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Was der Senat verändert hat

Mit dem Gesetzentwurf vom 24. Februar wurde bekannt: Sechs Gesetze und Verordnungen will die Berliner Landesregierung ändern – darunter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Bäder-Anstaltsgesetz und das Datenschutzgesetz. Die Begründung: Der Anschlag auf das Berliner Stromnetz im Januar erfordere „eine Stärkung Kritischer Infrastruktur“.

Seitdem hagelte es Kritik – von der Berliner Datenschutzbeauftragten, von Journalist*innenverbänden, der Opposition und vielen anderen. Dabei ging es nicht um die grundsätzliche Idee, die Infrastruktur zu schützen. Es ging um die Umsetzung. Die Datenschutzbeauftragte kritisierte, die geplanten Änderungen, etwa zur Videoüberwachung, seien „praktisch wirkungslos“. Zahlreiche Gesetzesänderungen, wie die zur Überwachung von Schwimmbädern sowie neue Ausnahmen am IFG, haben nichts mit kritischer Infrastruktur zu tun – oder sind aufgrund bereits bestehender Ausnahmen unnötig.

Berlin darf in Sachen Transparenz nicht absteigen

Berlin hatte sich in den vergangenen Jahren als Vorreiter für Open Data positioniert und stand bis zur eilig anberaumten Abstimmung über das Gesetzespaket am 26. März im Transparenzranking Deutschland auf Platz vier der deutschen Bundesländer. Mit den neuen Einschränkungen im IFG wird Berlin weniger transparent. Das zeigt sich schon jetzt. Berlin steht nur noch auf Platz sechs. Wenn das Gesetz seine Wirkung entfaltet und weniger öffentlich relevante Informationen zugänglich werden, ist ein weiterer Abstieg vorprogrammiert.

Der Schutz kritischer Infrastruktur ist wichtig. Doch sensible Informationen sind durch existierende Ausnahmen ohnehin schon geschützt.
Jan-David Franke, Referent Politik & Öffentlicher Sektor bei Wikimedia Deutschland

Die Berliner Behörden konnten auch schon vor der Verabschiedung der IFG-Änderungen den Zugang zu Informationen verweigern, wenn das für das Land „schwerwiegende Nachteilehätte oder „zu einer schwerwiegenden Gefährdung des Gemeinwohls“ führen könnte. Die neuen Ausnahmen im IFG sind daher nicht notwendig.

Was ändert sich jetzt?

SPD und CDU hatten es eilig. Trotz zahlreicher kritischer Stimmen aus Expert*innenkreisen und einer Petition mit über 18.000 Unterschriften wurde das Gesetzespaket am 26. März zur dringlichen Beschlussfassung auf die Agenda des Abgeordnetenhauses gehievt.

Und das, obwohl eine Anhörung im Digitalausschuss wenige Tage zuvor ein eindeutiges Bild gezeichnet hatte. Als Experte geladen waren, neben der Datenschutzbeauftragten für Berlin, einem Fachmann für kritische Infrastruktur der gemeinnützigen AG Kritis, Arne Semsrott von FragDenStaat auch Jan-David Franke von Wikimedia Deutschland.

Er machte deutlich: Die Auswirkungen der IFG-Änderung sind weitreichend. Verwaltungen in Berlin können künftig pauschal Informationen über Einrichtungen aus 13 Bereichen  – darunter Energie, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Medien und Kultur – ausnehmen, wenn sie eine hohe Bedeutung für das Gemeinwesen haben. Das Problem: Es muss nicht mehr geprüft werden, ob überhaupt ein Sicherheitsrisiko besteht. Das schützt nicht die Infrastruktur. Es würde aber die Arbeit von Journalist*innen deutlich erschweren. Auch Bürger*innen, die nicht sicherheitsrelevante Daten des ÖPNV nutzen oder Informationen zum Berliner Gesundheitssystem anfragen wollen, können künftig vor verschlossenen Türen stehen.

Außerdem werden Informationen aus der Steuerverwaltung verschlossen. Kosmetische Korrekturen gab es in einem leicht veränderten Gesetzentwurf kurz vor der Anhörung. Informationen, die künftig potenziell in einem Ermittlungsverfahren relevant werden könnten, können unter Berufung auf das IFG doch noch angefragt werden. Sie waren im ersten Entwurf ausgenommen wurden. Weiterhin ausgeschlossen: Informationen über anhängige oder bevorstehende Verfahren. Berichterstattung darüber, wie intern mit Missständen umgegangen wird, wird als erschwert.

