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Beteiligt euch: Wahlprüfsteine für Berlin [update]

WMDE allgemein

18. Juli 2011

Zugegeben: Jetzt, Mitte Juli, kümmern sich allenfalls Kampagnen-Manager und Spin-Doktoren um die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus, die am 18. September stattfinden. Während die Tagespresse verzweifelt versucht, so etwas wie Wahlkampfstimmung zu erzeugen, räkeln sich die meisten Hauptstädter an Badeseen in Brandenburg oder verfluchen die sauna-artigen Zustände in überfüllten U-Bahnen. Diese Ruhe vor dem Sturm möchten wir nutzen, um den antretenden Parteien – ganze 35 hat die Wahlleiterin zugelassen – ein wenig auf den Zahn zu fühlen. Wie bereits 2009 zur Bundestagswahlen und 2010 zu den Landtagswahlen NRW werden wir Wahlprüfsteine veröffentlichen, die eine möglichst breite thematische Palette (von digitalen Bürgerrechten bis zum Einsatz von Wikis an Schulen) abdecken.

Der nimmermüde Mathias Schindler und ich haben in einem ersten Schwung 30 Fragen entwickelt, deren Beantwortung jedem Anhänger Freien Wissens die Wahlentscheidung leichter machen soll. Doch bevor die politischen Profis ihre Mitarbeiterstäbe zu schweißtreibenden Überstunden zwangsverpflichten, seid ihr am Zug. Denn wir möchten gerne von euch wissen, ob wir die richtigen Punkte identifiziert haben. Seht Ihr irgendwo noch Verbesserungsbedarf, vermisst ihr kritische Punkte, hättet ihr einiges gerne anders formuliert? Wir sind uns sicher, dass das Fragenkorpus durch ein solches Peer-Review-Verfahren nur gewinnen kann. Bitte nehmt euch die Zeit zur Lektüre. Alle Kommentare bis Montag (25. Juli) können noch berücksichtigt werden.

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe!

[update 1. August 2011: Wir haben letzte Woche Euer Feedback eingearbeitet und die fertigen Wahlprüfsteine per Email und per Brief an die kandidierenden Parteien verschickt. Vielen Dank an alle, die hier mitgeholfen haben. Wir haben die Wahlprüfsteine als PDF online gestellt und warten nun auf den Rücklauf]

 

WMDE-Wahlprüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 18. September 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit übersenden wir Ihnen unsere Wahlprüfsteine für die Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 18. September 2011 mit der Bitte um Beantwortung. Wir werden eingehende Antworten auf unserer Webseite veröffentlichen, darum bitten wir bevorzugt um Antwort in elektronischer Form. Es gibt keine Zeichenbegrenzung für einzelne Antworten oder den kompletten Text. Bei Rückfragen zu unseren Wahlprüfsteinen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Für die brauchbare Darstellung ihrer Antworten und für die bessere Vergleichbarkeit zwischen den Antworten unterschiedlicher Listen sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie je auf eine Frage antworten und nicht mehrere Fragen zusammenfassen.

I. Regieren und Verwaltungshandeln

Wikis als Kontrollinstrumente

Die Leistungsfähigkeit kollaborativer Arbeitsplattformen wie Wikis wird in jüngerer Zeit auch durch das Entdecken wissenschaftlichen Betrugs durch Politiker demonstriert. GuttenPlagWiki, VroniPlag und andere Seiten tragen mit ihrer intensiven Recherche zu einer stärkeren sozialen Kontrolle des Politikbetriebs bei. Beobachter sprechen bereits von einer “fünften Gewalt”, die arbeitsteilig zu den etablierten Massenmedien zu  einer erhöhte Aufklärungsquote führe.

1. Welche weiteren Anwendungsfelder für solche kollaborativen Plattformen im politischen Betrieb sehen Sie?

Open (Government) Data

Um Verwaltungshandeln transparenter zu machen und bürgerschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, gehen viele Kommunen dazu über, nicht-personenbezogene Daten (z.B. Geodaten, Raumordnungsdaten, Budgetdaten, Umweltdaten, Verkehrsdaten) in maschinenlesbarer und strukturierter Form zur Verfügung zu stellen. Diese Vorgehensweise kommt nicht nur dem Informationsbedürfnis der Bürger entgegen, sondern schafft zusätzliche Anreize zur Datenweiterverarbeitung (z.B. Visualisierung, Daten-Matching, Filterung).

