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Ein Heidelberger ruft zum Appell

WMDE allgemein

27. April 2009

Wer beispielsweise in Deutschland ein Buch schreibt und veröffentlicht, kann ohne weiteres Zutun rechtlichen Schutz für diese Arbeit beanspruchen. Als Autor darf er bestimmen, wer und zu welchen Konditionen dieses Buch gedruckt und verkauft wird. Wenn es sich für eine Verfilmung eignet, darf der Autor auch hier frei verhandeln und die Früchte seiner Arbeit einsammeln. Solange er lebt und 70 Jahre darüber hinaus darf mit diesem Werk nur jemand etwas anstellen, der sich vorher die nötigen Rechte dazu besorgt hat – entweder vom Urheber selbst oder von demjenigen, der sie vorher vom Urheber erworben hat. Ausnahmen regelt das Gesetz, beispielsweise im Hinblick auf die Verwendung von Texten in Schulbüchern oder bei Zitaten. Dieses Verwertungsmonopol, das automatisch dem Autor zugeschlagen wird, hat die erklärte Aufgabe, Kreativität zu fördern. Erst wenn der Autor über einen langen Zeitraum hinweg vollständige Kontrolle über sein Werk hat und daraus Profit schlagen kann, findet er nach dieser Überlegung den Anreiz, weitere Werke zu schaffen und damit den geistigen Reichtum des Landes, seinen wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zu mehren. Ähnliches gilt für einen Verleger, der gerne sicherstellen möchte, dass nur er derjenige ist, der ein bestimmtes Werk auf den Markt bringen kann – zu Preisen, die ihm die Bezahlung des Autoren, der Angestellten und der nötigen Betriebsmittel sichert.

Zwei Schwierigkeiten mit diesem Konzept werden dabei immer wieder gerne thematisiert:

  1. Forschungspublikationen durch Wissenschaftler, die durch staatliche Mittel finanziert werden, müssen dabei nicht selten von den mit öffentlichen Mitteln finanzierten Bibliotheken erneut gekauft werden, damit sie Interessierten wieder zur Verfügung gestellt werden können. Hinzu kommen mitunter Druckkostenzuschüsse, also ein dreifaches Bezahlen für die gleiche Sache.
  2. Urheberrechtlicher Schutz gilt auch bei solchen Werken, bei denen die aktuellen Rechteinhaber gar kein Interesse an einer weiteren Verfügbarmachung haben oder bei denen auch nach intensiver Suche die Rechteinhaber gar nicht feststellbar sind. Je weiter die Schutzfristen verlängert werden, desto größer wird das Problem.

Ein Lösungsansatz für das erste Problem läuft unter “Open Access” und bedeutet, dass (primär Forschungs-)publikationen frei zugänglich im Internet für jedermann bereitgestellt werden. Die Wahl Freier Lizenzen wie Creative Commons kann hier zudem das Spiegeln und Sammeln der Publikationen an mehreren Orten erleichtern. Open Access ist inzwischen weitgehend als erfolgreiches und gesamtgesellschaftlich sinnvolles Publikationsmodell akzeptiert und wird in Deutschland durch die großen Forschungsmeinschaften (und damit die Geldgeber einer riesigen Anzahl an publikationswirksamer Forschung) gefördert. 2003 veröffentlichten diese eine “Berliner Erklärung“, in der sie die Grundlagen für OA-Publikationen darstellen und um Unterstützung werben. Wikimedia Deutschland e.V. ist einer der Mitunterzeichner dieser Erklärung.

An einem Konsens im Umgang mit den Halb- und Vollwaisen des Urheberrechts fehlt es hingegen leider noch. Dies bekam 2004 und in den folgenden Jahren der Suchmaschinenspezialist Google zu spüren, als man die Indexierung des gedruckten kulturellen Erbes der Welt ankündigte. Das Projekt heisst inzwischen “Google Book Search”: Gemeinfreie Werke werden dort im Volltext angezeigt, von Verlegern eingestellte Titel auch zu großen Teilen. Googles erster Ansatz war, die noch urheberrechtlich geschützten Titel aus den digitalisierten Beständen der Partnerbibliotheken nicht im Volltext anzuzeigen, sondern nur durchsuchbar zu machen und einen minimalen Teil vor oder nach dem Treffer anzuzeigen, analog zu den “Search Snippets” der normalen Websuche. Von Verlegerseite hagelte es daraufhin Kritik, es kam zu Klagen. Ein Musterprozess des deutschen Börsenvereins, Interessenvereinigung von Verlagen und Buchhandel scheiterte im ersten Anlauf, die Börsenvereinskollegen in den USA hingegen kamen letztlich mit Google zu einem Einigungsvorschlag, der jetzt noch durch das zuständige Gericht abgesegnet werden muss. Autoren und Verlage von noch urheberrechtlich geschützten Werken, die nicht mehr aktiv verkauft werden, bekommen ein Einspruchsrecht. Machen sie dabei durch Schweigen oder Zustimmung keinen Gebrauch, darf Google gegen eine entsprechende Vergütung auch jene Titel anzeigen und mittelfristig auch verkaufen, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Ferner werden diverse Töpfe für die Vergütung von Autoren und Verlagen gebildet, in die Google einzahlt. Autoren werden in großen Anzeigen aufgefordert, sich auf http://www.googlebooksettlement.com/ zu melden und sich zu äußern. Wikimedia Deutschland e.V. hat jüngst in einer Stellungnahme an die Europäische Kommission auf diese außergerichtliche Einigung zwischen Verlagen und Google hingewiesen und vorgeschlagen, Elemente dieser Einigung auch auf Europa anzuwenden. Ein Vorschlag lautet, eine öffentlich einsehbare Registratur für Werke und Rechteinhaber einzurichten, die das Auffinden der aktuellen Rechteinhaber erleichtert. Fehlen diese Einträge, könnte ein Werk nach Ablauf einer großzügigen Einspruchs zum gemeinfreien Werk erklärt werden. Eine Zweckbindung des urheberrechtlichen Schutzes an eine tatsächliche Nutzung durch die Rechteinhaber finden wir ebenso überlegenswert, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Kreativen und ihrer Verwerter und der Allgemeinheit zu schaffen und um zu verhindern, dass ein Werk als Copyright Orphan zwischen alle Stühle rutscht und in Vergessenheit gerät.

