Das ist für uns ein kleiner aber wichtiger Grund zur Freude, weil er doch eine offizielle Bestätigung unserer ganzen Mühen darstellt.
Nach der Überprüfung unserer tatsächlichen Geschäftsführung bestätigt uns das Finanzamt Berlin mit diesem Bescheid, im Sinne der Gesetze und unserer Vereinszwecke agiert zu haben. Der Bescheid bestätigt uns auch, daß wir weiterhin ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen und somit auch weiterhin körperschafts- und gewerbesteuerbefreit sind. Außerdem sind wir damit berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden an den Verein auszustellen.