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Bundesrat nimmt Stellung zu “Opening Up Education”

WMDE allgemein

14. November 2013

Dies ist ein Gastbeitrag von Jan Neumann. Jan Neumann arbeitet am Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz).  Nach dem Studium der Rechts-, Wirtschaft- und Systemwissenschaften übernahm er die Tätigkeit als Projektmanager und freier Lektor für verschiedene Fachverlage, u.a. für Wolters-Kluwer Deutschland und den Bundesanzeiger Verlag. Seit 2007 ist er tätig beim Hochschulbibliothekszentrum des Landes NRW (hbz), zunächst als Leiter der zentralen Projektkoordination, seit 2012 als Leiter Recht und Organisation. Er ist Mitglied des Fachausschusses Bildung der Deutschen UNESCO-Kommission und des International  Advisory Board des Projekts POERUP. Er war Teil des Programmteams der OER-Konferenz von Wikimedia Deutschland.

Am 08.11.13 hat der Bundesrat den Beschluss 709/13 gefasst, in dem er sich unter anderen auch verhältnismäßig ausführlich zu OER äußert. Es handelt sich um eine Stellungnahme zur Mitteilung der EU-Kommission “Opening Up Education”, mit der die EU-Kommission im September 2013 die Förderung des Einsatzes von bildungsbezogener Informations- und Kommunikationstechnik im Allgemeinen und von OER im Speziellen angekündigt hatte.

Konkrete politische Folgen hat dieser Beschluss nicht. Er ist vermutlich inzwischen an die EU-Kommission übermittel und dort gelesen und abgeheftet worden. Ganz ohne Bedeutung ist der Beschluss aber dennoch nicht. Im Bundesrat sind die für die Bildung zuständigen Länder vertreten. Der Beschluss kann insofern als Stimmungsbarometer für die Einstellung der Ländern in Bezug auf OER gewertet werden, die vor dem Hintergrund, dass erst jüngst mit der Erstellung einer Bund-Länder-Stellungnahme zu OER begonnen worden ist, durchaus von Relevanz erscheint.

Was man in dem Beschluss lesen kann, klingt für OER-Befürworter sicherlich erst einmal ernüchternd. Zwar bekennt sich der Bundesrat eingangs zur “Förderung innovativer Lehr und Lernmethoden in der Bildung” und stimmt der Kommission zumindest grundsätzlich zu, dass Technologien und digitale Lehr- und Lernmaterialien über das Potential verfügen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit von Bildungsangeboten zu verbessern. Begrüßt werden auch Anreize zum Ausbau der bildungsspezifischen Infrastruktur wie schnelle Internetverbindungen in Schulen, lizenzrechtlich einwandfreie (nicht offene!) Lerninhalte und nutzerfreundliche Lernplattformen.

Darüber hinaus tut man sich aber mit offenen Bildungsinhalten merklich schwer. “Die Länder [agierten] nicht als Anbieter von Lehr- und Lernmaterialien”, zudem bestünden in einigen Ländern (leider nicht näher spezifizierte) “ordnungspolitische Bedenken” dagegen, “dass die öffentliche Hand selbst digitale Lehr- oder Lernmittel in Auftrag gibt”. Auf die geschäftlichen Interessen der Verlage wird da explizit Bezug genommen, leider ohne zu erwähnen, dass viele andere gesellschaftliche Gruppen von der Förderung von OER profitieren würden.

Immerhin wird, wenn auch nur “grundsätzlich” begrüßt, dass “hochwertige europäische OER” besser zugänglich gemacht und in Ihrer Entwicklung gefördert werden. Allerdings gebe die Mitteilung der Kommission “keine befriedingende Antwort auf die Frage, wie und nach welchen Kriterien die Qualität der grundsätzlich veränderbaren Inhalte […] sinnvoll, kontinuierlich und umfassend gesichert werden kann.” Und ob sich mit OER wirklich, wie von der EU-Kommission behauptet, Kosten sparen ließen, sei angesichts der hohen erforderlichen Ausgaben für Breitbandverbindung fraglich.

An einigen Stellen erscheint der Beschluss unklar bis irreführend, etwa wenn da auf “mehr als eine Million bereits vorhandener Bildungsmedien im europäischen Raum” verwiesen wird, deren Sichtung, Kategorisierung und Zertifizierung sowie die Prüfung der Rechteinhaberschaft ausstehen”. Hier kann man nur spekulieren, dass man sich auf das vom Verband Bildungsmedien geförderte Projekt “Bildungsmedien Online” der Universität Augsburg beruft, das jedoch nicht offene, sondern lediglich kostenlose Bildungsinhalte untersucht und hervorhebt, dass diese häufig von Wirtschaftsunternehmen hergestellt werden, die ihre eigenen Interessen verfolgten. Der Bezug zu OER bleibt unklar, schließlich würde es wenig Sinn machen zu fordern, dass die von McDonalds und Co hergestellten Bildungsmedien erst erfasst und ausgezeichnet werden müssen, bevor mit der Produktion von hochqualitativen offenen Inhalten durch ideologisch neutrale Hersteller begonnen werden darf.

