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5 Hinweisfehler und ein Lizenzhinweisgenerator bei “Monsters of Law”

Lilli Iliev

26. Mai 2016

In der Reihe „Monsters of Law“ nimmt WMDE rechtliche Fragen rund um Freies Wissen unter die Lupe. Dr. Till Jaeger, Partner JBB Rechtsanwälte, und Jens Ohlig, Kommunikation Software-Entwicklung bei WMDE, präsentierten am 19.05.2016 den Lizenzhinweisgenerator. John Weitzmann, Referent Politik&Gesellschaft bei WMDE, erläuterte die 5 häufigsten Fehler, die bei der Weiternutzung von CC-lizenzierten Bildern gemacht werden. Das Video der Veranstaltung ist jetzt abrufbar.

Die 5 häufigsten Lizenzhinweisfehler bei der Weiternutzung CC-lizenzierter Bilder

Platz 5 – Die “Stealth-Bearbeitung”

Hierbei wird durch eine Nutzerin im Lizenzhinweis nicht angegeben, dass das genutzte Bild bearbeitet (z. B. zugeschnitten oder gephotoshopt) wurde. Spätere Nachnutzende müssen dann annehmen, dass das Bild genau so, also in der bearbeiteten Form von der Urheberin stammt. Vor allem für den Fall, dass das Bearbeitungsergebnis der Urheberin nicht gefällt (wovon zur Sicherheit erstmal auszugehen ist), braucht es die Zusatzangabe, dass bearbeitet wurde, und am besten auch noch in welcher Weise. Das kann bei Bildern z. B. lauten “zugeschnitten” oder “auf Graustufen geändert”, bei Texten etwa “ins Deutsche übersetzt” oder “gekürzt”, bei Videos beispielsweise “mit Musiktitel XY unterlegt” oder “neu geschnitten”.

Platz 4 – Nur für Findige

Oft wird nur die Kurzbezeichnung der geltenden CC-Lizenz angegeben, aber kein Link / keine URL. Spätere Nachnutzende müssten dann per Websuche nach den geltenden Nutzungsbedingungen fahnden und die Suchergebnisse danach bewerten können, welches davon den verbindlichen Lizenztext darstellt. Das ist massiv fehleranfällig und unzumutbar, daher ist die URL des Lizenztextes Pflichtangabe (alternativ ist es laut Lizenz auch zulässig, den gesamten Lizenztext an das genutzte Bild oder sonstige Werk anzuhängen, aber das ist fast nie praktikabel).

Platz 3 – Die CC-Lizenz gibt es nicht

Nicht selten wird nur angegeben, dass ein Bild “unter CC” stehe, ohne dazu zu sagen, unter welcher CC-Lizenz. Bei manchen dürfte das aus bloßer Bequemlichkeit geschehen, manche fühlen sich vielleicht auch mit den etwas kryptischen CC-Kürzeln überfordert. Verwirrend mag zwar in der Tat sein, dass es verschiedene Versionen der CC-Lizenzen gibt, die bis einschließlich Version 3.0 auch noch länderweise angepasst (“portiert”) wurden – was rechtstechnisch gesehen alles unterschiedliche Lizenzen sind. Dass es aber 6 verschiedene “Geschmacksrichtungen” von CC-Lizenzen gibt (BY, BY-SA usw.) sollte eigentlich für jede und jeden leicht erkennbar und verständlich sein.

Platz 2 – Geheimakte Urheberschaft

Leider wird mitunter komplett der Name der Urheberin / des Urhebers weggelassen. Das kann allenfalls dann lizenzkonform sein, wenn dafür zumindest ein Link auf eine Seite enthalten ist, auf der man die Namens- und sonstigen Angaben leicht auffinden kann. Die “Heimatseite” eines Bildes bei Wikimedia Commons beispielsweise ist eine solche Sammlung wichtiger Informationen, aber ein klickbarer Link darauf ist natürlich nur bei Online-Nutzung möglich. Ansonsten aber ist die Namensnennung schlicht die allerwichtigste “Währung” im ganzen Bereich Open Content. Daher ist sie auch und in jeder CC-Lizenz als zentrale und erste Bedingung enthalten.

Platz 1 – Schweigen im Walde

Trauriger Klassiker ist das gänzliche Fehlen von Angaben. Manchmal ist Auslöser das Missverständnis, dass man selbst gar nicht urheberrechtlich relevant handelt (also im Urheberrechtssinne gar nicht “nutzt”), was aber höchstens beim Embedding von Bildern mal der Fall sein kann. Öfter scheint missverstanden zu werden, CC-Lizenzierung heiße so viel wie “macht doch was ihr wollt damit” (dafür gibt’s die WTFPL) oder “ich verzichte auf alle Rechte” (dafür gibt’s das Tool CC0), doch das ist Quatsch. Freigabe von Bildern mittels CC-Lizenz, wie bei Wikimedia Commons, heißt nie “Keine Rechte vorbehalten”, sondern stets “Manche Rechte vorbehalten”. Welche, das steht in den Lizenzbedingungen, und das Recht auf Namensnennung ist immer vorbehalten.

Anregungen zu Themen, Kritik oder Wünsche für die Veranstaltungsreihe Monsters of Law sind willkommen! Gern per Mail an: monsters@wikimedia.de

Kommentare

  1. Blog gegen Abmahnungen schützen
    31. Mai 2016 um 16:31 Uhr

    […] durch Cookie-Banner« iRIGHTS.info berichtet über vermehrte Abmahnungen bei Creative Commons Fotos Wikimedia beschreibt die 5 häufigsten Fehler bei der Nutzung von CC-Fotos Bei den Rechtsanwälten von just law wird Public Domain erklärt Über die YouTube Hintergründe […]

  2. […] die bei der Weiternutzung von CC-lizenzierten Bildern gemacht werden. Beachtet man die fünf einfachen Punkte, sollten sich nahezu alle Fallstricke beseitigen lassen, die mit der Verwendung einer der […]

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