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Stadt Mannheim verklagt Wikimedia Foundation und Wikimedia Deutschland ‒ Gemeinfrei aber nicht gemeinsam?

WMDE allgemein

23. November 2015

Dies ist ein Beitrag im gemeinsamen Namen von Wikimedia Deutschland und Wikimedia Foundation. Ein entsprechendes Statement in englischer Sprache ist auch zu finden im Movement Blog.

 

Am 16. November ging bei Wikimedia Deutschland eine Klage der Stadt Mannheim gegen die Wikimedia Foundation und unseren Verein ein. Die Klage betrifft 17 Fotos gemeinfreier Gemälde aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim, die auf Wikimedia Commons hochgeladen worden sind. Die Wikimedia Foundation und wir prüfen derzeit die Klage.

Unsere Organisationen treten seit jeher dafür ein, öffentliche Werke frei und öffentlich zugänglich zu machen. Der Allgemeinheit verpflichtete Einrichtungen wie Museen und Archive verfolgen einen ähnlichen Zweck, und mit zahlreichen von ihnen haben wir in den letzten Jahren gemeinsam daran gearbeitet, gesammeltes Wissen frei zugänglich zu machen. Wir bedauern sehr, dass die Stadt Mannheim und die Reiss-Engelhorn Museen den öffentlichen Zugang zu Werken einschränken, indem sie die Verbreitung von Fotos dieser Gemälde so rigoros verhindern wollen.

Die 17 Werke, um die es konkret geht, sind in den Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim untergebracht. Sämtliche davon wurden von Künstlern erschaffen, die bereits länger als 70 Jahre verstorben sind. Aus diesem Grund sind alle 17 Werke gemeinfrei, das heißt die urheberrechtliche Schutzfrist ist abgelaufen. Sie gehören der Allgemeinheit.

Die Voraussetzungen, unter denen beim Fotografieren gemeinfreier Werke neue Urheberrechte an der Fotografie entstehen können, sind umstritten. Die Stadt Mannheim behauptet, dass es sich bei den besagten Fotos der gemeinfreien Gemälde so verhalte, weil das Museum dafür eigens einen Fotografen bezahlt hat, der Zeit und Aufwand in die Aufnahmen investieren musste. Daraus folgert sie, dass Abbildungen dieser Arbeit nicht frei über Wikimedia Commons geteilt werden sollten.  

Wir, Wikimedia Deutschland und Wikimedia Foundation, halten die Position der Stadt und des Museums für falsch. Der Schutz von Urheberrechten sollte nicht zweckentfremdet werden, um damit die Verbreitung von Kunst wie jener, die die Reiss-Engelhorn Museen beherbergen, zu kontrollieren und einzuschränken. Es war und ist die Intention von Urheberrechten, einen Schutz für die Mühen kreativer Arbeit zu bieten. Deshalb gilt in Deutschland bereits eine Schutzfrist, die eine ganze Lebensspanne umfasst. Das aber ist nur eine von zwei Seiten, die untrennbar zur Intention von Schutzfristen gehören. Die zweite ist das Interesse am Gemeinwohl: Schutzfristen sind allein dadurch legitimiert, dass sie enden. Nach Ablauf der Frist sollen Werke neu verwendet und in die kulturelle Teilhabe aller zurückgeführt werden können. Auch das gehört zur Absicht des Urheberrechts. Was nicht dazu gehört, ist eine Fristverlängerung durch die Hintertür. Insbesondere dann nicht, wenn es sich wie bei den Fotos im Auftrag des Museums um originalgetreue 1:1-Abbildungen der Gemälde handelt. Eine handwerklich zeitintensive und aufwändige Arbeit bedingt noch lange keine Kreativität und urheberrechtliche Schöpfungshöhe. Es kann auch eine zeitintensive und aufwändige Arbeit sein, ein Modellauto aus einem Bausatz zu basteln. Und trotzdem entstehen bei dieser Art der originalgetreuen Reproduktion keine neuen Urheberrechte.

Welche Folgen drohen für ehrenamtliche Helfer von Wikipedia und dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons – und für alle, die täglich diese Projekte nutzen? Sollte die Stadt Mannheim sich durchsetzen, müssten nicht nur Dateien gelöscht, sondern künftig jedwede Verwendung gemeinfreier Bilder in Wikipedia geprüft werden. Wikipedia würde erheblich weniger bunt. Die Öffentlichkeit würde von der Nutzung gemeinfreier Werke weitestgehend ausgeschlossen. Das ist nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der Stadt Mannheim und der Reiss-Engelhorn Museen sein:

