Das ist eine gleich doppelt schlechte Nachricht, denn zusätzlich dazu das es so einfach mist ist, wird dieser "Kompromiss" es der C3S erschweren sich durchzusetzen.
@Marcus Ja, es ist teilweise sehr undurchsichtig und das ist auch meiner Einschätzung nach so gewollt, bzw. wegen bürokratischer Relfexe schwer zu ändern.
In aller Kürze synthesiert sieht die Geshichte so aus: Die ad-hoc Koalition mit Creative Commons wollte, dass Künstler die bei einer Verwertungsgesellschaft unter Vertrag stehen das Recht haben für jeden einzelnen Song die Lizenz neu zu wählen - also freie Wahl für jedes Werk. Möglich sein wird aber, dass sie verschiedene Lizenzen nur für ganze Kategorien von Werken (wie auch immer Kategorie zu verstehen ist) wählen und das auch nur, wenn diese Lizenzen eine NC Klausel beinhalten.
@Marcus Nein, das dürfen sie natürlich tun, dies wird aber auch weiterhin im Widerspruch zur Wahrnehmung Ihrer sonstigen Rechte über eine VG stehen. Eine "Verbesserung" gibt es wie gesagt nur bei nicht-kommerziellen Nutzungsrechten, deren Lizenzierung (sog. Kontrahierungszwang) in Deutschland etwa über die neu gegründete C3S (http://c3s.cc/#home) erfolgen kann. Als Richtlinie für die nationale Praxis also suboptimal.
Habe ich das richtig verstanden? Das EU-Parlament kleistert jetzt fest, daß die Urheber von Musik nicht selbst entscheiden dürfen, ob einzelne ihrer eigenen Stücke beispielsweise unter einer freien Lizenz erscheinen dürfen?
Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen die beste Erfahrung zu bieten, indem wir Ihre Präferenzen speichern auch bei wiederholten Besuchen. Durch Klicken auf "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen aufrufen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen. Mehr Informationen finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die Cookies, die nach Bedarf kategorisiert werden, in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website wesentlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und verstehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihre Browser-Erfahrung auswirken.
Diese Website benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo zur statistischen Analyse der Website-Nutzung.
Wir verwenden zudem die Matomo-Funktion „Heatmaps“, welche Bewegungen des Mauszeigers und Interaktionen mit Elementen analysiert und so besonders nützliche Informationen zur Nutzung der Seite liefert.
Das ist eine gleich doppelt schlechte Nachricht, denn zusätzlich dazu das es so einfach mist ist, wird dieser "Kompromiss" es der C3S erschweren sich durchzusetzen.
@Marcus Ja, es ist teilweise sehr undurchsichtig und das ist auch meiner Einschätzung nach so gewollt, bzw. wegen bürokratischer Relfexe schwer zu ändern. In aller Kürze synthesiert sieht die Geshichte so aus: Die ad-hoc Koalition mit Creative Commons wollte, dass Künstler die bei einer Verwertungsgesellschaft unter Vertrag stehen das Recht haben für jeden einzelnen Song die Lizenz neu zu wählen - also freie Wahl für jedes Werk. Möglich sein wird aber, dass sie verschiedene Lizenzen nur für ganze Kategorien von Werken (wie auch immer Kategorie zu verstehen ist) wählen und das auch nur, wenn diese Lizenzen eine NC Klausel beinhalten.
Für normale Menschen ist es mittlerweile wirklich nicht mehr leicht hinter das alles zu steigen. Wahrscheinlich ist das sogar so gewollt.
@Marcus Nein, das dürfen sie natürlich tun, dies wird aber auch weiterhin im Widerspruch zur Wahrnehmung Ihrer sonstigen Rechte über eine VG stehen. Eine "Verbesserung" gibt es wie gesagt nur bei nicht-kommerziellen Nutzungsrechten, deren Lizenzierung (sog. Kontrahierungszwang) in Deutschland etwa über die neu gegründete C3S (http://c3s.cc/#home) erfolgen kann. Als Richtlinie für die nationale Praxis also suboptimal.
Habe ich das richtig verstanden? Das EU-Parlament kleistert jetzt fest, daß die Urheber von Musik nicht selbst entscheiden dürfen, ob einzelne ihrer eigenen Stücke beispielsweise unter einer freien Lizenz erscheinen dürfen?