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Von der Seeschlacht zum Bumerang

WMDE allgemein

30. April 2014

Das Plagiat sei der “Stalker des Originals”, stand irgendwann irgendwo mal zu lesen. Im Zeitalter der tool-basierten Entlarvung von Plagiatoren entpuppt sich aber auch der Verteidiger geistiger Eigentumsrechte nicht selten als Stalker. So hat die hartnäckige Verfolgung von urheberrechtlich relevanten Tatbeständen zuweilen etwas Zwanghaftes. Dies soll keinesfalls die Bemühungen um Aufklärung entwerten, verkompliziert aber die Lage. Die Diskussion um die Vorgehensweise der Autoren des Buches „Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak“ war denn auch anfangs von einem gewissen Alarmismus geprägt, der allmählich einer nüchternen Betrachtungsweise gewichen ist.

C.H. Beck reagierte auf die öffentliche Diskussion mit einer Stellungnahme. Mit der Überprüfung durch die Plagiatssoftware „iThenticate“ und den vorläufigen Auslieferungsstopp des inkriminierten Buches machte C.H. Beck einen notwendigen, ersten Schritt. Sein Krisenmanagement verband der Verlag mit dem öffentlichen Hinweis, “der Stellenwert von Wikipedia in der Wissenschaft” müsse dringend diskutiert werden, denn: “Jeder benutzt sie, keiner zitiert sie – das scheint bisher die Devise zu sein.”

Es ist zweifellos sinnvoll, über dieses Thema zu diskutieren. Tatsächlich wird Wikipedia seit Jahren zitiert, sei es in Gerichtsurteilen oder in Sachbüchern – auch des Verlags C.H.Beck. Frei lizenzierte Inhalte, wie in Wikipedia, sind Teil des alltäglichen Umgangs mit Medien geworden – deren korrekte Handhabung jedoch nicht unbedingt. Allzu häufig erfolgt die Übernahme jenseits der akademischen Zitierregeln, als weitgehend vogelwildes Copy & Paste, weil die Spielregeln von Open Content zu wenig bekannt sind.

Die Wikipedia-interne Diskussion um geeignete Abwehrmaßnahmen gegen Plagiate wird seit langem geführt, ohne dass dies einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wäre. Gerade am Fall “Seeschlachten” zeigt sich, dass das Lektorat selbst in hoch renommierten Fachverlagen offenkundig die Möglichkeit von Plagiatsversuchen nicht ausreichend mitdenkt. Insofern hängt es von der kollektiven Intelligenz von Online-Communitys ab, entsprechend Hinweise zu geben und, wo nötig, konkrete Fingerzeige auf Fehlverhalten zu geben. Inwiefern der Wissenschaftsbetrieb seine eigenen Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen überprüfen muss, liegt in der Hand der Wissenschaftsorganisationen. Es sollte daher zunächst abgewartet werden, ob das mediale Echo um die Causa “Seeschlachten” die Plagiatsdiskussion im akademischen Raum wirklich neu befeuert.

Anything goes: Der Ansatz der Abmahnindustrie

Ein eindeutiges Ende hat ein anderer Fall genommen. Um es gleich vorwegzunehmen: Er endete mit dem juristischen Sieg für einen Wikipedianer, der seine Rechte als Urheber durch ein windiges Modell der Rechteberühmung verletzt sah.

Die Geschichte beginnt vergleichsweise banal. Ein Mandant der Anwaltskanzlei JBB, die Wikimedia Deutschland seit vielen Jahren in Rechtsfragen berät, wurde im Herbst 2013 vom Betreiber eines Who’s Who abgemahnt. Der Abmahnende behauptete, er sei Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Text über Carl von Linné. Der Mandant hatte den Text jedoch der Wikipedia entnommen und nutzte ihn absolut lizenzkonform – was, wie wir alle wissen, ein kleines Wunder für sich darstellt. Die Recherchen des Mandanten – unter anderem über archive.org – ergaben, dass der in der Wikipedia abrufbare Text älter war, als der in dem Online-Who’s Who des Abmahnenden. So lag der Verdacht sofort nahe, dass der Abmahnende den Text seinerseits aus der Wikipedia plagiiert hatte und ihn nun als sein eigenes Werk ausgab.

Wie du mir, so ich dir

JBB konfrontierte den Anwalt des Abmahnenden mit diesem Zusammenhang und forderte ihn auf, von seiner Abmahnung Abstand zu nehmen. Als der Abmahnende weiterhin darauf beharrte, dass die Rechte an dem Text ausschließlich bei ihm lagen, nahm JBB auf Bitten des Mandanten Kontakt zu Wikimedia Deutschland auf. Wir machten den ursprünglichen Autor des Textes über Carl von Linné ausfindig und erzählten ihm die ganze Geschichte. Daraufhin beauftragte der Wikipedianer – der hier auf eigenen Wunsch anonym bleibt – JBB damit, den Abmahnenden seinerseits abzumahnen und ihn aufzufordern, es einerseits zu unterlassen, sich als ausschließlicher Inhaber der Nutzungsrechte an dem Text auszugeben und es andererseits außerdem zu unterlassen, den Text in lizenzwidriger Weise auf seinem Online-Who’s Who zum Abruf bereit zu halten – eine ironische Wendung der Ereignisse, selbst für ansonsten knochentrockene Juristen.