2.  Befürworten Sie eine offene Informationspolitik im Sinne der Berliner Open Data Agenda

3. Falls ja, welche Lizenzierungspraxis könnte Ihrer Meinung nach den Gebrauch dieser Daten auf möglichst einfache und nachhaltige Weise sichern?

Open Source in der Verwaltung

Mit dem Betriebssystem GNU/Linux, Desktop-Oberflächen wie Gnome und KDE, Anwendersoftware wie LibreOffice/Openoffice.org und Webbrowsern wie Mozilla Firefox oder Google Chrome/Chromium steht eine umfassendes Angebot für Büroarbeit ohne lizenzkostenpflichtige Software bereit. In Gegenüberstellungen der strukturellen Vorteile von Software unter Freier Lizenz gegenüber anderen Lizenz- und damit verbundenen Entwicklungsmodellen werden häufig die Anpassungsmöglichkeiten und ein durch die Offenlegung des Quellcodes ein höheres Sicherheitsniveau angeführt. Mittlerweile erfolgt auch eine breite Unterstützung durch IT-Dienstleiter.

4.  Wie beurteilen Sie die im Abgeordnetenhaus in der 16. Wahlperiode gefassten Beschlüsse und ihre Umsetzung zum Einsatz von Betriebssystemen und IT-Anwendungen unter Freier Lizenz (siehe auch: heise online vom 21. November 2007)?

5. Sollte es bei künftigen IT-Projekten eine allgemeine Festlegung darauf geben, dass alle im Auftrag Berlins erstellte Software ihrerseits unter freier Lizenz veröffentlicht wird?

Public WiFi

Seit mehreren Jahren wird unter dem Stichwort “Wireless Open Public Access” ein Vorhaben diskutiert, flächendeckend frei zugängliche Internetzugänge über WLAN anzubieten – als Infrastrukturselbstverständlichkeit wie ÖPNV, Straßenbeleuchtung, Kanalisation oder Stromanschluss.

6.  Unterstützen Sie ein solches Vorhaben?

7.  In welcher Rolle sehen Sie hier das Land Berlin, flächendeckende WLAN-Versorgung sicherzustellen?

Google Streetview

Das Projekt “Google Streetview”, das in Berlin komplette Straßenzüge und Gebäudeansichten kartografierte, hat für einiges Aufsehen gesorgt. Von allen möglichen Datenschutzthemen des Jahres 2010 (Vorratsdatenspeicherung, Passagierabkommen, Zensus, Ankauf gestohlener Datensätze mit vermeintlichen Steuerhinterziehern) stach die Google-Streetview-Debatte als diejenige mit der geringsten Beeinträchtigung der informationellen Selbstbestimmung und dennoch größten Aufmerksamkeit hervor.

8. Sehen Sie einen Unterschied zwischen der Erstellung eines offenen zugänglichen, visuellen Straßenatlas’ durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen oder durch die Stadtmarketingabteilung einer Kommune? Wenn ja, welchen? Wenn nein, wieso findet hier eine unterschiedliche Behandlung durch das Bundesdatenschutzgesetz statt?

9. Eine Bundesratsinitiative aus Berlin schlug im vergangenen Jahr die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor, um Dienste wie Google Street View deutlich zu behindern. Durch das Verbot der systematischen Verknüpfung von Bildern von öffentlichen Plätzen mit ihren Positionsdaten käme es zu einer faktischen Abschaffung der Panoramafreiheit und würde viele Projekte ohne breite finanzielle Absicherung (z.B. Open Street Map) verunmöglichen. Werden Sie sich uneingeschränkt für die Beibehaltung der Panoramafreiheit einsetzen?

II. Bildung und Wissenschaftspolitik

Open Access

Die vielfältige Hochschul- und Forschungslandschaft Berlins gehört zu den wesentlichen Standortvorteilen der Stadt. Die Universitäten klagen über ihre ungenügende Mittelausstattung, die u.a. das physische Vorhalten teurer Fachzeitschriften und Fachbücher zunehmend erschwert. Gleichzeitig fallen bei elektronischen Informationsdiensten und Datenbank-Zugängen zumeist teure und restriktive Lizenzen an.

10. Befürworten Sie deshalb eine generelle Regelung, nach der urheberrechtlich geschützte Werke, die bzw. deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (co-)finanziert werden, nach den Grundsätzen von Open Access (etwa im Verständnis der Berlin Declaration) der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden sollen?

