[Update: Text war zunächst ohne Redigat online gegangen, welches um 17:56 nachgeholt wurde]
Liebe Community,
leider haben wir schlechte Nachrichten zu verkünden. Das Landgericht Berlin hat der Klage der Reiss-Engelhorn-Museen (REM), Mannheim gegen die Wikimedia Foundation stattgegeben. Ein zentraler Bestandteil des Prozesses war die Aufforderung, mehrere Bilder von Wikimedia Commons zu löschen, die von einem bei den Museen beschäftigten Fotografen stammen und später in Commons hochgeladen und als gemeinfrei gekennzeichnet wurden (am bekanntesten im Fall eines Porträts Richard Wagners). Die Klage argumentierte, dass die Fotografien durch einen Hausfotografen entstanden seien und daher ein Unterlassungsanspruch der Museen hinsichtlich der Veröffentlichung dieser Fotos bestehe, obwohl es sich hierbei um sehr originalgetreue Repro-Fotografien gemeinfreier Werke handelt.
Dieser Argumentation setzten wir entgegen, dass es sich um – wegen des gemeinfreien Status’ der abfotografierten Gemälde ohne Erlaubnis zulässige – Vervielfältigungen und nicht um urheberrechtlich schutzfähige Lichtbildwerke handelt, weil das Abfotografieren auf möglichst geringe Abweichungen vom Original abzielt und daher gerade kein Spielraum für irgendeine Individualität bleibt, die einen urheberrechtlichen Werkschutz rechtfertigen könnte. Des weiteren führten wir an, dass die Museen ihren Besuchern das Aufnehmen von Fotos verbieten, gleichzeitig aber einen Urheberrechtsanspruch auf ihre eigenen Reproduktionen erheben. Dies stelle einen Widerspruch zum öffentlichen Auftrag der Institutionen und einen Versuch dar, das bereits abgelaufene Urheberrecht an den Originalen faktisch zu erneuern. Das Gericht aber entschied, dass die Fotos des Museumsfotografen unabhängig vom Motiv nach dem deutschen Urheberrecht zumindest als Lichtbilder geschützt seien, und daher das Gemeinfreisein der Vorlage unerheblich sei.
Wir sind davon überzeugt, dass das Gericht eine falsche Entscheidung gefällt und nicht berücksichtigt hat, welch langfristigen Schaden dieses Urteil für den Zugang zu gemeinfreien Werken darstellt, insbesondere in einer Welt, in der Menschen ihre Kultur zunehmend digital entdecken und erleben. Daher hat die Wikimedia Foundation sich dazu entschieden, beim Kammergericht Berlin Rechtsmittel einzulegen. In letzter Instanz könnte es in diesem Prozess zu einer Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) kommen, sollten das Kammergericht oder das BGH dieser weiteren Prüfungsstufe zustimmen.
Es gibt jedoch auch gute Nachrichten: Die Klage gegen Wikimedia Deutschland, die neben der Wikimedia Foundation im selben Fall verklagt worden war, wurde abgewiesen. Das Gericht begründete dies (wie andere Gerichte zuvor) damit, dass Wikimedia Deutschland rechtlich nicht für die Inhalte auf Wikimedia Commons verantwortlich ist.
In Hinblick auf die Bilder selbst ist die WMF aus zwei Gründen weiterhin der festen Überzeugung, im Recht zu sein. Zum einen ist die WMF überzeugt, dass das Landgericht Berlin sich mit seinem Urteil und der Begründung geirrt hat und für Repro-Fotografien nichts anderes gelten kann als für sonstige Vervielfältigungen. Zum anderen ist die WMF der Auffassung, dass selbst wenn die Bilder in Deutschland einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, sie in den USA dennoch weiterhin als gemeinfrei gelten. Die Begründung hierfür lässt sich auf der PD-Art Seite nachlesen. Entsprechend glauben wir, dass die Entscheidung, ob die betroffenen Bilder weiterhin in Commons verbleiben sollen, in der Community liegt. Wie auch immer sich die Community in diesem Fall entscheiden wird, wird die WMF sie darin unterstützen.
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