Nach der Auffassung von JBB verletzte der Abmahnende, indem er gegenüber Dritten die ausschließlichen Rechte an dem Text für sich in Anspruch nahm, das Recht des Wikipedia-Autors auf Anerkennung der Urheberschaft gemäß § 13 Satz 1 UrhG. Denn nach dem Gesetz steht dem Urheber gegen jeden, der die Urheberschaft bestreitet, ein Unterlassungsanspruch zu (BGH NJW 2002, 3246, 3247; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 13, Rn. 34). Darin liegt nach teilweise vertretener Auffassung sogar der „innerste Kern der Rechtsposition des Urhebers” (Spieker, GRUR 2006, 118, 119). Das Bereithalten des Textes auf der eigenen Homepage verletzte zudem die Rechte des Wikipedia-Autors aus §§ 16, 19a UrhG (Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung). Denn zwar stehen die in der Wikipedia abrufbaren Texte unter einer freien Lizenz. Der Lizenzerwerb setzt allerdings voraus, dass die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Das bedeutet insbesondere, dass der Urheber und die Lizenz genannt werden müssen, was hier nicht der Fall war.

Ein Eigentor, das zu Hoffnungen berechtigt

Als der Abmahnende seinerseits die Unterlassungserklärung nicht abgab, beauftragte der Wikipedia-Autor JBB daraufhin damit, im Hinblick auf die Behauptung des Abmahnenden, er sei ausschließlicher Nutzungsrechteinhaber, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die vom Landgericht Mannheim auch antragsgemäß erlassen wurde (PDF hier). Nach der Zustellung der einstweiligen Verfügung gab der Abmahnende eine Abschlusserklärung ab und erkannte die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung an. Außerdem gab er wegen der lizenzwidrigen Nutzung des Textes in seinem Online-Who’s who eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und bezahlte einen gewissen Betrag als Schadensersatz.

So weit, so gut. Der Fall zeigt einerseits, dass die lizenzwidrige Übernahme von Texte aus der Wikipedia keineswegs sanktionslos bleiben muss. Andererseits aber auch, dass durch das gelungene Zusammenspiel von Community, einer spezialisierten Medienkanzlei und WMDE die Interessen der Autorenschaft sowie der legitimen Nachnutzer von freien Inhalten sehr effektiv geschützt werden können. Für den Verein kann ich versprechen, dass wir künftig vor allem die Anstrengungen in die Vermittlung von lizenzkonformer Nutzung von Open Content intensivieren werden. Denn nur wenn immer mehr Menschen über die Lizenzpflichten von Creative Commons unterrichtet sind, können unredliche Geschäftemacher ihr Business-Modell begraben.

  • Ich bin gerade über diesen Blogeintrag gestolpert und kann mir jetzt einen Kommentar zu der Abmahn-Kiste ‘Carl von Linné’ nicht verkneifen. Der Abgemahnte war in diesem Fall nämlich ich selbst und ich bin nach wie vor sprachlos ob der Dreistigkeit von Herrn Kaiser (http://www.whoswho.de) – einen CC by-sa lizensierten Text kopieren, als sein eigenes geistiges Eigentum ins Netz stellen, und dann auch noch Abmahnungen verschicken! Als Geschäftsmodell wirklich unglaublich; und ich möchte nicht wissen wieviele auf diese Weise Abgemahnten aus Unsicherheit einfach gezahlt haben. Als Folge der Abmahnung habe ich mich etwas näher mit der Seite von Herrn Kaiser beschäftigt und was soll ich sagen: die Methode hat System. Ich empfehle einfach mal den Vergleich der Artikel zu Salvador Dalí (geht besonder gut hier: http://toolserver.org/~dcoetzee/duplicationdetector/compare.php?url1=http%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FSalvador_Dal%25C3%25AD&url2=http%3A%2F%2Fwww.whoswho.de%2Ftempl%2Fte_bio.php%3FPID%3D761%26RID%3D1&minwords=2&minchars=13). Bei einer Recherche auf archive.org wird klar: eindeutig kopiert. Und zwar zu etwa 80%! Ein besonderes Schmankerl: auf whoswho.de die ‘Werksbeschreibung’ von Salvador Dalí, Abschnitt ‘Illustrierte Literatur’. Da hat sich Herr Kaiser noch nicht mal die Mühe gemacht, Interwikilinks (‚Abb.‘, ‚Hinweise‘) aus dem kopierten Text zu entfernen. Ich möchte mal gerne wissen wieviele Abmahnungen er für diese Biographie verschickt hat… das nur als Beispiel, bei der Recherche sind mir in weiteren Biographien frappante Textübereinstimmungen zur deutschen Wikipedia aufgefallen.