Digitale Leseexemplare an Bibliotheken

Bibliotheken gehören zum Bereich der kulturellen Grundversorgung und garantieren den Zugang zu Wissen auch für finanziell benachteiligte Bürger. Zusätzlich zu den Wahlprüfsteinen des Berliner Landesverbandes des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. interessiert uns Ihre Position zur urheberrechtlichen Behandlung der Bibliotheken.

11. Auf welche Weise wollen Sie aus dem Abgeordnetenhaus Berlin heraus die Berliner Bibliotheken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, wenn es um die Anwendung des §52b UrhG und die Abwehr einer restriktiven Interpretation geht, die die Bereitstellung von digitalen Leseexemplaren an die Bibliotheksnutzer verhindert?

Kollaboratives Arbeiten im Bildungsbereich

Gegenwärtig wächst eine Generation von Schülerinnen und Schülern und Studentinnen und Studenten heran, die mit digitaler, kollaborativer Texterstellung vertraut sind und deren Fähigkeiten im Umgang mit Texten sich dramatisch von dem Kanon der Fähigkeiten der analogen Generation unterscheidet. Im Zuge des Gebrauchs von Suchmaschinen, Online-Enzyklopädien und anderen Wissensportalen wird Bildung zu einer immer eigenständigeren Betätigung im gesamten Lebenslauf. Die Bewertung der Relevanz einer Informationen, das Einordnung in Kontexte und der souveräne Gebrauch von Filtern im Social Web werden dabei zu wichtigen Aufgaben der Vermittlung von Medienkompetenz.

12. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich Ihrer Ansicht nach daraus für die Curricula-Planung und die Ressourcen-Ausstattung an Berliner Schulen und Hochschulen?

III. Digitale Bürgerrechte

Informationsfreiheitsgesetz

Das historische Verdienst der Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- wie auch auf Landesebene ist die Abkehr von der Standardeinstellung “Dienstgeheimnis” hin zu einer Regelung, nach der behördliche Informationen im Zweifel offen zugänglich sind und demgegenüber die Nichtfreigabe von Daten begründet werden muss. Es kommt damit gewissermaßen zu einer informationellen Beweislastumkehr im Verhältnis von Verwaltung und Bürgern.

13. Sind Sie mit der Anwendung des Berliner IFG zufrieden?

14. Sind Sie für eine Ausweitung der Pflichten von Behörden, von sich aus bereits mehr Informationen online für jedermann verfügbar zu machen?

Netzsperren

Nach dem ersatzlosen Streichen des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (“Zugangserschwerungsgesetz”) wird derzeit über verschiedene Umwege der Aufbau einer Infrastruktur zur Blockade von unerwünschten oder rechtswidrigen Inhalten versucht.

15. Werden Sie im Falle des Einzuges in das Abgeordnetenhaus im Landesparlament oder als Teil einer Landesregierung im Bundesrat gesetzlichen Vorhaben zustimmen, die die Sperrung des Zuganges von Inhalten umfassen?

16. Der derzeit noch aktuelle Vorschlag der Einführung von Netzsperren durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Stand April 2011) in §9 Abs. 1, Satz 3, Nr. 5 widerlegt das damalige Begründungsmuster, bei dem Zugangserschwerungsgesetz habe es sich um eine besondere Maßnahme gegen ein Verbrechen ohne Vergleich gehandelt. Wie beurteilen Sie die Rolle Ihrer Partei bei dieser Debatte?

17. Eine Reihe von nicht-demokratischen Staaten begründen mit der Existenz von Netzsperren in europäischen Demokratien deren Zulässigkeit im eigenen Land, etwa zur Unterdrückung von Reformbewegungen. Wie begründen Sie ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu Netzsperrenklauseln denjenigen Bürgern Berlins, die beispielsweise Freunde und Verwandte im Iran, in Syrien und in der Volksrepublik China haben?

Netzneutralität

Schwerpunkt vieler netzpolitischer Diskurse ist die Frage nach der Bewahrung der Netzneutralität und der Rolle des Staates. Eine Besonderheit dieser Debatte ist bereits der Disput um den Begriff und die Definition von Netzneutralität selbst.

18. Bitte nennen Sie uns ihre Definition von Netzneutralität.

19. Die bisherigen Verstöße gegen Prinzipien der Netzneutralität, z.B. die Sperrung von bestimmten Diensten über mobile Datenangebote, sind größtenteils nicht durch Regulierungsbehörden geahndet worden. Sehen Sie hier ein Vollzugsdefizit existierender Regelungen oder eine Regelungslücke bei der Sicherstellung eines funktionierenden Marktes unter Diensteanbietern?

