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Ein Projekt, das sie Pferdefuß nannten – die EU-Richtlinie zu verwaisten Werken

WMDE allgemein

17. September 2012

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg die Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke verabschiedet. Das Abstimmungsergebnis fiel sehr eindeutig aus: 531 Abgeordnete votierten für die Vorlage, 65 dagegen. Wie bereits im Kommissionsentwurf vorgeschlagen, erlaubt die Richtlinie bestimmten Institutionen die nichtkommerzielle Nutzung von Büchern und audioviosuellen Werken, für die kein Rechteinhaber mehr aufgefunden werden kann. Fotos außerhalb von Sammelbänden werden von dieser Regelung nicht berührt.

Voraussetzung für die Nutzung ist eine vorherige sorgfältige Suche. Es wird nun den nationalen Gesetzgebern vorbehalten sein, dafür genauere Vorgaben zu machen. In seiner Stellungnahme vom August hat Wikimedia Deutschland u.a. die Veröffentlichung der Katalogdaten und der Suchergebnisse nach offenen Standards erbeten, um Dritte zur Mitrecherche zu ermuntern. Die wesentliche Vorgabe aus Brüssel wird jedoch auch das Bundesjustizministerium nicht umbiegen können: Zum Kreis jener Einrichtungen, die künftig verwaiste Werke digitalisieren und online zur Verfügung stellen können, gehören ausschließlich Bibliotheken, Museen, Archive und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und demnach nicht gemeinnützige Open-Content-Projekte wie Wikipedia oder die Privatwirtschaft.

Einen Pferdefuß für die Massendigitalisierung stellt auch die Entschädigungspflicht für jene Rechteinhaber dar, die erst nachträglich aufgespürt werden. Hier gilt es, das Kostenrisiko für die kulturellen Einrichtungen zu minimieren und gleichzeitig finanzielle Anreize für freie Lizenzierungen zu schaffen. Wir erwarten gerade bei letzterem keine große Gegenliebe durch die Verwertungsgesellschaften. Bei einem Podiumsgespräch mit Wikimedia in Berlin deutete jüngst ein Vertreter der VG Wort an, die aus dem Lizenzmanagement für verwaiste Werke generierten Einnahmen nicht etwa zweckgebunden für gemeinnützige Digitalisierungsprojekte einsetzen zu wollen, sondern an wahrnehmungsberechtigte Autoren und Verlage auszuschütten. Trotz der spektakulären Archivschäden in Weimar und Köln scheint der Aspekt einer vorsorgenden Kulturpolitik immer noch nicht überall oberste Priorität zu haben.

P.S. In den letzten Wochen haben wir wiederholt die Erfahrung gemacht, dass das Thema “Verwaiste Werke” nur selten jene Aufmerksamkeit erhält, die ihm eigentlich gebührt. Denn solange ein Rückbau der urheberrechtlichen Schutzfristen auf internationaler Ebene nicht ernsthaft diskutiert wird, sind punktuelle Verbesserungen bei der Übertragung von Nutzungsrechten der einzige Weg, die Wissensallmende zu bereichern. Um Interessierten einen besseren Einstieg in die Debatte zu verwaisten Werken zu ermöglichen, haben wir deshalb ein Kurzdossier und ein Q+A erarbeitet. Mein besonderer Dank gilt hierbei Kelda Niemeyer und Michael Jahn.

Kommentare

  1. Verwaiste Werke: wie weiter? « DIGITALE LINKE
    27. September 2012 um 15:13 Uhr

    […] und dort ist bereits über die neue EU-Richtlinie zu verwaisten und vergriffenen Werken berichtet […]

  2. […] hinaus warnt Jan Engelmann von Wikimedia Deutschland im Blogeintrag zum Thema vor Begehrlichkeiten der Verwertungsgesellschaften, wenn es um die Implementierung der Richtlinie […]

  3. […] Beitrag basiert auf  Blogposts von Jan Engelmann auf Wikimedia Deutschland und Leonhard Dobusch auf Netzpolitik.org, die unter der Creative Commons Lizenz CC BY-SA 3.0 bzw. […]

  4. Kurzdossier und FAQ zu verwaisten Werken
    17. September 2012 um 15:59 Uhr

    […] hinaus warnt Jan Engelmann von Wikimedia Deutschland im Blogeintrag zum Thema vor Begehrlichkeiten der Verwertungsgesellschaften, wenn es um die Implementierung der Richtlinie […]

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