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Open Data, Schritt für Schritt

WMDE allgemein

3. Juli 2012

Der Bundestag hat letzte Woche mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einer Änderung des Geodatenzugangsgesetzes zugestimmt. Die zentrale Änderung (Anlage I auf Seite 5 der Bundestagsdrucksache 17/9686) ist schnell erklärt und beantwortet sich aus dem Gesetzestext:

2) Geodaten und Metadaten sind über Geodaten- dienste für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Geodatenhaltende Stellen des Bundes stellen einander ihre Geodaten und Geodatendienste, einschließlich zugehöriger Metadaten, geldleistungsfrei zur Verfügung, soweit deren Nutzung zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erfolgt.

Wie eine solche geldleistungsfreie Verfügbarmachung  für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung aussehen kann, zeigt die Bayerische Vermessungsverwaltung in ihrem OpenData-Portal: Dort sind erste Datensätze unter der Lizenz Creative Commons CC-by freigegeben, die die Nachnutzbarkeit durch Dritte auch für kommerzielle Zwecke erlauben.

Die Änderung eines Bundesgesetzes zur Herausgabe von Geodaten des Bundes hat keine direkten Auswirkungen auf die Lizenzierungspolitik der Bundesländer, aber sie stellt ein sehr positives Beispiel dar. Der Teufel liegt jetzt im Detail, tatsächlich auch brauchbare Lizenzen zu verwenden (CC-by gehört dazu) und auch jene Daten herauszugeben, die für Dritte einen hohen Nutzwert haben (z.B. Orthofotos mit einer Bodenauflösung von 20cm statt 2m), sowie die direkte Bereitstellung dieser Daten in sinnvollen Formaten.

Als wir vor einer Woche gegenüber dem Bundestagsunterausschuss Neue Medien zum Thema Open (Government) Data unter den eingeladenen Sachverständigen waren, haben wir eine Reihe von Datensätzen benannt, die von Parlament und Bundesregierung freigegeben werden können und sollten. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Gesetzestexten in maschinenlesbaren Formaten ohne Nutzungseinschränkungen (die Gesetze sind gemeinfrei, bestimmte Darreichungsformen können als Datenbank geschützt sein). Auch hier gibt es einen schönen neuen Service auf gesetze-im-internet.de: Die Bereitstellung der Texte als XML (z.B. das Geodatenzugangsgesetz in seiner bisherigen Fassung), laut openjur.de-Rückfrage beim Justizministerium auch ohne Nutzungsbeschränkungen.  Wir danken.

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