In der ganzen Welt haben es sich Kulturinstitutionen wie das Amsterdamer Rijksmuseum oder die Dänische sowie die Britische Nationalgalerie zum Ziel gemacht, freien Online-Zugang zu ihren Gemälden herzustellen. Hier in Deutschland arbeiten wir seit Jahren zusammen mit Institutionen am gleichen Ziel. Wikimedia Deutschland und unsere Partner haben allein 2015 mehr als 30 deutsche Institutionen in Projekten wie Coding da Vinci bei der Freigabe und kreativen Verwendung ihrer digitalen Bestände begleitet. Erst am vergangenen Wochenende trafen sich in Vertreter deutscher Museen, Archive und Bibliotheken in Hamburg, um sich in der Konferenzreihe Zugang gestalten! über Zukunftsstrategien für das kulturelle Erbe auszutauschen. Gleichzeitig können wir in diesen Tagen lesen, dass in Hamburg das Museum für Kunst und Gewerbe ein Zeichen setzen will, indem es gemeinfreien Bestand auch frei zur Verfügung stellt. Auf der anderen Seite des Atlantik beschreibt die New York Times eine neue Bewegung für Online-Offenheit von Museen weltweit.  

Das sind großartige Perspektiven für kulturelle Teilhabe in Deutschland und weltweit. Millionen Menschen benutzen Wikipedia jeden Tag, um Dinge jenseits der Wände um sie herum zu entdecken, um Neues zu lernen. Wir sollten nicht darauf beharren, die Grenzen physischer Räume digital nachziehen zu wollen.

Christian Rickerts

Geschäftsführender Vorstand

 

  • Meinung eines Wikimedia-Nutzers

    Die 1 zu 1 Fotografie von einem Gemälde ist für mich kein künstlerisches Werk, sondern eine technische Leistung. Wo bitte liegt hier die Kreativität? Im Bildausschnitt, im Rahmen und was alles noch erwähnt wird? Die stehen doch gar nicht zur Disposition, es geht um das „nackte“ Gemälde. Und wenn das fotografiert wird, erkenne ich keine schöpferische Leistung, allerdings kann der technische Aufwand immens sein, das räume ich gern ein. Gute handwerkliche Arbeit braucht auch seine Zeit! Aber wenn die Lichtverhältnisse vor Ort gut sind, dann ist es doch mit der heutigen Technik kein Problem, eine gute Aufnahme ohne Lampen, Stativ u. a. zu machen. Der Rest wird dann – wie der erwähnte Farbabgleich mit dem Original – am Bildschirm erledigt. Was wäre, wenn Wikimedia nicht angegeben hätte, aus welcher Publikation das Wagner-Foto stammt? Niemand könnte nachweisen, dass es 1992 von einem der Museums-Hausfotografen hergestellt wurde. Das historische Original, erklärt das Museum mit Recht, ist gemeinfrei.
    Vor meinen Augen taucht die Sixtinische Madonna von Raffael auf, die in Dresden hängt. Dieses Bild ist logischerweise bei Wikimedia auch unter „Gemeinfrei“ eingestellt. Das Bild ist auf der ganzen Welt zu haben auf Leinwand, als Poster, Kunstdruck u.a. Oder die kleinen Engelchen am unteren Bildrand der Madonna, die sich schon vor langer Zeit verselbständigt haben. Die kann man millionenfach finden, auf Kaffeetassen und T-Shirts, wie das Dresdner Museum vor einiger Zeit auf einer Sonderausstellung selbst informierte. Wer ist der Fotograf bzw. wer sind die Fotografen?
    Wikimedia schreibt in seiner Stellungnahme zum Wagner-Bild „… die urheberrechtliche Schutzfrist ist abgelaufen. Sie (also die Bilder) gehören der Allgemeinheit.“ Das sehe ich auch so. Für mich stellt sich lediglich die Frage: Eigentümer des Bildes ist das Museum in Mannheim. Wenn ich dort fotografieren möchte, benötige ich mit Sicherheit eine Fotoerlaubnis. Die kann man unter Umständen gegen geringes Entgeld an der Kasse erwerben, aber die schränkt die Verwendung meiner in dem Museum gemachten Fotos ein. Ist das Museum dazu berechtigt? Aber auch diese Frage stellt sich mir: Das Museum in Mannheim leiht das Wagner-Bild an ein anderes Museum aus und dort wird es für Wikimedia fotografiert. Könnte es da Einwände geben? Noch diese kleine Episode: Ein Tourismusverband hatte Journalisten eingeladen, um die Schätze in den Landesmuseen zu zeigen. Bei der 1. Führung großes Entsetzen bei der Museumsbegleiterin: „Nicht fotografieren!“ Drei Bildjournalisten blieb vor Schreck der Mund offen stehen, denn schließlich waren sie zum Fotografieren von weither angereist. Die von der schreibenden Zunft hatten auch fast alle einen Foto umhängen, um das Honorar ihrer Veröffentlichung mit ein oder zwei Bildern aufzubessern. Der Museumsleiter wurde geholt und sprach die aus meiner Sicht weisen Worte: „Fotografieren Sie alles, was Sie möchten. Jedes veröffentlichte Bild wird uns zum Vorteil gereichen, es dürfte uns bekannter machen und neue Besucher werden zu uns kommen“.

