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Rechtliche Unterstützung durch den Verein

WMDE allgemein

13. Dezember 2010

In den vergangenen Jahren kam wiederholt die Frage auf, inwiefern der Verein gerichtliche Verfahren von Wikipedianern zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen unterstützen kann. Zu den Fällen, die mir persönlich bekannt sind, gehören fehlerhafte oder gänzlich fehlende Attributierungen durch Nachnutzer von Commons-Bildern, mangelhafte Autorennennungen bei Offline-Inhalten oder Veröffentlichung von Wikimedia-Inhalten gänzlich ohne Lizenznennungen.

Ob und wie der Verein hier unterstützend tätig werden kann, ist dabei eine komplexe Frage, da es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt: Für den einzelnen interessierten Autoren und Fotografen kann die Wahrung seines persönlichen Urheberrechts von höchster Wichtigkeit sein. Es kommt auch vor, dass insbesondere Fotografen alternative kostenpflichtige Lizenzierungen für Nachnutzer anbieten, die sich nicht an die Lizenz gehalten haben. Eine materielle Unterstützung entsprechender gerichtlicher Einzelverfahren durch den Verein würde zur Folge haben, dass die Verfolgung individueller Schadenersatzansprüche zum primären Ziel wird, nicht die Förderung freien Wissens.

Der gewöhnliche Nutzer hat andere Interessen. Für ihn ist die einfache Erreichbarkeit im jeweiligen Medium seiner Wahl von größter Bedeutung. Gerade deswegen ist die möglichst unaufwendige Nachnutzung und Weiterverbreitung durch Dritte so wichtig für unsere Mission. Für diesen Nachnutzer ist es wichtig, dass überall dort, wo freie Inhalte drauf stehen, auch freie Inhalte drin sind. Wer Wikipedia-Inhalte bspw. auf einer DVD findet, soll davon ausgehen können, dass er diese DVD genauso kopieren und weiterverbreiten kann, wie der Herausgeber der DVD es auch getan hat. An dieser Form von Sicherheit muss uns viel liegen, weil ohne sie die Verbreitung freier Inhalte entschieden behindert wird.

Schließlich muss auch berücksichtigt werden, welche öffentliche Wirkung sowohl für den Verein als auch für die Wikimedia-Projekte dadurch entsteht, wenn solche gerichtlichen Verfahren offensiv geführt und aktiv vom Verein unterstützt werden. Dabei ist sicher entscheidend, welche Ziele mit den Verfahren primär verfolgt werden, wie signifikant die Verletzung (und damit der Anspruch) ist und wer der Beklagte ist.

In der Vergangenheit hat sich der Verein nur insofern an solchen Verfahren beteiligt, dass er Kontakte mit kompetenten Anwälten vermittelt hat. Nach reiflicher Überlegung innerhalb des Vorstands und umfassender Beratung mit unserem Vereinsjuristen sind wir nun zu der Entscheidung gekommen, dass wir unsere sehr passive Linie nicht weiter verfolgen werden. Es gibt viele ungeklärte Rechtsfragen im Bereich freier Lizenzen und freier Inhalte, so dass es sich lohnt, hier tätig zu sein. Gleichzeitig hat der Verein die Mittel, eine begrenzte Anzahl von Verfahren zu unterstützen.

Unser Vorschlag sieht so aus, dass der Verein zukünftig ausgewählte Verfahren materiell unterstützt, wenn diese Unterstützung dazu geeignet ist, ungeklärte Rechtsfragen durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu klären. Es geht also um Musterverfahren im weitesten Sinne, nicht jedoch um Standardverfahren, Massenabmahnungen oder ähnliches.

Den Ansatz, den wir gern verfolgen möchten, habe ich vor einigen Tagen ins Wikimedia-Forum gestellt. Ich würde mich sehr freuen, wenn es dort zu einer regen Diskussion unseres Vorschlags kommt. Gern könnt ihr dort auch einfach nur eure Meinung dazu äußern. Findet ihr das eine gute Idee? Oder nicht? Wenn ja, warum? Oder warum nicht?

Ich hoffe, dass wir mit diesem Schritt einen neuen Weg eröffnen, wie wir gemeinsam freies Wissen und dessen Verbreitung fördern können. Für eine Unterstützung und eure Beteiligung an der Diskussion möchte ich euch jetzt schon danken.

Kommentare

  1. […] war die angekündigte Unterstützung von Referenzverfahren zur Klärung von Rechtsfragen, die freies Wissen und insbesondere die Nutzung freier Lizenzen […]

  2. Martina
    19. Februar 2011 um 20:58 Uhr

    Ein aktuelles Urteil des LG Bochum (zur LGPL, aber immerhin):
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anspruch-auf-Schadensersatz-bei-LGPL-Verletzung-1187764.html

    Zur CC bisher:
    http://www.freelens.com/recht/gerichte-bestaetigen-creative-commons-lizenz
    “Ein Fall in Deutschland endete mit einem außergerichtlichen Vergleich.”

  3. […] l’annonce de Wikimedia Deutchland, en allemand […]

  4. Torsten
    13. Dezember 2010 um 15:09 Uhr

    Es wäre eine willkommene Möglichkeit den CC-Lizenzen etwas Geltung zu verschaffen, wenn sie in der Realität als Selbstbedienungs-Lizenz verstanden werden.

    Allerdings könnten Musterprozesse ergeben, dass auch Wikimedia etwas falsch macht. Ob die Lizenzkennzeichnung in der Wikimedia selbst ausreichend ist, ist AFAIK nicht abschließend geklärt. Zudem: auch die deutsche Wikipedia sollte den Weiternutzungs-Button der englischen Version übernehmen.

  5. […] Deutschland e.V. zukünftig aushelfen und hat sich nach langer DIskussion dazu entschieden, Musterklagen finanziell und rechltich zu unterstützen. In der Vergangenheit hat sich der Verein nur insofern an solchen Verfahren beteiligt, dass er […]

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