Am heutigen Tag hat Wikimedia Deutschland eine Stellungnahme an das Bundesjustizministerium gesandt, die wir Euch in diesem Blogposting kurz vorstellen wollen. Da an dieser Stelle bereits mehrfach über das Problemfeld der verwaisten Werke berichtet wurde, mag der kurze Verweis auf die Vorgeschichte hier und hier genügen.
Vor einigen Monaten entstand auf Europäischer Ebene ein neuer Vorschlag für eine zukünftige “Richtlinie über die zulässige Nutzung verwaister Werke”. Dieser Vorschlag baut auf einem Entwurf der Kommission auf, zu dem wir am 10. August 2011 schon einmal vom Bundesjustizministerium (BMJ) zur Stellungnahme aufgerufen wurden und uns dazu positioniert haben. Im Juli 2012 schickte das BMJ an seinen Verteiler der am Urheberrecht interessierten Kreise eine Aufforderung zur Stellungnahme über vier konkrete Fragen zur Umsetzung einer solchen Richtlinie in nationales Recht. Die vollständige Antwort von Wikimedia Deutschland haben wir online gestellt. Sie besteht aus drei Teilen:
- Den Vorschlag an das BMJ, künftig genau wie bei Einholungen von Stellungnahmen durch die Europäische Kommission die eingegangenen Stellungnahmen zeitnah, vollständig und online zu veröffentlichen, sofern nicht eine klare Bitte seitens der Antwortenden enthalten ist, dies nicht zu tun;
- Die Antworten auf die vier konkret gestellten Fragen;
- Ergänzende Anmerkungen zum Richtlinienentwurf insgesamt, über den wir derzeit eher unglücklich sind.
Ich weiß nicht ob das noch bekannt ist. In der WP gab es mit User: Durova (http://en.wikipedia.org.de.mk.gd/wiki/User:Durova) jemanden, der mehrere Bilder restaurierte. Der signpost berichtete darüber 2009 (http://en.wikipedia.org./wiki/Wikipedia:Wikipedia_Signpost/2009-12-07/Editorial). Ich denke, neben Bilder sollte man auch an Tondokumente denken. Kürzlich wurde ein Tondokument von Bismarck entdeckt und der wesentliche Wert bestand darin, dass jemand das Dokument identifizierte. Das heißt, Mediendokumente sind nichts Wert ohne eine zutreffende Beschreibung. Und, ist eigentlich ein restauriertes Mediendokument ein neues Dokument, welches eine neue Schutzfrist hat? Im pdf heißt es, dass durch die Mitarbeit an der Digitalisierung keine neuen Schutzrechte entstehen sollen. Ich denke, Schutzrechte sollten erst dann entstehen, wenn es über eine reine Digitalisierung hinausgeht. Bei der Free rider-Problematik wurde Restaurierung angesprochen, aber ich vermute, dass damit die Restaurierung des analogen Originals gemeint ist. Das Thema ist übrigens auch bei Wikisource von Bedeutung, wo eingescannte Texte per Hand nachträglich bearbeitet werden (Scannen ist immer fehlerhaft). Ich denke, die hier geleistete Handarbeit sollte ein neues Schutzrecht entstehen lassen, weil nur so Qualität bei der Digitalisierung gewährleistet werden kann. Gruß, Goldzahn
Hallo Peter,
ich habe den Link korrigiert, jetzt sollte die Antwort (via https://blog.wikimedia.de/wp-content/uploads/120810_WMDE_Stellungnahme-Verwaiste-Werke-II_BMJ.pdf ohne Zugriffsprobleme aufrufbar sein).
Der Klick auf den Link zur vollständigen Antwort wird mit einem „Zugriff verweigert” beschieden. Könntest Du das Dokument bitte freischalten?
Danke,
Peter