    Kommentar von Ralf Roland am 25. November 2015 um 13:15

  • Stell dir vor, zwei Fotografen hatten von einer Gemälde je eine Reproduktion gemacht. Wenn beide ihre Arbeit perfekt gemacht hatten, sollten die beide Lichtbilder zum Verwechseln ähnlich sein.

    Wenn einer der zwei Fotografen sein “Urheberrecht” ausüben will, muss er sich dann auf die Geschichte bzw. Herkunft des Bildes verlassen, und nicht den Inhalt. Das kommt mir verkehrt vor. Er sagt dann “Ich habe einen Recht auf dieser perfekte Kopie der Gemälde, aber nicht jener.”

    Kommentar von David Richfield am 25. November 2015 um 10:45

  • Fakt ist, kommunale Museen werden von der Allgemeinheit finanziert. Wenn nun solch ein Museum jemand damit beauftragt Fotos für das Museum anzufertigen, dann meine ich als Bürger und Steuerzahler, dass diese der Allgemeinheit auch schrankenlos zur Verfügung gestellt gehören. Allemal zu nichtkommerzieller Verwendung wie in der Wikipedia.

    Ich hoffe, das Gericht bezieht diese Besonderheit von Ursprung und Verwendung der Fotos in seine Entscheidung ein. Schlimm genug, dass für mit Steuergeld erstellte Werke überhaupt der Schutz des Urheberrechts gilt.

    Kommentar von Eric Michael am 25. November 2015 um 08:14

  • Ach, “Informationswiedergutmachung”. Diese Suggestion (“künstlerisch”) hat doch bloß Wikimedia Deutschland/die Wikimedia Foundation ins Spiel gebracht; wie man sieht, funktioniert die Verwirrtaktik aber. Ein letztes Mal: Beim Lichtbildschutz geht es nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers “nicht um den Schutz einer schöpferischen Leistung, sondern einer rein technischen Leistung, die nicht einmal besondere Fähigkeiten voraussetzt” (Amtl. Begründung, DrS IV/270, S. 88). Schon unter dem Kunsturhebergesetz war jedes Lichtbild urheberrechtlich geschützt. Daran wollte der Gesetzgeber ausdrücklich im Ergebnis nichts ändern (ebd., Stichwort: Abgrenzungsschwierigkeiten). Von “schöpferisch”, “künstlerisch”, “kreativ” etc. war und ist nie die Rede (gewesen). Der Bundesgerichtshof hat dann irgendwann mal befunden, dass der Lichtbildschutz aber nicht so weit reichen dürfen, dass man einfach ohne jede geistige Betätigung (also gewissermaße “maschinenartig”) Dia-Positive bestehender Lichtbilder unter/auf eine Kamera legt und damit vermeintlich neue Lichtbilder aus dem Hut zaubert (BGH, Bibelreproduktion). Das ist auch keine Leistung. Denn dann könnte natürlich jeder ad infinitum aus demselben (Ur)lichtbild immer weiter Abzüge erstellen.

    Aber hier geht es nicht darum, sondern darum, dass jemand mit erheblichem technischem Aufwand eine Reproduktionsfotografie originär fertigt, indem das Bild mit professionellem Equipment hergestellt wird. Genau dafür gibt es den Lichtbildschutz. Wenn der Gesetzgeber irgendetwas schützen wollte, dann ja wohl das, und im Zweifel viel eher nicht den Bild-Leserreporter, der sein minderwertiges, kaum erkennbares Handy-Bild von Xavier Naidoo feilbietet. Insofern überrascht es nicht, dass die urheberrechtliche Kommentarliteratur weit überwiegend und völlig zurecht davon ausgeht, dass bei der fotografischen Aufnahme eines “zweidimensionalen” Kunstwerks sehr wohl ein Lichtbildschutz ausgelöst wird. Die entsprechenden Literaturnachweise sind übrigens seit langem unter https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Reuse_of_PD-Art_photographs#Germany zusammengetragen (letzte Fußnote des Abschnitts).

    Kommentar von Patrik am 25. November 2015 um 07:41

  • ”Hier werden einfach fotografische Arbeiten missbraucht und deren Urheberrecht verletzt.” Hier mißbrauchen Fotografen das Urheberrecht, indem sie ihre Arbeit als ”künstlerisch” ausgeben, was sie im vorliegenden Fall offensichtlich nicht sind.

    Kommentar von Informationswiedergutmachung am 24. November 2015 um 23:11

  • Siehe auch
    http://archiv.twoday.net/stories/1022509983/ mit Nachweisen, dass Gemeinfreies gemeinfrei bleiben muss.

    Kommentar von Dr. Klaus Graf am 24. November 2015 um 17:50

  • “Die finanzielle Lage von Museen ist allerorten prekär.” – das stimmt. Aber die Finanzierung muß anders erfolgen.

