Franziska Kelch
21. Juli 2022
Gemeinsam mit den anderen Partnerorganisationen im Bündnis F5 wollen wir einen Perspektivwechsel in der Digitalpolitik erreichen – für ein Mehr an Gemeinwohl, Offenheit und Transparenz. Im Dialog mit politischen Akteur*innen setzen wir uns daher für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die den freien Zugang zu Informationen und Wissen ermöglichen. Ein Format für diesen Austausch ist das Parlamentarische Frühstück mit Politiker*innen u. a. aus dem Ausschuss für Digitales.
Open Data und Transparenzgesetz – die Themen beim Parlamentarischen Frühstück am 8. Juli
„Wir möchten Expertise aus den Organisationen des Bündnisses der Politik direkt zur Verfügung stellen und frühzeitig gemeinsam an digitalpolitischen Vorhaben arbeiten“, erkärt Lilli Iliev, Leiterin des Teams Politik und öffentlicher Sektor bei Wikimedia Deutschland. Im Fokus des Parlamentarischen Frühstücks am 8. Juli standen der im Koalitionsvertrag angekündigte Rechtsanspruch auf Open Data und das Transparenzgesetz. Den Aufschlag machte Stefan Kaufmann, Open-Data-Experte und Referent bei Wikimedia Deutschland, der die Forderungen von Wikimedia zum Rechtsanspruch auf Open Data erläuterte. Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation steckte mit seinem Input den Rahmen für ein gutes Transparenzgesetz ab. Und Felix Reda, Projektleiter bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sprach zu rechtlichen Rahmenbedingungen für Transparenz und Open Data.
Warum es einen Rechtsanspruch auf Open Data braucht
Wir sind uns einig: Offene Daten befördern Wissensgerechtigkeit und ermöglichen ein größeres Maß an Teilhabe. Sie erhöhen die Transparenz staatlichen Handelns – und stärken damit auch das Vertrauen in demokratische Prozesse. Daher ist es höchste Zeit, dass ein umfassender Rechtsanspruch auf Open Data endlich gesetzlich geregelt wird. Wikimedia Deutschland fordert:
1. Der Rechtsanspruch auf Open Data muss auf allen föderalen Ebenen gelten
Ein individueller Rechtsanspruch darauf, dass die bei staatlichen Einrichtungen vorhandenen Daten so umfassend wie möglich verfügbar und nutzbar gemacht werden, ist überfällig und muss gegen Unterlaufen und Aufweichung geschützt formuliert sein.
2. „Open by Default“ und allgemeine Schutzregeln statt detaillierter Ausnahmetatbestände
Zugang und Nutzbarkeit müssen klar erkennbar die Regel sein, auch in der Praxis. Einschränkende Nutzungsvereinbarungen und Ausnahmen sollten eng an der Open-Data-Richtlinie der EU bleiben.
3. Maschinenlesbare Formate in auffindbarer Struktur
Um das volle Potenzial offener Daten für Zivilgesellschaft und wirtschaftliche Entwicklung auszuschöpfen, müssen die Datenpunkte gemäß des 5-Sterne-Prinzips für verlinkbare offene Daten sowohl für Menschen als auch automatisiert lesbar, auswertbar und auffindbar sein.
4. Verbandsklagerecht ermöglichen, Individuen entlasten
Analog zum Verbraucherschutz braucht es neben Klagerechten von Individuen auf Bereitstellung offener Daten auch die Möglichkeit, dass Interessenverbände der Zivilgesellschaft den Rechtsanspruch über Verbandsklagen durchsetzen.
5. Kulturwandel und Weiterbildung
Eine Kultur der Offenheit muss die Rechtssetzung flankieren. Die Bedeutung von Vorbildern und Weiterbildung muss daher institutionell berücksichtigt werden.
Ausführlicher stellen wir unsere Forderungen zum geplanten Rechtsanspruch auf Open Data in unserem Positionspapier vor: