Tag der Gemeinfreiheit
Public Domain Day 2025 – Meisterwerke der Kunst ab heute gemeinfrei
Lukas Mezger
1. Januar 2025
Jeweils siebzig Jahre nach dem Tod einer Person erlischt zum Jahresende das Urheberrecht an ihren Werken – seien es Arbeiten aus der bildenden Kunst, Musik, Literatur oder Architektur. Diesen Zustand nennt man auch Gemeinfreiheit oder auf Englisch „Public Domain“. Deswegen blicken wir traditionell Anfang Januar in den kunsthistorischen Kalender, diesmal auf die im Jahr 1954 Verstorbenen.
Frida Kahlos ausdrucksstarke Selbstportraits
Zunächst ist da Frida Kahlo – bekannt vor allem wegen ihrer Selbstportraits, die häufig mit Symbolen gespickt sind und sich durch den charakteristischen stoischen Blick der Malerin auszeichnen. Kahlos Schaffen, zunächst als „naiv“ verkannt, wird heute zwischen Surrealismus und magischem Realismus eingeordnet. Ab heute kann nicht nur endlich der Wikipedia-Eintrag über die mexikanische Malerin mit Abbildungen ihrer Werke versehen werden. Sondern wer zum Beispiel selbst T-Shirts mit Kahlos Bildern bedrucken möchte, kann diese auch verfremden und so in einen neuen Kontext setzen.
Henri Matisses tanzende Linien
Ebenfalls im Jahr 1954 verstarb der französische Maler Henri Matisse, wichtigster Vertreter des sogenannten Fauvismus. Auch seine Werke, bekannt für ihre starke Farbigkeit und die Suche nach der perfekten Linienführung, können ab sofort nicht nur Wikipedia-Einträge bebildern, sondern auch zur Grundlage neuer Schöpfungen werden – wie wäre es zum Beispiel mit einem kleinen Animationsfilm? Sowohl das hier abgebildete frühe Gemälde als auch die späten Scherenschnitte könnten dazu inspirieren.
Von musikalischer Avantgarde bis zu mathematischer Forschung
Neben den so unterschiedlichen Bildern von Frida Kahlo und Henri Matisse bereichern 2025 noch viele weitere Werke die urheberrechtliche Gemeinfreiheit: Von den „silbernen“ Operetten des Wieners Oscar Straus über die frühe Avantgarde des amerikanischen Komponisten Charles Ives oder der französischen Schriftstellerin Colette bis hin zu den Fotografien des ungarisch-US-amerikanischen Kriegsreporters Robert Capa oder den mathematischen Forschungsarbeiten des Briten Alan Turing – am Tag der Gemeinfreiheit gibt es auch in diesem Jahr großartige Beispiele menschlicher Kreativität zu entdecken. In der Wikipedia gibt es die vollständige Übersicht.
Ein Meisterwerk wartet auf neue Noten
Zum Schluss darf ein weiteres Meisterwerk nicht unerwähnt bleiben: Als Urheber der Oper Turandot – mit der zum Welt-Hit gewordenen Arie Nessun Dorma – ist Giacomo Puccini bekannt. Tatsächlich handelt es sich aber um ein Gemeinschaftswerk: Puccini starb, bevor er die Oper vollendet hatte, so dass der heute weniger bekannte Komponist Franco Alfano die fehlenden Elemente auf der Grundlage der vorhandenen Skizzen ergänzte. Jetzt, wo auch Alfanos Urheberrechte abgelaufen sind, dürfen sich Komponist*innen eingeladen fühlen, der Geschichte von der grausamen Prinzessin selbst eine neue Note hinzuzufügen.
Lukas Mezger ist Wikipedianer und Rechtsanwalt. Bis 2022 war er Vorsitzender des Präsidiums von Wikimedia Deutschland.