    Kommentar von Marcus Cyron am 24. November 2015 um 17:46

  • “Wie will denn das Musuem damit Kasse machen wenn man sie quasi für Umme hinterhergeworfen bekommt ?” – äh, wer hat denn das alles finanziert? Wer finanziert das Museum denn überhaupt? Das passiert doch zum allergrößten Teil durch Steuermittel. In den USA etwa würde das bedeuten, daß derartige Arbeiten automatisch gemeinfrei wären. Wieso nicht auch in Deutschland? Warum sollen wir denn zweimal zahlen?

    Kommentar von Marcus Cyron am 24. November 2015 um 17:45

  • Bevor ich mich im Detail äußere: Wie kommt eigentlich die Stadt Mannheim dazu hier rechtliche Schritte vorzunehmen? Geschädigt wäre doch allenfalls das Reiss-Engelhorn-Museum selbst?

    Was ich auch nicht vestehe: Warum wartet man nicht das Grundsatzurteil aus Berlin ab, bevor man weitere juristische Schritte tätigt? Danach wäre die Rechtslage doch geklärt.
    https://irights.info/artikel/wikipedia-streit-um-gemaelde-fotos-aus-museum-landet-vor-gericht/26075

    Patrik und Michael scheinen der Meinung zu sein, dass hoher Arbeitsaufwand für Fotografien oder Kopien alleine einen Lichtbildschutz gemäß 72§ begründen. Dazu ein Zitat aus dem grundlegenden Bibelreproduktionsurteil des BGH von 1989:

    “Der technische Reproduktionsvorgang allein begründet aber noch keinen Lichtbildschutz. […] Sind es aber in erster Linie Abgrenzungsschwierigkeiten, die zu einer Erweiterung des Lichtbildschutzes geführt haben, so kann jedenfalls auf ein Mindestmaß an – zwar nicht schöpferischer, aber doch – persönlicher geistiger Leistung nicht verzichtet werden. […] Ein solches Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung hat das BerG zu Recht in den Fällen verneint, in denen ein Lichtbildschutz für Lichtbilder oder ähnliche Erzeugnisse beansprucht wird, die sich lediglich als bloße Vervielfältigung anderer Lichtbilder (oder ähnlich hergestellter Erzeugnisse) […] darstellen, bei denen also ein Original-Lichtbild so getreu wie möglich egal ob im selben Format oder im Wege der Mikro- oder Makrokopie – lediglich reproduziert (kopiert) wird.”
    https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion

    Im übrigen beansprucht das Reiss Engelhorn Museum im Falle des Wagner-Portraits im Gegensatz zu hier geäußerten Meinungen sehr wohl explizit “Urheberrecht” und nicht nur Leistungsschutzrecht.
    Aus der öffentlichen Stellungnahme des Museums:
    “Die Urheberrechte für die Abbildung liegen bei den Reiss-Engelhorn-Museen.”
    [Der Presseabteilung scheint noch niemand erklärt zu haben, dass Urheberrechte nur natürliche Personen haben können]
    Stellungnahme des Mueums: http://www.rem-mannheim.de/fileadmin/redakteure/Presse/Pressemeldungen-pdf/2015-07-08_Stellungnahme-Urheberrechte-final.pdf

    Kommentar von Thomas am 24. November 2015 um 17:31

  • Sehe das auch so wie Patrik. Das ist zwar ein unbefriedigendes Ergebnis, aber eines, das bei stringenter Auslegung so kommen muss – ansonsten könnte ich mir auch ein entsprechendes Ausstellungsbuch in einem x-beliebigen Museum kaufen, die Bilder professionell einscannen lassen, das Buch neu drucken unter Verweis auf Gemeinfreiheit der Bilder und einfach mit sehr wenig Aufwand für 5e weniger anbieten…

    Die Vermengung verschiedener Konzepte mag der Argumentation in speziellen Fall, aber auch in der allgemeinen politischen Debatte dienen, wirklich zu überzeugen vermag sie allerdings nicht.

    Kommentar von Michael am 24. November 2015 um 15:36

  • Also wenn ich ein (gemeinfreies) Bild auf einen Kopierer lege ist die Kopie dann ein schutzwürdiges Lichtbild? Wenn nicht, reicht es dann aus ein paar Einstellungen am Kopierer zu verändern (handwerklich) damit es ein Lichtbild wird? Das ist doch lächerlich… Der Aufwand entscheidet also ob die Kopie 50(!!!) Jahre lang nicht veröfentlich werden darf?

