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Reformbaustelle Urheberrecht: Wer bietet mehr?

WMDE allgemein

22. Mai 2012

Die Urheberrechtsdebatte erscheint auch deshalb so verfahren, weil es dabei zwei grundsätzliche Sichtweisen gibt, die sich nicht so recht miteinander versöhnen lassen: Während die eine Seite glaubt, auf verlustfreies Kopieren im Internet müsse mit technischen Mitteln (z.B. Digital Rights Management) und regulatorischen Eingriffen (z.B. Sperrverfügungen) reagiert werden, hält die andere Seite die Kontrolle von Kopien im Grunde für eine überflüssige Sisyphusarbeit, die zudem davon ablenke, Anpassungen im geltenden Recht an die digitale Alltagsrealität voranzutreiben.

Der gestrige Tag im politischen Berlin bot gleich mehrere Möglichkeiten, um die Unvereinbarkeit dieser Perspektiven zu besichtigen. Im Deutschen Bundestag hatte der Unterausschuss Neue Medien zu einer öffentlichen Anhörung über “Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet” geladen. Darin wiederholten die Sachverständigen größtenteils altbekannte Positionen. Während die Vertreter der Musik- und Filmindustrie über Umsatzverluste durch privates P2P-Filesharing und kommerzielle File-Hoster klagten und den Gesetzgeber zum energischen Handeln aufforderten, erteilten Medienrechtler und Netzaktivisten jeglichen Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis eine klare Absage. Das von Prof. Rolf Schwartmann im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums entwickelte Warnhinweismodell für Urheberrechtsverletzungen war zuvor nicht nur von Datenschützern, sondern vor allem auch von der Internetwirtschaft abgelehnt worden. Die Internet-Service-Provider möchten sich schließlich ungern als “Hilfsheriffs” bei der Strafverfolgung einspannen lassen.

Einige Stunden zuvor hatte die SPD bereits ihre Haltung nicht nur zum Warnhinweismodell, sondern auch zu einer stärkeren Überwachung des Datenverkehrs und Sanktionen gegenüber Privatpersonen verdeutlicht. Anlässlich der Vorstellung des Papiers “12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht” (Notabene: Irgendwie heißen dieses Papiere alle gleich) betonte Lars Klingbeil, der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dass “wir unverhältnismäßige Durchsetzungsmaßnahmen wie Three Strikes ausschließen”. Das Papier selbst, das man durchaus als wichtigen Orientierungspunkt in der parteiinternen Debatte werten darf, mahnt eine “effektive, aber verhältnismäßige” Rechtsdurchsetzung an. So soll die gängige Abmahnpraxis durch eine Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen eingedämmt werden. Ganz klar an den Kragen will man kommerziellen Plattformen, die Urheberrechtsverstöße billigend in Kauf nehmen bzw. ihr Geschäftsmodell darauf gründen (wie z.B. kino.to). Im Hinblick auf die Haftungssituation von Host-Providern spricht die SPD lediglich davon, dass die bestehende Regelungen “überprüft” und “neu justiert” werden müssen.

Sehr erfreulich ist, dass die SPD sich klar gegen das im Koalitionsvertrag verabredete Leistungsschutzrecht für Presseverleger – de facto eine Abgabepflicht für News-Aggregatoren – ausspricht. Allerdings hält sie sich mit der Formulierung “Ob es hierzu gesetzlicher Änderungen bedarf, ist zu prüfen” ein kleines Hintertürchen offen. Aus der Sicht von Wikimedia Deutschland ist der Passus zur Behandlung verwaister Werke – einem der drängendsten Probleme für den Aufbau einer Wissensallmende – leider sehr unglücklich geraten: Weder wird für die “sorgfältige Suche” (diligent search) nach den Rechteinhabern ein konkreter Prozessvorschlag gemacht, noch das übereinstimmende Votum vieler Experten aufgegriffen, wonach die Digitalisierung und kostenfreie Veröffentlichung von kulturellem Erbe vergütungsfrei gehalten werden muss, um überhaupt entsprechende Anreize für die staatlichen Gedächnisinstiutionen (Archive, Bibliotheken, Museen, Mediatheken) zu schaffen.

Ingesamt kommt das Papier zu wenig über Allgemeinplätze (Lob von Creative Commons, Lob der Verwertungsgesellschaften, Lob des Urhebervertragsrechts) hinaus. Die bestehenden Widersprüche innerhalb des Systems der Rechtewahrnehmung, z.B. zwischen CC und der Gema, werden erst gar nicht benannt. Ein anderer Punkt lässt indes aufhorchen: Die SPD distanziert sich klar von der Kulturflatrate, also dem Ansatz, nicht-kommerzielle Tauschhandlungen zu legalisieren und daran eine pauschale Vergütung (als Aufschlag an den Internetanschluss) zu knüpfen. Dies wird zum einen mit der finanziellen Belastung auch für Offliner, zum anderen mit dem Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht begründet.

Die Kulturflatrate, vor Jahresfrist noch der einzig ernst zu nehmende Vorschlag für eine Pauschalvergütung, gerät damit weiter unter Nachbesserungdruck. Zuletzt waren auf einer Tagung der Linken verschiedene Modelle – eine Tauschlizenz nach Volker Grassmuck, die Kulturwertmark des Chaos Computer Clubs sowie die durch die AG DOK vorgeschlagene Teilumwidmung der Haushaltsabgabe – in Abgrenzung zu einer solchen “Internet-GEZ” diskutiert worden.

Die Piratenpartei, die gestern nahezu zeitgleich zur SPD ein kurzes Thesenpapier zum Urheberrecht veröffentlichte, will hingegen keinerlei kompensatorische Maßnahmen für die von ihr geforderte Legalisierung von File-Sharing. Sie regt demgegenüber u.a. eine Reduktion der Schutzfrist auf zehn Jahre post mortem auctoris, eine Regelung zur transformatorischen Werknutzung innerhalb der Privatkopieschranke (“Recht auf Remix”), eine “Use-it-or-lose-it”-Klausel (Rückfall der Verwertungsrechte bei Nichtausübung) sowie eine zeitliche Begrenzung der Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten auf maximal 25 Jahre an. Inwieweit diese doch sehr weitreichenden Positionen mit denen der anderen Parteien zu versöhnen sind, bleibt abzuwarten.

(Nachtrag: Die urheberrechtliche Position von Bündnis90/Die Grünen war bereits Thema eines älteren Blogbeitrags, die neueren Entwicklungen bei den Regierungsparteien sollen gesondert behandelt werden.)

Kommentare

  1. […] die SPD und die Piratenpartei Positionspapiere zum Urheberrecht, die Jan Engelmann im Blog kommentiert hat. Am 29. Mai legte dann die DIE LINKE mit ihrem Zehn-Punkte-Papier […]

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