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Wissenswertes von einer Mitgliederversammlung

WMDE allgemein

11. Mai 2010

Am Sonntag hatte Jürgen ja schon die wichtigsten Informationen zur Vorstandswahl auf der Mitgliederversammlung auf diesem Blog und Marcus am Montag im Wikipedia Kurier verkündet. Dies möchte ich heute ein wenig vertiefen und insbesondere auf die beschlossenen Satzungsänderungen und Anträge eingehen.

Zu Beginn aber ein wenig Statistik (Dank an Henriette für die Zusammenstellung): Anwesend auf der Mitgliederversammlung waren insgesamt 60 Mitglieder, davon waren 52 mehr oder minder aktive Wikipedianer. Briefwahlunterlagen haben 46 Mitglieder angefordert, wovon 35 form- und fristgerecht zurückgesandt wurden und damit in die Auszählung einbezogen werden konnten. Zu den Workshops am Sonntag waren rund 40 Mitglieder anwesend. Angesicht der sehr geringen Zahlen von Mitgliedern die sich vorab in die Listen eingetragen haben, ist das sehr erfreulich und ich bin schon sehr gespannt auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppen, die sicherlich in Bälde veröffentlicht werden.

Nun aber zu den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Zuerst wurde die Wahlordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Bis auf einige Änderungen und Ergänzungen, z. B. dass Mitarbeiter des Vereins nicht Mitglied der Zählkommission sein dürfen, wurde der Entwurf unverändert übernommen und die beschlossene Wahlordnung bereits auf dieser Mitgliederversammlung angewendet.

Alle drei Satzungsänderungsanträge wurden vom Vorstand eingebracht, von denen zwei die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit fanden. Angenommen wurden die Anträge zur Stärkung der finanziellen Handlungsmöglichkeiten, sprich die Änderung des durch die Mitgliederversammlung zu genehmigenden Kreditrahmens, und der Antrag zur Beschlussfassung innerhalb des Vorstandes. Nicht angenommen wurde der Antrag zur Änderung der Nachrückregelung innerhalb des Vorstandes.

Welche Auswirkungen haben die beiden beschlossenen Satzungsänderungen für die Arbeit des Vereins? Um ein klein wenig mit Radio Jerewan zu antworten: Im Prinzip keine.

Die Änderung der durch die Mitgliederversammlung genehmigungspflichtigen Darlehen ist nur eine Anpassung an die Realitäten und wird hoffentlich niemals in Anspruch genommen. Im Gegensatz zum Antrag im letzten Jahr, der eine ebenfalls fixe, wenn auch stark erhöhte Grenze vorsah, ist die Grenze nun abhängig von den Einnahmen des Vereins und damit zukunftsfähig. Die Höhe von Darlehen die nun ohne Genehmigung der Mitgliederversammlung aufgenommen werden dürfen, passt sich nun automatisch der jeweiligen finanziellen Lage des Vereins an, nach oben aber eben auch nach unten. Im Extremfall könnte die Grenze sogar unter die alte Grenze von 2.000 Euro fallen. Die Satzungsänderung ist natürlich kein Freibrief für irgendwelche finanziellen Abenteuer auf Kreditbasis, sondern soll natürlich nur dazu dienen kurzfristige finanzielle Engpässe oder andere Ausnahmesituationen zu überbrücken. Um dies zu unterstreichen wird die Geschäftsordnung des Vorstandes ergänzt, um genau zu regeln in welchen Fällen und wie die neue Regelung in der Satzung genutzt werden darf.

Die zweite Satzungsänderung betrifft die interne Beschlussfassung und Arbeit des Vorstandes hat also wenig bis keine Auswirkungen nach außen, war aber aus Gründen der rechtlichen Sicherheit notwendig geworden. Eine kurze Zusammenfassung: Der neue §10a der Satzung enthält die Regelungen des nun gestrichenen §10 Abs. 4 über die Beschlüsse des Vorstandes in einer etwas besser lesbaren Form. Hinzu kommen die Regelungen, dass Abstimmungen in Form von Umlaufbeschlüssen im Vorstandswiki und bei Telefonkonferenzen durchgeführt werden könne, plus einiger technischer Vorschriften. Es gab ein wenig Kritik, dass die vorgeschlagenen und beschlossenen Regelungen etwas zu kleinteilig geworden sind. Wir haben hier einen Vorschlag des den Verein beratenden Juristen übernommen, um Rechtssicherheit herzustellen. Eventuell ist auch möglich die Regelungen in den nächsten Jahren zu straffen und zu verallgemeinern.

Für die weitere Entwicklung des Vereins wesentlich wichtiger, als die eher technischen Satzungsänderungen, sind aber die weiteren Anträge, die von der Mitgliederversammlung angenommen wurden.

Neben der Wahlordnung wurden vier Anträge angenommen: die Geschäftsordnung des Vorstandes, die strategische Planung des Vereins (Kompass 2020), die Neubildung einer AG Verantwortungsstruktur und die Regelungen dass Vorstandsmitglieder nicht Angestellte des Vereins sein können.

Da dieser Beitrag nun doch schon wesentlich länger geworden ist als ursprünglich geplant und die Zeit auch etwas fortgeschritten, werde ich morgen meine kleine Betrachtung der Ergebnisse der Mitgliederversammlung fortsetzen und die oben genannten Beschlüsse erläutern und analysieren.

Kommentare

  1. […] ein wichtiger Schwerpunkt für den April / Mai. Viele Informationen finden sich bereits hier und hier, die Anträge sowie das Protokoll sind auf unserer Webseite zu […]

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