    Kommentar von Peter am 24. November 2015 um 15:31

  • Hier werden einfach fotografische Arbeiten missbraucht und deren Urheberrecht verletzt. Und da den Heiligen Onlinekrieg auszurufen ist ehr scheinheilig…

    Kommentar von Daniel am 24. November 2015 um 14:32

  • ”Ein Museum sollte einerseits die Möglichkeit haben, aufwendig erstellte Reproduktion der Öffentlichkeit in guter Qualität verfügbar zu machen, gleichzeitig aber auch dagegen vorgehen können, wenn kommerzielle Anbieter sich dieser Leistung bedienen, um mit minimalem eigenen Einsatz maximal zu profitieren.” Klares Nein zu allem, was nach “gleichzeitig” kommt. Das ist Aneignung eines nicht zustehenden Schutzrechts. Die Reiss-Engelhorn-Museen versuchen auf diesem Weg selbiges auszuhebeln. Ich nenne das schlicht und einfach Schutzrechtsberühmung. Mal sehen, ob es die Gerichte auch so sehen, ich hoffe und denke, dass diese Klage den juristischen Bach heruntergeht.

    Kommentar von Informationswiedergutmachung am 24. November 2015 um 11:37

  • Die finanzielle Lage von Museen ist allerorten prekär. Es handelt sich mitnichten um Beiträge, die in große Geldspeicher fließen, sondern um kleine Einnahmequellen, die es ermöglichen, zumindest einen Teil der Kosten abzudecken, die anfallen, um eben das benannte Ziel — die öffentliche Verfügbarmachung von Archivgütern und Kunstwerken — zu erreichen. Wenn man tausende Gemäldefotografien unter einer CC-(BY-)Lizenz ins Internet überlässt, dann ist das wünschenswert, aber die aufwendige Anfertigung dieser Aufnahmen muss trotzdem irgendwie finanziert werden. Dass einige Museen der Auffassung sind, dass sich die Vermarktung von Reproduktionen für sie nicht lohnt, und sie deshalb bereit sind, ihre Inhalte unter quasi-gemeinfreien Bedingungen verfügbar zu machen, ist doch aus Sicht der interessierten Nutzer erfreulich. Daraus folgt aber keine Legitimation dafür, sämtlichen Kulturinstitutionen für eine faktisch erbrachte fotografische Leistung Rechte abspinstig machen zu wollen. Ein Museum sollte einerseits die Möglichkeit haben, aufwendig erstellte Reproduktion der Öffentlichkeit in guter Qualität verfügbar zu machen, gleichzeitig aber auch dagegen vorgehen können, wenn kommerzielle Anbieter sich dieser Leistung bedienen, um mit minimalem eigenen Einsatz maximal zu profitieren. Es erscheint nur billig und recht, wenn ein kommerzieller Shop, der selbst Abzüge von Kunstwerken vertreibt, an dem Aufwand beteiligt wird, der dem finanzschwachen Museum mit der Anfertigung dieser Reproduktionen entstehen.

    Das ist kein hypothetisches Szenario: In der inzwischen vermutlich bekannten, vom LG Berlin erlassenen Einstweiligen Verfügung (Beschl. v. 19.05.15, 16 O 175/15) hat das Museum für die Nutzungsrechte an der Reproduktionsfotografie einen Fotografen bezahlt und anschließend die Gemäldereproduktion in einer eigenen Publikation abgedruckt. Ein Wikipedia-Nutzer hat es daraufhin eingescannt, auf Wikipedia hochgeladen, wo es sodann von einer “E-Commerce-Website […] für den Kauf und Verkauf von handgemachten Produkten, Vintage und Künstlerbedarf” freudig entdeckt und im eigenen Shop angeboten wurde.

    Im Übrigen betrifft diese Frage nicht nur staatliche Museen, sondern auch andere, teils in rein privater Trägerschaft stehende Institutionen, die möglicherweise bereit wären, Inhalte zur Verfügung zu stellen. Indem einige Wikipedia-Benutzer das aber zum Anlass nehmen, die eingestellten Fotografien postwendend als vermeintlich gemeinfrei auf Wikipedia hochzuladen, unterminieren sie gerade die Versuche dieser Institutionen, die Allgemeinheit an den Bilderschätzen teilhaben zu lassen. Hier kann auch nicht von einem vermeintlichen öffentlichen Auftrag geredet werden, kommerziellen Anbietern die Inhalte auf dem Silbertablett zu servieren. Und letztlich ist die Frage im Moment im Kern auch eine rechtliche. Das Argument, es handele sich bei dieser Art der Reproduktionsfotografie um keine Kreativschöpfung, verfängt einfach nicht, weil der einfache Lichtbildschutz eine solche gar nicht fordert. Der Gesetzgeber hat das Schutzrecht ja just deswegen eingeführt, weil er mehr schützen wollte. Wikimedia Deutschland und die Wikimedia Foundation wollen hier selektiv die für sie interessante Reproduktionsfotografie aus dem Schutzbereich ausklammern. Das ist nicht im Sinne des Erfinders.

