[...] Wikipedia-AutorInnen, Eintragen/Austragen, Wikipedia:Pressespiegel über Benutzer:Schwarze feder, Bilderstreit mit der National Portrait Gallery, unberechenbare britische Richter, geschickte Gerichtswahl, um Klage gewinnen zu können, zoomify, [...]
Die Geschichte ist von grundsätzlichem Interesse, weit über den vorliegenden Einzelfall hinaus, und eine grundsätzliche Lösung für die Zukunft wäre wünschenswert. Jeder Ausstellungsmacher (ich habe an mehreren internationalen Ausstellungen mitgearbeitet) muß für jede Abbildung eines aus einer Galerie/ einem Museum entliehenen Objekts im Ausstellungs-Katalog einen bestimmten Betrag an die Galerie/ das Museum bezahlen; dabei akzeptieren die Museen nur eigene lizensierte Fotografen (die nochmals daran verdienen). Die gleiche Regelung gilt für Autoren, auch wissenschaftliche, die Abbildungen von Objekten in Galerien oder Museen zu Illustrationszwecken in ihren Büchern verwenden wollen - die Verlage müssen dafür Lizenzgebühren bezahlen, und oft nicht wenig. Das wurde bisher stillschweigend akzeptiert, wobei eine juristische Klärung interessant wäre. Warum ist es zum Beispiel verboten, in der National Gallery in London oder irgend einem anderen staatlichen Museum (ohne Blitz) zu fotografieren? (Auch hier geht es im Grunde um die Verwertungsrechte: Man möchte vermeiden, daß nicht-lizensierte Abbildungen Verwendung finden.
@HaeB, H-stt: Danke für die Hinweise, ich habe es als update erwähnt.
@Longbow: Die (vermutlich scheidende) Kommissarin Viviane Reding kenne ich aus Europeana-Zusammenhängen. Sie erwähnt zwar hin und wieder Wikipedia in ihren Reden, Europeana hat allerdings bis heute nicht gezeigt, dass es Teil einer Kulturallmende sein will. Von ihr selbst sehe ich dazu wenig Konkretes. Schade eigentlich.
Johanna Weisser schrieb:
Aber obwohl ich auch für die Freiheit der Werke bin, finde ich das Verhalten des Benutzers und die Rückendeckung durch die Foundation absolut nicht in Ordnung. Ansprüche oder sogar geltendes Recht bei Seite zu wischen, nur weil man nicht damit einverstanden ist halte ich für inakzeptabel.
Bitte lies das Posting von h-stt: Es ist nicht mal klar, ob hier wirklich geltendes Recht verletzt worden ist. In den USA gibt es das Urteil von Bridgeman vs. Corel, in dem klargestellt wurde, dass dort einfache Reproduktionen von zweidimensionalen Vorlagen keinen eigenen Schutz genießen. In Großbritannien ist es bisher zu keinem solchen Rechtsstreit gekommen, sodass es durchaus nützlich wäre, wenn die Foundation einen derartigen Prozess mal durchziehen würde, alleine schon, um endlich Sicherheit zu erhalten.
Selbstverständlich sollte die Foundation dem Benutzer hier Rückendeckung geben; immerhin hat er ja ihre Position unterstützt (ausführlichere Informationen hierzu siehe http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:When_to_use_the_PD-Art_tag) und ist in der Folge das Ziel der NPG geworden. Solange nicht mal feststeht, ob die Ansprüche wirklich bestehen, sollte der Benutzer doch nicht einfach im Regen stehen gelassen werden, oder?
Die Entscheidung der NPG, die anscheinend in England bestehende Möglichkeit, für 2D-Reproduktionen Urheberrecht zu beanspruchen, muß nicht gefallen. Ob Sammlung dem Datenbankrecht unterliegt oder nicht mag strittig sein.
Aber obwohl ich auch für die Freiheit der Werke bin, finde ich das Verhalten des Benutzers und die Rückendeckung durch die Foundation absolut nicht in Ordnung. Ansprüche oder sogar geltendes Recht bei Seite zu wischen, nur weil man nicht damit einverstanden ist halte ich für inakzeptabel.
Ansprüche und Verhalten der NPG können durchaus zum Bumerang für sie werden und wahrscheinlich ist es für Wikimedia und allgemein Open-Content-Befürworter der effektivste Weg um Publicity für das Problem zu bekommen. Gutheisen kann ich das Vorgehen trotzdem nicht.
