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So nicht erwartbar: Eine optimistische Lektüre des Koalitionsvertragsentwurfes

Mathias Schindler

26. November 2013

Screenshot aus dem aktuellen Entwurf mit Baustellen und Varianten.

Über zwei Monate nach der Bundestagswahl sind die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD kurz vor ihrem Abschluss. Neu gegenüber früheren Verhandlungen ist, dass bereits während der Verhandlungen regelmäßig Zwischenstände einzelner Arbeitsgruppen ihren Weg an die breite Öffentlichkeit finden und ein zunehmend stimmiges Bild dessen entsteht, was für die Legislaturperiode von 2013 bis 2017 zu erwarten sind. Am 25. November landeten Kopien des ersten konsolidierten Entwurfes des Gesamttextes mit Stand 24. November 2013, 20:00 Uhr bei diversen Zeitungen und Magazinen, am späten Nachmittag stellte Malte Spitz von Bündnis 90/Die Grünen diesen Entwurf als 177 Seiten starkes PDF online (siehe dazu auch Anmerkungen von Stefan Niggemeier).

Dieser 1. Entwurf enthält genauso wie die sonst noch im Umlauf befindlichen Versionen noch eine Reihe von Baustellen, eine Präambel und Ausführungen zur Arbeitsweise der Koalition (Kapitel 8) fehlen. Strittige oder sonstwie überarbeitungswürdige Formulierungen sind mit eckigen Klammern markiert. Alle nicht in Klammern gesetzten Stellen können hingegen als gesetzt betrachtet werden, eine (jederzeit mögliche) Änderung wäre überraschend.

In der Reihenfolge der Fragen unserer Wahlprüfsteine möchte ich das Entwurfsdokument (in der 3. Fassung vom 26. November 00:20 Uhr, die inzwischen auch auf spiegel.de online steht) querlesen. Dies ist keine finale und erschöpfende Analyse des Koalitionsvertrages, sondern der Zwischenstand unserer Einschätzung zu Themen, die uns zumindest vor der Wahl wichtig waren.

Urheberrecht

Fundstellen Zeilen 767,5412,5745ff:

Die Koalition kündigt die Reform des Urheberrechts an. Viele Formulierungen definieren dabei nur den Bereich, nicht den Lösungsweg. Es bleibt abzuwarten, wie das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden soll. Eine der konkreten Festlegungen ist die Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke, wie sie von den Wissenschaftsverbänden seit längerem gefordert wird. Viel Platz ohne konkrete gesetzliche Maßnahmen nimmt der Wunsch der Koalition ein, Rechteverletzungen im Internet einzudämmen und das Bewußtsein für den Wert geistigen Eigentums in der Gesellschaft zu stärken. Konkretester Teil ist die Absicht, die Rechtsdurchsetzung gegen Filehoster zu verbessern und sie von Werbeeinnahmen abzukoppeln. Die konkrete Formulierung der entsprechenden Gesetzesänderung wird zeigen, ob und gegen wen so eine Haftungsverschärfung in Stellung gebracht werden kann. An anderer Stelle steht ein Prüfauftrag zur Wirksamkeit der Deckelung des Streitwertes bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Verbraucher.

Open Government Data

Fundstellen Zeilen 1470, 5800, 6682, 6748ff:

Neben einer allgemeinen Herleitung von Open Data finden sich hier einige sehr konkrete Vorgaben der kommenden Bundesregierung, darunter die Freigabe von offenen Daten der gesamten Bundesverwaltung in einem maschinenlesbaren Format und unter freien Lizenzbedingungen. Dies deckt sich mit europarechtlichen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie, die bis spätestens 2015 umzusetzen sind. “Ein” Open-Data-Portal für Bund, Länder und Kommunen (man könnte hier auch gleich govdata.de erwähnen) soll bereitgestellt werden – dazu laufen bereits unabhängig von den Koalitionsverhandlungen Gespräche im IT-Planungsrat von Bund und Ländern zur dauerhaften Finanzierung. Die Absicht zum Beitritt in die Open Government Partnership (OGP) wird festgehalten, Deutschland würde hier in den Kreis von bisher 62 Staaten eintreten. In einem eigenen Absatz an anderer Stelle wird auf die Bereitstellung von Parlamentsunterlagen in für Open Data tauglichen Formaten und unter freien Lizenzen verwiesen. Ebenfalls an eigener Stelle wird – naheliegend – Open Data für Mobilitätsangebote, Stau- und Verspätungswarnungen und Fahrplandaten erwähnt. Freie Lizenzen sind hier nicht noch einmal explizit erwähnt, was gerade im Kontext der vielen nichtstaatlichen datenhaltenden Stellen sehr wichtig hätte sein können. Als Klammerzusatz im Bildungsbereich findet sich eine Erwähnung von Open Data für den dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten (Forschungs-?)Daten.

Netzneutralität

Fundstellen Zeilen 1687ff:

25 Zeilen zu Netzneutralität lassen auf eine intensive Beschäftigung mit dem Thema schließen. Sie enthalten auch eine Reihe von Herleitungen und Füllungen ohne konkrete Handlungsaussage der künftigen Bundesregierung. In Zeile 1697 wird eine gesetzliche Verankerung einer verbindlichen Netzneutralität angekündigt, es folgt sofort die Einschränkung für VoIP in Mobilfunknetzen. Managed Services, Netzwerkmanagement sollen grundsätzlich erlaubt bleiben, Deep Packet Inspection soll untersagt werden, wenn sie zur Diskriminierung oder Überwachung eingesetzt wird. Eine kritische Würdigung des Koalitionsvertrages zur Netzneutralität aus einer früheren Fassung findet sich auf den Seiten der Digitalen Gesellschaft e.V.. Nicht im Koalitionsvertrag sind Aussagen zu Netzsperren oder allseits beliebten Warnhinweismodellen. Wohlgemerkt, es sind auch keine negativ formulierten Aussagen wie der Verzicht auf Netzsperren enthalten.