Frida Kahlo ist seit 1.1.2025 Gemeinfrei? Da ist das Web geteilter Meinung bisher. Wie der Blog Beitrag hier vermitteln möchte scheinen die Werke von Frau Kahlo nun Public Domain zu sein, also wird bei solchen Werken wenn eine 2D-Aufnahme ohne weiteren künstlerischen Wert (sozusagen ein 1:1 Scan / Abfotografiert) vorliergt der interne PD-Art Zusatz verwendet um auf die "Gemeinfreiheit / Public Domain" zu verweisen. Tatsächlich hat der verlinkte wikipedia Eintrag in der DEUTSCHEN Wikipedia aber auch Ende 2025 keine Werke von Frida Kahlo verlinkt oder eingebunden. https://de.wikipedia.org/wiki/Frida_Kahlo Warum? Die Schutzfrist in Mexiko beträgt nicht 70 sondern 90 Jahre. Dies gilt zwar nur innerhalb Mexikos, aber da die wikimedia(!) als "international" ausgerichtet gilt, und auch mexikanisches Publikum somit direkt anspricht, dürfen die Werke DORT nicht hinauf geladen werden. Nun ist aber die Wikimedia die verlässliche Quelle für Werke die auf wikipedia eingebunden werden können. Sprich: Am Ende des Tages bleibt nur der Weg Werke direkt auf de.wikipedia hinauf zu laden, was aber kaum mehr erfolgt da es dann zu technischen Duplikaten irgendwann führt (wenn jedes Land jedes Bild für it fr es de jp usw hinauf lädt entsteht ein Versionschaos an Bildbeiträgen) Juristisch kann man sich nun wirklich kaum mehr beraten lassen in solchen Spezialfällen für ein "kostenloses" Werk (Wer möchte mehrere 100 Euro ausgeben um etwas kostenlos auf seiner sonst kostenlosen Webseite darzustellen?). Bei meinen Anfragen in Jus-Foren in Deutschland wurde meine Frage abgeblockt, zu komplliziert und man soll einen Anwalt konsultieren. Die Anfrage auf wikimedia selbst wie mit Frida Kahlo Werken um zu gehen sei führte zu der (nicht verbindlichen) Antwort eines US Amerikaners, in den USA nutze man für Frida Kahlo nun "fair-use" und bei fair-use sieht man die Grenze in der "Auflösung" des Bildes die nicht kommerziell verwertbar sein soll (um daraus eine Karte z.B. zu drucken), sprich es gibt doch einzelne Fotos von Frida Kahlo Bildern, aber nur in max 400 Pixel auflösung, z.B. dieses hier https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Frida_Kahlo_Self-portrait_with_monkey_1938.jpg ), ABER, es sei mir frei gestellt auf der deutschen Wikipedia unter "de" ein 2D Werk von Frida Kahlo hinauf zu laden. Realistisch gesehen würde das nur eine Diskussion auslösen dort und man wird auf wikimedia verweisen. Kleiner Hinweis: Da die Bilder nun tatsächlich "gemeinfrei" in Deutschland sind, sind auch 1:1 Kopien der Werke durch einen neuen Künstler gemeinfrei. Es gibt tatsächlich in Deutschland die Möglichkeit legal solche Werke zu sehen (genehmigte Kopien von Frida Kahlo Werken) und dort ist eine Fotografie mit "Smartphone" erlaubt. Als Quelle für Gemeinfreie Werke ist dies also anzusehen. (bitte nicht textlich erwähnen wo das möglich ist, sonst denkt der Betreiber sich ein Verbot aus) Mein Beitrag soll nur zeigen - Realität und Recht klaffen immer weit auseinander.
Hmmm, soweit ich es verstanden habe, geht es beim Gender-Stern nicht nur um männlich und weiblich, sondern darum, auch Menschen mit davon abweichender Geschlechtsidentität zu integrieren. Das lässt sich leider mit keinem der in den Kommentaren genannten Vorschläge erreichen. Ich persönlich meine, dass die Lesbarkeit nicht nennenswert darunter leidet, es aber den Aufwand wert ist.
Es ärgert mich, wenn nun auch Wikipedia falsches/verkürztes Deutsch schreibt: "Jetzt, wo auch Alfanos Urheberrechte abgelaufen sind, dürfen sich Komponist*innen eingeladen fühlen, der Geschichte von der grausamen Prinzessin selbst eine neue Note hinzuzufügen." entweder: Komponisten*innen oder besser: Komponisten und Komponistinnen.
Ja, das ärgert mich auch. Die internationale deutschsprachige Gemeinschaft einigt sich immer wieder auf eine gemeinsame Sprache (die für alle Beteiligten dann auch dasselbe bedeuten soll; siehe https://www.rechtschreibrat.com/ ). Konfuzius sagt: "Wenn Worte ihre Bedeutung verlieren, verlieren Menschen ihre Freiheit." (siehe z. B. https://www.aphorismen.de/zitat/4041). Die von Herrn Mezger z. T. gewählte Schreibweise ist nicht nur falsches Deutsch im amtlichen und öffentlichen Verkehr (aktuelle Fassung siehe https://www.rechtschreibrat.com/regeln-und-woerterverzeichnis/ ), die auch von der KMK einstimmig als verbindlich umzusetzendes Regelwerk in den staatlichen Schulen vorgegeben wird; ich halte sie auch nicht für "gendergerecht": Sie betont und festigt die sexuelle Trennung; und ich bezweifle, dass Ihr gut gemeintes Vorgehen tatsächlich mehr Geschlechtergerechtigkeit schaffen wird.
für mich geht nur die männliche und/oder weibliche Form. Bei einer Rede oder Ansprache sage ich auch, z.B. Spender und/oder Spenderin. Alles andere ist Quatsch. Da stimme ich ohne Vorbehalt Herrn Erdmann zu, ganz in meinem Sinn!
Nein. Für Komponisten lässt du einfach das „*inn“ weg, für Komponistinnen lässt du „*“ weg. Steht alles da.
Noch besser: Komponistinnen und Komponisten. Wieder mal stehen die Frauen an zweiter Stelle, wofür ist dann das "gendern" gut, frage ich mich.