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Kommentare

  1. J. Röhnelt (Schmunzelkunst)
    10. August 2016 um 19:07 Uhr

    Noch zwei Hinweise, die hoffentlich weiterhelfen: Die Gemeinfreiheit der zweidimensionalen Vorlage darf bei der Frage, ob davon abgeleitete Reprofotos dem Schutz des § 72 UrhG unterliegen, keine Rolle spielen. Dies ist kein Widerspruch zur Entscheidung des LG Berlin, die allerdings auch ich im Ergebnis für falsch halte. Nur die klare Aussage, dass die Herstellung von originalgetreuen Reproduktionen keinen urheberrechtlichen oder vergleichbaren Schutz verdient, hilft weiter. Für nicht auf fotografischem Wege hergestellte Reproduktionen ist das so (vgl. BGH Apfel-Madonna) Die Auffassung des LG Berlin, es sei nicht nachvollziehbar, "dass ein laienhaftes und schlechtes Knipsbild des Gemäldes dem Lichtbildschutz unterliegen, ein mit größerem Aufwand hergestelltes Reproduktionsfoto aber wie das Gemälde gemeinfrei sein solle", greift nicht. Wenn Reproduktionsfotos von Gemälden grundsätzlich ungeschützt wären, würde dies natürlich auch für den Ausschnitt des Gemäldes auf dem Kipsbild gelten. Der dürfte dann "ausgeschnitten" und beliebig bearbeitet werden (also z. B. in ein rechteckiges Format zurücktransformiert werden). MfG Johannes

  2. […] in Mannheim, Germany. Responding to the judgment, the Wikimedia Foundation and Wikimedia Germany wrote that the decision did not pay adequate attention to the long-term damage this judgment […]

  3. […] Deutschland erklärte in einer Stellungnahme, dass dieses Urteil einen langfristigen Schaden für die Gemeinfreiheit darstelle. Deshalb habe […]

  4. Hubertus Kohle
    30. Juni 2016 um 08:21 Uhr

    Vielleicht ist es wünschenswert, dass das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof geht, damit endlich mal dieses Hin und Her aufhört und auch für die Wissenschaft eine Sicherheit besteht, deren Abwesenheit momentan zu einer massiven Behinderung der Umstellung auf Internet-Veröffentlichungen führt. Prof.Dr.Hubertus Kohle Institut für Kunstgeschichte LMU München Zentnerstr. 31 D - 80798 München Tel.: 08921805317 Fax: 08921805316 twitter: @hkohle

  5. […] deutschen Kultur einen schweren Schlag. Wie Wikicommons Deutschland in einer Erklärung mitteilte, hat sich das Reiss-Engelhorn Museum im umstrittenen Wagner-Prozess gegen Wikicommons durchgesetzt. Das Berliner Landgericht entschied, dass Wikipedia verschiedene gemeinfreie Bilder aus dem […]

  6. Thomas Tunsch
    22. Juni 2016 um 18:17 Uhr

    Es ist zu begrüßen, daß der Rechtsweg weiter beschritten wird, denn es geht m.E. auch darum, wem das kulturelle Erbe gehört (http://thtbln.blogspot.de/2015/07/wem-gehort-das-kulturelle-erbe.html).

  7. Bist du drin, bist du was! | Wiki-Watch-Blog
    22. Juni 2016 um 12:15 Uhr

    […] Wikimedia Foundation eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin habe der Klage stattgegeben, teilte der Verein Wikimedia Deutschland mit. Das Gericht entschied, dass die Fotos des Museumsfotografen […]

  8. Reisser
    22. Juni 2016 um 11:06 Uhr

    Ihr seid doch selber schuld, wenn ihr dauernd zulasst, dass User ungeprüft jeden Scheiss schreiben dürfen, der dann oft falsch ist. Ihr argumentiert immer, dass es mindestens zwei Quellen geben muss, damit der Wahrheitsgehalt reicht. Was wenn beide Quellen der selben Lüge aufgesessen sind? Hm. Wikipedia braucht kein Mensch, denn sehr sehr oft verbreitet ihr nur Propaganda oder schlicht unwahres.

    1. John Weitzmann
      26. Juni 2016 um 17:44 Uhr

      Bildrechte haben zwar nichts mit wahr oder falsch zu tun, aber ich antworte trotzdem mal: Nicht nur kann jede/r Inhalte bei WP-Projekten beitragen, sondern sie auch überprüfen und gleich verbessern oder löschen. Die Fehlerquote ist erwiesenermaßen gering und eine vergleichbare Demokratisierung der Wissenssammlung kann keine redaktionelle Publikation jemals bieten.

  9. […] von Wikimedia Deutschland per Blogeintrag verkündet und bei iRights und Heise berichten, sprach das Landgereicht den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen […]

  10. John Weitzmann
    21. Juni 2016 um 18:11 Uhr

    Auch hier in den Kommentaren nochmal der Hinweis: Der Text wie er um 11 heute Vormittag online ging, war in großen Teilen eine unredigierte Übersetzung aus dem Englischen und daher in der juristischen Ausdrucksweise vor dem deutschen Rechtshintergrund teilweise ungenau. Uns ist zuvor eine Redigatsschleife durchgerutscht, wofür wir um Nachsicht bitten.

  11. […] Man kann es sich kaum vorstellen, aber das Landgericht Berlin hat einer Klage der Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen gegen die Internetenzyklopädie Wikipedia stattgegeben, teilte der Verein Wikimedia Deutschland heute mit. […]

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