Auf textkritik.de findet sich ein “Heidelberger Appell“, der Stellung zu diesen beiden Punkten – Open Access und Copyright Orphans – bezieht. Open Access wird dort als Einschränkung der Presse- und Publikationsfreiheit interpretiert, die  Einigung im Bereich Google Book Search hält der Autor des Appells für illegal. Wikimedia Deutschland wurde gebeten, diesen Appell zu unterstützen. Ich denke, dass der Verein besser bedient ist, darauf zu verzichten und stattdessen weiter daran zu arbeiten, dass möglichst viele Menschen Zugang zu dem Wissen der Welt in all seinen Facetten erhalten. Open Access und eine dauerhafte, Rechtssicherheit schaffende Regelung zu Urheberrechtswaisenkindern halte ich dabei für einen geeigneten Beitrag, um dieses Ziel zu erreichen. Eine sehr schöne Darstellung des “Heidelberger Halali” bietet übrigens Richard Sietmann in der c’t 10/2009, S.48, die der Verlag dankenswerterweise komplett online gestellt hat. Die Lektüre sei ausdrücklich empfohlen.

  • Man geriert und geniert sich auch nicht mehr, man generiert sich (2).

    Kommentar von PB am 27. Mai 2009 um 07:49

  • Stimme Marcus Cyron zu.

    Kommentar von Brummfuss am 30. April 2009 um 23:51

  • Man geriert und geniert sich auch nicht mehr, man generiert sich (2).

    Kommentar von Laodicea am 30. April 2009 um 23:06

  • Der Text enthält viele Fehler und tendenziöse irreführende Darstellungen. Nur ein Beispiel:
    „Dieses Verwertungsmonopol, das automatisch dem Autor zugeschlagen wird, hat die erklärte Aufgabe, Kreativität zu fördern.“ Natürlich nicht (was für ein Staatsbegriff!). Im UrhG ist dies nicht weiter begründet, gar an eine Finalität geknüpft. Es ist auch nicht besonders begründungsbedürftig. Der Urheber genießt als Urheber Schutz (UrhG §1). Er ist der Schöpfer seines Werks. Hier von zugeschlagenem Monpol zu reden, ist Irrwitz. Aber kennzeichnend für diesen Klassenkampf der Unschöpferischen und Zukurzgekommenen, die anscheinend nicht einmal ihren Neid mehr spüren, weil ihnen sowieso alles gehört. Eben nicht. Nietzsche lesen, dann sieht man hier klarer.

    Kommentar von Laodicea am 30. April 2009 um 22:54

  • Was für ein unerträglicher Quark. Typisch halt. Kein Interesse am freien Wissen, sich aber als dessen Retter generieren.

    Kommentar von Marcus Cyron am 30. April 2009 um 02:00

  • Die Wikipedia wird auch in Zukunft keine weitergehende Rechte als Schulbücher oder das allgemeine Zitatrecht für sich in Anspruch nehemen dürfen. Warum auch Forschungsergebnisse trotzdem dem Urheberrecht unterliegen, acuh wenn das Forschungsvorhaben aus Steuergeldern finanziert wurde, sollte man spätestens als Akademiker verstehen können. Auch dann, wenn die Urheberrechte hinderlich für die eigenen Geschäfte sind.

    Die WMD maßt sich mit dem (“ihrem”) Projekt Wikipedia an, eine “freie” Enzyklopädie zu schaffen, um das “Wissen der der Menschheit jedem frei zugänglich zu machen”. Wenn es wirklich nur darum ginge, wäre es ja möglich, ebenso Texte und Abbildungen unter der Lizenz cc-nc einzustellen, die die freie Verwendung bis auf die kommerzielle Verwendung gestattet. Doch dies ist nicht möglich, obwohl es Zugang zu hunderttausenden Dateien und Inhalten der Forschung böte.

    Warum nicht? Mittlerweile hinzugefügt wird der Satzbestandteil “für jeden Zweck” solle das Wissen zugänglich gemacht werden (um nicht direkt schreiben zu müssen: “Damit wir auch Geld verdienen”) . Gemeint ist damit, dass die monetäre Verwertung ermöglicht werden soll. Innerhalb der Wikipedia und den WM-Commons ist es daher unerwünscht, die Lizenz cc-nc zu wählen. Gleichzeitig ist ein Verhalten unerwünscht, dass Probleme der Verramschung offenlegt, nämlich das Fotografen der Wikipedia nun auf die Einhaltung ihrer Rechte pochen. Mit der von der WMF vorangepeitschten nachträglichen Änderung der Nutzungsbedingungen, bei den auf die Nennung der Urheber quasi verzichtet werden kann, verstärkt sich dieser Eindruck.

    Es werden ja nun nicht wenige Spendengelder von WMD gesammelt, und einige Jobs für treue vereinsmitglieder sind auch schon abgefallen. Etwas bemerkenswert ist da schon, von Wissenschaftlern zu verlangen, dass sie auf ihre Urheberrechte weitgehend verzichten sollen, zu mal die ja gar nicht der Verbreitung des Wissens entgegenstehen.

    Kommentar von Brummfuss am 29. April 2009 um 23:53

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