NSA

Fundstellen 6049, 6458ff, 6555ff:

Direkte Konsequenz der “NSA-Affäre” (O-Ton Koalitionsvertrag) ist das Drängen nach Aufklärung, in welchem Umfang ausländische Nachrichtendienste Bürgerinnen und Bürger sowie die deutsche Regierung ausspähen. Der BND ist nicht Gegenstand der Überlegungen. Ein No-Spy-Abkommen soll verhandelt werden, das die beschränkte Ausspähung von Bürgerinnen, Bürger, Regierung und Wirtschaft gewährleisten soll (in der Koalitionsvertragsversion geht es um den Schutz dieser Gruppen von schrankenloser Ausspähung). Strittig ist ein Absatz zur Gestaltung einer europäischen Cybersicherheitsstrategie, der Rückgewinnung der technologischen Souveränität und ein Schengenrouting. Mögliche Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit deutscher Geheimdienste wird es nach dem Koalitionsvertrag höchstens als Konsequenz aus den Morden nationalsozialistischer NSU-Terroristen in Deutschland geben (Zeilen 6276ff)

Open Access

Fundstellen 766ff, 5800ff, 6181:

Open Access für den Bildungs- und Forschungsbereich soll im Zusammenspiel mit den Ländern gestärkt werden. Die Bundesregierung will dazu eine umfassende Open-Access-Strategie entwickeln. Einzige konkrete Maßnahme im Koalitionsvertrag ist die Einrichtung eines eigenen Förderprogrammes für den Aufbau, den Ausbau und die Vernetzung von Repositorien und Open Access-Zeitschriften. Dies kann je nach finanzieller Unterfütterung alles oder nichts bedeuten.

Kulturelles Erbe

Fundstelle Zeile 5904:

Positiv ist die Erwähnung der Deutschen Digitalen Bibliothek als deutscher Beitrag zu Europeana. Der Bund möchte hier gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine abgestimmte Digitalisierungsstrategie vorantreiben. Die Formulierungen deuten hier – wenn überhaupt – eher in Richtung einer finanziellen Unterfütterung als dass sie die Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen ankündigten.

Open Educational Resources

Fundstelle Zeile 769:

Zusammen mit den Formulierungen zu Open Access findet sich in Zeile 769 eine Referenz auf Schulbücher und Lehrmaterial sowie durch Kommata getrennt die Verwendung freier Lizenzen und Formate. Was sich nicht findet, ist der Akteur. Wer hier diese Schulbücher frei zugänglich macht und den Ausbau der Verwendung freier Lizenzen betreibt, ist angesichts des föderalen Charakters des Bundes gerade im Bildungsbereich durchaus relevant. In der optimistischsten Lesart findet dies alles kooperativ zwischen Bund und Ländern statt, wie es Zeile 766 verspricht, wo es um eine digitale Lehrmittelfreiheit geht.

Zusammenfassung:

Mit Ausnahme der urheberrechtlichen Spezialfragen zur Panoramafreiheit und zur Gemeinfreiheit von Reproduktionen gemeinfreier Werke und der von uns erstrebten Ausweitung des §5 UrhG für amtliche Werke liefert der Koalitionsvertrag zu allen Punkten, die wir in den Wahlprüfsteinen abgefragt haben, eine – manchmal weitergehende, manchmal allgemeinere Antwort. Aus vielen Formulierungen lässt sich nur bedingt ableiten, welche konkreten Maßnahmen uns in den nächsten vier Jahren erwarten. Andererseits ist das auch nicht die Aufgabe eines Koalitionsvertrages, bereits im Vorhinein die Antwort für all diese Punkte parat zu haben.

Gegenüber früheren Koalitionsverträgen in Bund und Ländern erstaunt der große Anteil von netzpolitischen Themen und die zunehmende Verzahnung dieser Themen in einzelne Spezialanliegen. Dies war erhoff- aber nicht in der Fülle erwartbar. Bei allen Disclaimern zum vorläufigen Charakter dieser dritten Version lässt sich für die für uns relevanten Themen ein mehrheitlich optimistisches Fazit ziehen. Wie immer wird es aber erst mit der konkreten Ausgestaltung klar werden, ob die Koalition hier reihenweise medien-, netz- und kulturpolitische Volltreffer landen wird; die Vorlagen dafür finden sich aber immerhin schon in diesem Dokument.

  • Vielen Dank Mathias!
    Diese Zusammenstellung stellt einen hervorragenden Ausgangspunkt dar, um die Realisierungen des Koalitionsvertrags zu verfolgen. Es wäre ein großer Erkenntnisgewinn, wenn hierüber eine Nachverfolgung der einzelnen Ankündigungen ermöglicht werden könnte.

    Kommentar von Ralf am 28. November 2013 um 16:22

  • Wow, danke, Mathias, für diese schnelle Zusammenfassung.

    Kommentar von Cornelius am 26. November 2013 um 19:01

  • Vielen Dank für diese (den Geist und das Gemüt) erhellende Zusammenstellung, Mathias!

    Kommentar von Tim Moritz Hector am 26. November 2013 um 18:57

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