inwieweit ist das urheberrecht in seiner jetzigen form "unanfechtbar"?
in den 70er jahren (unter der ägide Willy Brandts) fand beim gesetzgeber
ein juristisches umdenken statt: "gemeinwohl geht vor eigennutz"...
ausschlaggebend für diese neue entwicklung war die gehäuft auftretende
problematik "störrischer bürger" im bereich städte- und verkehrsplanung
(z.b. landwirte, die darauf bestanden, daß die geplante autobahn um ihren
betrieb herumgeführt werden müsse etc.)
eine konsequente fortführung dieses leitgedankens auf der ebene des
urheberrechts fand jedoch nicht statt. beispiel: eine kommune schreibt
die ausstattung eines öffentlichen gebäudes mit skulpturen oder malereien
aus("Kunst am Bau"). die finanzierung dieser auftragsarbeit wird voll vom
steuerzahler aufgebracht - meist ist er als bürger der kommune ja auch
hauptnutzniesser...
die gemeinfreiheit fotografischer abbildungen derart öffentlich zugänglicher
arbeiten bleibt jedoch weiterhin abhängig von der tatsache, ob das werk sich
innerhalb eines gebäudes(und sei es noch so zugänglich) oder im freien(selbst
wenn z.b. ein park nur bestimmte öffnungszeiten hat) befindet.
(...ich kann nur hoffen, daß jetzt nicht von irgendwelchen winkeladvokaten
der einspruch kommt: "auch militärische anlagen wurden mal vom steuerzahler
finanziert!"...)
die kunstgeschichte unterteilt nicht umsonst seit dem auftreten der ersten
"nicht-auftragskünstler" in diese beide bereiche: so gilt das berühmte logo
der Deutschen Bank("aufstrebende diagonale im quadrat") nicht als kunstwerk,
und darf gefahrlos von jedem fotografisch reproduziert werden, ohne daß er
dafür jedesmal an die "VG:Bild" bezahlen müsste...
eigentlicher sinn des urheberrechts war der schutz der künstlerischen leistung
des einzelnen künstlers - ohne den dieser umsonst arbeiten würde - aber genau
diesen anspruch hat derjenige mit seiner auftragsannahme abgegeben: er wurde
dafür einmalig bezahlt, und die weiterverwertung entzieht sich(ähnlich wie
bei auktionen von kunstwerken) seinem einfluß bzw. seiner bezahlung dafür.
wenn heute tausende von abmahn-kanzleien davon leben, sich auf dieses IMHO
pervertierte urheberrecht zu berufen, dann wäre dies ein dringender fall für
eine www-plenaranfrage... für die Wikimedia bedeutet es: darüber sollte bei
zukünftigen freigabeverhandlungen mit staatlichen stellen auch geredet werden!
ulli p.
Da zur Zeit immer noch nicht genug Unterschriften zusammen gekommen sind, wäre es sinnvoll zu erwägen diesen Aufruf nicht nur auf dem Wikimedia Blog sondern auf der Wikipedia Startseite zu veröffentlichen, oder?
Ich möchte nur mal an das Projekt Juris.db erinnern:
Erstellt und bezahlt in universitärem Auftrag, nach Fertigstellung wurde es eine privatwirtschaftliche GmbH (afaik)
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inwieweit ist das urheberrecht in seiner jetzigen form "unanfechtbar"? in den 70er jahren (unter der ägide Willy Brandts) fand beim gesetzgeber ein juristisches umdenken statt: "gemeinwohl geht vor eigennutz"... ausschlaggebend für diese neue entwicklung war die gehäuft auftretende problematik "störrischer bürger" im bereich städte- und verkehrsplanung (z.b. landwirte, die darauf bestanden, daß die geplante autobahn um ihren betrieb herumgeführt werden müsse etc.) eine konsequente fortführung dieses leitgedankens auf der ebene des urheberrechts fand jedoch nicht statt. beispiel: eine kommune schreibt die ausstattung eines öffentlichen gebäudes mit skulpturen oder malereien aus("Kunst am Bau"). die finanzierung dieser auftragsarbeit wird voll vom steuerzahler aufgebracht - meist ist er als bürger der kommune ja auch hauptnutzniesser... die gemeinfreiheit fotografischer abbildungen derart öffentlich zugänglicher arbeiten bleibt jedoch weiterhin abhängig von der tatsache, ob das werk sich innerhalb eines gebäudes(und sei es noch so zugänglich) oder im freien(selbst wenn z.b. ein park nur bestimmte öffnungszeiten hat) befindet. (...ich kann nur hoffen, daß jetzt nicht von irgendwelchen winkeladvokaten der einspruch kommt: "auch militärische anlagen wurden mal vom steuerzahler finanziert!"...) die kunstgeschichte unterteilt nicht umsonst seit dem auftreten der ersten "nicht-auftragskünstler" in diese beide bereiche: so gilt das berühmte logo der Deutschen Bank("aufstrebende diagonale im quadrat") nicht als kunstwerk, und darf gefahrlos von jedem fotografisch reproduziert werden, ohne daß er dafür jedesmal an die "VG:Bild" bezahlen müsste... eigentlicher sinn des urheberrechts war der schutz der künstlerischen leistung des einzelnen künstlers - ohne den dieser umsonst arbeiten würde - aber genau diesen anspruch hat derjenige mit seiner auftragsannahme abgegeben: er wurde dafür einmalig bezahlt, und die weiterverwertung entzieht sich(ähnlich wie bei auktionen von kunstwerken) seinem einfluß bzw. seiner bezahlung dafür. wenn heute tausende von abmahn-kanzleien davon leben, sich auf dieses IMHO pervertierte urheberrecht zu berufen, dann wäre dies ein dringender fall für eine www-plenaranfrage... für die Wikimedia bedeutet es: darüber sollte bei zukünftigen freigabeverhandlungen mit staatlichen stellen auch geredet werden! ulli p.
Da zur Zeit immer noch nicht genug Unterschriften zusammen gekommen sind, wäre es sinnvoll zu erwägen diesen Aufruf nicht nur auf dem Wikimedia Blog sondern auf der Wikipedia Startseite zu veröffentlichen, oder?
Man spricht mir aus der Seele! Danke.
[...] Deutsche Bibliotheksverband, DINI und auch Wikimedia unterstützen nun die [...]
Das sind die Initiativen, die ich vom Verein erwarte. Danke.
Ich möchte nur mal an das Projekt Juris.db erinnern: Erstellt und bezahlt in universitärem Auftrag, nach Fertigstellung wurde es eine privatwirtschaftliche GmbH (afaik)