Die Aufzählung der Ansprüche ist unvollständig. Die NPG macht auch noch einen Vertragsbruch gelten, weil sie davon ausgeht, dass durch ihre Benutzungsbedingungen schon beim Betrachten der Webseite ein Vertrag zustandegekommen ist, der das Wiederveröffentlichen von Inhalten ihrer Seite untersagt.
In diesem speziellen Fall wirken sich die beiden betroffenen Rechtsordnungen andersrum aus als beim Copyright: Nach britischem Vertragsrecht ist die Behauptung der NPG unhaltbar, in den USA gibt es eine Entscheidung, nach der so genannte "browse-wrap-licenses" wirksam sein könnten (und mehrere entgegenstehende Urteile) .
Dafür ist der Datenbankschutz als abwegig abzulehnen, da die Investitionen der NPG gerade nicht die Datenbank als solche, sonderen deren Inhalte betreffen. Auch die Umgehung von Schutzmaßnahmen ist bei Zoomify abzulehnen, wie Zoomify selbst feststellt.
Bleibt die Copyright-Frage und die ist auch nach brit. Recht keineswegs eindeutig. Der jüngste und umfangreichste Kommentar zum Recht der Fotografie und digitaler Bilder eröffnet das entsprechende Kapitel mit den Worten: "The position as far as photographs of 2-D works of art, such as paintings, is concerned is presently an open question in English law (Michalos, 2004, p 121)
Die Informationskommisarin der EU Neelie Kroes setzt sich doch für den besseren Zugang zum europäischen kulturellen Erbe durch Digitalisierung ein, bekommt dabei aber immer wieder Probleme mit dem Urheberrecht. Es sollte doch möglich sein, ein Projekt mit Finanzmitteln der EU aufzusetzen, dass es den Museen und Galerien ermöglicht, ihre Bestände zu digitalisieren, ohne auf "Rechteverkauf" angewiesen zu sein - der letztlich sowieso vom Umfang eher unbedeutend ist. Der Wert liegt ja wohl eher in der Weiterverarbeitung der Daten, und der Staat hat auf den Mehrwert immer ohne weiteres Zugriff - über die Besteuerung. Das Problem liegt wohl wie immer in der mangelnden Kommunikation der Stakeholder.
Warum nicht Toplevel-Gespräche zwischen britischer Regierung (NPG), EU-Kommission (Kroes) und der Wikimedia Foundation (Jimbo), um endlich mal eine neue digitale Strategie für Europa in kulturellen Erbschaftsfragen zu schaffen? Als Kronzeugen könnte man mittelständische und große Unternehmen dazuladen und befragen, die Wikimedia-Inhalte erfolgreich einsetzen (Spiegel Wissen, Orange, T-Online, Google etc.). Das Ergebnis dann auf alle staatlich unterstützten GLAMs anwenden. Fertig.
(Sicher nicht ganz so einfach, aber nicht unmöglich)
Danke Mathias. Du bist wirklich der Meister im Zusammenfassen zum Teil auch komplizierterer Fakten und Umstände in der Art, daß es wohl Jeder am Ende versteht.
Sehr gute Zusammenstellung, danke.
Zu "Gleichzeitig benötigt sie aber für die Digitalisierung gemeinfreier Werke Finanzmittel, die zum Teil durch die Vermarktung dieser Digitalisate eingeworben werden soll." - vielleicht liesse sich ja mal ein Digitalisierungsprojekt mit einem/mehreren Museum/Museen oder Ähnlichem gemeinsam durchziehen, bsp. im Rahmen eines EU-geförderten Projektes - die Konstellation Wikimedia Verein (de, fr, pl, ...; Open Access, Open Content + Metaverdatung), Museum bzw. Träger (Materialverfügbarkeit, wissenschaftliche Begleitforschung) und Digitalisierungsexperten (KMU, technische Realisierung) sollte sich anbieten. Da in EU-Projekten länderübergreifende Projekte im Fokus stehen sollte der Bezug nicht *eine Sammlung* sondern thematischer Natur sein (bsp. Werkverzeichnis polnischer Malerei des 17. Jahrhunderts, Erotik in der Malerei des 19. Jahrhunderts) - Töpfe auf EU-Ebene sollte es eigentlich noch immer geben.
Falls entsprechende Überlegungen weitergetrieben werden bin ich gern bei der Formulierung des Antrags etc. dabei.
