Mit ihren teils unterschiedlichen Schwerpunkten gingen sie gemeinsam auf einen Antrag ein, der im Kulturausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags eingebracht worden war und überschrieben ist mit “Den Reichtum unserer Museen in Nordrhein-Westfalen durch Digitalisierung besser sichtbar machen – praxistaugliches Urheberrecht zur Digitalisierung von Museumsbeständen einführen!” Darin wird der Landtag aufgefordert, sich der Sichtweise anzuschließen, dass eine digitale Präsentation von Museumsbeständen integraler Teil der Aufgabe dieser Institutionen ist, für Wissenstransfer in die Öffentlichkeit zu sorgen. Zudem solle der Landtag feststellen, dass der bloße Wille zur Digitalisierung nicht ausreiche, sondern sie auch finanziert sein muss und nicht zuletzt rechtliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden müssen. Hierzu zählen laut Antragstext nicht nur übermäßig restriktive bzw. schlecht handhabbare Regelungen des Urheberrechts zu Fotorechten und verwaisten Werken, sondern auch umfassende Fotoverbote auf Basis des Hausrechts der verschiedenen Institutionen. Die Wikipedia wird ausdrücklich als einer der Wege genannt, über die Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu Wissen finden können.
In beiden Stellungnahmen aus dem Wikipedia-/Wikimedia-Kosmos wurde vor allem deutlich gemacht, dass die bloße Sichtbarkeit digitalisierter Bestände schon heute nicht mehr ausreicht, um die fortgesetzte gesellschaftliche Relevanz des kulturellen Erbes sicherzustellen. Mit Verweis unter anderem auf die “Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes” von 2015 wurde vorgebracht, dass vielmehr wirklich Freies Wissen entstehen muss. Auch wurde in den Stellungnahmen erklärt, wie das praktisch – etwa durch Einbeziehung Freiwilliger – und auch rechtlich – durch Einsatz rechtlicher Standardwerkzeuge – gelingen kann:
– Kennzeichnung der Digitalisate als Freie Inhalte mittels Public Domain Mark (PDM), CC0 oder einer der freien CC-Lizenzvarianten BY oder BY SA
– Zusammenarbeit mit Freiwilligen in Form von Edithathons, Hackathons, (legalen) Fotosessions, Wikipedians in Residence und Verbesserung von Metadaten unter Mithilfe von Nutzern
– Anpassung des Urheberrechtsgesetzes, vor allem praxisnähere Ausgestaltung der Regeln zu verwaisten Werken sowie Anpassung urheberrechtlicher Schrankenregelungen, sodass Nachnutzung digitalisierter Kulturgüter einfacher wird.
Beide Seiten, sowohl der veranstaltende Landtagsausschuss als auch die Runde der Angehörten waren sich weitgehend einig, dass der Weg in Richtung einer Senkung der Zugangshürden zum kulturellen Erbe der richtige ist. Auch in separat angesetzten Treffen mit den Fraktionen von SPD und CDU war die Stimmungslage ähnlich. Wie und wann sich dies in konkrete Verbesserungen der Rahmenbedingungen übersetzt, hängt zum Teil auch davon ab, was sich in Zuständigkeitsbereichen des Bundes tun wird, zu denen vor allem das Urheberrecht gehört.