    P.S. Ich bin ein großer Befürworter davon, dass museale Inhalte von maßgeblich staatlich getragenen Museen der Allgemeinheit auch im Internet zur Verfügung gestellt werden. Man könnte sehr wohl überlegen, etwa Teile staatlicher Förderung an die Verfügbarmachung von Bildinhalten, ggf. auch unter einer CC-Lizenz, zu knüpfen. Aber für solche Mittelwege besteht kein Raum, wenn man die Radikalposition vertritt, dass die Museen entgegen gesetzgeberischer Intention erst gar keine Leistungsschutzrechte erwerben sollen.

    Kommentar von Patrik am 24. November 2015 um 11:12

  • Patrik weist darauf hin, dass Museen “Angst um ihre Absatzkanäle” haben, und Onkel Hotte fragt, wie das Museum zukünftig noch “Kasse machen” soll.

    Ist es Aufgabe des Gesetzgebers, Museen möglichst viele “Absatzkanäle” zu garantieren? Ist es Aufgabe von Museen, möglichst alle ihre (realen und behaupteten) Rechte zu nutzen, um möglichst viel “Kasse zu machen”?

    Kommentar von Exit Through The Gift Shop am 24. November 2015 um 09:42

  • Geht es um die Rechte des Fotografen (Lichtbildrechte) oder tatsächlich um Urheberrechte an den Gemälden?

    Kommentar von Stadler am 24. November 2015 um 09:33

  • Wüsste nciht, wann ich jemals auf Seiten der Urheberrechtsansprüche gewesen wäre, aber hier verhält es sich in der Tat anders.
    Ich dachte zeurst, es geht auch um vom Wiki-Leser erstellte Fotos aus dem Museum.
    Hier geht es aber wohl um vom Profi gemachten Lichtbilder. Das würde ich in der Tat als schützenswert ansehen. Wenn allerdings auf Wiki Fotos verwendt wurden die man mal eben auf der Museumswebseite durch Kontextmenüklick runterladen kann, wird es schon wieder komplizierter.
    Wie will denn das Musuem damit Kasse machen wenn man sie quasi für Umme hinterhergeworfen bekommt ?
    Mein Vorschlag wäre das selbstgemachte Fotos im Museum auf Wiki eingestellt werden dürfen. Qualitativ hochwertige Aufnahmen auf der Mueumsseite sollten mit Branding versehen sein, sodass die reine Betrachtung nciht gestört wird, man sich das so allerdings auch nciht ausdrucken wollen wird. Oder man verwendet schlicht kleinere Formate, die dann vielleicht widerum auf Wiki stehen dürfen. Könnte man ja auch als Werbung für die hochwertigen Fotos sehen.

    Kommentar von Onkel Hotte am 24. November 2015 um 08:15

  • Das sich ein Museum übrigens wie ein Eigentümer benimmt, statt wie ein Kulturbewahrer und vor allem Kulturausteller ist einer der modernen Kulturwitze unsere Zeit. Gilt auch für Stadtarchive, Stastsbibliotheken etc., die meinen, sie könnten aus jahrhundertalten Kulturgütern bis zum Erbrechen Geld machen.

    Kommentar von Informationswiedergutmachung am 24. November 2015 um 01:53

  • Aha: ”Kann ein Museum auf seiner Internetseite regelmäßig noch beispielsweise auf kommerzielle Nebengeschäfte verweisen und etwa qualitativ höherwertige Abzüge gegen Entgelt anbieten, so wird ihm diese Möglichkeit durch die Extraktion aus dem musealen Internetangebot vollends genommen.” Und wieso sollte das nicht mehr gehen, nur weil es auf Commons liegt? Wenn man das will, dann setzt man nicht seine besten Bilder in höchster Auflösung ins Netz, macht youporn mit seinen HD-Videos übrigens genauso. Ganz einfach Sache, aber dabei geht er hier offensichtlich nicht, hier geht es nur ums Geld.

    Kommentar von Informationswiedergutmachung am 24. November 2015 um 01:43

  • Ich bin da komplett bei Patrik.
    Dass das Museum Wikipedianer reinlassen sollte, um freie Fotos der Gemälde zu erstellen – da bin ich gern dabei. (btw: Hat überhaupt schon mal jemand diesbezüglich beim Museum angefragt?)
    Hier geht es aber um den Leistungsschutz des Fotografen, und nicht ums Urheberrecht am Bild – das ist selbstverständlich gemeinfrei.

    Lesetipps:
    http://www.mueller-roessner.net/lg-berlin-fotografien-von-gemeinfreien-gemaelden-sind-urheberrechtlich-geschuetzt/
    http://www.rem-mannheim.de/fileadmin/redakteure/Presse/Pressemeldungen-pdf/2015-07-08_Stellungnahme-Urheberrechte-final.pdf

    Kommentar von Stepro am 24. November 2015 um 00:58

  • Zitat: “Meistens war es eine kleine Meldung in der Zeitung, allerdings nicht auf der ersten Seite. Oder, wenn der Brand groß genug war und ein Kamerateam schnell genug vor Ort war, eine Story in den Abendnachrichten. Es scheint, dass Wohnhausbrände in meiner Jugend häufiger vorkamen, und die Geschichte war oft dieselbe: »Als sie sich aus ihrem brennenden Haus retteten«, sagte der Nachrichtensprecher, »hielten sie inne, um ein einziges geliebtes Stück in Sicherheit zu bringen …« Und es handelte sich immer um etwas Sentimentales – nicht Schmuck oder Bargeld, sondern ein Familienfoto, eine Kinderzeichnung, ein Brief, eine Haarlocke. In jedem Fall Nebensächliches – und dennoch so lieb und teuer wie das Leben selbst.