Gruß,
Achim
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[...] Wikipedia-AutorInnen, Eintragen/Austragen, Wikipedia:Pressespiegel über Benutzer:Schwarze feder, Bilderstreit mit der National Portrait Gallery, unberechenbare britische Richter, geschickte Gerichtswahl, um Klage gewinnen zu können, zoomify, [...]
Die Geschichte ist von grundsätzlichem Interesse, weit über den vorliegenden Einzelfall hinaus, und eine grundsätzliche Lösung für die Zukunft wäre wünschenswert. Jeder Ausstellungsmacher (ich habe an mehreren internationalen Ausstellungen mitgearbeitet) muß für jede Abbildung eines aus einer Galerie/ einem Museum entliehenen Objekts im Ausstellungs-Katalog einen bestimmten Betrag an die Galerie/ das Museum bezahlen; dabei akzeptieren die Museen nur eigene lizensierte Fotografen (die nochmals daran verdienen). Die gleiche Regelung gilt für Autoren, auch wissenschaftliche, die Abbildungen von Objekten in Galerien oder Museen zu Illustrationszwecken in ihren Büchern verwenden wollen - die Verlage müssen dafür Lizenzgebühren bezahlen, und oft nicht wenig. Das wurde bisher stillschweigend akzeptiert, wobei eine juristische Klärung interessant wäre. Warum ist es zum Beispiel verboten, in der National Gallery in London oder irgend einem anderen staatlichen Museum (ohne Blitz) zu fotografieren? (Auch hier geht es im Grunde um die Verwertungsrechte: Man möchte vermeiden, daß nicht-lizensierte Abbildungen Verwendung finden.
@HaeB, H-stt: Danke für die Hinweise, ich habe es als update erwähnt. @Longbow: Die (vermutlich scheidende) Kommissarin Viviane Reding kenne ich aus Europeana-Zusammenhängen. Sie erwähnt zwar hin und wieder Wikipedia in ihren Reden, Europeana hat allerdings bis heute nicht gezeigt, dass es Teil einer Kulturallmende sein will. Von ihr selbst sehe ich dazu wenig Konkretes. Schade eigentlich.
Der letzte Link führt auf den Jahres- und Finanzbericht 2009 der National Gallery, nicht auf den der National Portrait Gallery.
Johanna Weisser schrieb: Aber obwohl ich auch für die Freiheit der Werke bin, finde ich das Verhalten des Benutzers und die Rückendeckung durch die Foundation absolut nicht in Ordnung. Ansprüche oder sogar geltendes Recht bei Seite zu wischen, nur weil man nicht damit einverstanden ist halte ich für inakzeptabel. Bitte lies das Posting von h-stt: Es ist nicht mal klar, ob hier wirklich geltendes Recht verletzt worden ist. In den USA gibt es das Urteil von Bridgeman vs. Corel, in dem klargestellt wurde, dass dort einfache Reproduktionen von zweidimensionalen Vorlagen keinen eigenen Schutz genießen. In Großbritannien ist es bisher zu keinem solchen Rechtsstreit gekommen, sodass es durchaus nützlich wäre, wenn die Foundation einen derartigen Prozess mal durchziehen würde, alleine schon, um endlich Sicherheit zu erhalten. Selbstverständlich sollte die Foundation dem Benutzer hier Rückendeckung geben; immerhin hat er ja ihre Position unterstützt (ausführlichere Informationen hierzu siehe http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:When_to_use_the_PD-Art_tag) und ist in der Folge das Ziel der NPG geworden. Solange nicht mal feststeht, ob die Ansprüche wirklich bestehen, sollte der Benutzer doch nicht einfach im Regen stehen gelassen werden, oder?
Die Entscheidung der NPG, die anscheinend in England bestehende Möglichkeit, für 2D-Reproduktionen Urheberrecht zu beanspruchen, muß nicht gefallen. Ob Sammlung dem Datenbankrecht unterliegt oder nicht mag strittig sein. Aber obwohl ich auch für die Freiheit der Werke bin, finde ich das Verhalten des Benutzers und die Rückendeckung durch die Foundation absolut nicht in Ordnung. Ansprüche oder sogar geltendes Recht bei Seite zu wischen, nur weil man nicht damit einverstanden ist halte ich für inakzeptabel. Ansprüche und Verhalten der NPG können durchaus zum Bumerang für sie werden und wahrscheinlich ist es für Wikimedia und allgemein Open-Content-Befürworter der effektivste Weg um Publicity für das Problem zu bekommen. Gutheisen kann ich das Vorgehen trotzdem nicht.
