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Konsultation der Europäischen Kommission

WMDE allgemein

2. September 2013

Vom 30. August bis zum 22. Januar 2013 läuft ein Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Anwendung der überarbeiteten Public Sector Information Directive (Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors), die im Sommer 2013 verabschiedet wurde und in den kommenden Jahren in nationales Recht überführt werden muss.  Privatpersonen, Verbände und staatliche Einrichtungen können bei dieser Konsultation einen Onlinefragebogen ausfüllen; dieser erstreckt sich über vier Seiten. Eine gewissenhafte Beantwortung des Fragebogens ist in weniger als 30 Minuten möglich, wir bitten um rege Teilnahme.

Warum ist die PSI-Richtlinie und diese Konsultation wichtig?

Unter dem Stichwort “Open Government Data” wird nach neuen Möglichkeiten gesucht, die von der Öffentlichen Hand erstellten Werke für die Nachnutzung durch Dritte zur Verfügung zu stellen, wenn bestimmte Bedingungen (darunter Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebs- oder Staatsgeheimnissen) erfüllt sind. Wenn beispielsweise eine Behörde eh auf der Grundlage einer Verordnung von allen deutschen Tankstellen die aktuellen Spritpreise erhebt, sind viele naheliegende Anwendungen möglich, die weit über den ursprünglichen Zweck zur Aufdeckung von Preiskartellen hinausgehen. Der Anbieter eines Navigationssystems könnte einen Autofahrer also genauso so zu seinem Ziel leiten, dass er an einer Tankstelle mit derzeit günstigen Preisen vorbeikommt. Ein schlaues Navigationssystem würde zudem schauen, ob der Mehrverbrauch für einen Umweg noch in Relation zur Ersparnis (oder gar dem zeitlichen Mehraufwand) stünde.  Überall dort, wo der Staat Werke schafft, besteht die Möglichkeit, dass diese bereits vom Steuerzahler finanzierte Arbeit auf eine zusätzliche Weise nachgenutzt werden kann, wenn es entsprechend einfachen Zugang zu diesen Werken gibt. Die Europäische Union schuf 2003 mit der Public Sector Information Directive ein Instrument, um zumindest den gleichen und geregelten Zugang zu diesen Werken bzw. das Verfahren zur Einräumung von Nutzungsrechten daran festzulegen. Mit der alten PSI-Directive war noch kein besonders starker Druck verbunden, diese Werke tatsächlich auch für jedermann für beliebige Zwecke nachnutzbar zu machen. Mit der überabeiteten Richtlinie wird Open Government Data zum Normalfall, von dessen Abweichung her es einer Begründung bedarf. So darf eine Stelle z.B. gewisse Gebühren einfordern, deren Höhe allerdings gedeckelt ist und die sich an den Kosten zur Erstellung dieser Werke orientiert.

Realistisch gesprochen ist für den weitaus größten Teil der Regierungsdaten eine Refinanzierung über den freien Markt unrealistisch. In den meisten Fällen dürfte der administrative Aufwand zur Verwertung für die Öffentliche Hand teurer sein als die zu erwartenden Gewinne. Darum ist es ein Zeichen von vernünftigem wirtschaftlichen Handeln, geeignete Daten der Verwaltung grundsätzlich kostenfrei zur rechtssicheren Nachnutzung bereitzustellen.

Wikimedia Deutschland befürwortet kurzfristig den Einsatz von Standardlizenzen wie CC-by oder CC Zero für die Einräumung von umfangreichen Nutzungsrechten an staatlichen Werken. Gleichzeitig setzen wir uns für die Reform des Urheberrechts ein, um den Kreis der nach §5 UrhG gemeinfreien Werke zu erweitern. Beide Ansätze sind nicht deckungsgleich, überschneiden sich aber in der Praxis.

PS: Die Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-Kraftstoff-Verordnung) ist ein gutes Beispiel dafür, wie Open Government Data nicht geht. Ohne Not wird hier in der Verordnung und in den schriftlich fixierten Hinweisen zur Umsetzung die Nachnutzbarkeit der erhobenen Daten eingeschränkt.

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