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Monsters of Law klärte “10 populäre Irrtümer über Freie Software” auf

Lilli Iliev

1. Dezember 2015

Foto: By Gerrard St monster mural, [CC BY-SA 2.0]

In der Reihe “Monsters of Law” nimmt Wikimedia Deutschland e. V. rechtliche Fragen rund um Freies Wissen unter die Lupe, die sogar Fachleute oft nicht aus dem Stegreif beantworten können. Dr. Till Jaeger, Partner der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, erläuterte am 19.11.2015 anhand “10 populärer Irrtümer über Freie Software” die Funktionsweise des Open-Source- Lizenzsystems. Das Video der Veranstaltung ist jetzt abrufbar.


 

Dr. Till Jaeger bei “Monsters of Law” Foto: Christopher Schwarzkopf (WMDE) [CC BY-SA 4.0 ]

Freie Software ist die technologische Basis für Freies Wissen und überdies auch ein besonders interessantes Wissensphänomen unserer Zeit. Die Andersartigkeit des Lizenzmodells hat jedoch auch zu einigen Vorannahmen geführt, die sich bei näherer Betrachtung als falsch oder nur bedingt zutreffend herausstellen. Dr. Till Jaeger ist als Mitbegründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open-Source-Software (ifrOSS) und Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover bestens geeignet, diese Mythen aufzuklären. 3 davon haben wir hier herausgegriffen, alle 10 sind im Video der Veranstaltung zu sehen.

Irrtum 1: Die Einhaltung der Lizenzpflichten wird auf der Basis des Urheberrechts durchgesetzt

Freie Software ist eben nicht frei vom Urheberrecht, sondern benutzt vielmehr das bestehende Urheberrecht, um die Einhaltung der Lizenz und die freie Verfügbarkeit rechtlich abzusichern: Ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen kommt einem Urheberrechtsverstoß gleich. Freie Software ist nicht – wie oft irrtümlich angenommen – Software, mit der alles gemacht werden kann und das Urheberrecht nicht zu beachten ist.

Irrtum 3: Freie Software ist nicht-kommerziell.

Häufig wird Freie und Open-Source-Software als eine Art letzter Bastion der “Kostenloskultur” im Internet verklärt. Dass dieses romantische Bild schief ist, zeigen verschiedene erfolgreiche Geschäftsmodelle, die auf Freier Software basieren. Solange die freie Verfügbarkeit und Nachnutzung der Software erhalten bleibt, spricht nichts dagegen, für Dienstleistungen um Freie Software herum Geld zu verlangen.

Irrtum 7: Wer Freie Software modifiziert, muss die Änderungen an das Projekt geben.

Bei rein privater Nutzung kann die Weitergabe von Änderungen an das Projekt nicht erzwungen werden. Erst wenn die Software auch vertrieben wird, kommen die Lizenzbedingungen zum Tragen, die auch eine Veröffentlichung der eigenen Änderungen beinhalten können.

Alle Irrtümer und ihre rechtlichen Hintergründe können in voller Länge hier angeschaut werden:

Wir freuen uns, auch im nächsten Jahr “monströse” rechtliche Themen des Freien Wissens und seiner Rahmenbedingungen bei Monsters of Law zu untersuchen. Anregungen zu Themen, Kritik oder Wünsche sind dafür willkommen! Gern per Mail an: monsters@wikimedia.de

Kommentare

  1. DanTheMan
    8. Dezember 2015 um 10:13 Uhr

    Im Artikel liegt ein redaktioneller Fehler vor, denn Irrtum #1 lautet “Freie Software negiert das Urheberrecht”.

  2. MirkoS
    7. Dezember 2015 um 22:42 Uhr

    “Die Einhaltung der Lizenzpflichten wird auf der Basis des Urheberrechts durchgesetzt”. Ja, und was ist daran der Irrtum?

  3. […] Anwalt Dr. Till Jaeger klärte in einem Vortrag die zehn größten Irrtümer bezüglich freier Software auf. Der Vortrag gehört zur […]

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