    Deshalb mein Tip an alle, die sich mit einer Abmahnung konfrontiert sehen: anstatt aus Angst direkt zu zahlen und, juristisch gesehen weitreichender, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, erstmal recherchieren und dann guten Gewissens (so man denn guten Gewissens ist) einen Anwalt einschalten.

    Ach ja, eins noch @ Jan Engelmann: vielen Dank für die Blumen bezüglich der lizenzkonformen Nutzung des Artikels – schade dass eine korrekte Nutzung so selten ist dass sie als ‚kleines Wunder‘ empfunden wird.

    Kommentar von hortipedia.com am 4. Mai 2014 um 01:38

  • Ich bin ein sehr großer Freund von Creative Commons, aber ob rechtmäßig oder nicht, Rader hat hier einen zweifachen Fehler begangen. Selbst wenn alles rechtlich einwandfrei ist, so wurden doch wissenschaftlich Standards verletzt. Der zweite Punkt -der nicht einer gewissen Ironie entbehrt- ist, dass er aus Wikipedia abgeschrieben hat. Als ich noch vor drei Jahren mit meinem Geschichtsstudium begonnen habe, hieß es “Wikipedia, das tun sie zwar, sagen es aber nicht.” Will heißen: Man ließt sich die Artikel zum Überblick durch, verwendet sie aber nicht für Referate und Hausarbeiten. Mittlerweile hat sich das zum Glück aber geändert. Dozenten empfehlen manchmal sogar Artikel. Die Literaturlisten und Zitate dort weisen einen oftmals auch auf Standardthemen hin.
    Nur die Artikel selbst zu zitieren ist nicht praxistauglich und wird es wohl auch in absehbarer Zeit nicht werden.
    Rader wird jedenfalls erstmal einen schweren Stand bei seiner weiteren Karriere haben, und das nicht ganz ungerechtfertigt.

    Kommentar von Gilgamesh am 2. Mai 2014 um 13:13

  • Ach, ich vergaß: DANKE !

    Kommentar von Klaus am 2. Mai 2014 um 11:23

  • Oder auch dies, gerade gefunden bei Amazon.de,
    hier der lange Titel (sogar mir Hinweis auf Wiki):

    {{GERMAN TRANCE MUSICIANS: PAUL VAN DYK, KLAUS SCHULZE, ROGER SHAH, BLANK & JONES, MARKUS SCHULZ, ATB, DJ TONKA, CLAUS ZUNDEL, SVEN V TH[ GERMAN TRANCE MUSICIANS: PAUL VAN DYK, KLAUS SCHULZE, ROGER SHAH, BLANK & JONES, MARKUS SCHULZ, ATB, DJ TONKA, CLAUS ZUNDEL, SVEN V TH ] BY SOURCE WIKIPEDIA ( AUTHOR )AUG-14-2011 PAPERBACK BY SOURCE WIKIPEDIA} [PAPERBACK] [Taschenbuch]
    …von einer “Rosalyn W Berne”. Das bunte Cover des Buches zeigt den Titel “Waiting in the Silence”.
    .
    Auch ich frug mich, als ich sowas das erste Mal bei Amazon (und nur dort) sah: was soll der Quatsch?
    Wer bei Amazon bestellt, hat offensichtlich ‘nen Computer und Monitor und kann doch direkt bei Wiki nachsehen und nachlesen, und, wenn er will, die zum Teil getürkten (oder, wenn Fans da mitschrieben: die ahnungslosen) Biografien auch ausdrucken…

    Kommentar von Klaus am 2. Mai 2014 um 11:22

  • @Klaus Ist per Ferndiagnose natürlich schwer entscheidbar. Wenn diese Textkompendien auf WP-Inhalte in lizenzkonformer Weise zurückgreifen, ist gegen dieses Geschäftsmodell überhaupt nichts zu sagen. Ich frage mich persönlich nur, worin der (praktische/ästhetische) Mehrwert einer solchen Verwertung liegen soll.

    Kommentar von Jan Engelmann am 2. Mai 2014 um 11:07

  • Bei Amazon.de werden (wurden mal?) Bücher angeboten, die nur aus gesammelten Biografien etc. bekannter Namen (z.B. Musiker) bestehen. Ist das rechtens?
    z.B. hier: http://amzn.to/1ucncKp

    Kommentar von Klaus am 2. Mai 2014 um 10:53

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