    Museen sind einfache Orte. Das gilt auch für Bibliotheken und Archive. Sammeln, bewahren, beleuchten. Ewig wiederholen. Wir denken nicht über sie nach, bis der Rauch aufsteigt, aber dann ist es meistens zu spät. …”

    http://band2.dieweltdercommons.de/essays/archive_und_ihre_zukunft.html

    Ein Museum muss sich Gedanken über die nachhaltige Bewahrung seiner im zugehörigen Werke machen. Ein Werk in einengende Nutzungsverhältnisse und Privat-ähnliche Eigentumsverhältnisse zu stellen ist ein Verlust an Potential das der Nachhaltigkeit dienlich ist.

    Vielleicht noch mal ein obszöner Hinweis Creative-Commons spricht von Inhalten. Wenn sich das Museum auf Werke bezieht, bitte schön. Das Werk hängt bei ihnen im Museum das will ihnen niemand wegnehmen.

    Kommentar von Alexander Alves am 24. November 2015 um 00:43

  • Marcus, sie haben doch gar keine inhaltlichen Rechte an den gemeinfreien Werken. Es geht allein um Rechte an den Fotos, die sie mit großem Aufwand herstellen bzw. herstellen lassen. Wenn du die Gelegenheit hast, selbst ein solches Foto anzufertigen, kannst du es ja anfertigen und unter einer freien Lizenz zur Verfügung stellen; immer wieder ist das ja auch im Rahmen von Kooperationen zwischen Wikipedia und Museen potenziell möglich. Dass es nicht um den Inhalt geht, sieht man auch daran, dass es für die Leistung eines Fotografen völlig unerheblich ist, ob eine Skulptur, die er fotografiert, (noch) urheberrechtlichem Schutz unterliegt. Das sind zwei verschiedene Baustellen. Wenn sich die Rechtsauffassung von Wikimedia Deutschland durchsetzt, gölte sie entsprechend auch für alle “zweidimensionalen” Werke, gleich welchen Alters.

    Der von dir angeführte freie Zugang ist außerdem gerade durch die hier genannten Mussen gewährleistet. Die Wikipedia-Hochlandenden haben schließlich überhaupt erst deshalb Zugriff auf diese Fotos bekommen, weil das Museum — lobenswerterweise — seine aufwendig erstellten Inhalte der Öffentlichkeit, ob im Internet oder in Buchform, zugänglich gemacht hat. Wenn du schreibst, sie wären vermutlich selbst zu einer Bereitstellung in Wikipedia bereit, bekräftigt das diesen Aspekt nur noch. Dass irgendjemand “Angst um die inhaltliche Deutungshoheit” hätte, halte ich für sehr weit hergeholt. Wesentlich naheliegender ist, dass sie Angst um ihre Absatzkanäle haben. In dem Moment, in dem ein Wikipedia-Beitragender behauptet, das sei alles gemeinfrei, ist de facto jede Kontrolle verlorengegangen. Alle möglichen Nachnutzer werden sich nur noch auf Wikipedia bedienen, wo aber keine Nutzungseinschränkungen angegeben werden; dem Museum geht damit selbst noch die Chance verloren, durch entsprechende Bylines wenigstens einmal anerkannt zu werden. Das steht dem Gedanken des Lichtbildschutzes doch diametral entgegen.

    Kommentar von Patrik am 23. November 2015 um 23:11

  • Patrick, welche Rechte? Mit welchem Recht sollen Museen noch ewig nach dem Tode der Schöpfer inhaltliche Rechte an deren Werk haben? Das ist absurd. Sie haben Pflichten bei der Erforschung, Präsentation und allgemeinen Publikmachung. Fakt ist doch eher, daß das REM gar kein Problem hat wegen der Nuetzung der Bilder bei Wikipedia, sondern vor der Lizenz, die darüber hinaus strahlt. Sie haben angst um die inhaltliche Deutungshoheit. Eine absurde Vorstellung. Noch nie hatte die Wissenschaft diese allein inne und das wäre ohnehin nicht gut. Denn Forschung und Kunstgenuss können nur dann funktionieren, wenn alle Rezipienten freien Zugang haben.

    Wer nichts selbst schafft, kann auch nicht die Hand dafür aufhalten.