20. In der Abkehr des “Best Effort”-Prinzips wird über die Zulässigkeit der Einführung von Güteklassen diskutiert, zwischen denen eine Ungleichbehandlung von Datenverbindungen zulässig sein soll. Widerspricht dieser Ansatz Ihrer Definition von Netzneutralität?

IV. Medienpolitik

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt durch seine Arbeit zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationsangeboten bei. Er ist und bleibt unverzichtbarer Teil einer demokratischen Öffentlichkeit. Es existiert jedoch keine vertragliche oder gesetzliche Vereinbarung, die eine Nachnutzung all dieser erstellten Inhalte durch diejenigen regelt, die bereits für deren Produktion aufgekommen sind – die Gebührenzahler.

21. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, damit die durch den RBB erstellten und von den Bürgern des Landes Berlin finanzierten Inhalte auch durch jedermann wieder genutzt werden können?

22. Befürworten Sie für einen Modellversuch des RBB, bei dem einzelne Sende-Inhalte, deren Rechtemanagement vergleichsweise unkompliziert ist, unter eine freie Lizenz (CC-BY oder CC-BY-SA) gestellt werden?

23. Werden Sie sich für die Abschaffung der Depublikation von gebührenfinanzierten Inhalten einsetzen?

Tagesschau-App

Deutsche Zeitungsverlage, u.a. die in Berlin ansässige Axel Springer AG, haben jüngst eine Klage gegen ein beliebtes öffentlich-rechtliches Informationsangebot im Netz, die sogenannte Tagesschau-App, eingereicht. Ihrer Meinung nach übersteigen die damit verknüpften Textinhalte den Bereich der Grundversorgung und stellen einen unzulässigen Wettbewerbsnachteil für private Anbieter dar.

24. Sehen Sie auf medienpolitischer Ebene Handlungsbedarf für eine Neudefinition des dualen Rundfunkystems?

25. Sollten Ihrer Meinung nach gebührenfinanzierte Informationsangebote im Internet durch eine Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Systems ausgeglichen werden?

Bundestags-TV

Seit einigen Monaten sendet der Bundestag ein eigenes unverschlüsseltes Fernsehprogramm, das unter eigener Regie entwickelt wird.

26. Wie beurteilen Sie die rechtlichen Grundlagen, nach denen der Sender arbeitet?

27. Befürworten Sie eine Sendelizenzvergabe durch die MABB oder die Schaffung einer Rechtsgrundlage analog zum Programm der Deutschen Welle?

V. Kunst und Kultur/Kreativwirtschaft

Presseverlegerleistungschutzrecht

Berlin als Wirtschaftsstandort ist abhängig von der Innovationskraft der boomenden Kreativindustrien. Dort werden Anwendungen und Modelle für die Distribution von digitalen Inhalten entwickelt. Die geplante Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger würde einige bestehende Geschäftsmodelle bestenfalls stabilisieren, aber auch massiv zu Lasten neuer Geschäftsmodelle gehen – insbesondere bei jungen Start-Ups, die sich nicht über bereits existierende Einnahmequellen intern quersubventionieren können.

28. Wie wollen Sie mit diesen absehbaren negativen Auswirkungen in einem der vitalsten Wirtschaftszweige umgehen?

Kulturbesitz im Netz

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz verfügt über einen der größten und wertvollsten Kulturschätze der Welt. Im Leitbild der Stiftung heißt es: “Reichtum bedeutet … auch Verpflichtung zur Teilhabe an Schätzen (…)”. Die möglichst breite Zugänglichmachung und Präsentation der Bestände ist eine Aufgabe, die nicht allein durch die Stiftung geleistet werden muss.

29. Wie beurteilen Sie den aktuellen Stand der Digitalisierungsprojekte in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und anderer Kultureinrichtungen in der Trägerschaft des Landes Berlin?

Keine Panoramafreiheit in Sanssouci

Nachdem die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten durch den BGH in der “Sanssouci”-Entscheidung (Urteile vom 17. Dezember 2010 – V ZR 44/10, 45/10 und 46/10) das Recht erhalten hat, das Fotografieren im Parkgelände zu untersagen, droht nun das Verschwinden der Parkanlagen aus der öffentlichen Sichtbarkeit.