Die Aufzählung der Ansprüche ist unvollständig. Die NPG macht auch noch einen Vertragsbruch gelten, weil sie davon ausgeht, dass durch ihre Benutzungsbedingungen schon beim Betrachten der Webseite ein Vertrag zustandegekommen ist, der das Wiederveröffentlichen von Inhalten ihrer Seite untersagt. In diesem speziellen Fall wirken sich die beiden betroffenen Rechtsordnungen andersrum aus als beim Copyright: Nach britischem Vertragsrecht ist die Behauptung der NPG unhaltbar, in den USA gibt es eine Entscheidung, nach der so genannte "browse-wrap-licenses" wirksam sein könnten (und mehrere entgegenstehende Urteile) . Dafür ist der Datenbankschutz als abwegig abzulehnen, da die Investitionen der NPG gerade nicht die Datenbank als solche, sonderen deren Inhalte betreffen. Auch die Umgehung von Schutzmaßnahmen ist bei Zoomify abzulehnen, wie Zoomify selbst feststellt. Bleibt die Copyright-Frage und die ist auch nach brit. Recht keineswegs eindeutig. Der jüngste und umfangreichste Kommentar zum Recht der Fotografie und digitaler Bilder eröffnet das entsprechende Kapitel mit den Worten: "The position as far as photographs of 2-D works of art, such as paintings, is concerned is presently an open question in English law (Michalos, 2004, p 121)
Fix: Ich meine natürlich nicht Neelie Kroes, sondern Viviane Reding. http://ec.europa.eu/commission_barroso/reding/index_en.htm
Die Informationskommisarin der EU Neelie Kroes setzt sich doch für den besseren Zugang zum europäischen kulturellen Erbe durch Digitalisierung ein, bekommt dabei aber immer wieder Probleme mit dem Urheberrecht. Es sollte doch möglich sein, ein Projekt mit Finanzmitteln der EU aufzusetzen, dass es den Museen und Galerien ermöglicht, ihre Bestände zu digitalisieren, ohne auf "Rechteverkauf" angewiesen zu sein - der letztlich sowieso vom Umfang eher unbedeutend ist. Der Wert liegt ja wohl eher in der Weiterverarbeitung der Daten, und der Staat hat auf den Mehrwert immer ohne weiteres Zugriff - über die Besteuerung. Das Problem liegt wohl wie immer in der mangelnden Kommunikation der Stakeholder. Warum nicht Toplevel-Gespräche zwischen britischer Regierung (NPG), EU-Kommission (Kroes) und der Wikimedia Foundation (Jimbo), um endlich mal eine neue digitale Strategie für Europa in kulturellen Erbschaftsfragen zu schaffen? Als Kronzeugen könnte man mittelständische und große Unternehmen dazuladen und befragen, die Wikimedia-Inhalte erfolgreich einsetzen (Spiegel Wissen, Orange, T-Online, Google etc.). Das Ergebnis dann auf alle staatlich unterstützten GLAMs anwenden. Fertig. (Sicher nicht ganz so einfach, aber nicht unmöglich)
Danke Mathias. Du bist wirklich der Meister im Zusammenfassen zum Teil auch komplizierterer Fakten und Umstände in der Art, daß es wohl Jeder am Ende versteht.
Sehr gute Zusammenstellung, danke. Zu "Gleichzeitig benötigt sie aber für die Digitalisierung gemeinfreier Werke Finanzmittel, die zum Teil durch die Vermarktung dieser Digitalisate eingeworben werden soll." - vielleicht liesse sich ja mal ein Digitalisierungsprojekt mit einem/mehreren Museum/Museen oder Ähnlichem gemeinsam durchziehen, bsp. im Rahmen eines EU-geförderten Projektes - die Konstellation Wikimedia Verein (de, fr, pl, ...; Open Access, Open Content + Metaverdatung), Museum bzw. Träger (Materialverfügbarkeit, wissenschaftliche Begleitforschung) und Digitalisierungsexperten (KMU, technische Realisierung) sollte sich anbieten. Da in EU-Projekten länderübergreifende Projekte im Fokus stehen sollte der Bezug nicht *eine Sammlung* sondern thematischer Natur sein (bsp. Werkverzeichnis polnischer Malerei des 17. Jahrhunderts, Erotik in der Malerei des 19. Jahrhunderts) - Töpfe auf EU-Ebene sollte es eigentlich noch immer geben. Falls entsprechende Überlegungen weitergetrieben werden bin ich gern bei der Formulierung des Antrags etc. dabei. Gruß, Achim