabern verschwimmt, da erodiert die Basis für Kreativität und kulturelle Vielfalt.” Ob dieser Befund einer Überprüfung z.B. anhand der Wikipedia wirklich standhielte?

Klar scheint: Leutheusser-Schnarrenbergers Partei, die FDP, nimmt im Panorama der Urheberrechtsdebatte die Rolle des Lordsiegelbewahrers einer wirtschaftlichen Funktionslogik bei der Kulturproduktion ein: Werke entstehen nur, wenn sie möglichst exklusiv verwertet werden können. In diesem Sinne hieß es in den Karlsruher Freiheitsthesen der FDP für eine offene Bürgergesellschaft vom 22.04.2012 recht schneidig: “Die Absage an geistiges Eigentum ebnet den Weg in einen Sozialismus geistiger Leistungen zum Schaden aller Beteiligten: Den schöpferisch Tätigen fehlt jeder Anreiz, sodass unserer Gesellschaft Innovations- und Kreativpotentiale verloren gehen.” Aus dieser Prämisse zogen die Liberalen dann folgende Konsequenz: “Die Durchsetzung bestehender Regelungen zum geistigen Eigentum muss stets Vorrang vor der Schaffung neuer Regelungen haben.”

Vollkommen zwischen den Stühlen: Das ist, wir ahnten es längst, die unkomfortable Situation der Überzeugungsnichttäterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Man darf ihr für ihre Standfestigkeit deshalb durchaus Respekt zollen.

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