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Monster unterm Bett? Wir kümmern uns lieber um die im Urheberrecht

Mathias Schindler

4. März 2014

Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, Foto: Katja Ullrich (WMDE) [CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

Warum darf ein Foto des Eiffelturms nur verbreitet werden, wenn es tagsüber aufgenommen wurde? Warum prangt auf den Digitalisaten jahrhundertealter Bücher ein ©-Symbol der einscannenden Bibliothek? Warum ist dieses Video in meinem Land leider nicht verfügbar? Diesen und anderen Fragen widmet sich die neue WMDE-Veranstaltungsreihe “Monsters of Law“. Wir möchten uns gemeinsam mit Wikipedianerinnen, Wikipedianern und Fachleuten juristischen Themengebieten nähern, die für die Wikimedia-Projekte relevant sind: Urheberrecht, Datenschutz, Haftungsrecht und allem, wo sich sonst noch “Monsters of Law” verstecken.

Immer mehr Menschen stoßen heute in ihrer Arbeit in verschiedenen Gebieten auf Fragestellungen, die auch versierte Juristinnen und Juristen nicht ad hoc beantworten können. Viele Bereiche, gerade im Urheberrecht, sind derart komplex und individuell abhängig von vielen verschiedenen Aspekten gestaltet, dass kaum jemand bereit ist, sich damit auseinanderzusetzen, geschweige denn, alternative Lösungen zu diskutieren. Gerade dies wäre jedoch nötig, um ein modernes, praxisorientiertes Urheberrecht mitzugestalten.

Die Wissenschaftsschranke – oder: Was darf ich morgen in der Uni kopieren?

Die Premiere der Reihe fand am 20. Februar in den neuen Büroräumen von Wikimedia Deutschland statt, als Referentin zum Thema “Die Wissenschaftsschranke – Freies Wissen für die Wissenschaft?”  hatten wir das große Glück, Prof. Dr. Katharina de la Durantaye zu gewinnen, Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Urheberrecht sind Ausnahmen von der Regel vorgesehen, dass der Urheber allein entscheidet, was mit seinem Werk geschieht. Für den Wissenschafts- und Forschungsbereich gibt es hierfür sogenannte Schrankenregelungen, die etwa vorgeben, welcher Anteil an Material in Lehrveranstaltungen an Universitäten zugänglich gemacht werden kann. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde die Einführung einer Wissenschaftsschranke nun festgeschrieben. Gespannt warten wir jetzt darauf, wie diese ausgestaltet werden sollte, welche bisherigen einzelnen Schranken sie ablösen soll und ob sie das auch noch im Rahmen der bisherigen Urheberrechts-Richtlinie der Europäischen Union schafft.

Die von Katharina de la Durantaye vorgestellte Studie zeigte interessante Formulierungsvorschläge und Varianten, die mehr Flexibilität und größere Spielräume im Wissenschaftsbereich einräumen könnte, ohne die von der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgegebenen Grenzen zu verlassen. Besonderes Augenmerk galt dabei der Vereinheitlichung der Sprache und der Verwendung gleicher Begriffe für gleiche Sachverhalte. Unser Konzept für den Abend sah einen dreißigminütigen Vortrag und eine ebensolange Diskussionsrunde vor.

Foto: Katja Ullrich (WMDE) [CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

Der zweite Teil dieser Planung konnte erfolgreich gesprengt werden. “Das Wissen ist doch da! Das ist doch schon frei, es muss nur verbreitet werden!” ruft es aus dem Publikum, als die Aufmerksamkeit

vom Wortlaut einer solchen Schranke auf die Interessen der Akteure, beispielsweise der wissenschaftlichen Buchverlage, wandert. Das Publikum, größtenteils Fachleute, diskutierte qualifiziert und lebhaft die Formulierungsvorschäge. Nicht alle Teilnehmenden waren bereit, sich von den  eng gesetzten Grenzen der InfoSoc-Richtlinie behindern zu lassen. Anstatt eine Wissenschaftsschranke mit dem bestehenden Urheberrecht in Einklang zu bringen, müsse man die Feder am Schrankenkatalog auf europäischer Ebene ansetzen – was angesichts der sich abzeichnenden Novelle dieser Richtlinie durchaus eine lohnenswerte politische Strategie sein kann. Im Anschluss an die teils hochdetaillierte Diskussion gingen die Gespräche bei Wein und Brezeln bis in den späten Abend weiter.

1 Monster down, 20983 to go.

Unmittelbar nach der Veranstaltung haben wir die ersten positiven Rückmeldungen sowie Tipps für weitere Themen und Wünsche für die kommenden Veranstaltungen erhalten. Wir werden als erstes den Wunsch nach einer Videodokumentation umsetzen, um auch interessierten Nicht-Berlinerinnen und Berlinern die Monster-Veranstaltungen in Zukunft nicht vorzuenthalten.

Kommentare

  1. Jan Engelmann
    6. März 2014 um 10:54 Uhr

    Schieb es auf mich, Marcus. Der Reihentitel sollte einfach knallen und durchaus etwas populistischer sein als die darunter versammelten Themen. Kann man machen, muss man nicht. Scheint aber tatsächlich ganz gut zu funktionieren.

  2. Mathias Schindler
    6. März 2014 um 09:29 Uhr

    Lieber Marcus, danke für deinen Kommentar. Die Verzögerung habe ich zu vertreten, du kannst im Blog ja sehen, dass wir üblicherweise zeitnäher berichten. Ich finde es schön, daß du unseren Ansatz gut findest und wir freuen uns immer über Vorschläge, Veranstaltungen besser zu machen. Kein Titel der Welt wird jeden gleichermaßen beglücken, aber in unserem Fall scheint MoL zu funktionieren.

  3. Marcus Cyron
    6. März 2014 um 01:09 Uhr

    2 Wochen nach dem Ereignis? Das sind immer die Momente, wo ich mich frage, warum es überhaupt noch publiziert wird.

    Überhaupt finde ich bei gutem Ansatz mal wieder die ganzen Kleinigkeiten sehr mißraten. ““Monsters of Law” – in welchem Land leben wir? Welche Wikimedia-Projekte betreut WMDE? Die Englischen? Sind wir nicht mehr in der Lage so etwas in unserer eigenen Sprache zu benennen? Oder ist die angst da, daß dann auffällt, wie peinlich dieses Konstrukt ist? “Monsters of Rock”? “Monsters Vs. Aliens”? Geht es etwas simpler? Kann man das etwas tiefer hängen? Braucht es immer solch maßlos übertriebene Konstrukte? Ist das Thema nicht interessant genug?

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