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Kommentare

  1. Jan Moenikes
    7. Mai 2010 um 00:42 Uhr

    Die Auswirkungen dieses Urteils und der damit auch für Deutschland durchgreifenden Geltung der amerikanischen "Wikki-Immunity" habe ich zum Anlaß für einen Aufsatz genommen, der vielleicht zu dem einen oder anderen Gedanken anzuregen vermag: http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/06/wiki-immunity-durchsetzbarkeit-von-auserungsrechtlichen-urteilen-gegen-wikipedia/

  2. [...] Presseanfragen im April beschäftigten sich mit dem Gerichtsurteil des Hamburger Landgerichts, in dem festgestellt wurde, dass Wikimedia Deutschland keine Störerhaftung für Inhalte der [...]

  3. Stefan Kühlberg
    24. April 2010 um 14:18 Uhr

    Das alles ist ja nur die halbe Wahrheit, da zuvor unter dem gleichen Aktenzeichen 325 O 321/08 die Wikimedia Foundation USA verurteilt wurde, Inhalte zu löschen. Das LG Hamburg hat also zugleich die Störerhaftung der Foundation festgestellt. Das ist die erste Hälfte des Urteils, denn die Abweisung der Klage gegen Wiki D ist ja nur ein Teil des Gesamturteils. Wenn schon, sollte man hier alles berichten und nicht nur die Dinge, die positiv für einen sind. Schließlich heißt der Titel dieses Blogs "Neues aus dem Wikimedia Universum", also sind auch Nachrichten zur Foundation relevant, insbesondere in Bezug auf deutsche Urteile. Details bei dem nachfolgenden Link, ganz nach unten scrollen: http://archiv.twoday.net/stories/6289769/

  4. [...] tut Wikimedia e.V. allerdings für Einträge in deren Blog. Da gibt es zur Zeit zwei aktuelle Entscheidungen der Landgerichte Hamburg und [...]

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