30. Wird das Land Berlin als einer der drei Träger der SPSG darauf hinwirken, dieses Recht in einer besucherfreundlichen Weise anzuwenden?

Kommentare

  1. […] Mittelpunkt stehen. Angesichts der kurzen Zeit erschien es auch kaum erstrebenswert, wieder einen 40 Fragen starken Brief zu […]

  2. […] Deutschland e.V. – mein Arbeitgeber – hat im Juli an alle kandidierenden Parteien eine Liste mit 30 Wahlprüfsteinen verschickt, die wohlwollend alle im Internet geboren zumindest entfernten netzpolitischen Bezug […]

  3. […] Update: nicht auf der Seite verlinkt, aber mit etwas Google-Fu findet man auch solche Seiten: Beteiligt euch: Wahlprüfsteine für Berlin […]

  4. […] ein neuer Landtag gewählt wurde, müssen die Berliner am 18. September an die Urne. Wie bereits hier berichtet, wollte bislang so etwas wie heiße Wahlkampftstimmung nicht aufkommen. Der Versuch, die […]

  5. günther neulich
    1. September 2011 um 12:25 Uhr

    Und hier der Link zum WOWI- Video “Wowereits House”:

    http://youtu.be/DSQp2ocFqV4

  6. günther neulich
    1. September 2011 um 12:24 Uhr

    Hier unser Lied zum Wowi- Phänomen. Wir alle schätzen ihn… allerdings meistens falsch ein….

  7. poupou
    27. Juli 2011 um 22:04 Uhr

    @jan. ich sehe da nicht nur keine rechtsgrundlage sondern halte das schlicht für verfassungswidrig. staatsfernsehen im inland hat aus guten gründen eine klare absage des bverfg kassiert.

  8. Jan
    26. Juli 2011 um 10:47 Uhr

    @alle: Danke euch herzlich für die konstruktive Beteiligung! Wir haben so ziemlich alle Anmerkungen und Änderungswünsche berücksichtigt und werden die Wahlprüftsteine noch heute aussenden. Einen guten Rücklauf vorausgesetzt, sollten wir die Antworten Ende im August im Blog oder auf einer anderen Plattform nochmals gemeinsam diskutieren.

  9. Jan
    26. Juli 2011 um 10:43 Uhr

    @poupou: Dass es derzeit keine Rechtsgrundlage dafür gibt, wissen wir. Uns geht es in der Frage eher darum, die Parteien auf einen öffentlich wenig debattierten Sachverhalt zu stoßen, der etwas mit der Verbreitung und potenziellen Weiternutzung von steuerfinanzierten Inhalten zu tun hat.

  10. poupou
    26. Juli 2011 um 10:34 Uhr

    bundestags-tv: vielleicht erstmal bei der ZAK nachfragen? http://www.dwdl.de/nachrichten/30555/lammerts_piratensender_bundestagstv_rechtswidrig/

  11. Dr. Klaus Graf
    23. Juli 2011 um 18:26 Uhr

    Streetview – viel zu verschwurbelt. Diagnose gehört nicht in die Frage, sondern in den Vorspann. Panoramafreiheit mit Wikipedia verlinken!

    Open Access befürwortet jeder. Konkreter nach Zweitverwertungsrecht und Embargolänge zugunsten der Verlage fragen! Wird das Land Berlin ein Open-Access-Repositorium analog zu Qucosa (Sachsen) für Veröffentlichungen aufsetzen, die von Nicht-Angehörigen Berliner Universitäten verfasst wurden? Inwieweit unterstützt Berlin den goldenen Weg von OA, also OA-Zeitschriften z.B. mit einem Publikationsfonds?

    Informationsfreiheitsgesetz: Hier nicht nach dem Zugang zu den Verträgen mit Privatfirmen über die Wasserbetriebe hinaus zu fragen zeigt Unkenntnis der landesspezifischen Diskussionen: http://archiv.twoday.net/stories/14878547/

    Panoramafreiheit: Frage viel zu harmlos formuliert. Konsequenzen für Wikipedia klar benennen, wenns dabei bleibt.

