Die Methodik des Open Data Index ist sehr anschaulich umgesetzt und inhaltlich überzeugend: Es werden beispielhaft 10 Datensätze definiert, die aufgrund ihrer Beschaffenheit im Grunde für jedes Land vorliegen müssten, zum Beispiel Postleitzahlen, Firmenregister, Wahlergebnisse, Ausgaben der Verwaltung oder Fahrpläne des öffentlichen Personenverkehrs. Für jeden dieser Datensätze wird abgefragt, ob er
- überhaupt existiert (5 Punkte)
- in digitaler Form vorliegt (5 Punkte)
- öffentlich zugänglich ist (5 Punkte)
- kostenfrei erhältlich ist (15 Punkte)
- online gestellt wurde (5 Punkte)
- maschinenlesbar ist (15 Punkte)
- als “Ganzes” herunterladbar ist (10 Punkte)
- nachnutzbar nach den Kriterien der Open Definition ist (30 Punkte)
- aktuell ist (10 Punkte)
Auf den länderspezifischen Seiten ist jeweils das Ergebnis einer Recherche nach diesen Daten vermerkt, die Punkte gibt es jeweils, wenn die Frage mit ja beantwortet wurde. Nein oder Unklarheit führt dazu, dass keine Punkte vergeben werden. Damit leistet der Index weit mehr, als einzelne Länder gegeneinander zu vergleichen, er ermöglicht die Suche nach systematischen Problem in der Umsetzung einer hoffentlich vorhandenen nationalen Open Data-Strategie. Von 10 Datensätzen ist nur einer in Deutschland unter Nutzungsbedingungen veröffentlicht, die für Open Data geeignet sind. Theoretisch könnte ein Land weiterhin mit 700 Punkten in das Spitzenfeld vordringen, wenn er überall Bestleistungen erbrächte und sich nur der Verwendung freier Lizenzen verweigerte.
Gerade das Recht zur Nachnutzung – und das versucht die Gewichtung mit 30 Punkten auch abzubilden – ist die konstituierende Eigenschaft von Open Data, es sind keine weiteren Genehmigungen mehr nötig, um etwas mit diesen Daten anfangen zu können.
Als föderaler Staat wird die Wirklichkeit in Deutschland durch einen weltweiten Index nur bedingt abgebildet, wenn der Blick auf der nationalen Ebene verharrt. So gibt es inzwischen maschinenlesbare und nachnutzbare Fahrpläne einzelner Verkehrsverbünde oder frei nachnutzbare Geodaten auf Landesebene. Es wäre daher denkbar und wünschenswert, diesen Index noch deutschlandspezifisch für die 16 Bundesländer zu wiederholen (Freiwillige vor? Freiwillige vor!)
Was kann man nun mit diesen Ergebnissen machen?
Ganz konkret: Man kann damit zur Deutschen Bahn gehen und konkret um die Freigabe von Fahrplänen unter freien Lizenzen anfragen. Oder beim Bundesjustizministerium bezüglich des Bundesrechts. Und der Deutschen Post nach Postleitzahlen.
Ebenfalls wichtig: Im Gespräch mit Ministerien und Parteien die Notwendigkeit einer Open Data-Gesetzgebung erörtern und auf sich bietende Gelegenheiten hinweisen, beispielsweise die Umsetzung der PSI-Richtlinie in nationales Recht.
Dies ist eine Aufgabe, bei der wir Eure Hilfe benötigen.