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Landgericht Hamburg entscheidet für Wikimedia Deutschland

WMDE allgemein

13. April 2010

Was im juristischen Sinne ein Störer bzw. eine Störerhaftung ist, liest man am besten in der Wikipedia nach. Kurz gesagt: Die Störerhaftung ist ein beliebtes Instrument, Personen und Unternehmen für Inhalte von anderen Leuten haftbar zu machen. Dies betrifft auch Wikimedia Deutschland. So wurden wir im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Hamburg wegen eines Artikels der Online-Enzyklopädie verklagt. Erfolglos!

Das Landgericht Hamburg hat am 26. März 2010 die Klage gegen den Wikimedia Deutschland e.V. abgewiesen und dabei ausdrücklich eine Störerhaftung des Vereins für den betreffenden Inhalt der Wikipedia verneint. Die ausführliche Begründung und klare Entscheidung des für seine Strenge bekannten Landgerichts freut uns ganz besonders, da so zukünftige Versuche gegen Wikimedia vorzugehen, erschwert bestenfalls abgewendet werden können.

Wir danken den Anwälten der Kanzlei JBB, Julian Höppner und Thorsten Feldmann, die uns in diesem Rechtsstreit vertreten haben. Einen ausführlichen Beitrag dazu gibt es im Blog von Thorsten Feldmann.

Kommentare

  1. Jan Moenikes
    7. Mai 2010 um 00:42 Uhr

    Die Auswirkungen dieses Urteils und der damit auch für Deutschland durchgreifenden Geltung der amerikanischen “Wikki-Immunity” habe ich zum Anlaß für einen Aufsatz genommen, der vielleicht zu dem einen oder anderen Gedanken anzuregen vermag:

    http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/06/wiki-immunity-durchsetzbarkeit-von-auserungsrechtlichen-urteilen-gegen-wikipedia/

  2. […] Presseanfragen im April beschäftigten sich mit dem Gerichtsurteil des Hamburger Landgerichts, in dem festgestellt wurde, dass Wikimedia Deutschland keine Störerhaftung für Inhalte der […]

  3. Stefan Kühlberg
    24. April 2010 um 14:18 Uhr

    Das alles ist ja nur die halbe Wahrheit, da zuvor unter dem gleichen Aktenzeichen 325 O 321/08 die Wikimedia Foundation USA verurteilt wurde, Inhalte zu löschen. Das LG Hamburg hat also zugleich die Störerhaftung der Foundation festgestellt. Das ist die erste Hälfte des Urteils, denn die Abweisung der Klage gegen Wiki D ist ja nur ein Teil des Gesamturteils. Wenn schon, sollte man hier alles berichten und nicht nur die Dinge, die positiv für einen sind. Schließlich heißt der Titel dieses Blogs “Neues aus dem Wikimedia Universum”, also sind auch Nachrichten zur Foundation relevant, insbesondere in Bezug auf deutsche Urteile. Details bei dem nachfolgenden Link, ganz nach unten scrollen: http://archiv.twoday.net/stories/6289769/

  4. […] tut Wikimedia e.V. allerdings für Einträge in deren Blog. Da gibt es zur Zeit zwei aktuelle Entscheidungen der Landgerichte Hamburg und […]

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