Fazit: Es hätte noch schlimmer kommen können. Sicherlich, man hätte sich etwas mehr Inspiration gewünscht und weniger Vorbehalte gegen OER, die insbesondere in den Punkten 5. und 6. des Beschlusses deutlich spürbar sind. Stellenweise findet man bekannte OER-kritische Argumente wieder, etwa wenn die Interessen der Bildungsverlage einseitig hervorgehoben werden, oder das bei bei diesen ebenso beliebte wie falsche Totschlagargument der mangelhaften Qualität von OER undifferenziert übernommen wird.

Allerdings werden wohl nur die Wenigsten davon ausgegangen sein, dass eine breit angelegte Förderung von OER in der Politik nur Befürworter finden würde. Der Beschluss zeigt auch, dass seitens des Bundesrates Konzept und Vorteile von OER noch nicht ausreichend verstanden worden sind. Und er enthält die Chance, frühzeitig Anhaltspunkte zu bekommen, an welchen Stellen die politische Diskussion für und gegen OER geführt werden wird. Das Thema Qualität scheint dabei ganz oben auf der Liste zu stehen. Es gibt also noch viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten!

Wikimedia Deutschland wird im nächsten Jahr weiter an dieser Schnittstelle arbeiten und gemeinsam mit Jan Neumann und dem entstandenen OER-Netzwerk in Deutschland an dieser Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit ansetzen! Ihr könnt uns gerne dabei unterstützen und gemeinsame Projekte und Initiativen starten! Schreibt uns dazu gerne eine Mail oder sprecht uns dazu an.

Kommentare

  1. Bundesrat nimmt Stellung zu “Opening Up E...
    27. November 2013 um 15:38 Uhr

    […] Es handelt sich um eine Stellungnahme zur Mitteilung der EU-Kommission “Opening Up Education”, mit der die EU-Kommission im September 2013 die Förderung des Einsatzes von bildungsbezogener Informations- und …  […]

  2. BPB Management
    26. November 2013 um 10:14 Uhr

    Schon mal gut, das in Bildung investiert wird und das nicht zu knapp. Haben die einzelnen Länder denn Entscheidungsfreiheit wie und in welchem Maß die Investitionen eingesetzt werden?

  3. Wikimedia Blog » Blog Archive » Bun...
    14. November 2013 um 20:27 Uhr

    […] Am 08.11.13 hat der Bundesrat den Beschluss 709/13 gefasst, in dem er sich unter anderen auch verhältnismäßig ausführlich zu OER äußert. Es handelt sich um eine Stellungnahme zur Mitteilung der EU-Kommission “Opening Up Education”, mit der die EU-Kommission im September 2013 die Förderung des Einsatzes von bildungsbezogener Informations- und Kommunikationstechnik im Allgemeinen und von OER im Speziellen angekündigt hatte.Konkrete politische Folgen hat dieser Beschluss nicht. Er ist vermutlich inzwischen an die EU-Kommission übermittel und dort gelesen und abgeheftet worden. Ganz ohne Bedeutung ist der Beschluss aber dennoch nicht. Im Bundesrat sind die für die Bildung zuständigen Länder vertreten. Der Beschluss kann insofern als Stimmungsbarometer für die Einstellung der Ländern in Bezug auf OER gewertet werden, die vor dem Hintergrund, dass erst jüngst mit der Erstellung einer Bund-Länder-Stellungnahme zu OER begonnen worden ist, durchaus von Relevanz erscheint.Was man in dem Beschluss lesen kann, klingt für OER-Befürworter sicherlich erst einmal ernüchternd. Zwar bekennt sich der Bundesrat eingangs zur “Förderung innovativer Lehr und Lernmethoden in der Bildung” und stimmt der Kommission zumindest grundsätzlich zu, dass Technologien und digitale Lehr- und Lernmaterialien über das Potential verfügen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit von Bildungsangeboten zu verbessern. Begrüßt werden auch Anreize zum Ausbau der bildungsspezifischen Infrastruktur wie schnelle Internetverbindungen in Schulen, lizenzrechtlich einwandfreie (nicht offene!) Lerninhalte und nutzerfreundliche Lernplattformen.  […]

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