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Open-Access-Petition: Kostenfreier Zugang zu öffentlich geförderten wissenschaftlichen Publikationen

WMDE allgemein

23. November 2009

Bereits seit dem 20. Oktober befindet sich beim Deutschen Bundestag eine Petition in der Mitzeichnungsphase, die den Titel Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen trägt. Konkret fordert sie:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Dieses Ziel stimmt mit den Ansichten von Wikimedia Deutschland überein, so dass der Verein diese Petition ausdrücklich unterstützt.

Konkret ist es nicht nachvollziehbar, warum durch öffentliche Förderung zustande gekommene Forschungsergebnisse oft ausschließlich in (sehr teuren) kostenpflichtigen Fachzeitschriften publiziert werden und der Steuerzahler für den Zugang zu von ihm bereits finanzierten Ergebnissen erneut bezahlen muss.

Die Zeichnungsfrist der Petition endet am 22. Dezember. Zum Zeitpunkt dieses Postings haben sich bereits 13.380 Unterstützer für die Petition ausgesprochen. Sollte sie bis zum 29. November von 50.000 Befürwortern unterzeichnet worden sein, so muss die Petition vom zuständigen Ausschuss des Bundestages angehört werden. Aus diesem Grund fordert der Wikimedia Deutschland e.V. nachdrücklich zur Unterzeichnung und Unterstützung der Petition auf.

Da die Zeit drängt, bietet es sich an, weitere Interessierte auf das Thema aufmerksam zu machen. Das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hat dazu einen Flyer gestaltet, der ausdrücklich zum Nachdruck gedacht ist.

Kommentare

  1. […] fassten wir den Beschluss, uns an der Open-Access-Petition zu beteiligen und diese ausdrücklich zu […]

  2. ulli purwin
    6. Dezember 2009 um 14:30 Uhr

    inwieweit ist das urheberrecht in seiner jetzigen form “unanfechtbar”?

    in den 70er jahren (unter der ägide Willy Brandts) fand beim gesetzgeber
    ein juristisches umdenken statt: “gemeinwohl geht vor eigennutz”…
    ausschlaggebend für diese neue entwicklung war die gehäuft auftretende
    problematik “störrischer bürger” im bereich städte- und verkehrsplanung
    (z.b. landwirte, die darauf bestanden, daß die geplante autobahn um ihren
    betrieb herumgeführt werden müsse etc.)

    eine konsequente fortführung dieses leitgedankens auf der ebene des
    urheberrechts fand jedoch nicht statt. beispiel: eine kommune schreibt
    die ausstattung eines öffentlichen gebäudes mit skulpturen oder malereien
    aus(“Kunst am Bau”). die finanzierung dieser auftragsarbeit wird voll vom
    steuerzahler aufgebracht – meist ist er als bürger der kommune ja auch
    hauptnutzniesser…

    die gemeinfreiheit fotografischer abbildungen derart öffentlich zugänglicher
    arbeiten bleibt jedoch weiterhin abhängig von der tatsache, ob das werk sich
    innerhalb eines gebäudes(und sei es noch so zugänglich) oder im freien(selbst
    wenn z.b. ein park nur bestimmte öffnungszeiten hat) befindet.

    (…ich kann nur hoffen, daß jetzt nicht von irgendwelchen winkeladvokaten
    der einspruch kommt: “auch militärische anlagen wurden mal vom steuerzahler
    finanziert!”…)

    die kunstgeschichte unterteilt nicht umsonst seit dem auftreten der ersten
    “nicht-auftragskünstler” in diese beide bereiche: so gilt das berühmte logo
    der Deutschen Bank(“aufstrebende diagonale im quadrat”) nicht als kunstwerk,
    und darf gefahrlos von jedem fotografisch reproduziert werden, ohne daß er
    dafür jedesmal an die “VG:Bild” bezahlen müsste…

    eigentlicher sinn des urheberrechts war der schutz der künstlerischen leistung
    des einzelnen künstlers – ohne den dieser umsonst arbeiten würde – aber genau
    diesen anspruch hat derjenige mit seiner auftragsannahme abgegeben: er wurde
    dafür einmalig bezahlt, und die weiterverwertung entzieht sich(ähnlich wie
    bei auktionen von kunstwerken) seinem einfluß bzw. seiner bezahlung dafür.

    wenn heute tausende von abmahn-kanzleien davon leben, sich auf dieses IMHO
    pervertierte urheberrecht zu berufen, dann wäre dies ein dringender fall für
    eine www-plenaranfrage… für die Wikimedia bedeutet es: darüber sollte bei
    zukünftigen freigabeverhandlungen mit staatlichen stellen auch geredet werden!

    ulli p.

  3. soeren
    2. Dezember 2009 um 16:18 Uhr

    Da zur Zeit immer noch nicht genug Unterschriften zusammen gekommen sind, wäre es sinnvoll zu erwägen diesen Aufruf nicht nur auf dem Wikimedia Blog sondern auf der Wikipedia Startseite zu veröffentlichen, oder?

  4. Bichler Benjamin
    2. Dezember 2009 um 10:56 Uhr

    Man spricht mir aus der Seele! Danke.

  5. […] Deutsche Bibliotheksverband, DINI und auch Wikimedia unterstützen nun die […]

  6. Marcus Cyron
    23. November 2009 um 22:30 Uhr

    Das sind die Initiativen, die ich vom Verein erwarte. Danke.

  7. Joewe
    23. November 2009 um 17:38 Uhr

    Ich möchte nur mal an das Projekt Juris.db erinnern:

    Erstellt und bezahlt in universitärem Auftrag, nach Fertigstellung wurde es eine privatwirtschaftliche GmbH (afaik)

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