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Online-Konsultation des Telemedienauftrags: Öffentlich-rechtliche Inhalte endlich für alle!

Lilli Iliev

17. Juli 2017

Sag mir, wo die Sendung ist… Bild: Public domain, via Wikimedia Commons

Was hat öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit Freiem Wissen zu tun? Wie eine kurze Bestandsaufnahme zeigt, noch immer viel zu wenig – doch das ließe sich ändern. Bei der Verabschiedung des ersten Rundfunkstaatsvertrags im Jahr 1987 war sicherlich nur schwer absehbar, welche Möglichkeiten der Nutzung von Medien heutzutage bestehen würden. Folgerichtig muss die Übereinkunft der 16 Länder über die Aufgaben, Ziele und Grenzen der Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterentwickelt werden. Nachdem auch die internetbasierten Arten der Mediennutzung im März 2007 als Telemedien in den Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen wurden, soll dieser auf Antrag der Länder nun erneut reformiert und an die Gegebenheiten einer digitalisierten Welt angepasst werden. Hierfür wurde durch die Rundfunkkommission eine Online-Konsultation zu dem Reformvorschlag angestoßen, auf die wir, als Verein, der die Befreiung von öffentlich finanzierten Medieninhalten vorantreibt, geantwortet haben.

Öffentlich finanzierte Inhalte sollten unbegrenzt und nachnutzbar zur Verfügung stehen

Grundsätzlich begrüßt Wikimedia Deutschland die Idee, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an die digitale Welt anzupassen. Aus unserer Sicht wird aber an entscheidenden Stellen verpasst, den Interessen der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler gerecht zu werden. So wurden etwa in Bezug auf die sogenannte Depublikationspflicht (= Sendungen dürfen je nach Art nur sehr kurz über die Mediatheken abrufbar bleiben) Formulierungen gewählt, die von der Öffentlichkeit finanzierte Inhalte verschwinden lassen und zudem zu einer Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Nachnutzbarkeit und das Teilen öffentlich-rechtlicher Inhalte führen. Auf lange Sicht erschwert das nicht nur die Weiterentwicklung der Telemedien sowie die Einführung neuer Formate, sondern enthält denjenigen, die die Inhalte mit ihren Gebühren ermöglicht haben, den Zugang dazu vor. Während kommerziellen Plattformen wie Youtube und Facebook bereits Rechte an erstellten Inhalten eingeräumt werden, können kleinere und nicht-kommerzielle Plattformen, wie zum Beispiel Wikipedia, öffentlich-rechtliche Inhalte so bisher nicht rechtskonform nutzen.

Die Verantwortlichen bleiben eine Rechtfertigung schuldig, warum öffentlich finanzierte Inhalte der Öffentlichkeit nur zeitlich begrenzt und in nicht-nachnutzbarer Form in den Mediatheken zur Verfügung gestellt werden sollen. Dass hiermit unter anderem Rücksicht auf die Interessen großer Medienkonzerne genommen werden soll, ist weithin bekannt. Belegt ist allerdings aus unserer Sicht nicht ausreichend, dass eine dauerhafte Verfügbarkeit der öffentlich-rechtlichen Medieninhalte eine übermäßige Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Medienangeboten darstellen würde. Wir fordern daher eine Abschaffung der Depublikationspflicht für öffentlich-rechtliche Inhalte sowie ihre Veröffentlichung unter freien Lizenzen, um der Allgemeinheit die Möglichkeit zu geben, auf Grundlage der durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk produzierten Inhalte neue Wissensinhalte erstellen und die bestehenden legal teilen zu können.

Unsere ausführliche Stellungnahme kann hier nachgelesen werden.

Dieser Beitrag wurde von Nils Wach verfasst, der bei WMDE ein Praktikum im Bereich Politik & Recht absolviert.

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