Aline Blankertz
3. Mai 2023
Die Bundesregierung will den „Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung […] umfassend verbessern sowie vereinfachen“. Darauf haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag von 2021 geeinigt. Jetzt hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgewählte Organisationen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft eingeladen, Stellung zu diesem Vorhaben zu beziehen. Auch Wikimedia Deutschland hat sich mit einer eigenen Stellungnahme beteiligt.
Daten aus der Forschung für alle
Unsere Kernforderung ist, dass alle Daten aus der Forschung allen zur Verfügung stehen sollten, insbesondere wenn die Forschung mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Dies umfasst alle Daten, die zu Forschungszwecken erhoben werden – seien es Messdaten in Experimenten, Umfragedaten oder andere Methoden, die Daten für ein wissenschaftliches Erkenntnisinteresse generieren – sowie die mit diesen Daten erzielten Analyseergebnisse.
Warum ist eine breite Verfügbarkeit von Forschungsdaten so wichtig? Die Antwort liegt auf der Hand: Es besteht ein gesellschaftliches Interesse an der Nachnutzung, z. B. um die Ergebnisse zu replizieren, Metastudien zu erstellen oder weitere Analysen mit den Daten durchzuführen. Gründe, die eine exklusive Datennutzung rechtfertigen könnten, gibt es hingegen keine – denn durch die öffentliche Finanzierung ist üblicherweise keine weitere Finanzierung notwendig.
Darüber hinaus stärkt es das Vertrauen in Information und Wissenschaft, wenn auch die interessierte Öffentlichkeit wissenschaftlichen Diskursen folgen und sie nachvollziehen kann. Dazu gehören auch aktuell aufgrund ihrer fehlenden statistischen Signifikanz nicht veröffentlichte Ergebnisse.
Ein gesundes Ökosystem für offene Wissenschaft
Um das gesellschaftliche Interesse an Forschung zu berücksichtigen, müssen Daten, Methoden und Erkenntnisse möglichst frei verfügbar sein. Das heißt, offene Forschungsdaten sollten in einen Kontext von Open Access und von Open Science eingebettet sein. Die Vorteile:
- Forschungsprojekte können besser aufeinander aufbauen, wenn auch Daten bislang nicht veröffentlichter Forschung zugänglich werden.
- Transdisziplinäre Forschung wird deutlich vereinfacht, wenn Daten und Erkenntnisse übergreifend verfügbar sind.
- Hürden in Richtung Gesellschaft und Politik werden abgebaut, insbesondere dort, wo Projekte sich bislang keine teuren Zugänge zu Datenbanken etc. leisten konnten.
Ein wichtiger Hebel sind die Bedingungen, die an die Vergabe öffentlicher Gelder geknüpft sind: Diese sollten dem Ansatz „Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!“ folgen, sodass die im Kontext öffentlich geförderter Forschung erhobenen Daten frei verfügbar sind.
Mehr Daten für die Forschung
Forschung hat auch ein großes Interesse an Daten, die aktuell nur schwer zugänglich sind. Dazu gehören insbesondere Daten, die von der öffentlichen Hand erhoben und aktuell nur unzureichend öffentlich verfügbar gemacht werden – etwa in Form von Karten. Auch Mobilitätsdaten oder Informationen über meteorologische Verhältnisse sollten prinzipiell frei verfügbar sein, sowohl für die Forschung als auch für die Zivilgesellschaft und prinzipiell alle Arten von Zwecken, einschließlich wirtschaftlicher Aktivitäten.
Darüber hinaus kann Forschung auch aus aktuell privat gehaltenen Daten lernen: Das Argument, Unternehmen sollten Daten geheim halten dürfen, um z. B. Geschäftsgeheimnisse zu schützen, kommt bei vielen Formen der Forschung nicht zum Tragen, da diese in keinem wettbewerblichen Verhältnis zu Unternehmen stehen. Es zeigt sich z. B. im Digital Services Act, dass ein großes gesellschaftliches Interesse daran besteht, die Rolle und Wirkung von wirkmächtigen Infrastrukturen von Onlinediensten zu untersuchen. Dieser Datenzugang könnte, zumindest für Forschung und Zivilgesellschaft, auf andere Onlinedienste oder Dienstleister im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge (Mobilitätsanbieter, Energieanbieter etc.) ausgeweitet werden.
Die Veröffentlichung von Daten aus der öffentlichen Verwaltung ist besonders naheliegend, da bei ihnen offensichtlich ein gesellschaftliches Interesse an einer hohen Verfügbarkeit und kein Geheimhaltungsinteresse geltend gemacht werden kann. Ähnlich sieht es bei Daten in Wirtschaftsbereichen aus, die von hohem öffentlichen Interesse sind. Darunter fallen z. B. Infrastrukturen wie Energie oder Mobilität – unabhängig davon, ob diese Aktivitäten von staatlicher oder privater Seite erfolgen.
Unsere ganze Stellungnahme zum gesamten Forschungsdatengesetz gibt es hier zum Nachlesen.