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Kommentare

  1. patrikz
    23. Februar 2017 um 20:22 Uhr

    Interessant. Danke Ihnen für die Erläuterung.

  2. Hanjo Hamann
    23. Februar 2017 um 14:23 Uhr

    Lieber patrikz, leider nicht "seit eh". Seit 1967 werden die Geschäftsverteilungspläne der fünf obersten Bundesgerichte zwar gesammelt im Bundesanzeiger veröffentlicht, aber diese Veröffentlichungen gibt es in vielen Bibliotheken schon nur noch auf verrauschten Mikrofilmen, oder gebunden in unzugänglichen Tiefarchiven; beides lässt sich kaum anständig digitalisieren. Vor 1967 ist unklar, ob/wo die Geschäftsverteilungspläne im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden; außer BGH und BSG wissen die Gerichte das selbst nicht, und "einfach mal durchblättern" ist aus dem o.g. Grund schwierig. BVerfG und BPatG veröffentlichen ihre Geschäftsverteilungspläne wohl erst seit Mitte der 1990er im Bundesanzeiger; für das BVerfG sind vor 1984 und für 1992/93 gar keine kompletten Geschäftsverteilungspläne mehr auffindbar. Insofern ist es (leider!) durchaus eine Schnitzeljagd, bei der man Unterstützung braucht - auch die des (Bundesanzeiger-)Verlags. Viele Grüße, Hanjo Hamann

  3. patrikz
    23. Februar 2017 um 10:14 Uhr

    Warum muss man die Geschäftsverteilungspläne der obersten Bundesgerichte denn von Gerichten, Dienstleistern und Verlagen erfragen? Werden die nicht seit eh im Bundesanzeiger publiziert?

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