Erst jüngst hatten Journalist*innen durch eine IFG-Anfrage die sogenannte CDU-Fördermittelaffäre ans Licht gebracht. Die Aufklärung solcher Missstände in Politik und Verwaltung wird so verhindert oder erschwert.

So sind wir aktiv geworden – mit Unterstützung der Bürger*innen

Nachdem wir Anfang März von den geplanten Änderungen erfahren haben, haben wir unsere Argumente gegen die Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes in einer Pressemitteilung deutlich gemacht und einen offenen Brief an die Fraktionsspitzen initiiert. Gemeinsam mit 37 Organisationen haben wir die Spitzen von CDU und SPD aufgefordert, die geplanten Einschränkungen des IFG nicht umzusetzen.

Das zeigte – vorerst – Wirkung. Die Regierungsfraktionen wollten den Gesetzentwurf noch einmal überprüfen. Die für den 12. März geplante Abstimmung im Abgeordnetenhaus fand nicht statt. Stattdessen gab es am 23. März die Anhörung und erneute Beratung zum Gesetz im Digitalausschuss des Abgeordnetenhauses. Zuvor hatten wir den Abgeordneten mit anderen Organisationen in einer Stellungnahme, die Konsequenzen der geplanten Änderungen deutlich gemacht.

Eine Petition gegen die Einschnitte beim IFG brachte über 18.000 Unterstützer*innen in wenigen Tagen. Dass die beiden Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh (SPD) und Dirk Stettner (CDU) diese Petition vor der Anhörung im Ausschuss persönlich entgegen genommen haben und zugesichert haben, sich mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen, war Anlass für Optimismus – doch der währte nur kurz. Ein neuer Entwurf brachte unbedeutende Änderungen und wurde trotz breiter Proteste und vielfältiger Expertise gegen das Gesetzespaket verabschiedet.

Die Koalition sollte – wie im Koalitionsvertrag von 2023 angekündigt – ein „Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen und dabei nur den Bereich Verfassungsschutz aus dem Geltungsbereich herausnehmen.“ Hamburg ist Spitzenreiter beim Thema Offenheit und hat bereits seit 2012 ein Transparenzgesetz. Die Verwaltung veröffentlicht von sich aus Informationen, die auf einer digitalen Plattform für alle frei zugänglich sind.

Informationsfreiheit – wem nützt das eigentlich?

Wer mehr Transparenz vom Staat fordert, begegnet häufig zwei Vorurteilen: Es macht der Verwaltung nur Mehrarbeit und Bürger*innen würden die Informationen ohnehin nicht nutzen. Beides stimmt nicht.

Verwaltungen sind selbst Nutzende und werden effizienter und schneller, wenn sie Informationen als Open Data zugänglich machen. Das zeigt die Evaluation des Hamburger Transparenzportals. Alleine von April 2015 bis Februar 2017 gab es rund 630.000 Zugriffe durch Behörden. E-Mails, Telefonate und Anträge oder Bewilligungsverfahren entfallen.

Bürger*innen können nachvollziehen, wie staatliche Institutionen Gesetze anwenden und Entscheidungen treffen. Und sie wollen es auch wissen. Das Transparenzportal in Hamburg, mit über 170.000 Datensätzen, wurde alleine im Jahr 2025 über 24 Millionen mal genutzt

Im digitalen Ehrenamt entstehen immer wieder praktische Lösungen, die Bürger*innen mit offenen Daten bauen. Ein Beispiel: ParkenDD. Studierende haben die App mit offenen Daten aus Parkleitsystemen für die Städte Dresden, Ingolstadt, Zürich, Basel und Hamburg entwickelt. Sie hilft bei der Suche nach einem freien Parkplatz.

Auch Wikipedianer*innen nutzen Wissen, dass sie über Informationsfreiheitsfragen von staatlichen Institutionen erhalten, um damit Wikipedia-Artikel auszubauen. Sie sind außerdem auf seriöse Medienberichte angewiesen. Und Journalist*innen nutzen das IFG oft für Recherchen, die dann zu Berichten führen.

Von mehr Transparenz profitieren am Ende also alle. Sie kann dazu beitragen, staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen und so das Vertrauen in Staat und Politik zu stärken. Die Berliner CDU hat jüngst im Umgang mit Fördermitteln einiges an Vertrauen verspielt. Auch die Kommunikation des Regierenden Bürgermeisters nach dem Anschlag auf das Stromnetz war alles andere als transparent. Die Gesetzesänderungen helfen nicht dabei, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen – sie beschädigen es eher weiter.

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