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ACTA in Aktion: Unschärfe als Prinzip [Update]

WMDE allgemein

31. Januar 2012

Bereits seit 2008 wird ACTA (Anti-Counterfeiting and Trade Agreement, auf deutsch ungefähr: “Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen”) verhandelt, das u.a. zum Ziel hat, internationale Standards gegen Verletzungen von Marken- und Urheberrechten zu harmonisieren. Es geht um das “Policing” von Immaterialgütern, seien es nun digitale Musikstücke, Patente auf Medikamente oder Saatgüter. Die Verhandlungen von 39 Staaten waren bis zur finalen Fassung des Dokuments so geheim, dass es dazu so gut wie keine öffentliche Kommentierung gab. So blieb das Blog von Michael Geist, wo auch die verschiedenen Entwurfsstadien des Vertragstexts geleakt wurden, lange Zeit die wichtigste Informationsquelle. Mittlerweile skandalisieren zahlreiche NGOs und Wissenschaftler das Abkommen bzw. den Weg dorthin. Selbst der zuständige EU-Berichterstatter Kader Arif warf, entnervt über die außergewöhnliche Intransparenz des Verfahrens, jüngst die Brocken hin. Nicht nur die Wikipedia-Gemeinde fragt sich: Was steht eigentlich in diesem offensichtlich brisanten, multilateralen Vertrag?

Tja. Das größte Problem mit ACTA ist, dass der Vertragstext mit seinen schwammigen Formulierungen kaum richtig zu greifen ist. Man kann viel hineinlesen oder auch wenig. Vorerst ist eine Sache der Interpretation (oder aber der intimen Kenntnis der entsprechenden Verhandlungsprotokolle, die nie offiziell veröffentlicht wurden), ob das Abkommen nun auf der bekannten Klaviatur der restriktiven Maßnahmen bei z.B. Urheberrechtsverletzungen spielt oder ein völlig neues Niveau der Rechtedurchsetzung gleichsam “auf dem kurzen Dienstweg” etablieren will. Offensichtlich ist aber, dass ACTA die Access Provider stärker in die Mitverantwortung nehmen will, ihr Haftungsprivileg soll fallen. Zwar werden im Art. 27 vorsorglich “principles such as freedom of expression, fair process, and privacy“ genannt. Letztlich wird es jedoch stark darauf ankommen, ob diese Prinzipien bei der konkreten Umsetzung in EU-Recht oder nationales Recht auch Anwendung finden.

Eine besonders kritische Analyse legte La Quadratur Du Net vor. Die netzpolitische NGO nennt ACTA schlicht  “eine globale Blaupause für repressive Gesetze ähnlich wie SOPA.” Nach ihrer Einschätzung geht es bei dem Abkommen im Kern um eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Demnach sollen Internet Service Provider künftig zu einer Kooperation mit den Content-Industrien verpflichtet werden, um den Datenverkehr auf Internet-Plattformen proaktiv zu überwachen und ggfs. zivil- oder strafrechtliche Ansprüche zu ermöglichen. Eine richterliche Anordnung (wie bei der in Deutschland noch heiß diskutierten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung) wird nach Art. 12 von ACTA dazu nicht mehr erforderlich sein, d.h. Maßnahmen wie z.B. die Sperrung inkriminierter Seiten können ohne vorherige Anhörung der Betroffenen angewandt werden. Dazu kommt: Um Rechtsverstöße überhaupt konsequent ahnden zu können, würden im schlimmsten Fall Filtertechniken bis hin zu “deep packet inspection” zum Einsatz kommen. Folgt man diesem düsteren Szenario, wäre dies in der Tat das Ende des zugangsoffenen Internets bzw. eine völlige Abkehr vom Prinzip der Netzneutralität, an der auch “User Generated Content”-Projekten wie Wikipedia gelegen sein sollte.

Zumindest etwas klarer als die Umsetzung von ACTA ist das verbleibende Zeitfenster, das bis zum endgültigen Inkrafttreten des Abkommens bleibt. ACTA muss bis 2013 von mindestens sechs Verhandlungspartnern ratifiziert werden. Die Unterschrift unter den Vertragstext von 22 EU-Mitgliedsstaaten (Ausnahmen bildeten z.B. Deutschland und die Niederlande) am 26. Januar 2012 bedeutete zunächst einmal nur die formale Zustimmung über den Gehalt und Regelungsrahmen des Abkommens. Eine rechtlich bindende Wirkung hatte dieser deklaratorische Akt noch nicht. Erst nach einem erfolgreichen Ratifizierungsprozess in den Mitgliedsstaaten kann die Umsetzung in nationale Gesetzgebung erfolgen. Nun kommt es auf das Europaparlament an, in dem bei ACTA das “International Trade Committee” (INTA) federführend ist. Bei der nächsten Sitzung des Gremiums (29. Februar) wird voraussichtlich eine Empfehlung der Obleute erarbeitet, an die sich die Fraktionsgemeinschaften weitestgehend halten dürften. Eine endgültige Abstimmung aller EP-Abgeordneten über die Ratifizierung ist nach derzeitigem Stand Mitte Juni möglich. Für den 11. Februar ist – nach dem Vorbild der polnischen Massenproteste – ein bundesweiter Aktionstag angekündigt. Eine internationale Petition gegen ACTA kann hier unterzeichnet werden.

  • Trotz der “vorläufigen Aussetzung” der ACTA-Unterzeichnung durch die Bundesregierung und der Ankündigung der EU-Kommission, ACTA dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen, finden am Sonnabend, 25.2.2012 international erneut Demonstrationen gegen ACTA statt – auch in mehr als 50 Städten in Deutschland.

    Eine Übersicht bietet die Liste unter http://wiki.stoppacta-protest.info/DE:Uebersicht_Demos2

    Kommentar von 2. internationaler Protesttag 25.2.2012 | Rick, Hamburg am 24. Februar 2012 um 15:09

  • Ein Protest von Berliner Wikipedianern und Wikimedianern wird hier geplant: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Berlin#ACTA-Protest_am_11._Februar.2C_13_Uhr.2C_Neptunbrunnen

    Kommentar von Martin am 1. Februar 2012 um 22:35

  • Die Demonstrationen wecken einige Hoffnungen, dass ACTA vielleicht durch schiere Präsenz auf den Straßen gekippt werden könnte aber die Frage bleibt, ob bis dahin wirklich genug Menschen mobilisiert sein werden.

    Kommentar von Kay am 31. Januar 2012 um 20:43

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