  12. Goldzahn
    19. Juli 2011 um 06:30 Uhr

    @JeLuF Stimmt. Ich weiß, das es für verschiedene Software-Produkte die Möglichkeit gibt sich schulen zu lassen (immer sehr teuer!). Keine Ahnung ob es so etwas auch für die Software gibt, die in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt wird. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik bietet laut deren homepage z.B. ein “IT-Grund­schutz-Zer­ti­fi­kat” an. Wie auch immer, vielleicht wäre das Thema Bildungsmarkt im Bereich open-source ein diskussionswürdiges politisches Thema. Ich kenne allerdings keine politische Position dazu und bei z.B. netzpolitik.org scheint es dazu auch nichts zu geben.

  13. JeLuF
    18. Juli 2011 um 21:43 Uhr

    @Goldzahn, #3:

    Propaganda-Versuch. Die anderen sind schuld! Dass man jedwede Software, die man im Internet betreibt, auch aktuell halten und pflegen muss, sollte man – insbesondere als Sicherheitsbehörde – wissen. Und dass man sich die Standardkonfiguration einmal anschauen und unbenutzte Dienste abschalten muss, auch. Ob dies nun OSS oder kommerzielle Software ist, macht da einen sehr kleinen Unterschied.

  14. Jan
    18. Juli 2011 um 17:19 Uhr

    @pill Gute Idee. Und wir schauen besonders streng auf die lizenzkonforme Nutzung :D

  15. pill
    18. Juli 2011 um 17:15 Uhr

    Prüfen wir bei Frage 18 wer aus Wikipedia abschreibt? :)

  16. Mathias Schindler
    18. Juli 2011 um 15:29 Uhr

    @Goldzahn, @Lennaron: Danke, wir arbeiten das durch, bzw. in den Text ein.

    @WiseWoman: Die Hälfte an Antwortquote wäre schon sehr beeindruckend, wenn man sich anschaut, wer unter den 35 zugelassenen Listen ist. Um jetzt mal eine beliebige Liste herauszupicken, es würde mich faszinieren, wenn die “Violetten” eine besonders ausgeprägte Programmatik zu Urheberrecht und anderen weltlichen Fragen hätten.

    Wir werden a) die Antworten veröffentlichen und b) Euch über die üblichen Kanäle darüber informieren.

    Was ich mir besonders von der Community erhoffe sind Signale, ob und in welcher Weise wir als Verein einen physischen oder virtuellen Ort schaffen sollten, an dem die eingetroffenen Antworten ob ihrer handwerklichen Güte und ihrer Übereinstimmung zu einer freiheitsliebenden Haltung diskutiert werden können. Deine Meinung?

  17. WiseWoman
    18. Juli 2011 um 15:20 Uhr

    Sehr gut, vielen Dank! Ich wäre froh, wenn wir die Hälfte der Fragen beantwortet bekommen können. Informiert Ihr uns, wenn die Antworten eintrüdeln?

  18. Lennaron
    18. Juli 2011 um 13:55 Uhr

    Bei 22.) “Befürworten Sie für einen Modellversuch des RBB,” das für muss glaub ich raus.

  19. Goldzahn
    18. Juli 2011 um 13:54 Uhr

    1) “wissenschaftlichen Betrugs durch Politiker” kann man nicht schreiben. Zum einen haben da nicht Politiker promoviert, sondern Menschen. Zum anderen ist das unhöflich einem Politiker gegenüber.
    2) Ich glaube bei Open Data ist auch die Finanzierung ein Problem.
    3) Open Source in der Verwaltung: Zur BND-Panne habe ich gelesen, dass da Open Source-Software verwendet wurde (XAMPP). Angeblich ist die nur als Testsoftware vorgesehen. Hier taucht die Frage auf, ob die eingesetzte Open Source Software auch vernünftig gewählt wird. -> öffentliche Evaluation vielleicht?
    4) Tagesschau-App: Ich glaube der zweite Satz “Ihrer Meinung nach …” stimmt nicht ganz. Ist das eine Frage?
    5) Häufig werden die amerikanischen Anführungsstriche genommen. Richtig wären aber die deutschen („“)
    Ansonsten, sehr schön. Gruß,

  20. RalfR
    18. Juli 2011 um 13:28 Uhr

    #9 & #30: Danke! Gut, das zu fragen.

  21. Jan
    18. Juli 2011 um 12:08 Uhr

    Stimmt. Das ist noch zu implizit. Danke für den Hinweis!

  22. JeLuF
    18. Juli 2011 um 11:59 Uhr

    Bei 29 fehlt mir so ein bisschen der Schubser Richtung “und was machen wir mit den digitalen Daten?”. Ist ja schön, alles zu digitalisieren, aber was hat man davon, wenn man diese Daten wegschliesst?

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