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Kommentare

  1. Achates
    5. Juli 2009 um 08:14 Uhr

    Wenn ich Buecherwuermleins Bericht und die Mailinglist querlese, dann frage ich mich, ob wir nicht ein vorurteilsbehafteter Haufen sind ..? Dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz da erheblich weiter und offener ist finde ich bemerkenswert, laut Pressemitteilung begründete das OVG in seinem Urteil vom 19. Juni 2009 - 10 A 10042/09.OVG seine Entscheidung unter anderem folgendermaßen: "[...] weil diese Veranstaltungen [Deutscher Evangelischer Kirchentag und Deutscher Katholikentag] über den religiösen Charakter hinaus eine besondere gesellschaftliche Bedeutung hätten. [...] Die Kirchentage seien keine von den Amtskirchen organisierten Veranstaltungen. Vielmehr würden sie von Laienbewegungen getragen, die den Kirchen teilweise sogar kritisch gegenüberstünden. Außerdem widmeten sie sich nicht ausschließlich religiösen oder kirchlichen Themen, sondern ganz wesentlich auch aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen wie z. B. des Friedens, der Ökologie und der Globalisierung."

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