    Kommentar von Marcus Cyron am 23. November 2015 um 22:26

  • I. Es gibt im Urheberrecht einen Unterschied zwischen dem urheberrechtlichen Werkschutz (für schöpferisches, “kreatives” Schaffen) und einer Reihe von “kleineren Rechten”, so genannten Leistungsschutzrechten. Zu diesen Leistungsschutzrechten zählt auch der (einfache) Lichtbildschutz.

    II. Es war noch nie Sinn und Zweck von Leistungsschutzrechten, “einen Schutz für die Mühen kreativer Arbeit zu bieten”. Der Sinn von Leistungsschutzrechten war immer schon, technisch-organisatorische Leistungen/Verantwortung zu schützen oder solche Leistungen zu privilegieren, bei denen ungewiss ist, ob an deren Ende ein eigener urheberrechtlicher Werkschutz steht. Beispiel Lichtbildschutz: Der Gesetzgeber hat sich entschieden, auch einfache Fotografien zu schützen. Dafür gibt es dann auch keine 70-jährige Schutzfrist, sondern nur eine 50-jährige, und sie läuft auch nicht ab dem Tod des Fotografen, sondern schon ab der Veröffentlichung des Fotos. Der Gesetzgeber hat sich ausdrücklich gedacht, dass er eben nicht nur kreative Fotos schützen will, und hat deswegen noch ein kleines Schutzrecht unterhalb des Werkschutzes eingeführt. Völlig unbestritten genießt daher jeder zwölfjährige Amateurfotograf, der mit einer Einwegkamera über den Strand rennt, Lichtbildschutz für seine Fotos.

    III. In diesem Beitrag wird alles bewusst irreführend in einen Topf geworfen. Vermutlich würden die Museen (jedenfalls abseits prozessualer Taktik) selbst nicht behaupten, dass die Anfertigung der Reproduktionen irgendwie kreativ sei. Es geht in Wahrheit niemandem um eine “urheberrechtliche Schöpfungshöhe”. Es geht einfach darum, dass die Museen der Meinung sind, dass die Erstellung solcher Reproduktionsfotos aufwendig und handwerklich anspruchsvoll ist, und dass es unfair ist, den zwölfjährigen Strandfotografen für seine (Knipsbild-)”Leistung” zu schützen, während man selbst für die technisch anspruchsvolle Digitalisierungsarbeit leer ausgehen soll, bloß weil man versucht — was aber eben gerade aufwendig ist und deshalb von professionellen Fotografen ausgeführt wird –, möglichst originalgetreu zu fotografieren.

    IV. Meiner Meinung haben die Museen Recht. Ihr wollt Ihnen mit eurer Position in Wahrheit nicht die Kreativleistung absprechen, sondern den Aufwand, der in diese Aufnahmen geflossen ist; denn darum geht es beim einfachen Lichtbildschutz. Die Berufung auf die ehrenamtlichen Mitarbeiter führt übrigens gänzlich in die Irre. Denn diese ehrenamtlichen Mitarbeiter leisten überhaupt gar nichts: Wikipedia-Benutzer, die Fotos von der Internetseite eines Museums herunterladen und dann in Wikipedia wieder hochladen, ja sogar Programme schreiben, um selbst diesen Schritt noch zu automatisieren, leisten keinerlei eigenen Beitrag zu der komplexen Erstellung der Reproduktionen, sondern ziehen aus dieser nur einseitig die Vorteile und machen dem Museum seine Früchte abspenstig: Kann ein Museum auf seiner Internetseite regelmäßig noch beispielsweise auf kommerzielle Nebengeschäfte verweisen und etwa qualitativ höherwertige Abzüge gegen Entgelt anbieten, so wird ihm diese Möglichkeit durch die Extraktion aus dem musealen Internetangebot vollends genommen. Dagegen wäre es Wikipedia-Autoren problemlos möglich, einen Link auf das Internetangebot des Museums zu setzen, sodass Leser dort mit einem Klick das öffentlich einsehbare Kunstwerk wahrnehmen können.

    Man kann sich des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass einigen die Sache mit den Kulturpartnerschaften und Museumskooperationen nicht schnell genug geht, und nun eben, während die Schaffung originärer Inhalte in Wikipedia infolge Autorenschwunds lahmt, der Versuch unternommen werden soll, der musealen Inhalte zwangsweise habhaft zu werden. Letztlich ist es im Übrigen auch völlig unlogisch, weshalb Ihr irgendwelche Museen von freien Lizenzen überzeugen wollt, wenn man im Hintergrund ohnehin dafür eintritt, dass erst gar keine Schutzrechte daran bestehen sollen. Es ist doch bei Lichte betrachtet geradezu zynisch, sich hier im Blog immer wieder zu freuen, wenn ein Museum Inhalte, vielleicht gar unter freier Lizenz, ins Internet stellt, wenn man insgeheim darauf hinwirkt, dass ihm alle Rechte daran genommen werden sollen.

    Kommentar von Patrik am 23. November 2015 um 21:33

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